Bayerischer Reichskreis
Oliv: Bayerischer Reichskreis
Der Bayerische Reichskreis ist einer der zehn Reichskreise, in welche unter Kaiser Maximilian I. 1500 und im Jahre 1512 das Heilige Römische Reich eingeteilt wurde.
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[Bearbeiten] Bedeutung
Im Herzogtum Bayern, das mit der Übertragung der Pfälzer Kur an Maximilian I. von Bayern und sein Haus 1623/28 selbst zum Kurfürstentum aufgestiegen war, spielte der zugehörige Reichskreis mit Blick auf die zum Teil territorial eingestreuten und benachbarten Reichsstände eine größere Rolle als vielfach angenommen. Obwohl das Herzogtum Bayern im Kreis stets die dominierende Macht blieb, der neben dem mit Salzburg alternierenden Direktorium auch die Münzaufsicht und das Amt des Kreisobristen zustand, und obwohl die Wittelsbacher nach zahlreichen Territorialerwerbungen am Ende des 18. Jahrhunderts neun der zwanzig Stimmen im Konvent bündelten, behielt zwischen 1500/1555 und 1805 die Kreisorganisation ihre überterritoriale Funktion. Der Kreis bot Schutz in einem nicht immer spannungsfreien Verhältnis der Wittelsbacher zu der von ihrem Landesterritorium umschlossenen Reichsstadt Regensburg, der seit 1663 als Ort des Immerwährenden Reichstags und Sitz des Prinzipalkommissars sowie europäischer Diplomaten von Rang ein besonderer symbolischer Stellenwert für den Reichsverband zugewachsen war. Der Kreis stabilisierte die Position des Hochstifts Freising, das, obwohl Reichsstand, aus bayerischer Sicht immer wieder besitzergreifend als „unsere pfarr“ bezeichnet wurde. Der Reichskreis schuf im Umkreis des Herzogtums die Grundlagen für die nicht nur verfassungsrechtlich bedeutsame nachbarliche Koexistenz mit dem Fürsterzbistum Salzburg, den Hochstiften Passau und Regensburg, der Fürstpropstei Berchtesgaden oder den kleineren weltlichen Herrschaften Ortenburg, Hohenwaldeck und Haag.
[Bearbeiten] Reichsstände des Kreises
Zum Reichskreis zählten nach der Kreiseinteilung von 1521/1532 nur 21 Reichsstände, davon zwölf geistliche Fürsten bzw. Prälaten, nämlich der Erzbischof von Salzburg, die Bischöfe von Passau, Freising, Regensburg und Chiemsee, der Propst zu Berchtesgaden, die Äbte zu Waldsassen, Rott am Inn, Kaisheim und St. Emmeram sowie die Äbtissinnen vom Niedermünster und Obermünster in Regensburg. Acht weltliche Fürsten, Grafen und Herren, im Einzelnen die Herzoge von Bayern, die Herzoge von Pfalz-Neuburg und die Landgrafen von Leuchtenberg, die Grafen von Haag, Ortenberg (Ortenburg), Freiherren zu Stauff und Ehrenfels, die Herren von Degenberg, von Wolfstein als Freiherrn zu Ober-Sulzbürg (und Pyrbaum). Einzige Reichsstadt im Gebiet des Kreises war Regensburg.
Schon bald wurde die Reichsunmittelbarkeit des Hochstifts Chiemsee vom Salzburger Erzbischof und der Abtei Rott am Inn vom bayerischen Herzog erfolgreich bestritten. Dagegen kam 1559 die Herrschaft Hohen-Waldeck als neuer Reichs- und Kreisstand hinzu. Erfolgreich hatte der Kurfürst von der Pfalz erreicht, dass sein Besitz in Nordbayern, die Obere Pfalz nicht zum Bayrischen Kreis, sondern - entsprechend dem personalen Charakter der Standschaft und trotz der geografischen Entlegenheit - wie der sonstige kurfürstliche Herrschaftsbereich zum Kurrheinischen Kreis zählte. Ebenso gelang es ihm, die am Nordrande der Oberpfalz gelegene Abtei Waldsassen seiner Vogtei zu unterwerfen und somit auch dem bayrischen Kreis zu entfremden.
