Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2012/März
Datei wurde als Logo eingestellt, zeigt jedoch ein Wappen einer Verbindung. Künstler starb 1997. Überfragt, wie es hier aussieht mit der rechtlichen Situation. --Quedel Disk 19:22, 3. Mär. 2012 (CET)
- Egal ob Logo oder Wappen, SH hat das keine. -- Chaddy · D – DÜP – 20:22, 3. Mär. 2012 (CET)
- Auf dein Wort Chaddy! --Quedel Disk 20:52, 3. Mär. 2012 (CET)
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Schöpfungshöhe fraglich bei diesem Logo mit einem Adler. Bitte um fachkundige Meinung. -- Quedel Disk 20:15, 5. Mär. 2012 (CET)
- Saibo irrt leider mal wieder. Das hat keine SH. Bei der Frage nach SH sind wir sehr großzügig, mit dem Laufenenden Auge haben wir einen großen Spielraum. Lediglich bei Menschendarstellungen müssen wir strenger sein. -- Chaddy · D – DÜP – 23:25, 5. Mär. 2012 (CET)
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Schöpfungshöhe wird vom DÜP-Steller bejaht, auch ich tendiere zu "ja" aufgrund der individuellen menschlichen Gestalt. Bitte um weitere Meinung. -- Quedel Disk 20:16, 5. Mär. 2012 (CET)
- Menschendarstellung => da muss man wohl von SH ausgehen. -- Chaddy · D – DÜP – 23:36, 5. Mär. 2012 (CET)
Per Chaddy und DÜP-Antragssteller: gelöscht. --Quedel Disk 15:54, 8. Mär. 2012 (CET)
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Querschnitt eines Kinematographen. Schöpfungshöhe kann ich nicht vollständig absprechen, da es sich hierbei um keine genaue technische Zeichnung handelt, sondern vielmehr um eine vereinfachte Darstellung. Ergänzend (aber aus meiner Sicht unschädlich) sind die bunten nachträglich eingefügten Pfeile sowie die Beschriftungen. -- Quedel Disk 17:45, 22. Mär. 2012 (CET)
- Schemazeichnungen dieser Art sind durch Konvention und Normen geprägt, nicht durch individuelle Kreativität. Die Beschriftungen und Pfeile haben keine SH. Also IMHO auch die gesamte Leistung nicht. Grüße --h-stt !? 11:53, 26. Mär. 2012 (CEST)
nach PD-SH umlizensiert. -- Quedel Disk 20:38, 24. Apr. 2012 (CEST)
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Bild unbekannten Datums eines jahrtausende alten Hipparchos (Astronom). Bildalter aus meiner Sicht nicht bestimmbar, jemand der da mehr Ahnung von hat und PD-alt bestätigen könnte? Internet-Recherche brachte keine Ergebnisse. -- Quedel Disk 14:45, 10. Mär. 2012 (CET)
- Die Zeichnung würde ich in die 1970er Jahre einordnen, vielleicht auch später. Aber das ist freie Interpretation, darauf kann man sich nicht verlassen. Aber da überhaupt keine Angaben gemacht werden, kann man das auch schnelllöschen. Grüße --h-stt !? 14:01, 12. Mär. 2012 (CET)
Herkunft unklar, PD-Status erst recht. Gelöscht. -- Quedel Disk 08:55, 12. Mai 2012 (CEST)
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Saibo bemängelt fehlende Freigabe gez. Werk, da der Architekt noch nicht 70 Jahre tot ist. Meines Erachtens nach liegt bei den abgebildeten Gegenstände keine besonderliche Formgebung vor, so dass ich hier keine schützenswerten Werke sehen würde, von der Architektur an sich ist ja de facto nichts zu sehen (dafür ist der Blickwinkel viel zu gering). -- Quedel Disk 22:53, 24. Mär. 2012 (CET)
- Schwierig. Die Schöpfungshöhe von Architektur einzuschätzen ist nach der uneinheitlichen Rechtsprechung nahezu unmöglich. Die Holzarbeiten (Täfelung und Möbel sind Handwerk, die Stuckatur wohl auch. Damit sind beide nicht schutzfähig. Beim Gesamteindruck gebe ich dir jetzt mal recht und könnte mit einer auf mangelnder SH abstellenden Argumentation leben. Grüße --h-stt !? 11:51, 26. Mär. 2012 (CEST)
Entsprechend Diskussionsverlauf behalten. -- Quedel Disk 23:41, 22. Mai 2012 (CEST)
