Diskussion:Psychotherapie (Heilpraktikergesetz)

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Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von 2A02:8070:2A81:B7E0:0:0:0:2265 in Abschnitt Ist der Einleitungssatz wirklich korrekt?
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Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Begründung: Ich halte das Lemma für unbrauchbar. Entweder in Psychotherapie einbauen oder in Heilpraktiker(gesetz) -- HAL 9000 12:07, 7. Dez. 2007 (CET)

  • Danke für das Feedback! Meiner Meinung nach liegt die Zulassung für Psychotherapie HPG genau zwischen den beiden Gebieten "Psychologische Psychotherapie" (PPT) und "Heilpraktiker" (HP). Mit genannter Zulassung kann man nicht (wie ein PPT) mit gesetzlichen Kassen abrechnen, und darf sich nicht Psychotherapeut nennen, und man kann nicht (wie ein HP) andere Heilsverfahren (Akupunkter etc.) anbieten. Aus diesem Grund halte ich einen eigenen Beitrag für berechtigt, unter besonderer Berücksichtigung des Suchverhaltens der Nutzer: Wer Psychotherapie (Heilpraktikergesetz) sucht, will genau nicht mehr über den "großen" Heilpraktiker oder zugelassene Psychotherapieverfahren rauskriegen. Eine Verlinkung von Heilpraktiker besteht bereits, eine weitere von Psychotherapie ist sinnvoll. Ein Einbau in einen der beiden Artikel würde das Gebiet einem der beiden Themen zuordnen, und genau das ist nicht möglich.
Aus dem selben Grund gibt es beispielsweise auch einen eigenen Artikel zu "Psychologischer Psychotherapeut", den ich auch gut so finde und nicht unter Psychotherapie einbauen würde.
Ich wäre allerdings offen für ein anderes Lemma, da ja die Abgrenzung nicht über den Psychotherapiebegriff als solches relevant ist (Psychotherapie ist Psychotherapie), sondern über die berufsrechtliche Abgrenzung (ähnlich wie beim psychologischen Psychotherapeuten). Dummerweise ist "Heilpraktiker für Psychotherapie" (was das berufsrechtliche stärker betonen würde) von manchen Gerichten meines Wissens nach schon als unzulässige Berufsbezeichnung abgelehnt worden, ebenso wie "Psychotherapeut (HPG)". Für den Wikipedia-Eintrag wollte ich gern einen Titel wählen, der rechtlich einwandfrei ist.
--Janpmueller 12:32, 7. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Ich kann den Löschantrag auch vier Jahre später für die jetzt aktuelle Version gut verstehen. Diesem Artikel fehlt es an Neutralität. Man konzentriere sich nur einmal auf folgende Schelte für geltendes Recht: "Es ist unklar, warum weiterhin daran festgehalten werden soll, dass als „Heilpraktiker/in“ firmiert werden darf. Die ausdrückliche Beschränkung der Erlaubnis auf ein Teilgebiet der Heilkunde kann keine "volle" Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" nach sich ziehen, allenfalls die Bezeichnung "Beschänkter Heilpraktiker" oder "Teilgebietsheilpraktiker" (Rechtschreibfehler im Original). Das gleiche Manko habe ich heute im Artikel Heilpraktiker gefunden und auf der Diskussionsseite kritisiert. --W.Hajek 14:44, 2. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Immer noch das Lemma[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel muss, ganz analog zum Psychotherapeuten, zu einer Personenbezeichnung verschoben werden. Unter der jetzigen Bezeichnung Psychotherapie (Heilpraktikergesetz) ist er praktisch nicht zu finden. Fast noch schlimmer, er lässt sich auch gerade da, wo es sinnvoll wäre, nicht ohne erhebliche Verrenkungen verlinken. Der Grund ist oben ja schon dargelegt, es ist eben ein nicht wirklich zutreffendes Verlegenheitslemma. Das rechtliche Problem stellt sich m.E. hier so nicht, Wikipedia führt ja die Bezeichnung nicht. Dass das Lemma dennoch möglichst die von entsprechenden Personen rechtmäßig geführte Bezeichnung sein sollte, ist auch klar. Da scheint es aber wohl Unterschiede nach Bundesländern zu geben. Mein konkreter Vorschlag: Die Wikipedia-Standardlösung und der erste Eintrag in der Liste häufig verwendeter Berufsbezeichnungen im Artikel sind identisch: Heilpraktiker (Psychotherapie). Verschieben wir den Artikel dorthin. Das erlaubt auch die praktische Eingabe [[Heilpraktiker (Psychotherapie)|]]. Wenn sich die Lage klärt oder ändert, kann man ja problemlos nochmal verschieben, bis jetzt gibts ja kaum Verlinkungen. Da bräuchte man nicht mal die Zurück-und-dann-woandershin-Verschiebemethode. Aber so könnte man bis dahin schon mal mit Verweisen zu diesem Artikel vernünftig arbeiten. --Lax 05:32, 4. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Unterstütze den Verschiebevorschlag. Sollte umgehend passieren. Kiu77 23:26, 12. Jan. 2009 (CET)

Berufsbezeichnung für nur zur Psychotherapieausübung Berechtige mit beschränkter Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz

Die genannten "Berufsbezeichnungen" mögen zwar zu unrecht und zur Verwirrung der Patienten tolleriert werden von Behörden, sind aber nicht rechtsgemäß und deswegeh nicht zulässig. Einzig derjenige, der einen uneingeschränkte Erlaubnis zur Ausübung der allgmeinen Heilkunde erhält, darf die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" führen. Alle anderen, die nur eine Teilgebiet ausüben dürfen, führen mit der Berufsbzeiehnung "Heilpraktiker" irre. Das wäre nicht nur als unlauterer Wettberwerb verboten (keine gleichen Berufsbezeichnungen für ungleiche Tätigkeiten mit erheblich anderen Befugnissen, allgemeiner Verkehrsschutz) sondern im Falle der Behandlungswerbung auch nach Heilmittelwerbegesetz als Vergehen oder als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Leider werden die klaren Aussagen des Gesetzes und der Gerichte zu dieser "Sperre der Berufsbezeichnungsführung Heilpraktiker" für Personen mit lediglich Teilgebietserlaubnis auch von Fachbeamten nicht hinreichend beachtet und umgesetzt.

