Diskussion:Patriotische Union

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Letzter Kommentar: vor 7 Tagen von NellsPort in Abschnitt Prozesse an den OLG Stgt., Ffm, Muc
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zum Strafprozess ab 29.4.2024

Prozesse an den OLG Stgt., Ffm, Muc[Quelltext bearbeiten]

Es stellt sich mir gerade so die Frage, ob man für die Prozesse einen eigenen Artikel schaffen sollte. Meinungen dazu? --NellsPort (Diskussion) 10:23, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Warum? Dieser ist doch genau der Richtige dafür. Und Du kannst ja noch gar nicht wissen, ob ein Zusatzartikel dafür nötig wird. EinBeitrag (Diskussion) 22:09, 27. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Da zu jedem Beschuldigten schon viele Detailinfos ermittelt wurden, wird es darauf ankommen, nur die wirklich NEUEN, bewiesenen Details in den Teil 4.5 "Anklage und Strafprozess" aufzunehmen und Doppelungen zu den Hauptteilen 2 und 3 zu vermeiden. Nach gerichtsfesten Ureteilen kann und wird der ganze Arikel dann entschlackt und gekürzt werden. Jetzt ist zunächst mal (kommentarloses) Sammeln der besten aktuellen Belege zum Prozess angesagt, dafür gibt es im Thread hier drüber eine Rubrik. EinBeitrag (Diskussion) 09:00, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Es sollte schon erwähnt werden, dass die Hauptverhandlung an dem OLG Stuttgart am 29. April 2024 begonnen hat (und ggf. auch, dass bis zum 08. Januar 2025 noch Termine angesetzt sind), vgl. Pressemitteilung des OLG. Ist schon im Strafprozess zwei Schritte weiter als bloße Anklageerhebung. --Pistazienfresser (Diskussion) 19:50, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Zum Umfang der Anklage (Seiten und genannte Beweismittel) und dem Inhalt des Eröffnungsbeschlusses hinsichtlich des Verfahrens vor dem OLG Stuttgart siehe auch In Stammheim beginnt ein Mammutverfahren. Staatsanzeiger BW. --Pistazienfresser (Diskussion) 20:26, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Auch die beiden anderen OLG haben Eröffnungsbeschlüsse erlassen und Termine für die Hauptverhandlungen bis Anfang 2025 angesetzt: siehe LTO-Artikel. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:55, 28. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Der NSU-Prozess wurde ebenfalls gesondert zu den Einzelartikeln dargestellt. Diese Verfahren sind herausragend aus dem Bereich Terrorismusverdacht. Deshalb bin ich dafür, die Prozesse werden in einem gesonderten Artikel dargestellt, weil sie besondere Eigenarten aufweisen werden, die nicht nur mit gewissen kurzen "Fußnoten" im Hauptartikel behandelt werden können.--NellsPort (Diskussion) 12:41, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Wenn sich zeigen sollte, dass über die Prozesse so viel mitzuteilen ist, dass es den Rahmen des Artikels sprengt, so wird dann zu überlegen sein, ob wir sie aus diesem Artikel in einen eigenen Artikel auslagern. Momentan erscheint es mir dafür noch verfrüht. --BurghardRichter (Diskussion) 13:40, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Verfrüht? Möglicherweise doch nicht umfangreich genug für eigenen Artikel? Es handelt sich um den größten Prozess der Nachkriegsgeschichte. --NellsPort (Diskussion) 13:44, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
"Groß" in Bezug auf was? Maßgeblich ist hier nicht irgendeine Menge, zB der Angeklagten oder ihrer Verteidiger oder der angesetzten Prozesstermine oder oder, sondern das, was letzlich bewiesen und wer wofür verurteilt wird. Das ist natürlich abzuwarten, bevor hier Artikelspaltungen herbeigeredet werden. - Und nochmal: Bitte zunächst die oben eingerichtete Rubrik nutzen für die unkommentierte Belegsammlung, keine Links im falschen Thread posten. EinBeitrag (Diskussion) 17:26, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Maßgeblich ist nicht das, was Du einschätzt: Maßgeblich ist die Einschätzung der Justiz. In Bezug darauf, was als "groß" erachtet wird. Es handelt sich um das "größte Staatsschutzverfahren der Nachkriegsgeschichte" nach Einschätzung der Justiz. Es kann aber auch sein, dass Deine Einschätzung maßgeblich ist. Dann korrigiere doch mal bitte den Pressesprecher des OLG Stuttgart diesbezüglich. Ich suche Dir gerne die Nummer raus. (Polemik off). Jetzt mal ernsthaft: mir ist das Deinerseits ein bisschen zu wenig kooperativ. Ich denke, ich mache heute den Prozess-Artikel auf und frage erst gar nicht lang. Und zwar für den "größten Prozess in Sachen Staatsschutzverfahren" unseres Landes. --NellsPort (Diskussion) 17:34, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich gehe davon aus, dass ein Benutzer, der hier bisher keinen einzigen konstruktiven Artikelbeitrag geleistet hat, sich beim allerersten Aufschlag mit Editwar und Spaltideen hervortut und dann sofort alle Gegenargumente "polemisch" wegzubügeln versucht, nicht konstruktiv mitarbeiten will oder kann. Darauf verschwende ich keine weitere Zeit. EinBeitrag (Diskussion) 17:44, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten
Ich korrigiere Dich auch diesbezüglich: ich war von der ersten Minute des Artikel-Aufbaus dabei. Irgendwann bist Du dazugestoßen, als der Rahmen schon mehr als umfangreich stand. Also rudere mal bitte zurück mit diesen Angriffen, wenn es Dir möglich ist. Es gibt hier keine "Gegenargumente", sondern den Fakt, dass heute das größte Staatsschutzverfahren der Geschichte der BRD begonnen hat. Du negierst diese Einschätzung der Justiz und zwar ohne Argumente, ohne Belege. Rein nach Deinem Gusto. Du möchtest Dich nicht damit auseinandersetzen. Brauchst Du auch nicht. Ich beginne den neuen Artikel gerne heute oder morgen. (Der Benutzer EinBeitrag muss nicht zwingend mitarbeiten. Das erwartet ja keiner) Vorschläge für das Lemma nehme ich dankbar entgegen. Denn ich bin nicht sicher, ob sich der Begriff "Patriotische Union"-Prozess tatsächlich etabliert hat. Anregungen? --NellsPort (Diskussion) 17:48, 29. Apr. 2024 (CEST)Beantworten