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Das Bild scheint nur freigegeben zu sein, sofern sich das Logo darin befindet. Dies würde aber der lizenz widersprechen. Anscheinend hat der Urheber die Lizenz nicht ganz verstanden. Könnte das jemand überprüfen? Siehe auch WP:FW. --80.123.55.36 23:37, 11. Mär. 2012 (CET)
- Nach dem der Hochlader seit 2008 nicht mehr aktiv ist (selbst wenn er 2009 noch zwei Edits nachgereicht hat), wird das schwierig. Grüße --h-stt !? 14:03, 12. Mär. 2012 (CET)
- Die Datei liegt auf Commons… --Leyo 17:15, 26. Jun. 2012 (CEST)
Dann dort bitte weiter. -- Quedel Disk 22:58, 8. Jul. 2012 (CEST)
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Verdacht auf Selbstdarstellung. Natürlich kommt man manchmal nicht umhin, Personen zu fotografieren und abzubilden. Aber in diesem Fall ist das sicher nicht notwendig. Eine Magensonde kann man auch anders darstellen. Hier wollte sich jedoch nur der Uploader des Bildes (höchstwahrscheinlich mit der abgebildeten Person identisch) besonders in Szene setzen. Und diesen Raum muss man ihm ja hier nicht noch bieten. -- ⌂ herein... 04:19, 30. Mär. 2012 (CEST)
- Das was du anprangerst fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der DÜP. Aber: Wenn der Uploader, der sich selbst als Urheber eingetragen hat, eigentlich der Abgebildete ist, fällt es gerade bei diesem Motiv schwer zu glauben, dass er tatsächlich der Urheber ist. Demzufolge wäre die Freigabe falsch und es ist eine Freigabe des tatsächlichen Urhebers nötig. -- Chaddy · D – DÜP – 04:27, 30. Mär. 2012 (CEST)
- P.S.: DÜP ist kein LA, dein Edit-Kommentar ist also irreführend. Und wenn du den Parameter "Besonderer Fall" verwendest, musst du den Uploader gesondert anschreiben, denn mit diesem Paramter wird er nicht automatisch vom Bot kontaktiert. -- Chaddy · D – DÜP – 04:29, 30. Mär. 2012 (CEST)
- Nachtrag: der Abgebildete ist tatsächlich der Uploader, siehe seine Benutzerseite. Wer der Fotograf ist, ist nicht ersichtlich, geschweige denn ist eine Freigabe von ihm vorhanden. Somit wäre das Bild also eher zu löschen. Außerdem scheint der Bot zur Zeit down zu sein, daher wäre eine manuelle Benachrichtigung sinnvoll. Da aber der Benutzer ebenfalls inaktiv ist, stellt sich die Frage, was eine Benachrichtigung bringen würde? -- ⌂ herein... 21:03, 1. Apr. 2012 (CEST)
- Ein Link auf der Dateibeschreibungsseite auf diese Diskussion hätte es auch getan. Yellowcard (Diskussion) 16:39, 25. Aug. 2012 (CEST)
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6 Dateien von Benutzer:Wolfgang Feld
- Datei:Blechbiegen01-UngebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen02-GebogenesBlech.jpg, Datei:Blechbiegen03-praegebiegen.jpg, Datei:Blechbiegen04-Dreipunktbiegen.jpg, Datei:DurchzugUndKiemen.jpg, Datei:GekantetesBlech02.jpg
Altfälle: Dateien ohne Lizenz, die dann von Crux nachgetragen wurden. Schöpfungshöhe eher zu verneinen, bitte daher um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 18:28, 8. Mär. 2012 (CET)
- Schematische Zeichnungen ohne Schöpfungshöhe. Das ist IMO ein klarer Fall. Yellowcard 13:58, 1. Okt. 2012 (CEST)
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Menschliche Darstellung. Bitte Schöpfungshöhe beurteilen. --Quedel Disk 23:48, 1. Mär. 2012 (CET)
- Grenzwertig. Keine individuellen Züge der Person erkennbar, starke Anlehnung an historische Illustrationen. Lässt sich zur Geschichte dieses Logos etwas herausfinden? Grüße
(nicht signierter Beitrag von H-stt (Diskussion | Beiträge) 14:16, 2. Mär. 2012 (CET))
- Nein, leider nicht, auch auf deren Seiten hab ich dazu nichts gefunden.