Hier Quellenangaben (Textauszüge daraus angefügt)


Beschluss des Ersten Senats BVerfG vom 10. Mai 1988 - 1 BvR 482/84

„Verfassungsrechtlich bedenklich ist allerdings der in § 1 Abs. 3 HPG statuierte Zwang, die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" zu führen. Mit diesem Begriff sind in der Tat fest umrissene Vorstellungen verbunden, die mit der Tätigkeit des akademisch ausgebildeten Psychotherapeuten so gut wie nichts zu tun haben. Es besteht auch kein sachlicher Grund, die Berufsbezeichnung auf das gesamte Berufsfeld der nichtapprobierten Heilbehandler anzuwenden. Obwohl ihre Wirkung für die Diplom-Psychologen dadurch abgeschwächt wird, daß sie ihren akademischen Grad führen dürfen, bleibt sie irreführend.“

BVerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 3 C 34.90

„In bezug auf diesen Kreis, dem die Ausübung der allgemeinen Heilkunde gar nicht gestattet ist, ist die Bezeichnung Heilpraktiker nicht angemessen, sondern sachwidrig und irreführend.“

Urteil OVG Koblenz 21.11.2006 6A 10271/06.OVG

„Als künftigen Inhabern einer gegenständlich beschränkten Heilpraktikererlaubnis obliegt den Klägern auch nicht die in § 1 Abs. 3 Satz 1, Halbsatz 2 HeilprG geregelte Pflicht, die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen. Der sachliche Anwendungsbereich der Titelführungsvorschrift konzentriert sich nämlich bei ihrer verfassungskonformen Auslegung auf den Personenkreis der Heilpraktiker ohne spezielle heilkundliche Berufsausbildung, dem anders als den Klägern nur eine umfassende Heilpraktikererlaubnis zuteil werden kann. Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf das gesamte Berufsfeld der nicht approbierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht.

VG Stuttgart Urteil vom 10.4.2008, 4 K 5891/07

„Der Kläger hat schließlich auch nicht die Verpflichtung, nach § 1 Abs. 3 2. Halbsatz HeilPrG die Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ zu führen. Bei verfassungskonformer Auslegung konzentriert sich die Titelführungsvorschrift auf den Personenkreis der Heilpraktiker ohne spezielle heilkundliche Berufsausbildung, dem nur eine umfassende Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann. Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf das gesamte Berufsfeld der nicht approbierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht; sie wäre irreführend (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.05.1988 a.a.O.

Urteil vom 04.07.2008 VG Oldenburg 7 A 3665/07 „Der Anwendungsbereich dieser Vorschrift konzentriert sich bei verfassungskonformer Auslegung auf den Personenkreis der Heilpraktiker ohne spezielle heilkundliche Berufsausbildung, dem - anders als dem Kläger - nur eine umfassende Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann. Einen sachlichen Grund, die Berufsbezeichnung ohne Ausnahme auf alle nichtapprobierten Heilbehandler anzuwenden, gibt es nicht.

KUP

KUP, Dein Argument wird durch Deine Belege nicht unterstützt, ganz im Gegenteil. Damit belegst Du, dass es für "beschränkte" Heilpraktiker keine Pflicht zum führend der Bezeichnung Heilpraktiker gibt. Aber ein Verbot des Führens gibt es eben nicht. Von daher gibt es keine Gegenargumente gegen den Verschiebantrag. Kiu77 23:31, 12. Jan. 2009 (CET)

Nachdem es inzwischen von etlichen Gesundheitsämtern vorgeschriebene Bezeichnungen gibt (bereits im Text eingebaut) sollte die Verschiebung nun stattfinden zu und zwar zur Bezeichnung "Heilpraktiker (Psychotherapie)". Wie das geht, weis ich als Wiki-Novize leider nicht, denn irgendwie müssen dann ja die internen Referenzen gepflegt werden. Aber vll findet sich da ein hilfreicher Geist. -- Kai Pinnow 09:22, 31. Okt. 2010 (CET)Beantworten

Berufsbezeichnung[Quelltext bearbeiten]

Hier der fehlende Betreff zu meinen vorstehnden Beitrag vom 15.10.08 KUP

Im Abschnitt Berufsbezeichnung wird nur beschrieben, was nicht erlaubt ist. Es fehlen immer noch ein oder mehrere Beispiele für erlaubte Bezeichnungen. Das wird dringend gebraucht! --Joku 15:13, 5. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Berufsbezeichnung Bitte um Klarstellung[Quelltext bearbeiten]

Es geht um eine Berufsbezeichnung. "Heilpraktiker" ist eine gesetzlich genau definierte Berufsbezeichnung nur für Personen, die die allgemeine Heilkunde uneingeschränkt ausüben, ohne Arzt zu sein.

Vielen scheint nicht klar zu sein, warum solche Personen nicht "Heilpraktiker" heißen dürfen. Jeder Heilpraktiker, der uneingeschränkt tätig ist, wie das Gesetz das definiert: die Heilkunde ausübt, übt auch in verschiedener Weise Psychotherapie aus. Damit ist im Grunde jeder echte Heilpraktiker auch psychotherapeutisch tätig.

Es kann nicht erkannt werden, dass ein "psychotherapeutisch tätiger Heilpraktiker" ausschließlich eine Teilerlaubnis im Gebiet der Psychotherapie haben könnte oder ob ein echter Heilpraktiker neben anderen Verfahren, z.B. Homoöpathie, auch Psychotherapie anwendet. Auch die Bezeichnung "Heilpraktiker Psychotherapie" gibt deswegen für den Patienten keine Auskunft darüber, ob er bei einem echten Heilpraktiker in Behandlung geht mit dem Schwerpunkt Psychotherapie oder ob er auf jemanden trifft, der aussagen will, er dürfe ausschließlich Psychotherapie anwenden. Bei der leider auch gebrauchten Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" geht der Patient zu recht davon aus, auf einen allgemeinen Heilpraktiker zu treffen, der zusätzlich eine Fachqualifikation in Psychotherapie hat, entsprechend einem Facharzt (der mit dem der Heilpraktiker per Gesetz vergleichbar (Arzt) ist).

Es wird dem Patienten nicht klar, dass er - schon wegen der Sorgfaltspflichten - von demjenigen, der nur Psychotherapie betreiben darf, zu einem Heilpraktiker oder Arzt verwiesen werden MUSS, um körperliche Hintergründe der psychischen Beschwerden abzuklären. Bei psychosomatischen Krankheiten sollte grundsätzlich vorab die körperliche Abklärung erfolgt sein. Wie kann ein Patient verstehen, dass er vom Heilpraktiker (für) Psychotherapie zum Heilpraktiker geschickt werden muss, bevor dieser dann seine Behandlung beginnen kann (aus Sorgfaltsgründen)?

