Kreis Hadersleben
Basisdaten[1] | |
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Preußische Provinz | Schleswig-Holstein |
Regierungsbezirk | Schleswig |
Kreisstadt | Hadersleben |
Bestandszeitraum | 1867–1920 |
Fläche | 1.786,62 km² (1910) |
Einwohner | 63.575 (1910) |
Bevölkerungsdichte | 36 Einw./km² (1910) |
Gemeinden | 133 (1910) |
Gutsbezirke | 5 (1910) |
Provinz Schleswig-Holstein | |
Der Kreis Hadersleben war von 1867 bis 1920 ein Landkreis in der preußischen Provinz Schleswig-Holstein. Als Teil von Nordschleswig kam sein Gebiet 1920 zu Dänemark.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Deutsch-Dänischen Krieg von 1864 wurde Schleswig – und damit das Amt Hadersleben – von Preußen und Österreich besetzt und schließlich 1867 von Preußen annektiert. Als Ersatz für dänischen Enklaven um Mögeltondern und Westerland-Föhr verblieben einige Gemeinden des Amtes Hadersleben bei Dänemark. Zudem wurde die Grenze in einigen Bereichen begradigt.
Der Kreis Hadersleben wurde 1867 „aus der Stadt Hadersleben; dem Flecken Christiansfeld; dem Oster- und Westeramt Hadersleben mit der Insel Aarö, den enklavirten adeligen Gütern und vormals Jütischen Enklaven, sowie den bisher zum Amte Lügumkloster gehörigen enklavirten Landstellen“[2] gebildet. Die Hardesgerichte und das Haderslebener Stadtgericht wurden durch Amtsgerichte ersetzt und die Harden als Polizeibezirke zu größeren Hardesvogteien zusammengefasst. 1869 trat die Landgemeindeordnung in Kraft.
Als nördlichster Grenzkreis im Westen des damaligen Deutschen Reichs hatte der Kreis Hadersleben eine unbequeme Randlage, da der Verkehr mit dem nördlichen Hinterland jenseits der Grenze erschwert war. Dafür profitierten Kolding und das neu gegründete Esbjerg im südlichen Dänemark von der Ausschaltung der Konkurrenz der schleswigschen Städte. Zwar wurde die Industrie in Hadersleben ausgebaut, und die Kreisstadt hatte zudem als Garnisonstadt und beliebter Alterswohnsitz Bedeutung. Doch im Ganzen blieb der Kreis agrarisch geprägt und hatte wenig Entwicklungsmöglichkeiten. Vor allem Christiansfeld, das nur fünf Kilometer von der Grenze entfernt lag, geriet in Stagnation. Die Infrastruktur wurde vor allem durch ein dichtes Netz von Kleinbahnen ausgebaut, deren Eigner der Kreis war (Haderslebener Kreisbahn). Allerdings wurden diese oft sehr kurvenreich ausgebaut und hatten nur in Scherrebek und Woyens Verbindung mit den Hauptbahnen – sowie in Hadersleben über die Stichbahn nach Woyens. Eine Verbindung zur benachbarten Apenrader Kreisbahn bestand mit der Bahnstrecke Branderup–Osterterp nur während des Ersten Weltkrieges zwischen 1916 und 1919.
1920 wurde der Kreis aufgelöst und das Gebiet auf Grund der im Friedensvertrag von Versailles vorgesehenen Volksabstimmung in Schleswig an Dänemark abgetreten und in das Amt Hadersleben umgewandelt.
Landräte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1868–1870: Otto Kjer
- 1871–1881: Jonas von Rosen
- 1881–1892: Arthur Schreiber
- 1894–1900: Karl Mauve
- 1901–1908: Johannes Becherer
- 1909–1913: Gottfried von Dryander
- 1914–1920: Hugo Löw von und zu Steinfurt
Amtsbezirke und Gemeinden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei Bildung der Amtsbezirke 1889 bestand der Kreis aus der Kreisstadt Hadersleben und dem Flecken Christiansfeld, sowie aus 133 Landgemeinden und fünf Gutsbezirken, die sich wie folgt auf die 29 Amtsbezirke verteilten:
- Alt Hadersleben
- Bramdrup
- Erleff
- Fredstedt
- Ladegaard I
- Moltrup
- Süderotting
- Gutsbezirk Haderslebener Damm
- Teile des Forstgutsbezirks Hadersleben I
- Brendstrup
- Endrupskov
- Fohl
- Grammby
- Kastrup
- Thiset
- Westerlinnet
- Gutsbezirk Gramm
- Abkjer
- Arnitlund
- Högelund
- Oberjersdal
- Skovby
- Ustrup
- Weibüll
- Teile des Forstgutsbezirks Hadersleben I
- Jägerup
- Maugstrup
- Simmerstedt
- Skrydstrup
- Woyens
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Uli Schubert: Deutsches Gemeindeverzeichnis 1910. Abgerufen am 22. April 2015.
- ↑ Verordnung betreffend die Organisation der Kreis- und Distriktsbehörden sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holstein, vom 22. September 1867, Anlage A. Veröffentlicht in der Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten 1867, S. 1579ff