Hochkönig Straße

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Vorlage:Infobox Bundesstraße Österreich Die Hochkönig Straße (B 164) – in Tirol Hochkönigstraße[1] – ist eine Landesstraße in Österreich. Sie hat eine Länge von 75 km. Beginnend in Bischofshofen im Tal der Salzach führt sie zunächst zwischen Hochkönig und Dientener Bergen entlang auf den Dientener Sattel (1342 m ü. A.) und weiter hinab ins Tal der Saalach nach Saalfelden am Steinernen Meer. Jenseits der Saalach führt die Straße im Leoganger Tal zwischen Leoganger Steinbergen und Loferer Steinbergen im Norden sowie den Kitzbüheler Alpen im Süden über Leogang hinauf zum Grießenpass (975 m ü. A.), und über Fieberbrunn wieder hinab ins Tal der Kitzbühler Ache nach St. Johann in Tirol. Auf dem letzten Abschnitt führt die Straße parallel zur Salzburg-Tiroler-Bahn.

Geschichte

Seit 1948 galten drei Teilstrecken der heutigen Hochkönig Straße im Bundesland Salzburg als Landesstraßen II. Ordnung:[2]

  • Die 9,6 km lange Mühlbacher Straße zwischen Bischofshofen und Mühlbach
  • Die 5,7 km lange Almer Straße zwischen Alm und Saalfelden
  • Die 7,1 km lange Leoganger Straße zwischen Saalfelden und Leogang

Mit Wirkung vom 1. Juli 1962 wurden die beiden letztgenannten Straßenzüge verlängert:[3]

  • Die Almer Straße wurde um 8,2 km bis Hinterthal verlängert.
  • Die Leoganger Straße wurde um 11,0 km bis zur Tiroler Landesgrenze am Pass Grießen verlängert.

Der mittlere Streckenabschnitt zwischen Mühlbach und Hinterthal wurde durch das Landesgesetz vom 11. April 1962 zur Konkurrenzstraße erklärt. In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet Konkurrenz die gemeinsame Finanzierung eines Projektes durch verschiedene Institutionen, von denen jede einen gesetzlich festgelegten Prozentsatz der Instandhaltungskosten übernimmt. In diesem Fall übernahm

Die Hochkönig Straße gehört seit dem 1. Jänner 1973 zum Netz der Bundesstraßen in Österreich.[5]

Verkehrsbeschränkungen

Folgende Beschränkung gilt auf Hochkönigstraße: B 164 Hochkönigstraße ab km 56,251 (Gemeinde Hochfilzen) bis km 75,76 (St. Johann in Tirol) in beiden Richtungen für LKW über 7,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht, ausgenommen Abschleppdienst, Pannenhilfe, Bundesheer und LKW, die in den folgenden Gemeinden be- oder entladen werden, oder ihre Quelle oder ihr Ziel in den genannten Gemeinden haben: St. Johann in Tirol und Fieberbrunn in Tirol, Hochfilzen und Leogang im Bundesland Salzburg.

Einzelnachweise

  1. Beschluss des Tiroler Landtages vom 15. Mai 2002, veröffentlicht im Landesgesetzblatt 23/2002
  2. Verzeichnis der Landesstraßen II. Ordnung. LGBl. Nr. 42/1948.
  3. Gesetz vom 16. Mai 1962, mit dem einzelne Straßen als Landesstraßen übernommen und Teile einiger Landesstraßen als solche aufgelassen werden. LGBl. Nr. 129/1962.
  4. Gesetz vom 11. April 1962, mit dem die von Mühlbach am Hochkönig über Dienten am Hochkönig nach Hinterthal, Gemeinde Alm, verlaufende Straße als Konkurrenzstraße erklärt wird. LGBl. Nr. 118/1962.
  5. Kundmachung des Bundesministers für Bauten und Technik vom 8. Feber 1977 gemäß § 33 Abs. 4 des Bundesstraßengesetzes 1971 hinsichtlich des Landes Salzburg, BGBl. Nr. 112/1977.


 B164  Die Hochkönig Straße befand sich wie die anderen ehemaligen Bundesstraßen in der Bundesverwaltung. Seit dem 1. April 2002 steht sie unter Landesverwaltung und führt zwar das B in der Nummer weiterhin, nicht aber die Bezeichnung Bundesstraße.