Es müsste jedem klar geworden sein, warum und wie genau die Bezeichnung Heilpraktiker nur auf uneingeschränkt zur Heilkunde Berechtige angewendet werden darf. Egal mit welchem Zusatz bleibt die Verwirrung und damit Irreführung, wenn das Personen tu, die nur einen kleinen Teil der Heilkunde ausschließlich anwenden dürfen.

KUP

Das ist Deine spezielle Interpretation und sonst nichts. Genau so viel wert ist sie. -- Kiu77 20:54, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Die Diskussion über die Berufsbezeichnungen ist polemisch und einem Wiki-Artikel unwürdig. Der Teil sollte auf die Fakten, d.h. Gerichtsurteile und die betriebliche Übung der Gesundheitsämter beschränkt bleiben. --Kai Pinnow 09:44, 31. Okt. 2010 (CET)Beantworten

Berufsverbände -> Fehlerhafte Recherche[Quelltext bearbeiten]

Ich bezweifle die sorgfältige Recherche der hiesigen Autoren. Der Heilpraktiker für Psychotherapie hat nach erfolgter Prüfung vor dem amtsärztlichen Prüfungsgremium die STAATLICHE Zulassung zur Psychotherapie erlangt (nach §1 HPG).

Von daher ist die Aussage (siehe Punkt Berufsverbände), dass der HP Psych sich NICHT in die Therapeutendatenbank www.therapie.de eintragen lassen darf, weil er keine staatliche Zulassung hat, FALSCH und Verleumdung! Haben sich die Autoren schon einmal die Mühe gemacht und besagte Seite besucht? Der Heilpraktiker für Psychotherapie kann sich in diese Datenbank genauso eintragen lassen.

Trotz aller verständlichen Zweifel an der Seriösität des HP Psych, bitte ich dennoch um eine sorgfältige Recherche.

Und zum Thema Berufsbezeichnung: Nach bestandener Prüfung erhielt ich neben der Urkunde ein Schreiben mit dem Hinweis, mich Heilpraktikerin für Psychotherapie zu nennen.

Nicht stolz sein: Das war keine Prüfung, sondern nur eine Überprüfung, dass Du keinen größeren Unfug anrichtest. Es ist kein Qualitätssiegel und sagt nichts über Dein Können, sondern nur über die vermutlich mangelnde gefährlichkeit. Ehrlich. So ist das HPG und die Überprüfung gemeint und so wird die Überprüfung auch praktiziert. Kiu77 23:35, 12. Jan. 2009 (CET)
Nur keine Häme: bestandene Fachprüfungen sagen auch nur in Ausnahmefällen etwas über das tatsächliche Können einer Person aus. Dass für Heilpraktiker keine Fachprüfung gefordert ist, heißt nicht im Umkehrschluss, dass sie generell nicht über fachliche Qualitäten verfügen. Aber darum geht es hier nicht. Es geht um die Frage, wie sich jemand bezeichnen muss/darf, der/die die Überprüfung gemäß den Durchführungsbestimmungen zum HeilPrG bestanden hat. Wenn jemand vom örtlichen Gesundheitsamt dazu sogar ein Schreiben bekommt, wüsste ich keinen Grund, warum er/sie sich dann nicht so nennen sollte.--Zerowork 12:06, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten
Die Sache ist doch ganz anders. Bei der Überprüfung zum Heilpraktiker dürfen keine Kenntnisse zur Therapie abgefragt werden. Bei der Überprüfung zum Heilpraktiker für Psychotherapie werden offenbar sehr wohl Fragen zur Therapie gestellt. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 17:16, 26. Aug. 2017 (CEST)Beantworten

Pseudoberufsverbände[Quelltext bearbeiten]

Ich will ja nicht unken, aber bei www.therapie.de sieht es nach meinem Dafürhalten (meiner Lesart) doch ziemlich klar danach aus, dass die Gemeinnützigkeit eine formal Vorgeschobene ist. Das sieht in meinen Augen schlicht nach einem kommerzielle operienden Katalog aus, der darauf abgerichtet ist, Einträge zu verkaufen. Was immer da geschwafelt wird: Auf das konkrete Verhalten kommt es an. Vereine gründe kann jeder (auch der VFP ist mir suspekt, aber nicht so eindeutig). Aus diesem Grunde bin ich für klares Löschen solcher Links. Ich warte 14 Tage auf Reaktionen. Andernfalls lösche ich anschließend. Kiu77 23:14, 12. Jan. 2009 (CET)

Nich lange fackeln! Das sind nur Links. Wichtiger ist was hier bei uns steht. -- Widescreen ® 23:18, 12. Jan. 2009 (CET)Beantworten
Gut, habe vier Tage gewartet und jetzt gelöscht. Kiu77 21:07, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Bezeichnung / POV[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht:

Rechtlich zulässig sind nur die nachfolgenden Berufsbezeichnungen[2] (sämtliche anders lautende Bezeichnungen werden von den Psychotherapeutenkammern bzw. den zuständigen Aufsichts- und Genehmigungsbehörden zurecht gebührenpflichtig abgemahnt):

Ich würde mindestens das 'zurecht' löschen. Es stellt eine Wertung dar, keinen Hinweis auf eine Rechtmäßigkeit. Wenn es dazu geltendes Recht gibt, sollten Quellen angefügt werden, die diese Rechtsprechung belegen. Ein PDF auf einem Server der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen ist mir da zuwenig, weil sich daraus für mich nicht erkennen lässt, inwieweit sich die dort beschriebene Verfahrensweise eventuell auf Niedersachsen beschränkt oder gar ausschlißelich auf den Rechtsvorstellungen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen fußt. Soviel ich weiß, gibt es keine höchstrichterliche Entscheidung dieser Frage und die gelebte Praxis unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland.

Wenn das örtliche Gesundheitsamt im Zulassungsschreiben eine Bezeichnung nennt, sollte diese auch verwendet werden.

