Gabriele Britz

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Gabriele Britz (* 1. Oktober 1968 in Seeheim-Jugenheim) ist eine deutsche Juristin. Von 2011 bis 2023 war sie Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Sie ist Professorin für Öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Britz absolvierte nach dem Abitur auf dem Gymnasium Wöhlerschule in Frankfurt am Main von 1987 bis 1992 ein Studium der Rechtswissenschaft an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt und promovierte dort 1993 zum Thema „Örtliche Energieversorgung nach nationalem und europäischem Recht unter besonderer Berücksichtigung kommunaler Gestaltungsmöglichkeiten“. Das zweite Juristische Staatsexamen legte sie 1997 ab. Im Jahr 2000 wurde sie habilitiert, Thema der Habilitationsschrift: „Kulturelle Rechte und Verfassung – Über den rechtlichen Umgang mit kultureller Differenz“. Für ihre Habilitationsarbeit erhielt sie 2001 den Heinz Maier-Leibnitz-Preis der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Nach Stationen unter anderen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, der Universität Bielefeld und in Frankfurt war sie zwischen 2001 und 2024 Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.[1] Zum Sommersemester 2024 folgte sie einem Ruf an die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main und ist seitdem Professorin für öffentliches Recht mit dem Schwerpunkt Verfassungsrecht.[2]

Daneben engagierte sie sich in den Jahren 2001 und 2002 als Mitglied im UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD). Von 2003 bis 2009 saß sie im Wissenschaftlichen Beirat des Zentrums für interdisziplinäre Forschung der Universität Bielefeld. 2004 bis 2006 füllte sie die Funktion einer Studiendekanin aus am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen. 2009 bis 2010 war sie Dekanin des Fachbereichs. Von 2008 bis 2011 war sie Mitglied des Fachkollegiums Rechtswissenschaften der Deutschen Forschungsgemeinschaft.

Am 17. Dezember 2010 wurde sie vom Bundesrat auf Vorschlag der SPD als Nachfolgerin der im Januar 2011 aus dem ersten Senat ausgeschiedenen Christine Hohmann-Dennhardt als Richterin des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gewählt.[3] Sie trat das Amt zum 2. Februar 2011 an.[4] Während ihrer Amtszeit bereitete sie als Berichterstatterin in einer Vielzahl von Fällen zentrale Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts auf den Gebieten des Umwelt-, Familien- und Datenschutzrechts vor.[5] Am 17. April 2023 schied sie aus dem Bundesverfassungsgericht aus. Ihre Nachfolgerin wurde Miriam Meßling.[6][7]

Britz ist verheiratet, aus der Ehe ist ein Sohn hervorgegangen.[8]

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Univ.-Prof. Dr. iur. Gabriele Britz. Abgerufen am 27. April 2023.
  2. Goethe-Universität — zur Person. Abgerufen am 22. April 2024.
  3. Neue Richterin am Bundesverfassungsgericht (Memento vom 20. Dezember 2010 im Internet Archive) , in: Allgemeine Zeitung online vom 17. Dezember 2010, abgerufen am 21. Dezember 2010
  4. Deutscher Richterbund (Hrsg.): Handbuch der Justiz 2018/2019. S. 1.
  5. Bundesverfassungsgericht - Presse - Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gabriele Britz scheidet aus dem Amt. Abgerufen am 27. April 2023.
  6. Bundespräsident: Steinmeier ernennt neue Richterin am Bundesverfassungsgericht. In: stuttgarter-zeitung.de. 17. April 2023, abgerufen am 17. April 2023.
  7. Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung. In: bundespraesident.de. Abgerufen am 27. April 2023.
  8. Christian Rath: Juristische Überfliegerin. In: die tageszeitung online vom 17. Dezember 2010, abgerufen am 21. Dezember 2010.
  9. Richterwechsel am Bundesverfassungsgericht – Entlassung und Ernennung. In: bundespraesident.de. Abgerufen am 17. April 2023.