Ernst Eberhard Kleiner

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Ernst Eberhard Kleiner (* 26. August 1871 in Kattowitz, Oberschlesien; † 28. Dezember 1951 in Meißen) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Bankmanager.

Nach dem Abitur am Gymnasium in Kattowitz studierte Ernst Eberhard Kleiner an der Eberhard Karls Universität Tübingen Staatswissenschaften. 1890 wurde er im Corps Suevia Tübingen recipiert.[1] Als Inaktiver wechselte er an die Friedrich-Wilhelm-Universität zu Berlin und die Schlesische Friedrich-Wilhelm-Universität Breslau. 1893 legte er in Breslau das Referendarexamen ab. Im Vorbereitungsdienst war er 1896 bei der Regierung in Breslau beschäftigt. Nach bestandenem Zweiten Staatsexamen wurde er 1899 Regierungsassessor beim Landratsamt Kempen im Rheinland. 1904 kam er zur Regierung in Frankfurt. 1905–1920 war er Landrat im Kreis Lebus.[2] Nachdem er bereits während des Ersten Weltkrieges zu den Leitern der Reichsgetreidestelle gehört hatte, wurde er 1920 deren Präsident. In seiner Funktion als Landrat wurde er 1906 Mitglied des Vorstandes des Brandenburgischen Sparkassenverbandes. 1916 wurde er in den Vorstand des Brandenburgischen Sparkassen- und Giroverbandes und kurz danach in den Vorstand des Deutschen Zentral-Giroverbandes gewählt. 1921 wurde er Präsident und 1924 hauptamtlicher Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes, in den sich der Deutsche Zentralgiroverband umbenannt hatte. Im selben Jahr wurde er auch Präsident des Direktoriums der Deutschen Girozentrale, Deutsche Kommunalbank in Berlin. 1929 wurde er an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg zum Dr. iur. promoviert.[3] 1933 gehörte er als Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu den Gründungsmitgliedern der von Hans Frank ausgerufenen Akademie für Deutsches Recht.[4] Wegen persönlicher und sachlicher Differenzen mit der obersten Sparkassen-Aufsichtsbehörde legte er 1935 sein Amt nieder. In der Nachkriegszeit lebte er in Meißen, wo er ehrenamtlich im Vorstand der CDU, in der Stadtverwaltung und in den Gremien von Stadt- und Kreissparkasse tätig war.

Einzelnachweise

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  1. Kösener Corpslisten 1960, 129/458.
  2. Landkreis Lebus (territorial.de)
  3. Dissertation: Das Recht der öffentlichen Sparkassen. Die öffentlichen Sparkassen als private Unternehmungen, als unselbständige und als selbständige öffentliche Anstalten.
  4. Jahrbuch der Akademie für Deutsches Recht, 1. Jahrgang 1933/34. Hrsg. von Hans Frank. (München, Berlin, Leipzig: Schweitzer Verlag), S. 254