Diskussion:Waffenhandel

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 147.161.165.78 in Abschnitt Bekannte Waffenhändler fehlen.
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eigener Artikel, Stub oder Begriffsklärung

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Ich bin der Meinung, dass das Thema Waffenhandel einen eigenen Artikel, Stub oder eine Begriffsklärung verdient, wie von MichaelT666 angeregt:

Die Rüstungsindustrie ist nur ein Akteur unter vielen im Waffengeschäft. Sie ist in erster Linie auf die Herstellung von militärischen Waffen ausgerichtet.

Der Waffenhändler steht zwischen Waffenhersteller und Waffenkäufer, sofern diese nicht direkt miteinander verhandeln.

Ein Waffenhändler benötigt in Deutschland eine Waffenhandelslizenz. Es gibt Kriegswaffenkontrollgesetze und Außenwirtschaftsgesetze, die den Waffenhandel zusätzlich regeln. Die deutsche Bundesregierung behält sich das Recht vor, Ausfuhrgenehmigungen für Waffen zu erteilen. Daraus ergeben sich die Tatbestände legaler und illegaler Waffenhandel.

  • Legaler Waffenhandel findet zum Beispiel im Rahmen von gesetzmäßigen Rüstungsgeschäften statt.
  • Illegaler Waffenhandel kann eine Rolle beim Waffenmissbrauch spielen.

Es gibt aufgedeckte Waffenhandelsskandale:

Auch einen vermuteten Dreieckswaffenhandel um den Viktoriabarsch.

In Wikipedia gibt es bereits die Kategorie:Waffenhändler, in der namhafte Waffenhändler aufgefühhrt werden:

  • Max Bauer (Soldat)
  • Hans Brandes
  • Wiktor Anatoljewitsch But
  • Adnan Chaschuqdschi
  • Samuel Cummings
  • Paolo Di Lauro
  • Efraim E. Diveroli
  • Manucher Ghorbanifar
  • Gaston Glock
  • Hans Klein (Waffenhändler)
  • Gerhard Mertins
  • Semjon Judkowitsch Mogilewitsch
  • Rudolf Ruscheweyh
  • Karlheinz Schreiber
  • Joh. Springer’s Erben
  • Basil Zaharoff

Das liefert doch schon mal Stoff für einen eigenen Artikel. Gruß --89.204.155.35 23:55, 21. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Vielen Dank an Dich für Deine Unterstützung! Kann noch nichts versprechen, aber denke daraus kann man/ich was machen.
LG --MichaelT666 00:15, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten
Gerne. Viel Spass und Erfolg! Gruß --89.204.155.35 00:23, 22. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Ich denke es wäre interessant, den Link von Waffenexport aufzuteilen auf Rüstungsindustrie und Waffenhandel, wobei sich letzter auf den Handel mit Schusswaffen und deren Zubehör beschränken sollte. Schaut Euch mal meinen Vorschlag an: Erstmals liegen offizielle Zahlen für den globalen Schusswaffenhandel einer internationalen Regierungsbehörde vor, die sich auf die Quellen der nationalen Behörden stützt:

Schusswaffenhandel

  • 1 Differenzierung nach Legalität
  • 2 Differenzierung nach Produkten
  • 2.1 Kriegs- und Militärwaffen
  • 2.2 Pistolen und Revolver
  • 2.3 Jagd- und Sportwaffen
  • 3 Waffenhandelskontrolle
  • 3.1 International
  • 3.2 Innerhalb der EU
  • 3.3 National

Alles unter Benutzer:Triebel/Schmierblatt04. Joh. Spinger's Erben ist z.B. legaler Schusswaffenhändler, wobei KH Schreiber einer Schieber von Rüstungsgütern ist. Vielleicht käme durch o.g. Aufteilung auch eine Differenzierung zwischen Waffenhändlern und Waffenschieber zustande. Gruß --Triebel 16:07, 2. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Kritik vom Portal Waffen - fehlende Abgrenzung und falscher Inhalt oder falsches Lemma

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Unter Portal_Diskussion:Waffen#Waffenhandel findet man die Diskussion zu diesem Artikel. Generell gibt es anscheinend eine Dissonanz zur Definition des Lemmas Waffenhandel.--Triebel 20:35, 9. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Avrons Review

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Da ich heute ein wenig Zeit hatte, habe ich mir den Artikel genauer angesehen. Im Vorfeld habe ich schon einiges an Kritik geäusert, ein wenig wurde zwar umgesetzt aber vieles bleibt. Neben einiges guten Abschnitten fehlt dem Artikel vor allem eine saubere Struktur. Mal werden Dinge mehrfacht erklärt, manche wiederum gar nicht auf der anderen Seite schweifft der Artikel oft vom Lemma ab.