Quellen dazu:

http://heilpraktiker-psychotherapie-nuernberg.de/html/rechtliches.html

http://www.vfp.de/verband/zeitschrift/2006_03/weishaupt3.php

--Zerowork 12:56, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Dann tu es doch. Ich unterstütze das. Kiu77 14:48, 9. Feb. 2009 (CET)
Es schien mir ein aufgeladenes Thema zu sein, weswegen ich nicht einfach drin rumschreiben und damit vielleicht einen Edit-War auslösen wollte. :) --195.243.159.138 15:00, 9. Feb. 2009 (CET)Beantworten


Bundesverwaltungsgericht stellt klar![Quelltext bearbeiten]

Mit Urteil vom 25.08.2009 hat das Bundesverwaltungsgericht klar gestellt, dass sein Urteil von 1993 nicht nur für Personen mit eingeschränkter Heilerlaubnis auf das Gebiet der Psychotherapie gilt.Es gilt allgemein für jeden, der nur eine EINGESCHRÄNKTE Heilpraktikererlaubnis erhält. Ich bitte das endlich zu beachten:

VerwG, Urteil vom 21. Januar 1993 3 C 34.90 (siehe mein Beitrag oben).

„In bezug auf diesen Kreis, dem die Ausübung der allgemeinen Heilkunde gar nicht gestattet ist, ist die Bezeichnung Heilpraktiker nicht angemessen, sondern sachwidrig und irreführend.“

Die Richtlinie zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes in Hessen stellt z.B. unmissverständlich klar, dass die beschränkte Erlaubnis nur zur Ausübung der Psychotherapie, nicht aber zur Führung der Berufsbezeichnung "Heilpraktiker" berechtigt.

Nirgendwo ist festgeschrieben, dass es amtliche Bezeichnungen für Personen gibt, die eine nur auf Psychotherapie beschränkte Heilerlaubnis haben. Das ist einfach so, das es eine solche nicht gibt. Nur freie Erfindungen von Bezeichnungen. Auch die im Artikel genannten Bezeichnungen sind nicht amtlich und entsprechen auch nicht mehr den neuesten Empfehlungen der Länderarbeitsgruppe zu dieser Frage. Sie sind eher Wunschdenken als Recht. Das steht fest, siehe Urteil des BVerwG von 1993! Wegdiskutieren kann man das nicht, nur den Artikel in Wikipedia berichtigen!

KUP, 01.11.09 (nicht signierter Beitrag von 88.130.49.180 (Diskussion | Beiträge) 11:54, 1. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Ja dann berichtige doch (und signiere Deine Beiträge)!
Ich persönlich finde das auch völlig okay, denn meiner Ansicht nach wird da ein Schuh draus. Es würde wohl für die Mehrheit der psychotherapeutisch tätigen Personen, die über eine formaljuristische Zulassung für die Ausübung von Psychotherapie nach dem HPG verfügen, eher ziemlich diskriminierend sein, wenn sie sich Heilpraktiker nennen müssten!
Das soll übrigens keinerlei Häme sein. Die meisten Menschen mit dieser Art eingeschränkten juristischen Zulassung nach HPG verfügen nämlich über einen Fachhochschul- oder Universitäts-Abschluß als Sozialpädagore, Sozialarbeiter, Pädagoge oder Psychologe etc. Sie haben also Berufsbezeichnung genug. Und sie sind in aller Regel um Klassen und Größenordnungen besser qualifiziert als "Voll-Heilpraktiker". Es wäre ihnen daher in aller Regel sehr unangenehm, mit richtigen Heilpraktikern in einen Topf geworfen zu werfen. Mir zum Beispiel geht es so und ich kenne viele, die das so sehen. Wenn es sich vermeiden ließe, dann würde diese Berufsgruppe gerne auf den Begriff Heilpraktiker (was möglich ist) oder HPG (was zur Zeit nicht geht) verzichten, da sie nichtd gemein haben mit Homöopathen und sonstigen Alternativmedizinern. Sie empfinden die Bezeichnung Heilpraktiker nicht als Qualifikation (was sie auch de fakto nicht ist). So einfach ist das. -- Kiu77 21:08, 1. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Antrag auf Korrektur des Beitrags

Grundsätzlich gilt in der Heilkunde und nicht nur da: Was irreführend ist, ist nicht erlaubt. Auch "freiwillig" darf man nicht irreführen und bei Patienten falsche Erwartungen wecken. Grundsätzlich gilt weiter: Wenn ein Gesetz einer Persoengruppe einen Berufsbezeichnung vorschreibt, wie beim Heilpraktiker und diese an Voraussetzungen knüpft bzw. dem Patienten damit klare Aussagen über die Tätigkeit gibt, darf diese Bezeichnung nur von den Personen geführt werden , die die Voraussetzung haben. Das eine ein klare Regel auch des allgmeinen Verkehrsschutzes.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahre 2000 den Weg gezeigt, wie solche Personen, die nur Psychotherapie betreiben dürfen, ihre Berufsbezeichnung korrekt bilden können. Dabei kommt der vom BVerfG 1988 für diesen Personenkreis "gesperrte" Begriff "Heilpraktiker" nicht vor. Statt dessen kann, ohne weitere Zusätze, aus dem Spezialgebiet die Therapeutenbezeichnung gebildet werden. So aus Familientherapie Familientherapeut. Das entspricht im Grunde genau den eigentlichen Interessen der Anbieter. Auch geht es, wenn man die Praxis als Psychotherapiepraxis mit dem deutlichen Zusatz "nach Heilpraktikergesetz" zusätzlich bezeichnet. Im Umgang hat man sich keinesfalls als Heilpraktiker zu bezeichnen, denn dann ist die Verwechslung unvermeidlich. Auch echte Heilpraktiker bieten Psychotherapie an. Deswegen ist ein Zusatz "Psychotherapie" zum Wort Heilpraktiker keine Unterscheidungsmöglichkeit. Nur derjenige, der eben Bezeichnungschaos stiften will oder unter falscher Flagge segeln möchte, verwendet freiwillig die Bezeichnung "Heilpraktiker" (er muss doch nicht irreführen!). Und handelt unzulässig. Inzwischen (November 2008) hat die Arbeitsgemeinschaft der obersten Ländegesundheitbehörden gerade wegen der Verwechslungsmöglichkeiten und zum Patientenschutz beschlossen, dass die Länder nur noch ausschließlich die Bezeichnung "Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie" empfehlen sollen. Die Verwaltungsgerichte (2006 OVG Koblen, 2008 VG's Stuttgart und Oldenburg) haben bis kurz zuvor immer wieder darauf hingewiesen, dass es keinen Zusatz gibt, der klar genug die Beschränkung der Erlaubnis zu erkennen gibt.