- erledigt, da gelöscht --Isderion (Diskussion) 02:17, 12. Jun. 2013 (CEST)
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Datei:Milwaukee Bucks logo.svg, Datei:Minnesota Timberwolves logo.svg, Datei:Toronto Raptors logo.svg
Schöpfungshöhe fraglich, der DÜP-Steller bejaht diese (SH des Logos überschreitet die Grenze zur Schutzfähigkeit. Nichts alltägliches, keine einfachen Formen, sondern eine Comicfigur!). Bitte um weitere Meinungen. -- Quedel Disk 20:19, 5. Mär. 2012 (CET)
- Auch die ersten beiden Logos haben keine SH. Beim dritten könnte man vielleicht eher darüber diskutieren, weshalb ich da mal DÜP dingelassen habe. Sonderlich viel SH sehe ich aber auch da nicht... -- Chaddy · D – DÜP – 23:34, 5. Mär. 2012 (CET)
- Auch das Dritte Logo hat mE keine SH. --Wikijunkie Disk. (+/-) 10:29, 17. Jul. 2013 (CEST)
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Logo mit Gesichtsgrafik. Diese besteht aus einer individuellen Zeichnung, die m.E.n. selbst die bei Logos sonst höher angesetzte Schöpfungshöhengrenze. Bitte aber um weitere Meinung bzw. Handeln. -- Quedel Disk 16:12, 6. Mär. 2012 (CET)
- Grenzwertig. Ich würde das Logo zuschneiden, sodass nur noch der Text zu sehen ist, und dann die alten Versionen löschen. --ireas :disk: :bew: 19:05, 29. Apr. 2012 (CEST)
- Besser eine neue Version des Textes im SVG- oder PNG-Format hochladen. --Leyo 18:24, 15. Jul. 2013 (CEST)
Zugeschnitten, damit erl. Yellowcard (D.) 10:05, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Yellowcard:@Ireas: Sorry, aber da muss ich mal einhaken:
- Auch wenn dieser Zuschnitt die urheberechtlichen Problem, umschift ist er aus enzyklopädischer Sicht ein Desaster, weil das Ergebniss einfach nicht mehr als Logo der BAFTA ist, sondern bestenfalls ein (IMO für die Wikipedia völlig nutzloses) Fragment davon. Eine Wortbildmarke besteht nunmal aus eine Text- und einem Bildzeichen. Wenn das CD-Manual es nicht ausdrücklich auch so vorsieht, kann man nicht beides auseinandereißen ohne das Logo zu zerstören. Da man bei der BATFA durch aus den Kopf ohne typo, aber niemals die Typo ohne Kopf verwendet, ist dieser Zuschnitt reine Theoriefindung und hat als solche nichts in der WP verloren „ von möglichen Marken- und Geschmacksmusterrechtlichen Problemen mal ganz abgesehen. Ich habe dieses „Logo“ daher aus den zugehörigen Artikel entfernt und werde auch die Bildbeschreibungsseite entsprechend anpassen.
