Grafschaft Holland
Territorium im Heiligen Römischen Reich | |
|---|---|
| Grafschaft Holland | |
| Wappen | |
| Karte | |
| Grafschaft Holland um 1350 | |
| Herrschaftsform | Grafschaft, seit 1568 ständisches System |
| Herrscher/ Regierung |
Graf, Staaten von Holland, Statthalter |
| Heutige Region/en | NL-NH/NL-ZH |
| Reichskreis | Burgundisch |
| Hauptstädte/ Residenzen |
Haarlem, Den Haag |
| Dynastien | Gerulfinger 1299: Avesnes 1346: Wittelsbacher 1433: Burgund 1477: Habsburg |
| Konfession/ Religionen |
römisch-katholisch, seit Ende des 16. Jhds. überwiegend calvinistisch |
| Sprache/n | Niederländisch |
| Aufgegangen in | 1795: Batavische Republik |
Die Grafschaft Holland war ein seit Anfang des 10. Jahrhunderts bestehendes Territorium des Fränkischen und des Heiligen Römischen Reichs und von 1581 bis 1795 eine der sieben Provinzen der Republik der Vereinigten Niederlande.
Als erster Landesherr wurde 1101 Florens II. als Graf von Holland bezeichnet. Sein Nachfahre Wilhelm II. wurde 1248 zum Römisch-deutschen König gewählt. Der letzte tatsächliche Graf von Holland war bis zum Beginn des Niederländischen Aufstands 1568 der Habsburger Philipp II. von Spanien. Infolge des Siegs über die Spanier im Achtzigjährigen Krieg schied die Grafschaft zusammen mit sechs weiteren Provinzen im Frieden von Münster 1648 aus dem Reichsverband aus. Nominell blieb die Grafschaft bis zur Eroberung durch französische Revolutionstruppen 1795 bestehen, wurde aber von einer Ständeversammlung, den Staaten von Holland, und zeitweilig von Statthaltern aus dem Haus Oranien-Nassau regiert. Da Holland die bedeutendste der sieben nunmehr unabhängigen Provinzen war, wurde sein Name umgangssprachlich auf die gesamten Vereinigten Niederlande angewendet. Das Gebiet der Grafschaft entsprach in etwa den heutigen niederländischen Provinzen Noord- und Zuid-Holland zwischen Nordsee, Zuidersee und dem Rheindelta.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als geografischer Name wird Holland (Holzland oder Waldland) seit 866 für die Region um Haarlem verwendet. Als erster, für das Jahr 839 urkundlich belegter Ahnherr des späteren holländischen Grafenhauses gilt Gerulf der Ältere. Territorial wurde das Gebiet zu Beginn des 10. Jahrhunderts von dem westfriesischen Grafen Dietrich I. auf von den Wikingern wiedergewonnenen Gebieten zusammengefasst. König Karl III. von Frankreich erkannte Dietrich 922 an. Westfriesland, wie Holland damals bezeichnet wurde, war Teil des Stammesherzogtums Lothringen und fiel mit diesem 925 an das Ostfrankenreich. Seit 1101 titulieren Urkunden die ursprünglich in Haarlem residierenden Landesherren Westfrieslands als Grafen von Holland.
Die Gerulfinger regierten ein Land, dessen Umfang durch Trockenlegungen und Heiratsbündnisse mit den Grafenhäusern von Seeland und Flandern allmählich wuchs. Unter Wilhelm II., der 1247 als Gegenkönig zu Kaiser Friedrich II. aufgestellt wurde, nahm Holland erstmals Einfluss im Reich. Durch Wilhelms frühen Tod blieb dies jedoch nur eine Episode. Wilhelm verlegte auch 1248 die Residenz von Haarlem nach Den Haag – bis heute der Regierungssitz der Niederlande.
1296 starben die Gerulfinger, die Linie der friesischen Grafen aus, und Holland ging über an Johann von Avesnes, den Grafen von Hennegau. 1299 fiel auch noch Seeland an Johann und vergrößerte seinen Machtbereich. Unter den Grafen von Avesnes und ihren Nachfolgern, den bayerischen Wittelsbachern, erlebte Holland eine Periode des Wohlstands, die mit dem Eindringen der burgundischen Macht beendet wurde – 1433 fiel Holland an Philipp den Guten. Der Haken-und-Kabeljau-Krieg zwischen 1350 und 1490 war ein lange schwelender Machtkampf des Bürgertums in den holländischen Städten, im Bündnis mit den Burgunderherzögen, gegen die Interessen des lokalen Feudaladels.
