Übereinkommen über die biologische Vielfalt

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Übereinkommen über die biologische Vielfalt
 
 
Englische Bezeichnung Convention on Biological Diversity (CBD)
Französische Bezeichnung Convention sur la diversité biologique
Sitz der Organe Montreal, Kanada[1]
Mitgliedstaaten 193
Amts- und Arbeitssprachen

Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch

Gründung 5. Juni 1992, Rio de Janeiro (Unterzeichnung); 29. Dezember 1993 (Inkrafttreten)
www.cbd.int

Die Biodiversitäts-Konvention (offiziell Übereinkommen über die biologische Vielfalt[2]; englisch Convention on Biological Diversity, CBD) ist ein am 29. Dezember 1993 in Kraft getretenes internationales Umweltabkommen[3]. Das ab November 1988 erarbeitete Dokument wurde auf einer eigens einberaumten UNEP-Konferenz im Mai 1992 angenommen und konnte ab dem 5. Juni 1992 während der Rio-Konferenz unterzeichnet werden. Die Konvention hat inzwischen (Stand: Dezember 2013) 193 Vertragspartner und wurde von 168 Staaten sowie der Europäischen Union unterzeichnet.[4]

Mit dem 2000 beschlossenen Cartagena-Protokoll, das 2003 in Kraft trat, und dem 2010 verabschiedeten und im Oktober 2014 in Kraft getretenen[5] Nagoya-Protokoll existieren zwei völkerrechtlich verbindliche Abkommen, mit denen die Ziele der Konvention umgesetzt werden sollen. Während das Cartagena-Protokoll den grenzüberschreitenden Verkehr von gentechnisch veränderten Organismen regelt, etabliert das Nagoya-Protokoll einen rechtlich verbindlichen Rahmen für den Zugang zu genetischen Ressourcen und gerechten Vorteilsausgleich[6] und formuliert für den weltweiten Artenschutz die so genannten Aichi-Ziele.

Die Vereinten Nationen beschlossen am 22. Dezember 2010 die Jahre 2011 bis 2020 zur UN-Dekade der Biodiversität zu erklären. Sie folgten damit einer Empfehlung der Unterzeichnerstaaten auf der 10. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention im Oktober des Jahres im japanischen Nagoya.

Im April 2012 wurde der Weltbiodiversitätsrat (IPBES) installiert.[7]

Inhalt

Die Biodiversitäts-Konvention hat drei gleichrangige Ziele:

  • Schutz der biologischen Vielfalt,
  • Nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile,
  • Zugangsregelung und gerechter Ausgleich von Vorteilen, welche aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen (Access and Benefit Sharing, ABS).

Biologische Vielfalt oder Biodiversität umfasst dabei die

Wichtige Elemente der Biodiversitäts-Konvention sind: Identifizierung und Überwachung der Biodiversität; Schutz der Biodiversität (in situ, also im Ökosystem, und ex situ z. B. in entsprechenden Einrichtungen zur Speicherung von Saatgut (Genbanken)); Forschung, Bildung und Öffentlichkeitsarbeit; Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des gerechten Vorteilsausgleichs bei deren Nutzung, meist über Inwertsetzung der genetischen Ressourcen; Technologietransfer, wissenschaftliche Zusammenarbeit und Informationsaustausch.

Die Konvention geht weit über die rein ökologischen Erfordernisse hinaus, in dem sie auch soziale, wirtschaftliche, wissenschaftliche, erzieherische, kulturelle und ästhetische Belange anspricht, wie es bereits in der Präambel zum Ausdruck kommt. Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die Bedeutung traditionellen Wissens, das insbesondere bei den ursprünglichen Bewohnern der letzten intakten Wildnisregionen vorhanden ist, die umgangssprachlich oft als „Naturvölker“ bezeichnet werden. So heißt es in Artikel 8, Absatz j):

„soll […] jede Vertragspartei so weit wie möglich […] Kenntnisse, Innovationen und Gebräuche indigener und lokaler Gemeinschaften mit traditionellen Wirtschaftsformen, die für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt von Belang sind, achten, bewahren und erhalten, […]“[Anmerkung 1][8]

Bei der Finanzierung der Umsetzung der Biodiversitäts-Konvention wird den entwickelten Ländern eine besondere Verantwortung zugeschrieben.