Erst um die Mitte des 17. Jahrhunderts kamen einige neue Stände hinzu, so die Herrschaften Breiteneck (Graf Tilly) und Sternberg (Fürst Lobkowitz). Auch die wittelsbachische Nebenlinie Pfalz-Sulzbach gelangte 1656 zu eigener Landeshoheit und - wenn auch erst 1697 - zu Sitz und Stimme nicht nur auf dem Reichstag, sondern auch im bayrischen Kreistag.
Da es die bayrischen Herzöge verstanden, sich für den Fall des Aussterbens anderer, reichsunmittelbarer Adelsgeschlechter den Heimfall von deren Lehen bzw. Anwartschaftsrechte zu sichern, führte der Kurfürst von Bayern schließlich neun der zwölf weltlichen Kreisstimmen (siehe unten). Die Abteien Rott, Waldsassen, Niederaltaich, Benediktbeuern, Ebersberg, Steingaden und Tegernsee versuchten noch im 18. Jahrhundert vergeblich, die Reichsstandschaft oder zumindest die Kreisstandschaft zu erlangen.
Gegen Ende des Reiches (1792) umfasste der Kreis die folgenden Territorien.
- Geistliche Bank
Erzstift Salzburg
Hochstift Passau
Hochstift Freising
Hochstift Regensburg
gefürstete Propstei Berchtesgaden
Reichsabtei Sankt Emmeram in Regensburg
Reichsabtei Niedermünster in Regensburg
Reichsabtei Obermünster in Regensburg
- Weltliche Bank
Herzogtum Bayern; Inhaber Pfalz-Neuburg seit 1777
Herzogtum Pfalz-Neuburg; Inhaber Pfalz-Sulzbach seit 1742
Herzogtum Pfalz-Sulzbachgefürstete Landgrafschaft Leuchtenberg; Inhaber Bayern (wieder) seit 1714
gefürstete Grafschaft Störnstein; Inhaber Lobkowitz
Grafschaft Haag; Inhaber Bayern seit 1567
Grafschaft Ortenburg
Herrschaft Ehrenfels; Inhaber Pfalz-Neuburg seit 1567
Herrschaften Sulzbürg und Pyrbaum; Inhaber Bayern seit 1740
Grafschaft Hohenwaldeck; Inhaber Bayern seit 1734
Reichsgrafschaft Breitenegg; Inhaber Bayern seit 1792
Reichsstadt Regensburg
[Bearbeiten] Kreisobristen
Die Reichskreise bestimmten Kreisobristen, die sowohl zivile als auch militärisch Aufgaben übernahmen. Die Bedeutung im bayerischen Reichskreis war beschränkt. 1531 wurde Herzog Ludwig von Bayern erster Feldhauptmann des Kreises, dem Pfalzgraf Philipp von Neuburg folgte. Ab 1580 waren jeweils die Herzöge und Kurfürsten von Bayern auch Kreisobrist.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Übersicht über die Reichskreise 1792 (auf Englisch)
- Johann Georg Lori: Sammlung des baierischen Kreisrechts
[Bearbeiten] Literatur
- Wolfgang Wüst (Hg.), Die "gute" Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches, Bd. 3: Der Bayerische Reichskreis und die Oberpfalz, Akademie Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-05-003769-5.
- Wolfgang Wüst, Nutzlose Debatten? - Europäische Vorbilder? Die Konvente der süddeutschen Reichskreise als vormoderne Parlamente. In: Konrad Amann, Ludolf Pelizaeus, Annette Reese, Helmut Schmahl (Hg.): Bayern und Europa. Festschrift für Peter Claus Hartmann zum 65. Geburtstag. Frankfurt a. Main 2005, S. 225-243, ISBN 3-631-53540-6.
- Winfried Dotzauer: Die deutschen Reichskreise (1383-1806), Franz Steiner, Stuttgart 1998, ISBN 3-515-07146-6.
seit 1500: Bayerischer Reichskreis | Fränkischer Reichskreis | Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis | Niedersächsischer Reichskreis | Oberrheinischer Reichskreis | Schwäbischer Reichskreis | seit 1512: Burgundischer Reichskreis | Kurrheinischer Reichskreis | Obersächsischer Reichskreis | Österreichischer Reichskreis | sowie: Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und Stände