Wie schon unten angesprochen, wird das Lemma aufgeteilt in Waffenhandel, Waffenexport und Waffenkontrolle --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Legaler Waffenhandel: Die Exporte der meisten Waffen sind entweder durch internationale Verträge verboten oder unterliegen der Exportkontrolle, um den illegalen Handel zu verhindern. usw. Es gibt nationalen Waffenhandel und internationalen Waffenhandeln mit Exporten. Der Unterschied ist schlecht oder teilweise falsch dargestellt. So kann die Exportkontrolle gar nicht den nationalen illegalen Handel verhindern
Erübrigt sich durch Aufteilung -- Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Waffenhändler sollen auf ihre persönlichen und beruflichen Zuverlässigkeit überprüft werden An wen ist dieser Rat gerichtet?
Ist Vorgabe der EU-Richtilinie -- Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Waffengattung Scheint für micht eine Theoriefindung. Gibt es den Begriff in diesem Zusammenhang? Dann fällt die schlechte Struktur dieses Abschnittes auf. So ist bei "Leichte Waffen" von Kleinwaffen als Synonym zu lesen, später gibt es zu Kleinwaffen einen eigenen Abschnitt. Es gibt auch Exportkontrollierte Militärgüter und Militärtechnologie und dann Kriegswaffen
  • Nicht-tödliche Waffen: Der Einsatz ist nur erlaubt für den Kriegseinsatz im Inland, auf Friedensmissionen und durch Polizeikräfte. Was hat das mit dem Lemma zu tun?
1. Entfällt. 2. Es gibt keine einheitliche Definition für Kleinwaffen/Kriegswaffen, siehe SALW --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • So verbieten z. B. in Deutschland das Kriegswaffenkontrollgesetz den Handel. Es erlaubt lediglich die Herstellung, die Beförderung und die Vermittlung ins Ausland. Im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezeichnung Waffenhändler für Vermittler von Rüstungsgütern nicht korrekt. Das halte ich für groben Unfung. Nirgendwo verbietet das Kriegswaffenkontrollgesetz den Handel. Im Gesetz steht: "Wer die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen von einem anderen erwerben oder einem anderen überlassen will, bedarf der Genehmigung." Nicht mehr und nicht weniger.
Während das Wort Handel sowohl im deutschen WaffG und in der EU-Richtlinie mehrfach auftaucht, genauso wie das Wort Waffenhändler, findet man im KWKG nur die Worte Transfer und Vermittlung, jedoch kein einziges Mal das Wort Handel. --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Kleinwaffen: Von den 650 Millionen Schusswaffen in Privatbesitz sollen nach amtlichen Schätzungen über die Hälfte Faustfeuerwaffen sein. Über 250 Millionen Feuerwaffen befinden sich in US-amerikanischen Privatbesitz usw... Was hat das mit dem Lemma zu tun? Es geht hier nicht um Waffenbesitz sondern Waffenhandel.
  • Jagd- und Sportgewehre/Pistolen und Revolver Was haben die Beschreibungen der Waffen mit dem Lemma zu tun? Sehr wenig.
  • Militärische Nutzung: Streitkräfte und Sicherheitsbehörden tauschen von Zeit zu Zeit ihren überalterten Faustfeuerwaffenbestand aus. Was soll das bedeuten?
Enfällt --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Händler ist ganz passabel, jedoch stark auf Deutschland gerichtet.
Nur die Beispiele sind deutschlastig, weil ich davon was weiss. Jeder, der sich mit den Nachbarländern auskennt, kann doch erweitern.--Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Waffenexporte hat zwar Zahlen nur sehr eingeschränkte Zahlen und nicht vor 2000 aber sei es drum. Aber da fällt auf dass zum nationalen Waffenhandel keine Zahlen zu finden sind.
Enfällt und zwei nationale habe ich gefunden. --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Illegaler Waffenhandel: Wenn der Umbau einer erwerbscheinspflichtigen Waffe in eine Dekorationswaffe nicht den aktuellen Vorgaben des nationalen Gesetzes entspricht, handelt es sich um eine illegale Waffe.[83] Wer vor einer Waffengesetzänderung legal eine Waffe erworben hat, die durch die Änderung verboten wurde, besitzt eine illegale Waffe. oder Altbesitzer, Entrümplungsunternehmer, Antiquitätenhändler, Käufer von Dekorationswaffen und Käufer bei internationalen Internetversendern sollten daher vor der Übergabe bzw. Einfuhr erst den aktuellen Gesetzestext lesen Ziemlich viele Tipps die aber nicht hierher gehören.
Tipps entfallen --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten
  • Abschnitt Illegale Waffenexporte Zu den bekannten oder vermuteten Hauptexporteuren von Kleinwaffen, die nur teilweise oder überhaupt nicht über ihre Waffenexporte berichten, gehören Iran, Israel, Nordkorea, Südafrika und Weissrussland. Was soll das in dem Abschnitt? Über 30 % der Kriegswaffenexporte erfolgen illegal nach welchem Recht? China, Russland und Südafrika produzieren Handfeuerwaffen, ohne jedoch deren Exporte zu deklarieren.[106] Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese Länder illegal exportieren. Nach welchem Recht?
  • Abschnitt Waffenhandelskontrolle Vieles was hier steht wurde oben schon gesagt. Die Struktur des Artikels erschliesst sich so nicht.
Enfallen beide --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

