Liste der geschützten Landschaftsbestandteile in Nordrhein-Westfalen
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Die Liste der geschützten Landschaftsbestandteile enthält die Listen der in den Kreisen und kreisfreien Städten von Nordrhein-Westfalen gelegenen geschützten Landschaftsbestandteile.
Als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) gelten nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz kleinräumige Teile von Natur und Landschaft, die aus landschaftsgestaltenden, ökologischen und Artenschutzgründen von Bedeutung sind oder zur Abwehr schädlicher Einflüsse beitragen. Ergänzend dazu sind in § 39 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW)[1] folgende Landschaftsbestandteile gesetzlich geschützt:
- mit öffentlichen Mitteln geförderte Anpflanzungen zum Zweck des Naturschutzes und der Landschaftspflege außerhalb des Waldes und im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts
- Hecken ab 100 Metern Länge im Außenbereich im Sinne des Bauplanungsrechts und Wallhecken
- Anpflanzungen, die als Ausgleichs- und Ersatzflächen festgesetzt wurden und im Kompensationsflächenkataster verzeichnet sind.
In Nordrhein-Westfalen sind das vor allem Gehölz- und Baumbestände, naturnahe Grünlandflächen und Kleingewässer.
Listen der geschützten Landschaftsbestandteile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Protected landscape elements in North Rhine-Westphalia – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ recht.nrw.de - § 39 Gesetzlich geschützte Landschaftsbestandteile (zu § 29 des Bundesnaturschutzgesetzes)