- Das Zerschnibbeln von Logos in urheberrechtlich unbedenkliche Teile ist aus enzyklopädischer Sicht wirklich eine No-Go. Ich möchte Euch daher bitten hier eine klare Kante anzulegen: Entweder findet man eine realexistierende Logoversion, die so, wie sie ist, keine Schöpfungshöhe hat, oder man muss (Stand heute) eben auf dieses Logo verzichten. Ein falsches Logo abzubilden ist keine Option. --Martin K. (Diskussion) 10:39, 17. Feb. 2014 (CET)
- Es gibt hier übrigens noch andere problematische Versionen des BAFTA-Logos (ich habe deshalb mal die erl. entfernt):
-
Bild-LogoSH
-
IMO Fälschlicherweise unter CC Lizenz
- @Martin Kraft: Wenn sich das Logo dadurch nicht mehr enzyklopädisch nutzen lässt, entferne es doch aus dem Artikel und stelle einen SLA. Es handelt sich dabei aber nicht mehr um ein urheberrechtliches Problem. Die Alternative zum Zuschneiden wäre nur die vollständige Löschung gewesen, die ja immer noch – jetzt aus enzyklopädischen Gründen – erfolgen kann. Yellowcard (D.) 10:53, 17. Feb. 2014 (CET)
- Auf die Commons-Datei habe ich LA gestellt. Das andere verlinkte Logo trifft dieselbe Problematik, auch hier wäre ich erst einmal für das Zuschneiden. Falls das enzyklopädisch problematisch ist, kann ja entsprechend bei Einbindung angemerkt werden, dass es sich nur um das Textlogo / den Schriftsatz handelt oder aber es kann das Logo ganz gelöscht werden. Die Schutzfähigkeit ist IMO jedenfalls wahrscheinlich. Yellowcard (D.) 10:56, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Martin Kraft: Wenn sich das Logo dadurch nicht mehr enzyklopädisch nutzen lässt, entferne es doch aus dem Artikel und stelle einen SLA. Es handelt sich dabei aber nicht mehr um ein urheberrechtliches Problem. Die Alternative zum Zuschneiden wäre nur die vollständige Löschung gewesen, die ja immer noch – jetzt aus enzyklopädischen Gründen – erfolgen kann. Yellowcard (D.) 10:53, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Yellowcard: Welchen Sinn macht es, hier erst Logos zu verstümmeln, um sie urheberrechtlich unbedenklich zu machen, nur um sie dann ganz zu löschen, weil sie enzyklopädischer Sicht unbrauchbar sind? Wir arbeiten hier doch nicht an einer möglichst großen Sammlung gemeinfreier Logo(-fragmente) sondern an einer Enzyklopädie, deren Ziele und Grundprinzipien man auch hier nicht aus den Augen verlieren sollte.
- Zumal die Autoren der Artikel von diesem verstümmelnden Zuschnitt i.d.R. nichts mitbekommen. Hätte ich die hiesige Seite nicht auf der Watchlist gehabt, würde man in den BAFTA-Artikeln wahrscheinlich auch in einigen Wochen noch dieses Fragment mit der Bildunterschrift „Logo der BAFTA“ finden.
- Außerdem ist meines Wissens das Zerstückeln eines Logos aus geschmacksmuster- und markenrechtlicher Sicht wirklich extrem problematisch. Wenn wir das Zeichen einer Institution nutzen, um eine Artikel über diese zu illustrieren, ist das eine Sache – es zu manipulieren und trotzdem noch zu behaupten, es gehöre zu dieser Institution, eine ganz andere...
