Vertrag von Saint-Germain
Der Vertrag von St. Germain regelte nach dem Ersten Weltkrieg die Auflösung der österreichischen Reichshälfte (Die im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder) Österreich-Ungarns und die Bedingungen für die neue Republik Österreich.[1] Der am 2. September 1919 den österreichischen Delegierten übergebene Vertrag wurde am 10. September 1919 im Schloss Saint-Germain-en-Laye unterzeichnet. Er ist einer der Pariser Vorortverträge, die den Ersten Weltkrieg formal beendeten, und wurde zwischen Österreich und 27 alliierten und assoziierten Mitgliedern geschlossen.
Im Mai 1919 reiste eine österreichische Delegation nach St. Germain-en-Laye, aber eine direkte Teilnahme an den Gesprächen wurde ihr verweigert, lediglich schriftliche Vorschläge konnten unterbreitet werden. Dem Habsburger Herrscherhaus von Österreich-Ungarn und dem Deutschen Kaiserreich wurde die Alleinschuld am Krieg zugewiesen.
Die wichtigsten Bestimmungen der 381 Artikel des Friedensvertrages von St. Germain sind:
- Böhmen, Mähren, Österreichisch Schlesien und einige Gemeinden Niederösterreichs (u.a.Feldsberg, der Bahnhof Gmünd und andere Gemeinden) gehen an die neu gegründete Tschechoslowakei, das Selbstbestimmungsrecht der deutschsprachigen Bevölkerung im Sudetenland, die im Oktober 1918 eigenständige Provinzen gegründet hatten, findet dabei keine Berücksichtigung.
- Südtirol, Welschtirol und das Kanaltal gehen an Italien.
- Istrien geht an Italien.
- Die Bukowina geht an Rumänien.
- Teile der Untersteiermark sowie das Kärntner Mießtal und das Seeland gehen an das neue Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen.
- Über Südkärnten ist eine Volksabstimmung darüber, ob es künftig zu Österreich oder zu Jugoslawien gehören möchte, durchzuführen.
- Westungarn geht zu Österreich und erhält den Namen Burgenland (kommt von den vier Komitaten Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg, aus deren Teilen das Burgenland gebildet wird).
- Die Verwendung von „Deutschösterreich“ als Staatsname wird verboten.
- Der Anschluss an das Deutsche Reich wird untersagt.
- Die Republik Österreich wird zu Reparationszahlungen verpflichtet.
- Eine allgemeine Wehrpflicht wird verboten. Es wurde nur ein Berufsheer von 30.000 Mann erlaubt. Die Rüstungsfabriken und Waffen mussten zerstört werden.
Nach Abtrennung dieser Gebiete blieb von Österreich-Ungarn ein Reststaat von etwa 6,5 Millionen Einwohnern. Ungarn wurde wie Österreich zu Reparationen verpflichtet. Sinngemäß entsprach der Vertrag von St-Germain dem Versailler Vertrag.
Der Vertrag von St. Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns völkerrechtlich.
Anmerkungen
- ↑ Der Vertrag von Trianon regelte die Situation Ungarns, des anderen Teilstaates der vormaligen Doppelmonarchie.