-- Avron 21:12, 25. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Hallo Avron.Ich habe mir einige Waffenartikel im englischen WP angeschaut und dort Deinen vermissten neutralen Standpunkt gefunden. Auch durch die o.g. Kritikpunkte habe ich gemerkt, dass der Artikel
  • ein falsches Lemma hat
  • zuviele Dinge beschreibt: Waffenkontrolle, Waffendefinition, Privater Waffenhandel, Waffenexporte
Es wäre generell besser, das Lemma Waffenhandel als Begriffsklärungsseite, wie von Kriegslüsterner vorgeschlagen, zu benennen. Teile des Artikels werden dann in Waffenkontrolle - wo die unterschiedlichen Sichtweisen der Pro-und Anti-Waffen-Lobby auftauchen, sowie die internationalen Verträge bzw. Vertragsentwürfe, Waffenexport - der noch den Exportteil von der Rüstungsindustrie bekommen sollte und in Handel mit Schusswaffen und Munition oder Waffenhandel (Privatwirtschaft) niederlegt. Wenn Du damit einverstanden bist, würde ich die Trennung erstmal im Benutzerbereich versuchen. Gruß --Triebel 17:41, 27. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Hallo Avron. Es gibt einen neuen Artikel Rüstungskontrolle. Ich habe eben den Verfasser gebeten, sämtliche Inhalte vom Waffenhandel, die bereits unter Rüstungskontrolle erfasst sind, zu löschen, um weitere Dopplungen zu vermeiden. Ich glaube, Dir wird sein neutraler Standpunkt gefallen. Gruß --Triebel 17:36, 28. Dez. 2010 (CET)Beantworten
Auf Anfrage von Triebel habe ich heute sämtliche für das kürzlich grundlegend überarbeitete Lemma Rüstungskontrolle einschlägigen Inhalte übernommen. Fehlerhafte oder doppelte Passagen, die in den Bereich Rüstungskontrolle hineinragen, habe ich in diesem Zuge gelöscht. Es bestehen damit natürlich noch andere, hier bereits diskutierte, Defizite weiter. Ich hoffe aber, mit meinem Eingriff einen konstruktiven Beitrag zur Verbesserung das Lemmas Waffenhandel geleistet zu haben. Gruß --Sowi09 13:02, 11. Jan. 2011 (CET)Beantworten
@Avron Kritik vernommen, siehe meine Bemerkungen oben.
Waffenhandel neu: Benutzer:Triebel/Schmierblatt04 fertig für neue Kritik.
Falls ich mal wieder Formalitäten bei der Beantwortung nicht eingehalten habe, möge man mir verzeihen. Wollte aber nicht alle Kritikpunkte nochmal kopieren, um darauf einzugehen. Gruß --Triebel 20:29, 18. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Geschichte des Waffenhandels fehlt

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Weiß jemand darüber mehr? --89.204.153.104 02:01, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Ich arbeite gerade an der Historie. Habe vieles aus dem Mittelalter gefunden (belegbar). --Triebel 17:39, 11. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Wer querlesen möchte, kann es hier tun. 1. Vor 1800 ist fast vollständig, 2+3 bedürfen noch der Überarbeitung Benutzer:Triebel/Schmierblatt04 --Triebel 02:26, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Bekannte Waffenhändler fehlen.

