Arbeitsamt
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Arbeitsämter werden die Behörden bezeichnet, welche die Aufgaben der Arbeitsvermittlung und der Arbeitsmarktverwaltung eines Staates oder seiner Verwaltungsteile wahrnehmen.
Früher hatten Arbeitsämter meist ein Vermittlungsmonopol, heute existieren neben ihnen zahlreiche private Arbeitsvermittlungen.
International [Bearbeiten]
- Internationale Arbeitsorganisation (Internationales Arbeitsamt), Sonderorganisation der Vereinten Nationen
Organisationen einzelner Staaten [Bearbeiten]
Heute oder historisch:
- Deutschland: Bundesagentur für Arbeit, ehemals Bundesanstalt für Arbeit bzw. Landesarbeitsämter
- Österreich: Arbeitsmarktservice (AMS), 1994 aus der Arbeitsmarktverwaltung (AMV) des Arbeits- (und Wirtschafts-)ministeriums ausgegliedert
- Schweiz: Regionales Arbeitsvermittlungszentrum
- Belgien: Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens (ADG)