- Ja, das sind alles strenggenommen keine urheberrechtlichen Probleme, aber "Not my Job" bringt uns hier wirklich nicht weiter... --Martin K. (Diskussion) 11:12, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Martin Kraft: Told you so: Stell doch einen SLA. Mach es einfach irgendwie besser. Wenn das Logo lieber ganz weg soll – ich bin da völlig leidenschaftslos. Ich habe einen Versuch gemacht, diese Causa urheberrechtskonform zum Ende zu bringen; wenn Dir das nicht passt, kannst Du gern einen besseren Weg (sprich Löschung) anstrengen. Yellowcard (D.) 11:26, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Yellowcard: Es geht mir nicht um diese konkrete Datei, sondern darum, dass das nicht CD-konforme Zuschneiden von Logos grundsätzlich mehr Probleme schafft als es löst! Strenggenommen ist die sinnentstellende Manipulation von Bildinhalten schlicht Vandalismus – noch dazu ein sehr schwer zu entdeckender (die Autoren der zugehörigen Artikel bekommen davon i.d.R. nichts mit). Du kannst doch nicht so tun, als wäre es sch***egal, wenn die vermeintliche Lösung eines Detailproblems erst viel schwerwiegendere Probleme schafft?! Scheuklappendenken schadet unserem Projekt. Du hast die Knöpfe, solche Probleme direkt richtig zu lösen. Also tu es bitte auch! --Martin K. (Diskussion) 11:52, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Martin Kraft: Ich habe versucht, das bestehende Problem richtig zu lösen. Du hälst das für Vandalismus. Also: Ich habe meine Änderungen alle zurückgesetzt, die gelöschte Version wiederhergestellt. Jetzt darfst Du Dich austoben anstatt mir weiter mit sinnfreien Vorwürfen auf den Keks zu gehen. Deine Interpretation dieser wahrscheinlichen URV als Detailproblem wirkt in Verbindung mit einer anderen ausufernden Diskussion und den von Dir dort vertretenen radikalen Standpunkten übrigens ... erheiternd. Schöne Woche wünscht Yellowcard (D.) 12:20, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Yellowcard: Du willst mich falsch verstehen, oder? Es ist offensichtlich, das Deine Bearbeitung nicht das BAFTA-Logos für die WP legalisierte, sondern ganz neue inhaltliche Probleme schuf. Und es ist es legitim und diesem Projekt dienlich, genau darauf hinzuweisen. Wie Du oben nachlesen kannst, ging es mir dabei nicht nur um diese Datei, sonderen darum, festzustellen, dass die Manipulation eines Logos (insbesondere sein Beschnitt) grundsätzlich kein geeignetes Mittel ist, um dessen Verwendung hier in der Wikipedia zu ermöglichen. Dass Du bei solch sachlichen Hinweisen (zumindest wenn sie von mir kommen) auf sturr schaltest und so tust, als könne uns hier der Rest des Projekts egal sein, spricht nicht gerade für die Souveränität und das Projektverständniss, das man als Admin mitbringen sollte?! Im übrigen vertrete ich keine „radikalen“ Standpunkte, sondern dränge nur auf ein stringente Urheberrechtspolitik. „Radikal“ wäre es, die bestehenden Gesetze und Grundprinzipien zu ignorieren. --Martin K. (Diskussion) 13:20, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Martin Kraft: Sachliche Hinweise nehme ich immer gern entgegen. Dass Du mir allerdings „sehr schwer zu entdeckende[n] [...] Vandalismus“ sowie „Scheuklappendenken“ vorwirfst, halte ich nicht für sachlich. An dieser Stelle klinke ich mich hier aus der Diskussion aus. Yellowcard (D.) 13:23, 17. Feb. 2014 (CET)
- @Yellowcard: Ich habe Dir damit keine Absicht unterstellt, sondern die Wirkung dessen beschrieben, was Du getan hast. Versuch einfach mal meine Beiträge neutral und sachlich zu lesen, statt Dich direkt auf die Füße getreten zu fühlen.