Organisation

Die Biodiversitäts-Konvention verfügt über ein ständiges Sekretariat in Montreal. Hier arbeiten Experten an Teilaspekten der Konvention. Ein wichtiger Arbeitsbereich wurde in den letzten Jahren die Organisation von Clearinghouse Mechanismen auf den verschiedenen Ebenen des Vertrages.

Alle zwei Jahre tritt die Vertragsstaatenkonferenz (VSK; engl. conference of the parties, COP) zusammen. Diese ist das höchste Organ der Konvention. Unterprotokolle wie das Cartagena-Protokoll besitzen eigene Treffen, die sogenannten COP-MOP (engl. Conference of the Parties-Members of the Protocol), die zumeist direkt vor dem Verhandlungssegment der Vertragsstaatenkonferenz stattfinden.

Zwischen den Vertragsstaatenkonferenzen finden Arbeitstreffen zu einzelnen Spezialgebieten statt. Die Konvention hat derzeit 4 „Working Groups“ zu den Themen Schutzgebiete, Acces-and-Benefitsharing, Artikel 8 (Indigenes Wissen) und eine Working Group on the Review of Implementation of the Convention (WGRI). Ein wissenschaftlich-technisch-technologischer Beirat (SBSTTA) bereitet zudem die Entscheidungen der Vertragsstaatenkonferenz vor, überprüft den Stand der Umsetzung der Konvention und spricht Empfehlungen zur Aufnahme von neuen Themen aus. Zur Finanzierung werden die Globale Umweltfazilität und weitere Förderer herangezogen.[9]

Für die nationale Umsetzung sogenannter „Focal Points“ sind die staatlichen Stellen verantwortlich. In Deutschland sind dies das Bundesumweltministerium sowie dessen nachgeordnete Behörde, das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Die nationalen Akteure entwerfen eigene Strategien und berichten über die Umsetzung in nationalen Biodiversitäts-Berichten. Die Biodiversitäts-Strategie der Bundesregierung ist ein Versuch, die Ziele der Konvention national zu erreichen.

Umsetzung

Mit 191 Vertragsparteien ist die Biodiversitäts-Konvention eines der erfolgreichsten internationalen Vertragswerke, hat aber mit praktischen Schwierigkeiten zu kämpfen. Die Vertragsstaaten sind völkerrechtlich zur Umsetzung der Konvention verpflichtet, jedoch nicht gezwungen. Dementsprechend haben viele Staaten bis heute keine nationale Biodiversitätsstrategie vorgelegt, obwohl die Konvention bereits am 29. Dezember 1993 in Kraft getreten ist.[10]

Die USA haben die Konvention gezeichnet, sie aber bis heute nicht ratifiziert. Sie können daher mitverhandeln, sind jedoch nicht zur Umsetzung verpflichtet.

Ein Grundproblem sind auslegbare und relativ unverbindliche Zielformulierungen in weiten Teilen der Konvention. Ausnahmen stellen unter anderem die sogenannten 2010-Ziele und die 16 konkreten Ziele der Globalen Strategie zur Erhaltung der Pflanzen dar.

Die deutsche Bundesregierung verabschiedete 2007 als Unterzeichnerin der Konvention eine Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt, die 330 Ziele und rund 430 Maßnahmen in den wichtigsten Handlungsfeldern zum Erhalt der biologischen Vielfalt definiert. Die ernsthafte Umsetzung dieser Maßnahmen wird von deutschen Naturschutzorganisationen stark angezweifelt,[11] auch wenn mit dem Bundesprogramm Biologische Vielfalt ab dem Jahr 2011 erste Maßnahmen finanziert wurden.

