Pfalz (Bayern)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 2. August 2014 um 15:37 Uhr durch Honsfenzl (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wappen mit dem Pfälzer Löwen

Als Rheinkreis wurde von 1816 bis 1837 das linksrheinische Territorium des Königreichs Bayern bezeichnet. Vor den französischen Revolutionskriegen (1792) hatte das Gebiet größtenteils zur Kurpfalz gehört. Auf dem Wiener Kongress 1815 war es zunächst dem Kaisertum Österreich zugesprochen worden, nachdem es bereits seit 1814 unter einer provisorischen gemeinsamen österreichisch-bayerischen Verwaltung stand. Österreich trat es mit dem Vertrag von München (1816) an Bayern ab.

1837 wurde der Rheinkreis in Kreis Pfalz umbenannt.[1] Gebräuchlich waren auch die Kurzbezeichnung Pfalz und die Bezeichnung Rheinpfalz.[2] Das Gebiet blieb, mit Ausnahme des 1920 abgetrennten Teiles, der ungefähr dem heutigen Saarpfalz-Kreis entspricht, bis zur Gründung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 bayerisch.

Geographie

Das Gebiet der Pfalz als bayerischer Kreis
Speyer um 1900 zur bayerischen Zeit
Hambacher Schloss, 1832 Schauplatz des Hambacher Festes

Der Rheinkreis deckte sich weitgehend mit der heutigen Region Pfalz, die westlich des Rheins im Süden von Rheinland-Pfalz liegt, enthielt jedoch zusätzlich noch die saarländischen Landkreise Homburg und St. Ingbert. Diese wurden nach dem Ende des Ersten Weltkrieges in das Saargebiet eingegliedert und 1974 zum Saarpfalz-Kreis zusammengelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgten kleinere Gebietsabtretungen an das Saarland, vor allem im Raum Sankt Wendel. Im Rahmen der Gebietsreform 1969 wurde innerhalb von Rheinland-Pfalz das als Pfalz bezeichnete Gebiet an seiner Nordgrenze etwas verändert. Das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz existieren auch heute noch im Wesentlichen in den historischen Grenzen des Rheinkreises.

Geschichte

Das Gebiet des 1816 entstandenen Rheinkreises war vor 1792 aufgeteilt in insgesamt 45 zum Teil sehr kleine weltliche und geistliche Territorien. Die größten waren die Kurpfalz, das Herzogtum Zweibrücken und das Hochstift Speyer.[3] Zwischen der Kurpfalz und Bayern hatten jahrhundertelang dynastische Verbindungen über die Wittelsbacher bestanden.

Das linke Rheinufer und damit die Pfalz war ab 1794 von französischen Revolutionstruppen besetzt. Durch den Frieden von Campo Formio (1797) annektierte Frankreich das Gebiet und führte 1798 sein Verwaltungssystem ein. Der spätere Rheinkreis umfasste wesentliche Teile des Départements Donnersberg sowie kleinere Teile des Saardepartements und des Départements Niederrhein.

Nach der Niederlage Napoleons bei der Völkerschlacht bei Leipzig (1813) und der Einnahme des Linken Rheinufers durch die Alliierten im Januar 1814 wurde die Region ab dem 2. Februar 1814 zunächst unter die provisorische Verwaltung des „General-Gouvernements vom Mittelrhein“ und ab dem 16. Juni 1814 unter die Verwaltung der „k. k. östreichischen und k. bairischen gemeinschaftliche Landes-Administrations-Kommission“ gestellt.[4]

In dem auf dem Wiener Kongress (1815) geschlossenen Hauptvertrag vom 9. Juni 1815 wurde in Artikel 51 festgelegt, dass (unter anderem) auf dem linken Rheinufer die vormaligen Departements der Saar und des Donnersbergs, soweit im selben Vertrag nicht anders verfügt wird, „mit voller Souveränetät und Eigenthumsrechte unter die Herrschaft Sr. Maj. des Kaisers von Oesterreich“ kommen.[5] Die gemeinschaftliche österreichisch-bayerische Verwaltung wurde vorerst beibehalten.

Am 14. April 1816 wurde zwischen Österreich und Bayern ein Vertrag geschlossen, in dem verschiedene Gebietsveränderungen vereinbart wurden. Nach Artikel 2 des Vertrages trat Kaiser Franz I. von Österreich an König Maximilian I. von Bayern neben verschiedenen rechtsrheinischen Gebieten auf dem linken Rheinufer die wie folgt beschriebenen Gebiete ab:[6]

Im Departement des Donnerberges:
  1. die Bezirke von Zweibrücken, Kaiserslautern und Speier; letztere mit Ausnahme der Cantone Worms und Pfeddersheim;
  2. den Canton Kirchheim-Bolanden, im Bezirke von Alzei.
In dem Saar-Departement:
  1. die Cantone Waldmohr, Blieskastel und Kusel, letzteren mit Ausnahme einiger Orte auf der Straße von St. Wendel nach Baumholder, welche durch eine weitere, im Einverständnisse mit der zu Frankfurt versammelten Bevollmächtigten der verbündeten Mächte zu berichtigende Gebiets-Ausgleichung compensirt werden sollen.
In dem Departement Niederrhein:
  1. Canton, Stadt und Festung Landau, diese letztere als Bundesfestung in Gemäßheit der Bestimmungen vom 3. November 1815;
  2. die Cantone Bergzabern. Langenkandel und den ganzen Antheil des Departements Niederrhein am linken Lauter-Ufer, welcher in dem Pariser Tractat vom 20. November 1815 abgetreten worden ist.