- Wenn die alternative Lösung jetzt „Löschung“ heißt, muss das übrigens jemand erledigen, der die dafür nötigen Knöpfe hat. Ein SLA wäre angesichts der hiesigen Diskussion nur redundant. --Martin K. (Diskussion) 13:31, 17. Feb. 2014 (CET)
- hmmh, so wie ich das sehe bildet das Logo keinen wirklichen Menschen ab sondern eine Maske. Mehrere echte Fotos dieser Maske sind übrigens auch auf den Commons. Kann das Logo damit nicht als "Derivative Work" des Fotos gelten? (die Schrift hat eh keine Schöpfungshöhe.) gruesse Shaddim (Diskussion) 01:28, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Shaddim:
- Ja, das Logo kann als "Derivative Work" gelten. Aber ...
- stehen auch abgeleitete Werke unter dem Schutz des Originals
- können auch Bearbeitungen ein eigenständiges Urheberrecht besitzen.
- Zudem ist auch die von Dir verlinkten Maske ist nur eine Kopie des Original BAFTA-Awards und damit selbst ein "Derivative Work" (noch dazu im selben Medium).
- Der Award (und damit auch alle abgeleiteten Arbeiten) ist urheberrechtlich geschützt und darf daher nur mit ausdrücklicher Genehmigung oder im Rahmen einer der Schranken des Urheberrechts abgebildet werden. Wobei weder diese Genehmigung noch Schrankenregelungen wie die Panoramafreiheit oder Beiwerk auf das Logo ausgeweitet werden können, das ja eigenständig von der Original-Plastik abgeleitet wurde.
- Da bei dem von Dir verlinkten Bild weder eine Schrankenregelung noch eine Genehmigung angegeben wurde, ist es gut möglich, dass es sich um einen URV handelt.
- Ja, das Logo kann als "Derivative Work" gelten. Aber ...
- --Martin K. (Diskussion) 11:11, 18. Feb. 2014 (CET)
- Das die Bilder (die unter CC hochgeladen sind, undisputed sehr lange (6 Jahre!)) bis jetzt nicht zur Diskussion stehen sondern nur die simpleren Logos diskutiert werden war seltsam, deswegen die Anmerkung. D.h. solange die Bilder als behaltenswert gelten, können die simpleren Logos schon drei-mal behalten werden. Des weiteren habe ich auch Probleme in dem simplen Logo Schöpfungshöhe zu finden, LogoSH sollte ebenfalls ausreichen. PS: ich sehe gerade das dieses bild nun zur Lösschung vorgeschalgne wurde... sehr discouraging. Auch sehe ich nicht den unterhscied zu den anderne Bildern: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:BAFTA_Awards ... könnte das dann bitte für alle diskutiert werden? PS: thumb|200px Panoramafreiheit, Beiwerk (Treppenaufgang in der Mitte) -> Logo abgeleitet hiervon? ;) Shaddim (Diskussion) 14:36, 18. Feb. 2014 (CET)
- Lektüretipp: Panoramafreiheit, Beiwerk. Von einem Beiwerk kann kaum etwas abgeleitet werden, was? Yellowcard (D.) 14:55, 18. Feb. 2014 (CET)
- +1
- Aber von einer unter CC Commons stehenden Datei. Der Gedankengang ist folgender: sagen wir die Maske kommt in einem Kontext vor der eine Lizenzierung unter CC erlaubt (Panoramafreiheit, Beiwerk whatever). Lizensierugn unter CC. Die CC erlaubt dann explizit eine bleiebige Abwandlung zB in ein Logo. Wo ist der Fehler? Wenn ich mir Beiwerk angucke, steht da in der Rechtsinterpretatio was von "Veröffentlichung"... schliesst das automatisch Abwandlung mit ein, die automatisch bei der CC mit dabei ist? Ist die CC inkomaptibel zu "Beiwerk"-Freiheit ist dass das Problem? Shaddim (Diskussion) 15:29, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Shaddim: Die CC-Lizenz bezieht sich auf das Urheberrecht an der Fotografie. Abgebildete Werke sind davon unabhängig zu betrachten. Im konkreten Fall der Fotografie ist das Abbilden der Maske möglicherweise durch eine Schrankenregelung (Panoramafreiheit, Beiwerk …) gedeckt. Wird diese Fotografie abgeändert, muss erneut geprüft werden, ob die entsprechenden Schrankenregelungen noch zutreffen. --ireas (Diskussion) 15:43, 18. Feb. 2014 (CET)