Folgenden Text habe ich zum Wikipediabeitrag "Heilpraktiker" in die Diskussion eingebracht:

Noch immer fehlerhafte Zuordnung Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker beschreibt ein definiertes Berufsbild. Ein Heilpraktiker hat immer eine umfassende Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde. Er darf in allen Gebieten tätig werden, die nicht durch andere Gesetze neben dem Heilpraktikergesetz für ihn "gesperrt" sind. Es gibt keine Untersparten des Heilpraktikers. Personen, denen einen beschränkte Erlaubnis (angelehnt an das Heilpraktikergesetz) zur Ausübung z.B. der Psychotherapie oder der Physiotherapie erteilt wurde, haben ein vom Heilpraktiker als solchen abgrenzbares und eigenständiges Berufsbild. Sie sind demnach keine Untersparte der Heilpraktiker und kein dem Heilpraktiker zugeordnetes Berufsbild. Auf die Eigenständigkeit und Abgrenzbarkeit weist das Bundesverwaltungsgericht immer wieder hin. Zuletzt BVerwG 3 C 22.09 vom 28.04.2010 "Die Zuerkennung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis ist nur möglich, soweit sich auf dem Gebiet der Heilkunde ein eigenständiges und abgrenzbares Berufsbild herausgebildet hat (s. dazu zuletzt Urteil vom 26. August 2009 - BVerwG 3 C 19.08 - NVwZ-RR 2010, 111 <113>)" Wenn die Berufsbezeichnung Heilpraktiker in der Firmierung solcher eigenständigen Berufe verwendet wird, ist die Gefahr groß, dass beim Patienten falsche Erwartungen über Umfang der Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten sowie der zum Berufszugang notwendigen Überprüfung entstehen. Die Bezeichnung "Heilpraktiker für Psychotherapie" ist demnach irreführend, da tatsächlich die Voraussetzungen zur Führung der Bezeichnung "Heilpraktiker" (umfassende Heilerlaubnis) fehlen. Darüber hinaus wird im Sprachgebrauch mit dem Zusatz "für Psychotherapie" oft eine besondere Facheignung verstanden, die das übliche Maß bei Heilpraktikern überschreitet. Auch wenn das Interesse bestehen mag, sich Vorteile zu verschaffen durch die Nutzung der Bezeichnung "Heilpraktiker" so stellt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichst immer den Patientenschutz über Berufsinteressen. Es hat für Personen mit solcher beschränkten Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (die nicht berechtigt sind, die Bezeichnung "Heilpraktiker" zu führen) bereits im Jahre 2000 die Möglichkeit gezeigt, aus dem Spezialgebiet, z.B. Familientherapie, eine Berufsbezeichnung zu formen (Familientherapeut). Leider wird darauf zu selten hingewiesen. --Karlo123 08:01, 28. Aug. 2010 (CEST) Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Heilpraktiker“ --Karlo14 18:38, 28. Aug. 2010 (CEST)Beantworten

QS-Recht, oder auch allgemeine QS (QS-Profis bitte ggf. verschieben)[Quelltext bearbeiten]

(Folgendes hierher verschoben von Wikipedia:WikiProjekt_Recht/Qualitätssicherung#Psychotherapie_.28Heilpraktikergesetz.29)

Der Artikel ist - nicht komplett, aber in weiten Teilen - meinem Empfinden nach kein Artikel, sondern ein Aufsatz von jemandem, der wütend darüber ist, daß Leute, die keine "Heilpraktiker" sind, sondern Leute mit einer Erlaubnis zur Ausübung der heilkundlichen Psychotherapie, gleichwohl als "Heilpraktiker beschränkt auf..." oder ähnlich sich bezeichnen werden dürfen oder dies sogar als amtliche Quasivorgabe erhalten.

Insoweit sind die betreffenden Teile des Artikels zugleich absolut POV.

Insoweit es ein Aufsatz ist, ist es auch ein Kandidat für TF.

Allerdings erscheinen die betreffenden Ausführungen als etwas, was Informationswert besitzt und nicht einfach so weggeworfen werden sollte. Dafür bedürfte es einer WP-konformen Lösung.

Die Aufsatzpassagen erscheinen als solche in sich logisch, gut geschrieben und für den Interessierten erhellend, sie haben nur eben die genannten Mängel.

Insoweit plädiere ich als Feststeller des Problems nicht dafür, das Problem einfach durch großzügiges Löschen zu lösen.

Exklusionisten werden gebeten hier mal den Rand zu halten und erst mal die Anderen ihre vernünftige Arbeit machen zu lassen.

Möglichkeiten einer Lösung könnten vielleicht sein (alternativ), die betreffenden Passagen und Äußerungen, die wertvolle Inhalte umfassen

  1. unter einem geeigneten eigenen Lemma darzustellen
  2. innerhalb des Artikels unter einer geeigneten Überschrift aus der Reihe der üblichen Verdächtigen ("Kritik" usw). deutlich abgegrenzt zu fassen, wobei sie etwa als Beschreibung einer der vorhandenen Meinungen zum Thema in indirekter Rede gefaßt werden. Es wäre dann wünschenswert, andere Meinungen daneben auch darzustellen.
  3. im Internet zu finden und die Inhalte nur mehr sehr kurz zu erwähnen und auf die Quelle zu verweisen, denn so, wie sich der "Aufsatz" liest, kann beinahe angenommen werden, daß der verantwortliche Autor sich auch anderswo im Internet geäußert hat, wenn der Text insoweit nicht ohnehin URV bzw. Verbreitung eigener Meinung mittels Copy&Paste ist
  4. (weitere hier noch nicht genannte Möglichkeiten - Ergänzungen willkommen)

Hoffe mit diesen Gedanken die Sache in einer sinnvolle Richtung angeschubst zu haben.

Mir ist es übrigens egal, welchen Standpunkt jemand zu den diskutierten Fragen einnimmt,

die Sachkontroverse und ihre Inhalte sollten IMHO auch unbedingt dargestellt werden, nur enzyklopädisch ergibt sich hier eben das Problem.

217.229.9.10 02:32, 17. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Diese Diskussion ist weder fruchtbringend noch klarstellend![Quelltext bearbeiten]

Seit langer Zeit steht mit diesem Aufsatz eine furchtbare Sammlung an "Pseudowissen" und persönlichem Problemverhalten, listenweise herausgerissener Urteile und zutiefst subjektives Halbwissen in der Wikipedia. Selbst in der Artikeldiskussion setzt sich der Kampf zwischen Befürwortern und Gegnern des Heilpraktikers (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) weiter fort. Persönliche Ressentiments und subjektive Auffassungen haben in der Wikipedia jedoch nichts zu suchen.

