Kreis Stallupönen

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Der preußisch-deutsche Kreis Stallupönen (1938 umbenannt in Kreis Ebenrode, ab 1939 Landkreis Ebenrode) in Ostpreußen bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945:

  • die beiden Städte Ebenrode (bis 1938 Stallupönen, nach 1946 Nesterow) und Eydtkau (bis 1938 Eydtkuhnen, ab 1946 Tschernyschewskoje)
  • sowie 165 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten).

Das Dorf Trakehnen mit ca. 1.500 Einwohnern war bekannt für seine Pferdezucht.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. September 1818 der Kreis Stallupönen im Regierungsbezirk Gumbinnen in der preußischen Provinz Preußen (nicht: Ostpreußen).

Dieser umfasste die Kirchspiele:

  • Bilderweitschen,
  • Enzuhnen,
  • Göritten,
  • Kattenau,
  • Kassuben,
  • Pillupönen,
  • Stallupönen,
  • Szirgupönen,
  • Tollmingkehmen.

Das Landratsamt war in Stallupönen.

Am 1. Januar 1824 wurde das Kirchspiel Szirgupönen aus dem Kreis Stallupönen in den Kreis Gumbinnen eingegliedert.

Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg i. Pr.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Stallupönen am 1. April 1878 Bestandteil Ostpreußens.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Stallupönen entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Am 7. September 1938 änderten die Nationalsozialisten die Kreisbezeichnung in Ebenrode. Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Ebenrode entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach Teil der Sowjetunion.

Kommunalverfassung

Der Landkreis Stallupönen gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Eydtkuhnen und Stallupönen, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigem Wegfall – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

1938 fanden im Kreis Stallupönen umfangreiche Änderungen von Ortsnamen statt, die auch an der Kreisstadt und damit am Namen des gesamten Landkreises nicht vorüber gingen. Viele Ortsnamen wurden, da in den Augen der Machthaber „nicht deutsch genug“, durch lautliche Angleichungen, Übersetzungen oder freie Erfindungen "modernisiert", zum Beispiel:

  • Bilderweitschen: Bilderweiten,
  • Enzuhnen: Rodebach,
  • Eydtkuhnen: Eydtkau,
  • Gallkehmen: Hohenschanz,
  • Groß Wannagupchen: Rohren (Ostpreußen),
  • Jentkutkampen: Burgkampen,
  • Jucknischken: Föhrenhorst,
  • Mehlkehmen: Birkenmühle,
  • Milluhnen: Mühlengarten,
  • Pillupönen: Schloßbach,
  • Podschohnen: Buschfelde (Ostpreußen),
  • Rudschen: Talfriede,
  • Schakummen: Eichkamp,
  • Schwiegupönen: Neuenbach,
  • Stallupönen: Ebenrode.

Landräte

Weblinks