- Das mag die rechtliche korekte Konsequenz sein, steht aber im Gegensatz zu dem was eine CC Lizenzierung versprechen will (und der Wikipedia-Inhalt ebenso), beliebige Verwendbarkeit (bis auf Trademark einschränkungen) von rechtsicherem Content. Shaddim (Diskussion) 16:34, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Shaddim: Die CC-Lizenz bezieht sich auf das Urheberrecht an der Fotografie. Abgebildete Werke sind davon unabhängig zu betrachten. Im konkreten Fall der Fotografie ist das Abbilden der Maske möglicherweise durch eine Schrankenregelung (Panoramafreiheit, Beiwerk …) gedeckt. Wird diese Fotografie abgeändert, muss erneut geprüft werden, ob die entsprechenden Schrankenregelungen noch zutreffen. --ireas (Diskussion) 15:43, 18. Feb. 2014 (CET)
- Aber von einer unter CC Commons stehenden Datei. Der Gedankengang ist folgender: sagen wir die Maske kommt in einem Kontext vor der eine Lizenzierung unter CC erlaubt (Panoramafreiheit, Beiwerk whatever). Lizensierugn unter CC. Die CC erlaubt dann explizit eine bleiebige Abwandlung zB in ein Logo. Wo ist der Fehler? Wenn ich mir Beiwerk angucke, steht da in der Rechtsinterpretatio was von "Veröffentlichung"... schliesst das automatisch Abwandlung mit ein, die automatisch bei der CC mit dabei ist? Ist die CC inkomaptibel zu "Beiwerk"-Freiheit ist dass das Problem? Shaddim (Diskussion) 15:29, 18. Feb. 2014 (CET)
- Das die Bilder (die unter CC hochgeladen sind, undisputed sehr lange (6 Jahre!)) bis jetzt nicht zur Diskussion stehen sondern nur die simpleren Logos diskutiert werden war seltsam, deswegen die Anmerkung. D.h. solange die Bilder als behaltenswert gelten, können die simpleren Logos schon drei-mal behalten werden. Des weiteren habe ich auch Probleme in dem simplen Logo Schöpfungshöhe zu finden, LogoSH sollte ebenfalls ausreichen. PS: ich sehe gerade das dieses bild nun zur Lösschung vorgeschalgne wurde... sehr discouraging. Auch sehe ich nicht den unterhscied zu den anderne Bildern: https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:BAFTA_Awards ... könnte das dann bitte für alle diskutiert werden? PS: thumb|200px Panoramafreiheit, Beiwerk (Treppenaufgang in der Mitte) -> Logo abgeleitet hiervon? ;) Shaddim (Diskussion) 14:36, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Shaddim:
- @Shaddim: Man kann sich die Rechtslage doch nicht einfach so zusammenreinmen, wie man sie gerne hätte?! Panoramafreiheit und Beiwerk gestatten unter bestimmten Voraussetzung die Abbildung urheberrechtlich geschützter Werke – sie heben das Urheberrecht jedoch nicht auf. --Martin K. (Diskussion) 15:10, 18. Feb. 2014 (CET)
- doch man muss, wir befinden uns mit der Wikipedia in der digitalen Domäne auf Neuland, und vieles von dem was so in Gesetzestexten niedergeschrieben steht (oder wie aktuelle Rechtsinterpretationen herumlavieren und wackeln) ist recht unpassend für die digitale Domäne was sowohl Formulierung als auch Absicht vs Auswirkung angeht. Shaddim (Diskussion) 15:29, 18. Feb. 2014 (CET)