Es hilft keinem, diese Diskussion so fortzuführen

Ich schlage vor, dem Löschantrag endlich stattzugeben und bei Gelegenheit einen fundierten und weniger von persönlicher Aversion getragenen wirklichen Beitrag einzustellen!

Auch, wenn hier und da eine brauchbare Information zu finden ist, wird der "Umbau" dieses Aufsatzes einer Neuerstellung gleichkommen. Ein Patient, der sich über die Wikipedia kundig machen möchte, findet in diesem Artikel nichts als einen persönlichen Rachefeldzug gegen den sogenannten "kleinen" Heilpraktiker. Auch alle angeführten "Urteile" verschiedener Gerichte stellen nicht mal annähernd einen Ausschnitt aus der Gesamtsituation dar.

Die Regelung und Überprüfung der Heilpraktikerausbildung (auch die des eingeschränkten Heilpraktikers) ist Ländersache, heruntergebrochen auf die jeweiligen Gesundheitsämter. Deshalb ist auch die Anzahl der Urteile und Durchführungsvorschläge so vielfältig wie die Anzahl der Gesundheitsämter und Überprüfungsorte selbst.

Hier geht es um einen ganzen Berufsstand. Und egal, ob der Verfasser oder die in seinem Sinne Argumentierenden mit der Etablierung oder der Verfahrensweise bezüglich des Berufsbildes einverstanden sind, sollte hier OBJEKTIV verfahren werden. Und da es eine klar praktizierte objektive Rechtssituation gibt, kann sie auch wiedergegeben werden.

Solange hier also kein Konsens über die tatsächlichen Verhältnisse hergestellt werden kann, sollte man im Zweifelsfall diesen wirklich schädigenden Artikel löschen, da sonst der Eindruck entstehen könnte, jeder dürfte in der Wikipedia bedenkenlos persönliche und subjektive Artikel einstellen, weil zu seinem Vorteil die Löschung durch eine Endlosdiskussion auch endlos dauern würde.

Wenn man sieht, wie lange diese Diskussion schon geführt wird... ohne dass sich jemand bewogen fühlte, den Artikel herauszunehmen, dann wirft das kein gutes Licht auf das Wiki.

HANDELT! (nicht signierter Beitrag von Scherbenwelt (Diskussion | Beiträge) 00:10, 17. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Unterscheidung Psychotherapeut - *wasauchimmer* nach HPG ist alltagsrelevanter[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel machte mich beim Lesen durchaus stutzig - hier wird auf langer Seite ein Konflikt diskutiert, den ich so im beruflichen Alltag nicht wahrnehme. Das kann aber an "meiner" durch meinen Beruf gefärbten, selektiven Wahrnehmung liegen.

Häufiger als die Frage, ob sich die Inhaber dieser hier beschriebenen, beschränkten und nach einem 4-5 Wochenenden Kurs erhaltenen Erlaubnis "Heilpraktiker" nenen dürfen begegnet man in freier Wildbahn nämlich der Frage, ob sie sich Psychotherapeut nennen dürfen. Da ist auch die Rechtslage eindeutig (siehe § 1 PsychThG und § 132a StGB), dennoch finde ich in so ziemlich jeder Auslage mit Material zu alternativer Medizin und Behandlung mindestens einen Flyer oder eine Broschüre wo "Psychotherapeuten(HPG)" und ähnliche Fehlbezeichnungen vertreten sind. Zumal für Betroffene, die wirklich Hilfe aufgrund psychischer Erkrankungen suchen die sowieso schon sperrige Landschaft der Psycho-Berufe mit Psychologe, psychologischen Psychotherapeut, ärztlichem Psychotherapeut und Psychiater schon kompliziert genug ist. Daher sollte der Artikel vielmehr auf die Unterscheidung zwischen *wasauchimmer* nach Heilpraktikergesetz und Psychotherapeut eingehen, diese Frage ist einfach praxisrelevanter. Das ich, wenn ich jemand für eine Akupunktur oder Ohrkerzenbehandlung (das ist gar nicht abwertend gemeint, ich schätze beide Behandlungen sehr!) suche zu jemandem gehe, der was von "Psychotherapie" an seinem Schild stehen hat dürfte einfach deutlich seltener vorkommen als das ich, wenn ich jemand für eine von der Kasse bezahlte und entsprechend durchgeführte Psychotherapie suche und auf die viel zu langen Wartezeiten aufgrund zu geringer Kassensitze stoße, in eben so eine "Praxis" gerate. Übrigens möchte ich der oben getätigten Aussage, "die meisten haben ein entsprechendes Hochschulstudium" deutlich widersprechen. Zumindest in den 3 größeren deutschen Städten wo ich das beurteilen kann sieht das doch deutlich anders aus. Ich würde mich auch selbst anbieten, etwas zu dieser Frage beizutrgaen, habe aber so meine Zweifel, ob da wirklich ein NPOV herauskommt (know your limits!). Wenn noch wer gegenliest kann ich es demnächst aber mal auf meine to do Liste setzen. --Cald 14:50, 14. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Ebenfalls Löschantrag[Quelltext bearbeiten]

Wikipedia ist nach meinem Verständnis etwas, was INFORMIEREN soll. Nüchtern, sachlich und unvoreingenommen. Dieser Artikel erfüllt diese Kriterien nicht einmal im Ansatz. Nahezu alle Sätze klingen wie der durchschaubare Versuch eines frustrierten Angehörigen eines Berufsstandes, sich von einem anderen abzugrenzen. Dafür ist Wikipedia nicht da, das ist hier KEINE (berufs)POLITISCHE Plattform. Ich empfinde diesen gesamten Artikel als ziemlich manipulativ und missbräuchlich. Um Wikipedia zu schützen - bitte löschen! Da ist nix wirklich verwertbares im Artikel. (nicht signierter Beitrag von 109.91.142.225 (Diskussion) 03:01, 31. Jul 2013 (CEST))

Artikel wurde saniert[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel wurde unter strenger Auslegung der Wiki-Regeln saniert. Alles WP:NPOV, WP:TF, WP:WWNI Verdächtige und alles nicht streng-relevant Strittige wurde entfernt.

An die Verfechter der alternativen Heilkunde: Dies ist keine Streitplattform für Euer Anliegen!

