Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
— ULD —

Staatliche Ebene Land Schleswig-Holstein
Rechtsform Anstalt öffentlichen Rechts
Gründung 2000
Hauptsitz Kiel
Behördenleitung Marit Hansen
Bedienstete < 40
Netzauftritt www.datenschutzzentrum.de

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) ist eine Behörde des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel. Es ist die Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich des Landes und berät Bürgerinnen und Bürger sowie datenverarbeitende Stellen in Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit. Es nimmt zudem Beratungsfunktionen im Bereich der Informationsfreiheit wahr. Zusätzlich zu seinen Aufgaben als Aufsichtsbehörde ist das ULD an drittmittelgeförderten deutschen und europäischen Projekten beteiligt.

Die Leitung des ULD wird durch die Landesbeauftragte oder den Landesbeauftragten für Datenschutz ausgeübt, die oder der auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt wird. Die Wahl findet ohne Aussprache statt. Die Amtszeit beträgt sechs Jahre. Eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Geregelt ist dies im Gesetz zur Errichtung eines Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (Errichtungsgesetz ULD).[1]

Von 2000 bis 2004 wurde das ULD von Helmut Bäumler geleitet.

Vom 1. September 2004 bis 15. Juli 2015 hatte der Jurist Thilo Weichert die Leitung inne. Im Juni 2014 wurde das Landesdatenschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein dahingehend geändert, dass die Beschränkung der möglichen Amtsperioden aus dem Landesdatenschutzgesetz gestrichen wurde.[2] Zusammen mit den Gesetzesänderungen im Zuge der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung 2018 wurde die Beschränkung später wieder eingeführt.

Die Wiederwahl des Amtsinhabers Thilo Weichert scheiterte im Jahr 2014.[3] Initiiert von der Landtagsfraktion der Piraten drängten die Oppositionsparteien daraufhin auf eine Ausschreibung des Amtes.[4] 2015 fand zum ersten Mal eine öffentliche Ausschreibung der oder des Landesbeauftragten statt.[5][6] Die Landtagsfraktionen der CDU und FDP kündigten zunächst an, die Juristin Kirsten Bock bei der Wahl zu unterstützen, sollte sie von den Regierungsfraktionen vorgeschlagen werden.[7]

Nachdem mehrere Bewerbungen eingegangen waren und Auswahlgespräche stattgefunden hatten, schlug die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und SSW gemeinsam mit den Piraten die Informatikerin Marit Hansen zur Wahl vor.[8] Auch die Opposition schwenkte um und sagte ihr die Unterstützung zu.[9] Hansen wurde daraufhin am 15. Juli 2015 zur Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein gewählt[10] und nimmt dieses Amt seit dem 16. Juli 2015 wahr. Zuvor war sie stellvertretende Landesbeauftragte und Referatsleiterin im ULD gewesen. Zu ihrer Stellvertreterin bestellte Hansen die Juristin Barbara Körffer.[11]

Am 18. Juni 2020 wurde Hansen vom Landtag Schleswig-Holstein einstimmig wiedergewählt, konnte jedoch zunächst nicht vom Ministerpräsidenten ernannt werden, da ein anderer Interessent für das Amt einen entsprechenden Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht hatte.[12] Mit Beschluss vom 19. August 2020 lehnte das Gericht den Antrag ab.[13][14] Hansen wurde daraufhin am 28. September 2020 für sechs Jahre erneut zur Landesbeauftragten ernannt.[15][16]

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz wurde im Jahr 2000 als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts errichtet. Der Vorstand besteht aus der Leiterin oder dem Leiter der Anstalt, d. h. der/dem Landesbeauftragten für Datenschutz Schleswig-Holstein.

Die Behörde beschäftigt knapp 40 Mitarbeiter und ist in 7 Referate untergliedert:

  • Referat 1
    • Datenschutz im Landtag
    • Personalverwaltung, Haushalt, Beschaffung von Ausstattungsgegenständen und Geräten, Allg. Verwaltungsangelegenheiten der Dienststelle, Allg. Fortbildung, Reisekostenabrechnungen
    • Öffentlichkeitsarbeit, Vorbereitung und Abwicklung der Sitzungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten
    • Registratur, Sekretariat
  • Referat 2
    • Datenverarbeitung im öffentlichen Bereich
    • Datenschutzfragen des [E-Government]
    • Medizin- und Gesundheitsdatenschutz
  • Referat 3
    • Grundsatzfragen des Systemdatenschutzes und der Ordnungsmäßigkeit der automatisierten Datenverarbeitung
    • Prüfung von IuK-Verfahren
    • Beratung zum technischen Datenschutz und zur Dokumentation von Verfahren
    • Analyse und Bewertung von Konzepten und Techniken zu „Data protection by design“ und „Data protection by default“
    • IT-Einsatz der Dienststelle, Systembetreuung
    • Betreuung des Virtuellen Datenschutzbüros
  • Referat 4
    • Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich
    • Datenschutz bei Tele- und Mediendiensten, Recht der Neuen Medien
    • Internationales Datenschutzrecht
    • Anwendung des Informationszugangsgesetzes
  • Referat 6
    • Datenschutz durch Privacy Enhancing Technologies (PETs)
    • Projektmanagement und Mitarbeit in Projekten
  • Referat 7
    • Grundsatzfragen der Anerkennung von Gutachtern und des Gütesiegel-Verfahrens, Grundsatzfragen Auditverfahren, Durchführung der Verfahren zur Akkreditierung von Gutachtern, Koordination und juristische Begleitung der Gütesiegelverfahren
    • Durchführung von Gütesiegel-Verfahren für IT-Produkte
    • Betreuung von Audit-Verfahren
    • Auditierung nach ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz

Das ULD überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben durch Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein sowie der Verwaltung, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen des Landes. Es gab bis 2011 jährlich, von 2013 bis 2018 alle zwei Jahre, seitdem wieder jährlich einen Tätigkeitsbericht heraus.[17] Es kontrolliert vor Ort die Datenverarbeitung durch Unternehmen, begleitet Fachverfahren der Verwaltung und beteiligt sich an gemeinsamen Prüfungen mit Datenschutzaufsichtsbehörden anderer Bundesländer.

Das ULD beteiligt sich an Projekten, die den Datenschutz verbessern sollen. Bis 2016 hat das ULD Fördermittel in Höhe von 10 Mio. Euro eingeworben.[18]

Aus der Projektarbeit heraus hat sich das ULD an der Erarbeitung datenschutzrechtlich relevanter Standards im Rahmen der ISO und dem W3C beteiligt.

Das Anonymisierungsprojekt JAP wurde unter der Bezeichnung AN.ON – Anonymität Online vom ULD begleitet.

Im Virtuellen Datenschutzbüro, einer Informationsplattform der Datenschutzbeauftragten von Bund, Ländern, Kirchen, Rundfunkanstalten und von staatlichen Datenschützern verschiedener Länder, werden Informationen zu Datenschutztechnik und Datenschutzrecht bereitgestellt und das Informationsportal auf der Webseite datenschutz.de betreut.

Als erstes deutsches Bundesland gab Schleswig-Holstein durch das ULD für Informationstechnologie ein Gütesiegel für Datenschutz heraus. Behörden konnten sich außerdem einem Datenschutzaudit unterziehen. Ab dem 25. Mai 2018 konnten aufgrund der veränderten Rechtslage beide Zertifizierungen nicht mehr angeboten werden.[19]

Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel, EuroPriSe (European Privacy Seal), wurde von Juni 2007 bis 2009 als EU-gefördertes Projekt und ab 2009 im Regelbetrieb betrieben[20] und vom Europäischen Parlament als Vorbild für ein europäisches Datenschutz-Gütesiegel vorgeschlagen.[21] 2013 wurde das EuroPriSe-Gütesiegel auf die EuroPriSe GmbH übertragen.[22]

Verdächtigung, Durchsuchung, Verfahren, Prozesse

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Am 4. Dezember 2015 erfolgte eine Hausdurchsuchung durch das Landeskriminalamt Schleswig-Holstein und die Staatsanwaltschaft Kiel. Ein ehemaliger Mitarbeiter hatte nach seiner Entlassung in der Probezeit aus dem ULD eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft eingereicht, die daraufhin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Betrug bei der Abrechnung von Fördermitteln einleitete.[23][24] Im Zentrum der Ermittlungen stand die aktuelle Leiterin Marit Hansen.[25] Das ULD bestritt die Vorwürfe von Beginn an.[26][27]