- Auch handwerklich schlechte oder veraltete Gesetze müssen angewendet werden. --ireas (Diskussion) 15:45, 18. Feb. 2014 (CET)
- Richtig, aber die Interpretation im digitalen Raum ist "sehr matschig" bzw. sehr unterschiedlich auslegbar (siehe die variierende Rechtsinterpretation durch Gerichte die seit Jahren hier diskutiert werden). Und ich sehe nicht wieso auf Basis unpassender Gesetze wir uns exzessiver vorauseilender Selbstzensur/-limitierung druch eine negativst-mögliche (unrealistische) Auslegung unterwerfen sollen. Shaddim (Diskussion) 16:34, 18. Feb. 2014 (CET)
- Auch handwerklich schlechte oder veraltete Gesetze müssen angewendet werden. --ireas (Diskussion) 15:45, 18. Feb. 2014 (CET)
- doch man muss, wir befinden uns mit der Wikipedia in der digitalen Domäne auf Neuland, und vieles von dem was so in Gesetzestexten niedergeschrieben steht (oder wie aktuelle Rechtsinterpretationen herumlavieren und wackeln) ist recht unpassend für die digitale Domäne was sowohl Formulierung als auch Absicht vs Auswirkung angeht. Shaddim (Diskussion) 15:29, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Shaddim: Man kann sich die Rechtslage doch nicht einfach so zusammenreinmen, wie man sie gerne hätte?! Panoramafreiheit und Beiwerk gestatten unter bestimmten Voraussetzung die Abbildung urheberrechtlich geschützter Werke – sie heben das Urheberrecht jedoch nicht auf. --Martin K. (Diskussion) 15:10, 18. Feb. 2014 (CET)
- (bk) @Shaddim: Tut mir leid, aber da irrst Du Dich: Auch wenn es im Urheberrecht sicher einiges an Reformbedarf gibt, stehen auch wir hier in der Wikipedia nicht über dem Recht, sondern müssen uns an die geltenden Gesetze halten. Zumal ich auch nicht erkennen kann, welche Auswirkungen „Neuland“ ausgerechnet auf die Panoramafreiheit haben sollte?!
- Da Du jemand zu sein scheinst, der hier regelmäßig Logos hochlädt, solltest Du Dich eh darauf einstellen, dass angesichts der aktuellen Rechtslage die bisherige Laissez-faire-Bild-LogoSH-Policy in Zukunft keinen Bestand mehr haben kann. --Martin K. (Diskussion) 15:46, 18. Feb. 2014 (CET)
- Eine Bemerkung noch zu den Löschanträgen auf die Photos der Plastiken: Im UK ist die Panoramafreiheit wesentlich großzügiger und gestattet auch die Aufnahme 3dimensionaler Objekte in Innenräumen, wenn diese öffentlich zugänglich sind. Ob FoP hier zutrifft oder nicht, hängt also davon ab, ob dieses Treppenhaus öffentlich zugänglich ist, oder nicht. Ein offensichtlicher URV ist es also nicht.
- Als Beiwerk hingegen kommt der Kopf ob seiner Größe und bildbeherrschenden Stellung eh nicht in Betracht. --Martin K. (Diskussion) 15:23, 18. Feb. 2014 (CET)
- @Martin Kraft: Dateien auf Commons müssen sowohl im Ursprungsland (UK, da könnte die Panoramafreiheit durchaus greifen) als auch in den USA frei sein. Für Ersteres fehlt zumindest ein Hinweis (wäre durch den Baustein natürlich heilbar), für Letzteres allerdings erst gar keine Grundlage. Yellowcard (D.) 16:24, 18. Feb. 2014 (CET)
Alle angesprochenen Dateien sind gelöscht, daher erledigt. --ireas (Diskussion) 15:21, 9. Mär. 2014 (CET)
- Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --ireas (Diskussion) 15:21, 9. Mär. 2014 (CET)