Arbeitsamt

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Als Arbeitsämter werden die Behörden bezeichnet, welche die Aufgaben der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktverwaltung eines Staates oder seiner Verwaltungsteile wahrnehmen.

Früher hatten Arbeitsämter meist ein Vermittlungsmonopol, heute existieren neben ihnen zahlreiche private Arbeitsvermittlungen.

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[Bearbeiten] Organisationen einzelner Staaten

Heute oder historisch:

[Bearbeiten] Siehe auch

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