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Davon sollten einige erwähnt werden. --89.204.153.104 02:02, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Habe schon Quellen - insbesondere vor dem 1. und 2. Weltkrieg in D-AT-CH gefunden. Noch nicht online. Kommt demnächst. --Triebel 02:28, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Waffenhändler die angegeben sind, sind auch nicht wirklich aktuell. Kettner gibt es schon seit spätestens 2008 nicht mehr! --147.161.165.78 11:36, 22. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Waffenhandelskandale fehlen

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Darauf sollte Bezug genommen werden. --89.204.153.104 02:03, 10. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Anhand meiner Recherchen sind Waffenhandels-SKANDALE hauptsächlich in Rüstungsgütern beheimatet (Bout, Schreiber u.a.). Kurzfristig medial präsent sind auch einige illegale Kleinhändler von Schusswaffen, die kleine Stückzahlen verticken. Daher sollte ein eigenes Lemma für den Waffenhandel (illegal) gemacht werden, der differenziert zwischen dem gewinnbringenden Rüstungsgüter-Handel mit Panzern, U-Booten, Waffensystemen etc. ala Victor Bour in Embargo-Ländern/unsichere Dritte-Welt-Länder und dem kleinstädtischen, illegalem Waffenhandel im Inland mit 2-20 Waffen, sowie 10.000 Schuss Munition.
Das eine ist kaufmännisch sinnvoll (bringt Millionen), jedoch menschenrechtsverachtend - das andere bedient illegale Sammler, kommt evtl. aus der Unterwelt, richtet evtl. auch Schaden an, aber ist keine definitive Bedrohung einer Völkergruppe.
Da mich der illegale Handel eigentlich gar nicht interessiert, könnte evtl. jemand anderes dieses Lemma erstellen. Gruß --Triebel 02:51, 15. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Der Teil über den illegalen Waffenhandel ist bis jetzt sehr bescheiden. Ein eigenes Lemma für illegalen Waffenhandel ist aus meiner Sicht im Moment nicht nötig und das Thema hier ganz gut aufgehoben. Literatur und Links finden sich auch auf den ersten Blick. Der internationale Waffenhandel und dessen Korruptionsanfälligkeit anhand ausgewählter Fallbeispiele bieten einen Einstieg in die Materie. mfg --gp 11:37, 26. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Neu: Trennung von Waffenhandel, Waffenexporte, Waffenkontrolle und Rüstungskontrolle

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Wie bereits von Benutzer Diskussion:Sowi09#Diskussionsbeiträe beschrieben, wurden alle Kriterien Rüstungskontrolle in dieses Lemma übernommen. Waffenhandel, Waffenexporte und Waffenkontrolle werden differenziert.


Börsenkurse und illegaler Waffenhandel

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in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 26.12.2010, Seite 28 war ein Zeitungsartikel basierend auf einer Publikation: Stefano Dellavigna, Eliana La Ferrera: Detecting illegal Arms Trade, in: American Economic Journal; Economic Policy 2 (November 2010) S. 26ff. Der Artikel war von Hanno Beck: "Kaufe, wenn die Kanonen donnern". Statistisch lasse sich an den Börsenkursen belegen, welche Firmen an illegalem Waffenhandel beteiligt seien. Der Zeitungsartikel referiert die Inhalte zustimmend. Cholo Aleman 13:28, 17. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Revidierter Artikel nach Diskussion neu erstellt

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Nachdem Avron einige berechtigte Kritik zur Neufassung erstellt hat, siehe Benutzer Diskussion:Triebel/Schmierblatt04 habe ich den revidierten Artikel heute online gestellt, da außer ihm, keiner ein Statement abgegeben hat. --Triebel 02:20, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

