Vertrag von Saint-Germain

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Die territoriale Aufteilung Österreich-Ungarns nach dem Ersten Weltkrieg
Staatsgesetzblatt für die Republik Österreich vom 21. Juli 1920: Verkündung des Vertrages von Sain-Germain-en-Laye

Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung der österreichischen Reichshälfte (Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) Österreich-Ungarns und die Bedingungen für die neue Republik Österreich.[1] Der am 2. September 1919 den österreichischen Delegierten übergebene Vertrag wurde am 10. September 1919 im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Er ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, und wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern geschlossen.

Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation nach St. Germain-en-Laye, aber eine direkte Teilnahme an den Gesprächen wurde ihr verweigert, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich wurde die Alleinschuld am Krieg zugewiesen.

Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Friedensvertrages von St. Germain sind:

Nach Abtrennung dieser Gebiete blieb von Österreich-Ungarn ein Reststaat von etwa 6,5 Millionen Einwohnern. Ungarn wurde wie Österreich zu Reparationen verpflichtet. Sinngemäß entsprach der Vertrag von St-Germain dem Versailler Vertrag.

Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns völkerrechtlich.

Anmerkungen

  1. Der Vertrag von Trianon regelte die Situation Ungarns, des anderen Teilstaates der vormaligen Doppelmonarchie.

Weblinks