Körperschaft des privaten Rechts
Körperschaft des privaten Rechts ist jede körperschaftlich organisierte juristische Person des Privatrechts, mit anderen Worten jede vollrechtsfähige privatrechtliche Personenvereinigung.
Grundtyp der Körperschaft des privaten Rechts ist der eingetragene Verein, worauf die weiteren Rechtsformen insbesondere der Kapitalgesellschaften, wie Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie die Genossenschaften aufbauen.
Keine Körperschaft des privaten Rechts sind (mangels körperschaftlicher Struktur) die Stiftung bürgerlichen Rechts und die Personenhandelsgesellschaft.
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