Am 25. Juni 2019 stellte die Staatsanwaltschaft Kiel die Ermittlungen ein.[23] Am 5. November 2019 entschied das Amtsgericht Kiel, dass die Durchsuchung in der Behörde nicht verhältnismäßig war.[28][29] Hansen verklagte das Land Schleswig-Holstein auf Wiedergutmachung. Die mündliche Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Schleswig hierzu fand am 12. Juni 2020 statt, in der die Richter die Staatsanwaltschaft Kiel deutlich kritisierten.[30] Das Urteil wurde am 26. Juni 2020 verkündet.[31] Das OLG führt darin aus:

„Aus dem Kontext der Verfügung vom 30. April 2019 ergibt sich nämlich, dass auch die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt erkannt hatte, dass wesentliche Tatvorwürfe, die der Strafanzeige zugrunde lagen, zum Teil widerlegt waren, im Übrigen nur nach Fortführung aufwendiger Ermittlungen ein Tatnachweis überhaupt denkbar sein würde und angesichts der Verfahrensdauer sich die Frage nach einer noch realistischen Straferwartung stellen musste.

Maßgeblich für die Einstellung war bei einer Gesamtschau der staatsanwaltschaftlichen Erwägungen somit, dass die Ermittlungen im Wesentlichen die Klägerin als Beschuldigte entlastet hatten oder nach geraumer Zeit immer noch ergebnislos geblieben waren […].“ (Rn. 84 f.)

Das angeblich geschädigte Bundesministerium für Bildung und Forschung konnte auch nach umfangreicher Prüfung keine Fehler feststellen.[32] Dies hatte das Ministerium der Staatsanwaltschaft Kiel auch mitgeteilt, was diese jedoch nicht in die Akten aufgenommen hatte.[28]

Gegen den ehemaligen Mitarbeiter, der sie bei der Staatsanwaltschaft denunziert hatte, stellte Hansen Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung.[33] Die gleiche Person versuchte 2020, die erneute Ernennung Hansens nach ihrer Wiederwahl gerichtlich zu verhindern.[34] Im September 2021 wurde ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe gegen den ehemaligen Mitarbeiter rechtskräftig.[35]

