Benutzer Diskussion:Bringerdeslichtes

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Vorschaufunktion[Quelltext bearbeiten]

Vorschau-Button

Hallo, mir ist aufgefallen, dass Du kurz hintereinander mehrere kleine Bearbeitungen am gleichen Artikel vorgenommen hast. Es wäre schön, wenn Du in Zukunft die Vorschaufunktion benutzen würdest (siehe Bild), da bei jeder Speicherung der komplette Artikel einzeln in der Datenbank gespeichert wird. So bleibt die Versionsgeschichte für die Artikel übersichtlich, und die Server werden in punkto Speicherplatz und Zugriffszahl entlastet.

Viele Grüße.


Hallo Bringerdeslichtes, willkommen bei der Wikipedia.

Dies ist keine automatisch erstellte Nachricht, es gibt vielmehr in Wikipedia Leute, die sich Zeit für die neu Hinzugekommene nehmen, um sie zu begrüßen und um ein paar Hilfestellungen zu geben. Wenn Du möchtest, kannst Du Dich nun auch HIER eintragen.

Auf diesen Seiten kannst Du vielleicht noch einige nützliche Tipps finden:

  • Erste Schritte: eine kurze Einführung in die Welt der Wikipedia
  • Zweite Schritte: weitere Infos für Wikipedia-Interessierte
  • Häufig verwendete Begriffe und Abkürzungen findest Du im Glossar.

Wenn Du neue Artikel schreiben willst, ist diese Seite möglicherweise auch noch hilfreich: Wie schreibe ich gute Artikel? Bitte auf keinen Fall einfach den Text anderer Webseiten kopieren, da sonst eine Urheberrechtsverletzung vorliegen kann. Außerdem gibt es noch die Spielwiese: Hier kannst du alles ausprobieren, ohne irgendwo Schaden anzurichten.

Wenn Du eine Frage hast und keine Antwort in den erwähnten Seiten oder unter FAQ gefunden hast, dann stelle deine Frage auf Ich brauche Hilfe oder bei mir.

Wenn Du in einer Diskussion bist, unterschreibe bitte mit vier Tilden (4x ~). In der gespeicherten Version werden die Tilden dann durch deinen Namen und die Zeit, zu der Du den Beitrag abgeschickt hast, ersetzt. Du findest diese Signatur auch über dem Editier-Fenster, wenn Du eine Wikipedia-Seite zum Bearbeiten geöffnet hast.

Und noch ein Tipp: Sei mutig!
Beste Grüße von -- Gerbil 14:43, 13. Jul 2006 (CEST)

Tja, das geht mit leider so nicht. Das Foto kann nicht als PD („public domain“ oder „gemeinfrei“) veröffentlicht werden, weil es ein urheberrechtlich geschütztes Werk wiedergibt. Du benötigst das schriftliche Einverständnis der Künstlerin bzw. deren Erben für eine entsprechende Nutzung. Für weitere Informationen siehe Lizenzierung für Anfänger und Lzenzen für Bilder. --Eva K. Post 14:51, 12. Aug 2006 (CEST)

Merkblatt Bilder[Quelltext bearbeiten]

Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

Warning sign
Warning sign
Illegal
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

Rtc 20:26, 12. Aug 2006 (CEST)


Gerne können Sie die Fotos löschen, Sie brauchen die übliche Frist nicht abzuwarten. Ich weiß, dass die Fotos gemeinfrei sind, vor allem das von meinem Vater, welches ebenfalls mokiert wurde. Aber ich bin nicht bereit, mir die Mühe zu machen, um irgendwelche Beweise anzutreten. Ohne die illustrierenden Bilder verlieren die Texte reichlich an Informationsgehalt. Aber das schadet nicht mir, sondern den Leuten, die sich vielleicht für das Thema interessieren könnten. (nicht signierter Beitrag von Bringerdeslichtes (Diskussion | Beiträge) )

Du brauchst Dir gar keine Mühe zu machen, irgendwelche Beweise anzutreten, weil ich bereits die Beweise angetreten habe, dass sie eben nicht gemeinfrei sind. Um herauszufinden, ob ein Bilder gemeinfrei sind, braucht man das Todesjahr des Autoren. 70 Jahre zum Ende dieses Jahres müssen seitdem vergangen sein, damit das der Fall ist. Bei den Fotos von Dir ist es das ganz sicher nicht:

  • Helen Wiehen: Todesdatum steht nicht dabei, aber es ist davon auszugehen, dass sie älter als 38 Jahre alt wurde.
  • Peter Hecker: Gestorben 28. Dezember 1971. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2042 gemeinfrei
  • Ernst Jansen-Winkeln: Gestorben 11.04.1992. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2063 gemeinfrei.
  • Richard Seewald: Gestorben 29. Oktober 1976. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2047 gemeinfrei.
  • Ludwig Baur: Gestorben 1977. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2048 gemeinfrei.
  • Anton Wendling: Gestorben 13. Januar 1965. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2036 gemeinfrei.
  • Hans Zepter: Lebensdaten unbekannt, lebt möglicherweise noch. Unter [1] findet sich die Publikation "St. Severin: Reste der Chorausmalung von Hans Zepter freigelegt" von 1997 und sicherlich im näheren zeitlichen Zusammenhang mit der Aktivität. Es ist daher davon auszugehen, dass seine Werke noch lange nicht gemeinfrei sind.
  • Clemens Holzmeister: Gestorben 12. Juni 1983. Seine Werke werden erst mit dem 1.1.2054 gemeinfrei.