Vertragsstaaten-Konferenzen (COP)

COP 1

Das erste offizielle Treffen der „Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity“ fand in Nassau, Bahamas vom 28 November bis 9. Dezember 1994 statt.

COP 2

Das zweite offizielle Treffen der „Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity“ fand in Jakarta, Indonesien vom 6 bis 17. November 1995 statt.

COP 3

Vom 4. bis zum 15. November 1996 fand in Buenos Aires (Argentinien) die 3. Vertragsstaatenkonferenz (COP3) zur Biodiversitäts-Konvention statt.

COP 4

Das vierte Treffen der „Parties to the Convention on Biological Diversity“ fand in Europa statt. In Bratislava (Slowakei) trafen sich die Vertreter der Länder vom 4. bis zum 15. Mai 1998.

ExCOP 1

Im Januar 2000 fand zum ersten Mal ein „Extraordinary Meeting of the Conference of the Parties to the Convention on Biological Diversity“ in Cartagena, Kolumbien und in Montreal, Kanada vom 22 und 23. Februar 1999 und vom 24. bis 28. Januar 2000 statt.

COP 5

Vom 15 bis 26. Mai 2000 fand in Nairobi die 5. Vertragsstaatenkonferenz (COP5) zur Biodiversitäts-Konvention statt.

COP 6

Vom 7. bis 19. April 2002 fand in Den Haag, Niederlande, die 6. Vertragsstaatenkonferenz (COP6) zur Biodiversitäts-Konvention statt.

COP 7

Vom 9. bis zum 27. Februar 2004 fand in Malaysia (Kuala Lumpur) die 7. Vertragsstaatenkonferenz (COP7) zur Biodiversitäts-Konvention statt.

COP 8

Vom 20. bis zum 31. März 2006 fand in Brasilien (Curitiba) die 8. Vertragsstaatenkonferenz (COP8) zur Biodiversitäts-Konvention und das 3. Treffen der Mitgliedsstaaten (MOP3) des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit statt.

COP 9

Vom 19. bis zum 30. Mai 2008 fand in Deutschland (Bonn) die 9. Vertragsstaatenkonferenz (COP9) zur Biodiversitäts-Konvention und das 4. Treffen der Mitgliedsstaaten (MOP4) des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit statt.[12] Das Bundesumweltministerium, das Bundesamt für Naturschutz und viele Nichtregierungsorganisationen konzentrieren ihre (Öffentlichkeits-)Arbeit stark auf diese Konferenzen.

Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch die Business and Biodiversity Initiative gegründet. Ziel dieser Initiative ist es, Firmen international stärker an die Zielerreichung der Biodiversitäts-Konvention zu binden, indem sie die sogenannte „Leadership-Erklärung“ unterzeichnen und die nachhaltige Nutzung von Biodiversität in ihre betrieblichen Managementsysteme integrieren, „best practices“ erarbeiten und veröffentlichen sowie an der 10. Vertragsstaatenkonferenz 2010 in Japan aktiv teilnehmen.

Die Generalversammlung der UNO hat am 20. Dezember 2006 das Jahr 2010 zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt erklärt. Mit der Koordinierung wurde das Sekretariat der Convention on Biodiversity beauftragt.

COP 10

Am 18. Oktober 2010 begann in Nagoya, Japan, die 10. Vertragsstaatenkonferenz (COP10) zur Biodiversitäts-Konvention.[13] Unter japanischem Vorsitz wurde über Maßnahmen gegen die anhaltende Naturzerstörung verhandelt. Zu den thematischen Schwerpunkten der Konferenz in Nagoya gehörten die Verabschiedung eines Protokolls zum Zugang zu genetischen Ressourcen und einem gerechten Vorteilsausgleich (Access and Benefit Sharing-Protokoll, ABS) und die Verabschiedung eines neuen strategischen Plans der Konvention. Außerdem wurde über Finanzierungsfragen zur Umsetzung der Konvention verhandelt.

