Arbeitslager

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Arbeitslager sind Stätten, an denen Menschen zur Zwangsarbeit festgehalten werden.

Einweisung in ein Arbeitslager kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und ist auf der einen Seite als Strafe für kriminelle Handlungen, aber auch unerwünschte politische oder religiöse Betätigung gedacht, bedient aber auf der anderen Seite gleichzeitig immer auch das wirtschaftliche Interesse des Einweisenden an der Ausbeutung der Arbeitskraft des Eingewiesenen.

Am 24. November 1933 wurde im Nazi-Deutschland durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung die Maßregel Arbeitshaus eingeführt. Neben den heute noch zulässigen Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus (StGB § 42d) vorgesehen.

Arbeitslager hat es in verschiedensten Ausprägungen in der Geschichte immer wieder gegeben. Sie sind oft ein Kennzeichen undemokratischer (zum Beispiel faschistischer oder kommunistischer) Regime. Ihre Verbreitung nimmt zusammen mit der solcher Regime seit einiger Zeit ab.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Beispiele

Das Konzentrationslager Buchenwald
Das Konzentrationslager Buchenwald

Beispiele sind unter anderen:

[Bearbeiten] Gegenwart

Eine häufige - falsche - Annahme ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslager durch Artikel 12 des Grundgesetzes verboten sind. Dies stimmt jedoch nicht, es wird folgendes gesagt:

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

Jedoch ist zweifelhaft, inwieweit auf herkömmliche Weise organisierte Arbeitslager mit der Menschenwürdegarantie, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und weiteren zentralen Verfassungswerten, jedenfalls aber mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen sein sollen.

[Bearbeiten] Siehe auch

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