Mit dem Tod Karls des Kühnen 1477 fiel das burgundische Erbe – Holland mit den Nachbarländern Seeland, Flandern, Artois, Hennegau, Namur, Brabant, Luxemburg – an die Habsburger. Diese Territorien und die weiteren habsburgischen Erwerbungen Groningen, Friesland, Utrecht mit Overijssel sowie Geldern wurden von Karl V. zunächst in dem neugeschaffenen Burgundischen Reichskreis und 1548 schließlich zur staatsrechtlichen Einheit der Siebzehn Provinzen zusammengefasst, innerhalb derer die Provinzen jedoch selbständig blieben.

1555 dankte Karl in den Siebzehn Provinzen der Niederlande zugunsten seines Sohnes Philipp II. von Spanien ab. Die mit militärischer Gewalt erfolgende rigide Durchsetzung der Gegenreformation in den spanischen Niederlanden führte ab 1568 zum Aufstand und zum Achtzigjährigen Krieg, in dem sich die Siebzehn Provinzen spalteten. Holland schloss mit den anderen sechs protestantischen Provinzen 1579 die Utrechter Union, in der es die führende Position einnahm.[1] Die Ständeversammlung der Utrechter Union, die Generalstaaten, erklärte 1581 die Republik der Sieben Vereinigten Niederlande und schwor mit dem Plakkaat van Verlatinghe Philipp II. ab. Damit fielen die Rechte des Grafen von Holland, das formal Grafschaft blieb, nun jedoch nur noch als „Gewest“ (etwa ‚Region‘) bezeichnet wurde, an die Staaten von Holland, die als oberster gesetzgebender Körper und oberstes Organ der Exekutive von einem gewählten Ratspensionär geleitet wurden. In diesem Gremium saßen Vertreter der Ritterschaft und der Städte. Die Position des Statthalters Wilhelm I. von Oranien, der auf niederländischer Seite kämpfte, blieb dagegen erhalten und entwickelte sich zu einem quasi-monarchischen Staatsamt.
Holland blieb während des gesamten über 200 Jahre dauernden Bestehens der Sieben Vereinigten Niederlande deren führende Macht und bestimmte wesentlich ihre Politik, woher auch die bis heute häufig praktizierte Gleichsetzung von Holland mit den Niederlanden rührt. 1596 handelte der Landesadvokat von Holland Johan van Oldenbarnevelt einen Pakt der Sieben Vereinigten Niederlande mit dem Königreich England aus. Dessen Unterstützung, die Wirtschaftskraft der Vereinigten Niederlande selbst, insbesondere Hollands, und schließlich die Schwächung Spaniens im Dreißigjährigen Krieg bzw. Französisch-Spanischen Krieg führten schließlich im Frieden von Münster 1648 zur Anerkennung der Unabhängigkeit durch Spanien und zur endgültigen Lösung vom Reich.
Mit Errichtung des Einheitsstaats der Batavischen Republik 1795 durch Napoléon wurde Holland aufgelöst. Die batavischen Départements, die lediglich Verwaltungseinheiten waren, hatten andere Grenzen. Da diese mehrfach geändert wurden, bestand von 1802 bis 1807 nochmals ein Département Holland. Nach dem Zwischenspiel von Königreich Holland und französischer Annexion wurde Holland 1814 zunächst als Provinz des Souveränen Fürstentums der Vereinigten Niederlande wiederhergestellt, das 1815 im Wiener Kongresses in stark erweiterter Form als Vereinigtes Königreich der Niederlande auch völkerrechtlich restauriert wurde. Die Provinz Holland blieb nun jedoch Verwaltungseinheit ohne Souveränität. 1840 wurde die Provinz in Nord- und Südholland aufgeteilt.
Städte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stadtgründungen in der Grafschaft Holland waren (Auswahl, in Klammern das Jahr der Erteilung der Stadtrechte):
- Geertruidenberg (1213)
- Dordrecht (1220)
- Alkmaar, Haarlem (1245)
- Delft (1246)
- Leiden (1266)
- Gouda (1272)
- Amsterdam (1300/06)
- Rotterdam (1340)
- Den Haag (bedeutend u. a. als Residenz, erhielt jedoch formell nie das Stadtrecht)
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Aryeh Grabois: Illustrierte Enzyklopädie des Mittelalters. Athenäum, 1981, S. 281.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Fußnoten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Horst Lademacher: Geschichte der Niederlande. Politik – Verfassung – Wirtschaft. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, ISBN 3-534-07082-8, S. 76–77.