Als Termin der Besitznahme wurde der 1. Mai 1816 vereinbart.

Entsprechend der damaligen bayerischen Verwaltungsstruktur erhielt das Gebiet den Namen „Rheinkreis“, Speyer wurde Hauptstadt. Von der vorherigen französischen Verwaltungsstruktur wurde die Untergliederung des Gebietes in Kantone, Bürgermeistereien und Gemeinden beibehalten.

Zum ersten Regierungspräsidenten bestimmte König Maximilian den Hofrat Franz Xaver von Zwack, auf dessen Namen die volkstümliche pfälzische Bezeichnung „Zwockel“ für die bayerischen Beamten zurückgeht.


1832 kam es auf dem Hambacher Schloss bei Neustadt an der Haardt zu einer großen Freiheitskundgebung, die als Hambacher Fest in die Geschichte eingegangen ist. Zum 29. November 1837 wurde der Rheinkreis durch eine „Königlich allerhöchste Verordnung“ in „Kreis Pfalz“ umbenannt.[1][7] Dieser Name hatte bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges bestand. Daneben war auch die Kurzbezeichnung Pfalz und die Bezeichnung „Rheinpfalz“ gebräuchlich.[2]

Infolge der Revolution von 1848 ereignete sich im Mai 1849 während der Reichsverfassungskampagne der Pfälzische Aufstand. Die Rheinpfalz löste sich von Bayern. Im Juni beendeten, ohne auf größeren Widerstand zu stoßen, preußische Truppen unter Moritz von Hirschfeld den Aufstand innerhalb einer Woche.

An der Ludwig-Maximilians-Universität München schlossen sich ab 1866 viele Studenten aus der „transrheinischen“ Pfalz in der Fröhlich Pfalz, dem späteren Corps Transrhenania zusammen.

Nach dem Ersten Weltkrieg war die Pfalz vom Dezember 1918 bis Juni 1930 durch französische Truppen besetzt. Der Regierungspräsident Friedrich von Chlingensperg auf Berg verhinderte die Ausrufung einer neutralen und selbständigen (vom politischen Katholizismus dominierten) linksrheinischen Republik. 1920 wurden die Bezirksämter Homburg und St. Ingbert sowie ein Teil des Bezirksamts Zweibrücken abgetrennt und in das Saargebiet, heute Saarland, eingegliedert. Wie schon 1910 die Stadt Landau wurden 1920 weitere sieben Städte aus den Bezirksämtern herausgelöst und zu kreisunmittelbaren Städten[8] erklärt, die heute alle noch den Status einer kreisfreien Stadt besitzen. Der pfälzische Gutsbesitzer Franz Josef Heinz, genannt Heinz-Orbis, rief am 6. November 1923 eine autonome Pfalz aus, seine Initiative endete aber nach wenigen Wochen, als er ermordet wurde.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges 1945 gehörte die Pfalz zur Französischen Besatzungszone. 1946 kam sie als Regierungsbezirk Pfalz zum Land Rheinland-Pfalz; Sitz der Bezirksregierung war Neustadt an der Weinstraße. Am 22. April 1956 scheiterte ein Volksbegehren zur Rückgliederung des Gebietes an Bayern, weil statt der erforderlichen 10 % nur 7,6 % Zustimmung erreicht wurde. Im Jahre 1968 erfolgte die Zusammenlegung der Pfalz mit Rheinhessen zum Regierungsbezirk Rheinhessen-Pfalz; die Bezirksregierung behielt ihren Sitz in Neustadt bis zum Jahr 2000, als die rheinland-pfälzische Verwaltung neu strukturiert wurde.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Königl. allerhöchste Verordnung, die Eintheilung des Königreichs Bayern betreffend, von 29. November 1837. In Regierungs-Blatt für das Königreich Bayern, 58/1837 (Online)
  2. a b Friedrich Wilhelm Hermann Wagener: Staats- und Gesellschafts-Lexikon, F. Heinicke, 1867, S. 140 (Online)
  3. Adalbert Heib: Beamtenverzeichniß und Statistik des Königlich Bayerischen Regierungs-Bezirkes der Pfalz, Speyer, Kranzbühler, 1863, S. 58 ff (Online)
  4. F. W. A. Schlickeysen: Repertorium der Gesetze und Verordnungen für die königl. preußischen Rheinprovinzen, Trier: Leistenschneider, 1830, S. 8 ff. (Online)
  5. Haupt-Vertrag des zu Wien versammelten Congresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte, nebst 17 besondern Verträgen, Artikel 51, S. 101 (Digitalisat)
  6. Münchener Vertrag vom 14. April 1816 in G. M. Kletke: Die Staats-Verträge des Königreichs Bayern ... von 1806 bis einschließlich 1858, Regensburg, Pustet, 1860, S. 310 (Online)
  7. Historisch-geographisches Informationssystem HGIS Germany (1820-1914)
  8. Wilhelm Volkert, Richard Bauer: Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. München 1983, S. 90