Mit dem ABS-Protokoll sollte erreicht werden, dass der Zugang zu den genetischen Ressourcen eines Landes rechtssicher geregelt wird und dass die Herkunftsländer solcher Ressourcen an den Gewinnen, die ein Nutzer erzielt, gerecht beteiligt werden. Ein Beispiel ist die Entwicklung von Medikamenten oder Züchtungen.

Im strategischen Plan der Konvention wurden konkrete mittel- bis langfristige Ziele und Prioritäten für den internationalen Biodiversitätsschutz festgelegt. Der strategische Plan hatte das Ziel, bis 2010 die gegenwärtige Rate des Biodiversitätsverlustes deutlich zu reduzieren. Das globale 2010-Biodiversitätsziel wurde trotz Erfolgen in einzelnen Bereichen auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene insgesamt nicht erreicht. Welche Ziele die globale Biodiversitätspolitik von 2011 bis 2020 verfolgen soll, wurde auf der Konferenz diskutiert.

Neben den oben genannten Schwerpunktthemen trafen die Delegierten Entscheidungen zu zahlreichen weiteren Themen wie:

Das sogenannte Nagoya-Paket wurde am 29. Oktober 2010 von den 193 Vertragsstaaten verabschiedet. Das Paket besteht aus einer Naturschutzstrategie für 2020, einer Einigung auf einen verbindlichen Vertrag gegen Biopiraterie (ABS-Protokoll) und einem Plan zur Bereitstellung von Finanzen für Entwicklungsländer.

Positionen auf der COP 10

Im Vorfeld der Konferenz wies das Bundesamt für Naturschutz darauf hin, dass die mangelnde Finanzierung von Schutzmaßnahmen einer der Hauptgründe für den anhaltenden Biodiversitätsverlust sei. Dies gelte insbesondere für die ärmeren Länder des Südens, die den Großteil der weltweiten Biodiversität beherbergen, aber nicht über ausreichende Mittel für deren Schutz und nachhaltige Nutzung verfügen. Die große Herausforderung für Nagoya sei es, bei der derzeitigen angespannten Haushaltslage der Mitgliedsstaaten eine glaubwürdige Bereitschaft der Geberländer für eine verbesserte globale Finanzierung des Biodiversitätsschutzes in die Verhandlungen einzubringen. Bundeskanzlerin Merkel hatte auf der Vorgängerkonferenz 2008 (CBD COP9) in Bonn versprochen, dass Deutschland bis 2012 zusätzlich 500 Millionen Euro, ab 2013 jährlich 500 Millionen Euro, insbesondere für den Schutz tropischer Regenwälder zur Verfügung stellen wolle.

Deutschland hatte mit der Nutzung von Erlösen aus dem europäischen Emissionshandel für den klimarelevanten Biodiversitätsschutz ein Instrument entwickelt, welches das Bundesumweltministerium bei den Verhandlungen als ein Modell für die Generierung zusätzlicher finanzieller Mittel für den Biodiversitätsschutz auch in anderen Ländern und Regionen vorstellte.[14]

Naturschutzverbände kritisierten den Fakt, dass die selbst gesetzten Ziele bis 2010 nicht annähernd erreicht wurden. Der NABU appellierte beispielsweise an die Bundesregierung, sich für eine deutliche Erhöhung der Umweltschutzhilfen für arme Länder einzusetzen.[15]

COP 11

Die 11. Vertragsstaatenkonferenz fand 2012 in Hyderabad statt. Bis zuletzt war die Finanzierungsfrage für die angestrebten Maßnahmen vor allem in Entwicklungsländern unklar: Während diese Länder bis dahin im Schnitt vier Milliarden Euro (Referenzperiode 2006 bis 2010) für ihre Naturschutzbemühungen ausgaben, sollte diese Summe nach einer NABU-Forderung auf elf Milliarden erhöht werden. Die afrikanischen Staaten hatten bereits zu Anfang der Konferenz zugesagt, ihre Eigenleistungen zu erhöhen. Beschlossen wurde, dass aus den Industriestaaten bis 2015 acht Milliarden Euro weltweite Hilfen für den Biodiversitätsschutz kommen werden.