Einzelnachweise

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  1. Errichtungsgesetz ULD: § 5 Wahl, Ernennung und Amtszeit. In: gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de. Abgerufen am 30. Juni 2020.
  2. kim: Kieler Koalition: „Lex Weichert“ und das Recht der Stärkeren | shz.de. In: shz. (shz.de [abgerufen am 15. September 2017]).
  3. Datenschutzbeauftragter: Thilo Weichert scheitert bei Wiederwahl – Golem.de. (golem.de [abgerufen am 15. September 2017]).
  4. Oppositionsfraktionen fordern Ausschreibung zur Findung eines Datenschutzbeauftragten. 10. Juli 2014, abgerufen am 20. Juni 2020.
  5. dpa: Nach Aus für Weichert: Kieler Landtag sucht neuen Datenschutzbeauftragten | shz.de. In: shz. (shz.de [abgerufen am 15. September 2017]).
  6. Ausschreibung: Landesbeauftragter für Datenschutz. Archiviert vom Original am 9. August 2016; abgerufen am 15. September 2017 (englisch).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ssw.de
  7. CDU/FDP für Grüne als Datenschutzbeauftragte. In: Welt.de. 18. Juni 2015, abgerufen am 15. September 2017.
  8. Piratenpartei, SPD, Grüne und SSW schlagen Informatikerin Marit Hansen als Nachfolgerin von Dr. Weichert vor #6Piraten. Abgerufen am 20. Juni 2020.
  9. Wolfgang Kubicki: FDP-Fraktion unterstützt Marit Hansen bei der Wahl zur Datenschutzbeauftragten. Abgerufen am 20. Juni 2020.
  10. Landtag SH – Top 15 – Wahl der Datenschutzbeauftragten. Archiviert vom Original am 16. September 2017; abgerufen am 15. September 2017 (englisch).
  11. Marit Hansen bestellt Juristin Barbara Körffer zur Stellvertreterin. In: datenschutzzentrum.de. 18. September 2015, abgerufen am 2. Juli 2020.
  12. Datenschutzbeauftragte Hansen wiedergewählt. In: ndr.de. 18. Juni 2020, abgerufen am 20. Juni 2020.
    Neue Querelen um den Postender Datenschutzbeauftragten. In: ln-online.de. 17. Juni 2020, abgerufen am 20. Juni 2020.
  13. admin: Verwaltungsgericht Schleswig lehnt Eilantrag gegen Ernennung der gewählten Landesdatenschutzbeauftragten durch den Ministerpräsidenten ab. Abgerufen am 21. August 2020.
  14. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19.08.2020 - 12 B 36/20 - openJur. Abgerufen am 21. August 2020.
  15. Zweite Amtszeit für die Landesbeauftragte für Datenschutz Marit Hansen - ULD. Abgerufen am 28. September 2020.
  16. admin: Ministerpräsident überreicht Ernennungsurkunde: Zweite Amtszeit für Landesdatenschutzbeauftragte Marit Hansen. Abgerufen am 28. September 2020.
  17. Tätigkeitsberichte des ULD – ULD. Abgerufen am 15. September 2017.
  18. ULD Schleswig-Holstein Datenschutz. In: Das Datenschutz-Blog. Abgerufen am 15. September 2017.
  19. Datenschutz-Gütesiegel beim ULD. In: datenschutzzentrum.de. Abgerufen am 24. Juni 2020.
  20. Rezertifizierung von Ixquick.com. 20. Mai 2012, archiviert vom Original am 20. Mai 2012; abgerufen am 15. September 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.datenschutzzentrum.de
  21. BERICHT zum Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union – A7-0244/2011. Abgerufen am 15. September 2017.
  22. EuroPriSe 2.0 – Fortführung des Europäischen Datenschutzgütesiegels (European Privacy Seal – EuroPriSe) durch die EuroPriSe GmbH – Breiteres Angebot an Zertifizierungen. 30. August 2017, archiviert vom Original am 30. August 2017; abgerufen am 15. September 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.datenschutzzentrum.de
  23. a b Bastian Modrow: Verfahren gegen ULD-Chefin eingestellt. In: Kieler Nachrichten. Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co., 25. Juni 2019, abgerufen am 25. Juni 2019.
  24. ULD: Ermittlungen eingestellt: Vorwürfe ausgeräumt – ULD. 25. Juni 2019, abgerufen am 25. Juni 2019.
  25. Bastian Modrow: Ermittlungen gegen die neue Datenschützerin. Betrugsverdacht. In: Kieler Nachrichten. Kieler Zeitung Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co., 8. Dezember 2015, abgerufen am 22. Mai 2016: „Die Staatsanwaltschaft Kiel ermittelt wegen des Verdachts auf Betrug gegen Marit Hansen und einen weiteren Mitarbeiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).“
  26. ULD: Stellungnahme zum Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kiel. 8. Dezember 2015, abgerufen am 22. Mai 2016.
  27. Kristina Beer, Christiane Schulzki-Haddouti: Verdacht auf Abrechnungsbetrug beim Unabhängigen Datenschutzzentrum in Kiel. Hausdurchsuchung. In: heise online. Christian Heise, Ansgar Heise, Christian Persson, 8. Dezember 2015, abgerufen am 22. Mai 2016: „Hansen betont, dass die Abrechnungen jederzeit korrekt erfolgt seien und zeigte sich zuversichtlich, dass sich die Vorwürfe aufklären ließen.“
  28. a b NDR: Hansen: Staatsanwaltschaft hätte nachfragen müssen. Abgerufen am 20. Juni 2020.
  29. AG Kiel, Beschluss vom 05.11.2019 - 39 Gs 49/19 - openJur. Abgerufen am 30. Juni 2020.
  30. Wolfram Hammer: Fall Marit Hansen: Gericht kritisiert Staatsanwaltschaft Kiel. In: Lübecker Nachrichten. 13. Juni 2020, abgerufen am 20. Juni 2020.
  31. OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2020 - 17 EK 2/19 - openJur. Abgerufen am 30. Juni 2020.
  32. Gericht kritisiert Verfahren gegen Datenschutzbeauftragte. Abgerufen am 30. Juni 2020.
  33. heise online: Wurden Ermittlungen gegen Landesdatenschützerin Marit Hansen verschleppt? Abgerufen am 20. Juni 2020.
  34. Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 19.08.2020 - 12 B 36/20 - openJur. Abgerufen am 21. August 2020.
  35. Eckard Gehm: Schmutziger Schachzug gegen oberste Datenschützerin Marit Hansen – Quelle: https://www.shz.de/33681322 ©2021. In: sh:z. 17. September 2021, abgerufen am 6. Oktober 2021.

Koordinaten: 54° 19′ 10,8″ N, 10° 8′ 0,1″ O