An alle Gegner der der PT nach HPG: Dies ist keine Streitplattform für Euer Anliegen!

An alle anderen: Bitte die Wiki-Regeln bei diesem Artikel b.a.W. konsequent handhaben und nur felsenfeste und allseits akzeptable Quellen (z.B. Stellungnahmen von Kammern, Ämter, wissenschaftliche Standardwerke) nutzen. Danke.

Die Rechtslage ist klar und wird korrekt dargestellt. Der Rest ist Meinung und hat bei Wiki nichts verloren!

Das Wiedereinbringen ist zwecklos. Ab sofort wird dieser Artikel nach Wiki-Standards gepflegt.

Um jedes Missverständnis zu vermeiden wurde der Artikel auch der Redaktion Medizin zur Stellungnahme vorgelegt. EoD --Andreas Parker (Diskussion) 23:02, 7. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

"Schutz"[Quelltext bearbeiten]

Ich bin nur gelegentlicher Leser des Artikels und kein sehr erfahrener Wikipedianer; ich bitte um Erklärung: Die Überarbeitung des Artikels finde ich überfällig und verdienstvoll. Dass nun allerdings der Überarbeiter seine Version als (so mein Eindruck) nicht mehr verbesserbar darstellt, Änderungen gegenüber Vandalismuswertungen ankündigt und der Artikel nun "geschützt" ist, habe ich in meinen zehn Jahren als Aktiver so noch nicht erlebt. Könnte mich bitte jemand aufklären? Ich überarbeite gerade einen anderen Artikel zu einem Thema, von dem ich wesentlich mehr verstehe, gründlich, und erwarte natürlich auch etliche "Rotstifte" von Kollegen. Humorvoll ausgedrückt: Was muss ich tun, um mir das auch zu ersparen? Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 10:19, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Die Administration von Wikipedia hat den Artikel vorübergehend geschützt. Der Hintergrund ist, dass der Artikel in der alten Fassung auf das Gröbste gegen elementare Wikipedia-Regeln wie WP:TF, WP:WWNI und WP:NPOV verstoßen hatte. Der Text war quasi ein "Meinungs-Schlachtfeld" und kein enzyklopädischer Artikel. Der Artikel wurde deshalb streng nach den Wikipedia-Regeln neu erstellt, unter besonderer Berücksichtigung von maximal soliden Quellen und Beschränkung auf unstrittige Inhalte. Näheres dazu wurde hier auf der Disk. erklärt.
Sofort nach Abschluss der Sanierung kam es zu ersten Entwicklungen in die alte Richtung der alten Situation. Deswegen wurden folgende Maßnahmen vorgenommen:
a) Der Artikel liegt der Wikipedia-Redaktion Medizin zur Kenntnis- und Stellungnahme vor.
b) Der Artikel wurde von der Administration temporär geschützt um Ruhe in das Thema zu bringen.
Was Deine Frage angeht, wie Du Dir "Rotstifte" ersparen kannst: halte Dich einfach an die Wikipedia-Regeln. Es lohnt sich wirklich, vor allem WP:TF, WP:WWNI und WP:NPOV gründlich zu lesen. VG --Andreas Parker (Diskussion) 10:53, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Meinen Respekt, wenn jemand, noch dazu ohne die "höchsten Wikipedia-Weihen", für sich in Anspruch nehmen kann, einen Artikel streng nach den Wikipedia-Regeln erstellt zu haben. Ich bemühe mich immer sehr, aber immer wieder mal wird mir vorgeworfen, dagegen verstoßen zu haben, was ich manchmal anerkennen kann, manchmal auch nicht. Es gibt meiner Erfahrung nach halt doch einen gewissen Auslegungsspielraum. Mein Hauptproblem ist immer wieder, die zutreffenden Regeln zu finden. Danke jedenfalls für die Links; die werde ich bei meiner Überarbeitung auf alle Fälle beachten. Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 11:58, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Das mit den Weihen lasse ich mal so stehen... Was den Ausgestaltungsspielraum angeht: Naja, den definieren die genannten Regeln. Ich habe aber oft den Eindruck, dass die wenigsten diese Regeln lesen, geschweige denn anwenden oder sie im eigenen Sinne interpretieren. Zum Beispiel denken immer noch viele, Neutralität wäre die Aufzählung aller möglicher Sichtweisen. Oder dass Primärquellen Belege auf des Sekundärliteratur ausstechen. Oder es wird übersehen, dass POV auch implizit z.B. durch Weglassungen entstehen kann... usw. Steht aber alles kurz und verständlich nachzulesen im Wiki-Regelwerk.
Schau Dir hier den konkreten Fall an: All der Schriftwechsel hier, wäre - wenn der Artikel nicht geschützt worden wäre - wieder als Hin- und Her im Artikel gelandet. Binnen kürzester Zeit wäre er wieder die grob fehlerhafte Grütze gewesen, die er war. VG --Andreas Parker (Diskussion) 13:21, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Zweck der Prüfung[Quelltext bearbeiten]