In Hyderabad bekannten sich über 190 Staaten der Erde zu weiteren Schritten beim Schutz der Hochsee. Sie sicherten zu, bis 2020 zehn Prozent der Meere unter Schutz zu stellen und dazu die wertvollsten Gebiete außerhalb der nationalen Grenzen zu identifizieren. Gerade diese sind bisher nicht geschützt. Je nach Region rechneten die Teilnehmer mit fünf bis zehn Jahren, bis das Schutzgebietsnetz auf Hoher See wirklich umgesetzt wird.

Brasilien scheiterte mit seinem Versuch, die Belange der biologischen Vielfalt aus der Klimapolitik herauszuhalten. Auch künftig müssen Naturschutzaspekte zumindest gehört werden, wenn es um Biokraftstoffe oder die Aufforstung von Wäldern als Treibhausgasspeicher geht.[16]

COP 12

Im Jahr 2014 fand die UN-Naturschutzkonferenz in Pyeongchang, Südkorea statt. Neben der COP 12 von 6. bis 17. Oktober gab es am Konferenzort Arbeitstreffen zum Cartagena-Protokoll bereits seit dem 29. September.[17]

Bewertung

Das Bundesamt für Naturschutz bezeichnet die Biodiversitäts-Konvention „als internationales Schlüsselinstrument für die Erhaltung, die nachhaltige Nutzung sowie die Sicherstellung eines angemessenen Zugangs zu und des gerechten Vorteilsausgleich aus der Nutzung der biologischen Ressourcen der Erde“.[18]

Siehe auch

Hörfunk

Weblinks

Anmerkungen

  1. Nach Anja von Hahn (siehe Einzelnachweise) wurde die direkte deutsche Übersetzung „eingeborene und örtliche Gemeinschaften mit traditionellen Lebensformen“ durch die wissenschaftlich korrektere Benennung „indigene und lokale Gemeinschaften mit traditionellen Wirtschaftsformen“ ersetzt.

Einzelnachweise

  1. COP 2 Decision II/19 - Location of the secretariat. Festlegung des Sitzes des Sekretariats (engl.)
  2. Bundesgesetzblatt, Teil II, 1993 Nr. 32, S. 1742 ff.
  3. http://www.cbd.int/history/
  4. Liste der Ratifizierungen
  5. Christian Mihatsch: badische-zeitung.de: Die Welt verliert 380 Tier- und Pflanzenarten pro Tag. Badische Zeitung, 6. Oktober 2014
  6. Guardian: Biodiversity talks: Ministers in Nagoya adopt new strategy vom 29. Oktober 2010
  7. ipbes.net: About IPBES
  8. Anja von Hahn: Traditionelles Wissen indigener und lokaler Gemeinschaften zwischen geistigen Eigentumsrechten und der public domain. Springer, Berlin 2004.
  9. Convention Bodies. Website der Convention on Biological Diversity. Abgerufen am 1. Februar 2011.
  10. Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt. (Memento vom 14. Februar 2012 im Internet Archive) BMU, abgerufen 7. Mai 2008
  11. bund.net (PDF; 1,1 MB)
  12. Internetauftritt der CBD auf www.cbd.int: Meetings, abgerufen am 23. Mai 2008
  13. biodiv-network.de (Memento vom 18. September 2012 im Internet Archive)
  14. Konferenz zur biologischen Vielfalt startet in Nagoya – Entscheidungen für den internationalen Biodiversitätsschutz für die Zeit nach 2011 – 18. Oktober 2010
  15. 18. Oktober 2010 NABU
  16. UN: Zusammenfassung der Ergebnisse der COP 11 (engl.) (PDF; 400 kB), Pressemitteilung vom 20. Oktober 2012.
  17. COP 12 von 6. bis 17. Oktober 2014 in Pyeongchang
  18. bfn.de