„Einzelnachweise sind Fußnoten, die Inhalte in Artikeln belegen.“

Hilfe:Einzelnachweise
Ca. die Hälfte der nun hier verwendeten Einzelnachweise sind verkappte Weblinks, die nichts belegen, und die gemäß WP:WEB nicht im Artikel zu halten wären. --Krd 16:16, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Ich glaube es geht hier um die Einzelnachweise für die aktuellen Waffenhändler, die mehr als 100 Jahre ihren Handel betreiben. Da auch bei Avron diese Liste auf Ablehnung stößt, könnt Ihr sie entweder ganz entfernen, oder den größten Teil davon oder nur deren Links, die als Einzelnnachweis nur das Gründungsdatum belegen auf der Händlerwebseite, was vielleicht für WP zu wenig ist. Wen die WP-Gemeinschaft in dieser Liste als wichtig oder unwichtig bezeichnen will, weiss ich nicht. Es sollte aber noch was davon erhalten bleiben, dass es soviele alte Waffenhandelsgeschäfte gibt. Evtl. fasst man die Firmen einfach in bestimmte Gründungszeiträume als Fließtext ein, ohne Einzelnachweis. Ich hatte mich bemüht, im deutschsprachigen Mitteleuropa alte Geschäft zu finden, daher sollten auf jeden Fall auch ein paar Schweizer und Österreicher weiter genannt werden. --Triebel 18:52, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Die Liste der Händler nach Gründungsdatum halte ich schon für behaltenswert, allerdings sollten diejenigen Einzelnachweise raus, die nur auf die Homepage zeigen und damit nur die heutige Existenz belegen, denn diese (Existenz) ist wohl unstrittig. Falls allerdings das Gründungsdatum (unabhängig) belegt werden könnte, wäre das natürlich perfekt. --Krd 19:50, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten
Ich habe nur Links gezeigt, die das Gründungsdatum der Firma belegen. Z.T. sind dort Fotos von alten Zeitungen mit abgebildet, z.T. steht dort leider nur Seit Anfang des 20. Jahrhunderts... o.ä. Manchmal steht auch nur das Gründungsjahr im Firmenlogo oder im Impressum. In jedem Fall führt jeder Weblink zu einer Seite, die das Gründungsdatum auf der Firmenhomepage belegt, jedoch ausser bei den drei direkten WLs nichts von anderen Quellen als der eigenen Homepage. Ich muss sagen, das hat mich schon mehrere Stunden gekostet, da ich ja auch die Gründungsjahre von 30 weiteren Firmen gefunden habe, die erst nach 1930 gegründet wurden. Es gibt hierzu keine Liste, sondern nur Webrecherche. --Triebel 22:25, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Wer als Waffensammler eine Waffe besitzt, die nicht zu seinem Sammelthema zugehört, besitzt eine illegale Waffe.

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Was heißt denn der obengenannte Satz in der Praxis? Das klingt nach Behördendeutsch. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 10:32, 30. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Schaut mal über die Grenzen - USA wird oft vergessen ! --House1630 (Diskussion) 21:00, 8. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Die Streitkräfte, die Polizei und die öffentlichen Dienste unterliegen weder den nationalen Waffengesetzen noch der EU-Richtlinie. Sie dürfen auch Kriegswaffen erwerben.

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Im Bereich des Kriegswaffenkontrollgesetzes unterliegen sie dem Gesetz, es sind jedoch Befreiungen geregelt. Beispielsweise in § 5 KWKG. In einigen zum KWKG ergangenen Verordnungen sind ebenfalls allgemeine Genehmigungen, beispielsweise erteilt § 1a KrWaffGenV eine pauschale Genehmigung für die Beförderung an die Bundeswehr.--Rajede (Diskussion) 20:50, 26. Feb. 2013 (CET)Beantworten

Von mir aus kannst du das einbauen Gesetzte gelten als Belege. Aber ich frage mich was du genau ändern willst?--Sanandros (Diskussion) 01:49, 27. Feb. 2013 (CET)Beantworten
Weil die Aussage schlicht falsch ist, siehe oben.--Rajede (Diskussion) 17:30, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Einleitung

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"Im Sinne dieses Gesetzes ... 9. treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält, Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,..." Anlage 1, Abschnitt 2, Nr. 9 Waffengesetz (Deutschland). Dies ist die Legaldefinition des Waffenhandels, die auch u.a. die Vermittlung von Geschäften ohne Erlaubnis verbietet.--Rajede (Diskussion) 17:43, 30. Dez. 2014 (CET)Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 19:36, 15. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Waffenhandel hat im 5-Jahresvergleich zugenommen

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http://orf.at/#/stories/2380068/ Rüstungsexporte steigen ständig, orf.at, 20. Februar 2017. --Helium4 (Diskussion) 12:15, 20. Feb. 2017 (CET)Beantworten