Also, mitnichten gemeinfrei. --Rtc 10:17, 13. Aug 2006 (CEST)


Mir ist die Siebzigjahrsfrist sehr wohl bekannt, aber ich glaube nicht, dass die Rechte noch bei den Künstlern liegen, sondern auf die Kirche übergegangen sind. Weder bei Wikipedia noch sonstwo im Internet war etwas zu dieser Frage zu finden. Aber um dies zu klären, habe ich den Pater Mennekes von der Kunststation St. Peter angeschrieben. Meiner persönlichen Meinung nach handelt es sich bei den meisten Wandmalereien um Gemeingut, die Kirche muss ein Interesse daran haben, dass die Bilder, die religiöse Botschaften transportieren, einem möglichst großen Publikum bekannt werden. Auch das ist Sinn der Ikonografie. Da die meisten dieser Wandbilder - zumindest zeitweise - von der Kirche selber vernichtet worden sind, hätte diese, wenn sie nicht Rechteinhaber wäre, ja ebenfalls das Urheberrecht verletzt. Eine Diskussion bezüglich Rechteverletzung durch die Kirche gab es bezüglich der St. Kolumba-Kapelle von Karl Heinz-Böhm, die in das Diözesanmuseum integriert wurde. Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Wikipedia pauschal vorgehen muss, und nicht nach einem inneren Begründungszusammenhang forschen kann. Aber es hört sich nach einer Farce an, wenn Sie auf Ihrer Vorstellungsseite beklagen, dass so wenig Bilder bei Wikipedia eingeflochten sind. In meinem Falle würde das einen riesigen bürokratischen Aufwand bedeuten, der mir für ein ehrenamtlichen Projekt nicht angemessen erscheint. Ich bin mal gespannt, ob Pater Mennekes die entsprechende Rechtslage aufzuhellen vermag. Sollten die Siebzigjahrsfrist tatsächlich auch für diese lange Zeit ungeliebte Kirchenmalerei gelten, dann beglückwünsche ich Sie zu Ihrem Rechthaben. Aber dann werde ich vermutlich das weitere Bearbeiten des Themas einstellen, da für mich die Texte ohne die Bilder nicht so viel Sinn machen. Mein Anliegen ist es, diese nahezu unbekannte Kunstrichtung etwas bekannter zu machen, aber wenn der zeitliche Aufwand zu groß wird, dann geht das nicht. (nicht signierter Beitrag von Bringerdeslichtes (Diskussion | Beiträge) )

  • a) Bitte hör auf mit dem Fettdruck. Da tun einem ja die Augen weh. b) Die Bilder werden nicht "Gemeingut" nur weil irgendjemand vielleicht in den Augen eines Kunstliebhabers ein Interesse daran hat. Das ist völliger Unsinn. Man braucht auch garnicht nachzufragen, die Genehmigung, die wir brauchen (Siehe Merkblatt 'Frei' und die verlinkte Einverständniserklärung), wird nicht erteilt werden, egal wie unbeliebt das Bild sein mag. Was mit 'Vorstellungsseite' gemeint ist verstehe ich nicht. Beachte im Merkblatt den "Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales". Dass so wenig Bilder da sind mag traurig sein, liegt aber in der Natur der Sache. Das sollte aber kein Grund zum Aufgeben sein. Ein Text kann auch interessant zu lesen sein ohne Bilder. PS: Die vollständige Vernichtung von Bildern steht dem Besitzer frei – ist ja sein Eigentum. Urheberrechtlich verboten ist lediglich die Entstellung des Kunstwerks c) Bitte unterschreibe Beiträge mit --~~~~ (zwei striche, vier tilden). --Rtc 14:22, 13. Aug 2006 (CEST)


Pater Mennekes bestätigte mir, dass die Kirchengemeinde St. Peter die Copyright-Rechte an den Ausmalungen von Hans Zepter in St. Peter besitzt. Er will mir nun auch noch formal bestätigen, dass ich Abbildungen der Fresken für alle möglichen Publikationen verwenden darf. Nur wie ist das weitere Prozedere, wohin übersende ich eine Kopie an Wikipedia. Mag sein, dass das irgendwo steht, doch finde ich Wikipedia bisweilen recht unübersichtlich. --Bringerdeslichtes 09:44, 15. Aug 2006 (CEST)

Bringerdeslichtes, das steht alles im Merkblatt und das ist nicht unübersichtlich. Bitte lies es jetzt
  1. Unter "Regelwidrig" steht als dritter Punkt, dass "Für Publikationszwecke" hier nicht erlaubt ist.
  2. Die Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung des Rechteinhabers wäre notwendig. Die wirst Du aber nicht bekommen! Auch sollst nicht Du diese ausfüllen bzw. schicken, sondern der Rechteinhaber selbst. Mein persönlicher Tipp: Vergiss das lieber mit den Fotos.
  3. Ob die Gemeinde die "Copyright-Rechte" hat müsste genau geprüft werden. Hat sie einen entsprechenden Vertrag? --Rtc 13:46, 15. Aug 2006 (CEST)