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Tabakzusatzstoff

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Tabakzusatzstoffe werden häufig bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen eingesetzt, um Wirkung, Haltbarkeit und Abbrennverhalten zu verändern sowie das Abhängigkeitspotenzial zu erhöhen. Tabak kann mehr als 10 % Zusatzstoffe enthalten.

In Deutschland legt die Verordnung über Tabakerzeugnisse (TabakV), in der Schweiz die Verordnung über Tabakerzeugnisse und Raucherwaren mit Tabakersatzstoffen (TabV) fest, welche Tabakzusatzstoffe für die einzelnen Darreichungsformen verwendet werden dürfen. Es gibt jedoch auch Tabakprodukte, die ohne Zusatzstoffe hergestellt werden.

Die Richtlinie 2014/40/EU der EU verpflichtet Hersteller und Importeure, die Inhaltsstoffe aller Tabakerzeugnisse zu melden; in Deutschland werden diese in einer öffentlichen Datenbank veröffentlicht.[1][2]

Eine der Forderungen, bzw. der von den unterzeichnenden Staaten eingegangenen Verpflichtungen, des WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, besteht in der Offenlegung der Inhaltsstoffe des Zigarettentabaks sowie von deren Emissionen (Durch die Verbrennung entstehen neue – zum Teil gefährliche – Stoffe).

Zugelassene Stoffe und ihre Wirkung

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Ammoniumverbindungen wie Ammoniumchlorid sind in Deutschland für Kautabake zugelassen,- nicht für Tabak zum Rauchen.

Verbotene Geruchs- und Geschmacksstoffe

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Eine Reihe von Stoffen darf nicht Tabakprodukten zugesetzt werden. Neben verschiedenen Teerölen sind auch Campher, Campheröl, Cumarin, Safrol und Thujon verboten. Daneben sind auch verschiedene Pflanzen und Pflanzenteile verboten wie z. B. Bittersüßstängel und Waldmeister.[4]

Weitere Zusatzstoffe

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Eine Vielzahl von Zusatzstoffen wird nach Angaben der Tabakhersteller zur Geschmacksverbesserung, zur Befeuchtung, zum Konservieren, für bessere Verbrennung und zum Binden der Bestandteile eingesetzt.[5] Gefriergetrockneter mit Halogenkohlenwasserstoff gesättigter Tabak vergrößert das Volumen (puffed oder expanded tobacco, „Blähtabak“) und damit die Gesamtmenge, die sich aus dem unverarbeiteten Tabak herstellen lässt.[6] Demselben Zweck dient die Verarbeitung sogenannter homogenized sheet tobaccos (Folientabake), die unter Verwertung anderweitig nicht nutzbarer Reste und Pflanzenbestandteile entstehen. Durch Wiederanreicherung des daraus hergestellten Rohstoffbreis mit Nikotin wird die Quantität des aus einer begrenzten Tabakmenge gewonnenen Zigarettenfüllstoffs vervielfacht.[6]

Einzelnachweise

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  1. Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen. Europäisches Parlament; Rat der Europäischen Union, 3. April 2014, abgerufen am 5. April 2026.
  2. Datenbank der Tabakzusatzstoffe für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse. Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), abgerufen am 5. April 2026.
  3. Aus für Menthol in Zigaretten und Rauchtabak. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), 29. Mai 2020, abgerufen am 5. April 2026.
  4. 1 2 Tabakverordnung
  5. British American Tobacco: The facts about tobacco ingredients. (Zusatzstoffe nach Angaben von British American Tobacco).
  6. 1 2 NOVA: Anatomy of a Cigarette.