Warum soll innerhalb von zwei Sätzen zweimal erklärt werden, welchen Zweck die Überprüfung der Kenntnisse und Fertigkeiten hat? Welche Missverständnisse sind zu besorgen? Warum ist ein wörtliches Zitate geboten, zumal aus einer Sekundärquelle? Worin ist eine unsachliche oder nicht neutrale Darlegung im Sinne einer "POV" zu sehen gewesen, die eine Änderung des Textes geboten erschienen ließ? Was soll als Vandalismuszu zu bewerten gewesen sein?. --Arpinium (Diskussion) 12:14, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Generell: Der Artikel war vor der Sanierung eine WP:TF, WP:NPOV und WP:WWNI Katastrophe. In der neuen Fassung sollte daher darauf geachtet werden, dass alle relevanten Punkte so klar wie möglich belegt werden. Ein Originalzitat einer maximal reputablen Quelle ist hierfür besser geeignet als die Adaption durch einen Benutzer. Zum Thema Wert von Sekundärquellen empfehle ich Dir sehr, WP:TF gründlich zu lesen. Dort steht seit Urzeiten unmissverständlich und sogar in Fettung: "Wikipedia-Artikel sollten auf Informationen aus Sekundärliteratur beruhen". Und, falls Du dann noch Fragen haben solltest, kannst Du auch WP:BEL lesen.
Konkret: Es geht bei Deiner Frage darum, dass die in einigen amtlichen Schriften aufgeführte Überprüfung von "Fähigkeiten" (die meisten Ämter sprechen nur von "Kenntnissen") nach dem HPG keine Prüfung auf konkrete therapeutische Fähigkeiten ist, wie sie etwa Bestandteil der Psychotherapeutenprüfung ist. Sondern es geht beim HPG um eine Überprüfung, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten des Kandidaten ausreichen, um Schaden von der Volksgesundheit abzuwenden.
Die Formulierung "Überprüfung von Fähigkeiten" ohne den Kontext (Hinweis: Kontext ist keine Fußnote/Quelle) insinuiert, dass die Fähigkeitsprüfungen von HPG und PT gleichwertig wären. Das wäre ein verdeckter POV durch die Formulierung. Daher das Originalzitat, das die Sache klar und deutlich benennt wie sie unstrittig ist.
Deine angebliche Sorge um die Stilistik kann ich Dir leider nicht abnehmen - ich denke, es geht Dir um mehr und Du wirst damit nicht durchkommen ;-) Eod. - lg --Andreas Parker (Diskussion) 13:09, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Die Diskussion ist leichter, wenn dem Diskussionspartner nicht irgendwelche Absichten unterstellt werden sondern einfach nur Sachargumente ausgetauscht werden. Ich stehe hinter deiner Intention, hier nur Fakten und keine Weltanschaungen darzulegen.
Nach der Rechtslage sind Kenntnisse und Fähigkeiten zu überprüfen. Das sagen übereinstimmend die Primärquellen (Gesetz, DVO, Erlasse) und die von dir bemühte Erläuterung der Rechtslage durch eine Behörde. Die einfache Erwähnung dieses Befundes insinuiert erst mal gar nichts. Genauso könnte man behaupten, dass die Erwähnung der Überprüfung der Kenntnisse insinuierte, dass die Kenntnispüfung nach dem HeilpraktikerG gleichwertig mit der nach dem Psychtherapeutengesetz sei. Sofern die von dir geäußerten Zweifel berechtigt sein sollten, so führte die Stellung der Aussage in den Kontext, dass es um den Schutz der Volksgesundheit geht, auch nicht zu einer Beseitigung der Zweifel, weil auch dadurch nichts darüber gesagt ist, ob der Schutz der Volksgesundheit nicht auch eine Überrpüfung der therapeutischen Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Niveau des PsychotherapeutenG erfordert oder nicht. Du hattest in den Artikel schon mal den erläuternden Satz eingefügt, dass die therapeutsichen Fähigkeiten nicht gepüft würden. Diesen klarstellenden Satz hattest du selbst wieder gelöscht. Ich halte es weder für erforderlich noch für mehr Klarheit bringend, den Zweck der Prüfung in zwei aufeinanderfolgenden Sätzen zu erwähnen. --Arpinium (Diskussion) 14:58, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Dein Post beinhaltet keine Widerlegungen meiner Argumente und keine neuen Fakten, die in irgendeiner Weise für den Artikel relevant sind. EoD --Andreas Parker (Diskussion) 16:05, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Ich finde dein Diskussionsverhalten gelinde gesagt irritierend. Ich bin mit Argumenten auf deine Argumente eingegangen und erwarte, dass du darauf wiederum mit Argumenten antwortest, anstatt die Diskussion einfach für beendet zu erklären. --Arpinium (Diskussion) 16:54, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Wieder nichts Artikelrelevantes. --Andreas Parker (Diskussion) 16:58, 8. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Berufsverbände => weiterer Berufsverbände[Quelltext bearbeiten]

Weitere Berufsverbände neben dem VFP, „in die Heilpraktiker (Psychotherapie) aufgenommen werden können“, sind mir in Deutschland nicht bekannt. Bitte ggf. nennen und belegen oder den Satz löschen. Danke. --HHE99 (Diskussion) 14:05, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ergänzung: Bitte den Weblink „Fachverband Deutscher Heilpraktiker Bundesverband e.V.“ ebenfalls löschen (Seite ist ja geschützt, sonst hätte ich es selbst getan). Auch dort können Heilpraktiker (Psychotherapie) nicht Mitglied werden. --HHE99 (Diskussion) 14:08, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten
Stimmt, Du hast recht! --Andreas Parker (Diskussion) 14:24, 9. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Heilpraktiker Verschwiegenheitspflicht und Zeugnisverweigerungsrecht[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist widersprüchlich. Es geht nicht klar hervor, ob der Heilpraktiker das Zeugnisverweigerungsrecht besitzt oder nicht. Bitte um Korrektur. (nicht signierter Beitrag von 212.37.163.233 (Diskussion) 14:58, 15. Nov. 2015 (CET))Beantworten

Ich finde den Abschnitt im Gegenteil sehr eindeutig und klar. Zeugnisverweigerungsrecht besteht im Zivilprozess aber nicht im Strafprozess. -- HHE99 (Diskussion) 15:09, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten
Siehe aktuelle Überarbeitung mit EN. R2Dine (Diskussion) 15:48, 15. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:09, 8. Jan. 2016 (CET)Beantworten

unbelegter Satz[Quelltext bearbeiten]

Klingt ganz nett, aber sollte definitiv belegt werden:

Dieser sowie der Fall Mohammad D. zeigen beispielhaft, dass selbst staatliche Institutionen Schwierigkeiten haben, (psychotherapeutisch tätige) Heilpraktiker von Angehörigen staatlich geregelter Heilberufe abzugrenzen.

--Amtiss, SNAFU ? 12:02, 27. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Ist der Einleitungssatz wirklich korrekt?[Quelltext bearbeiten]

Im Einleitungssatz wird angeführt, wer in Deutschland alles befugt ist Psychotherapie auszuüben. Diese Aufzählung ist allerdings nicht vollständig. So ist ein normaler Heilpraktiker ohne Beschränkung auch zur Ausübung der Psychotherapie befugt. Ich meine, dass auch jeder approbierte Arzt dazu befugt ist. Lediglich gesetzliche Krankenversicherungen und evtl. auch private Krankenversicherungen verlangen für die Kostenerstattung eine Facharztweiterbildung. Denn wenn approbierten Ärzten das Anbieten von Psychotherapie nicht gestattet wäre, allgemeinen Heilpraktikern aber schon, dann würde das ja heißen, das Heilpraktiker mehr Befugnisse hätten als Ärzte. --2A02:8070:2A81:B7E0:0:0:0:2265 16:12, 27. Jan. 2024 (CET)Beantworten