Erbfürstentum Münster

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. November 2015 um 10:51 Uhr durch Wheeke (Diskussion | Beiträge) (HC: +Kategorie:Aufgelöst 1806; ±Kategorie:MünsterlandKategorie:Geschichte des Münsterlandes; ±Kategorie:1800erKategorie:Gegründet 1802). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Erbfürstentum Münster, auch Fürstentum Münster, war der Name desjenigen Teils des säkularisierten Hochstifts Münster, der 1802 an das Königreich Preußen fiel. Es erlosch bereits durch französische Besetzung 1806 und ging 1808 im Großherzogtum Berg auf.

Vorgeschichte

Ein großer Teil des östlichen Hochstifts Münster fiel durch den Pariser Vertrag vom 23. Mai 1802 als Folge von preußisch-französischen Vereinbarungen über die Entschädigung des linksrheinischen Besitzes an Preußen. General Gebhard Leberecht von Blücher marschierte am 3. August 1802 in Münster ein. Auf der Basis eines königlichen Patents wurde das Erbfürstentum Münster gebildet. Der König war gleichzeitig der Erbfürst. Eine Spezialorganisationskommission unter dem Freiherrn vom Stein übernahm die Verwaltung. Der Reichsdeputationshauptschluss bestätigte 1803 den Übergang an Preußen.

Dazu gehörten neben der Stadt Münster die Ämter Sassenberg, Stromberg, Werne und Lüdinghausen sowie Teile der Ämter Wolbeck, Dülmen, Horstmar, Rheine und Bevergern.[1]

Wandel zum säkularen Fürstentum

Ludwig von Vincke

Anton Viktor von Österreich war zwar 1801 in Arnsberg noch zum Bischof gewählt worden, konnte dieses Amt aber auf französischen und preußischen Druck hin nicht ausüben. Daher kam es zur Sedisvakanz bis 1820. Das Domkapitel Münster hatte seine ehemalige politische Funktion verloren. Auch die Landstände spielten kaum eine Rolle. Einige Klöster wurden im Zuge der Säkularisation aufgehoben.

Die Verwaltungsstruktur wurde umgestaltet. Die preußische Kriegs- und Domänenkammer Münster, zunächst unter dem Freiherrn vom Stein und ab 1804 unter Ludwig Freiherr von Vincke, wurde eingerichtet. Das Gebiet wurde in Kreise (Münster, Warendorf, Beckum, Bevergen und anfangs Lüdinghausen) eingeteilt. Hinzu kamen die Stadtkreise Münster und Warendorf. Anstelle der Amtsdrosten traten Landräte. Dabei war die personelle Kontinuität jedoch hoch. Auf dem Land änderten sich die Gemeindeverfassungen kaum, in den Städten jedoch wurde das bürgerliche Mitspracherecht beschränkt. Auch wurde die kommunale durch eine staatliche Gerichtsbarkeit ersetzt. Der Umbau der Verwaltung zog sich allerdings über ein Jahr hin.

Im neuen Erbfürstentum Münster gab es erhebliche Vorbehalte gegenüber dem neuen Landesherrn.

Ende

Im Zuge des Vierten Koalitionskrieges wurden die preußischen Besitzungen in Westfalen im November 1806 besetzt. Das Fürstentum Münster wurde zusammen mit der Grafschaft Mark, der Grafschaft Lingen-Tecklenburg und dem Fürstbistum Osnabrück zu einem Militärgouvernementbezirk mit Sitz in Münster zusammengefasst. Die Kriegs- und Domänenkammer wurde in Administrations-Kollegium umbenannt und von Vincke 1807 entlassen.

Nach dem Frieden von Tilsit 1807 kam das Fürstentum Münster 1808 an das Großfürstentum Berg. Im Jahr 1810 fiel der größere Teil des Gebiets direkt an Frankreich. Im Jahr 1815 kam dann nach dem Wiener Kongreß der größte Teil des ehemaligen Oberstifts Münster wieder an Preußen und das ehemalige Niederstift Münster teilweise an Hannover, teilweise an das Großherzogtum Oldenburg.

Literatur

  • Gerhard Köbler: Fürstbistum Münster. In: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 4. Aufl., München 1992, ISBN 3-406-35865-9, S. 397.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Johann Josef Scotti u.a.: Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege. Bd. 3, Zweite Abtheilung: Erbfürstentum Münster / A. Territorial-Nachweisung zur 2ten Abtheilung der Münsterschen Provinzial-Gesetz-Sammlung, S. 6–8 (Digitalisat; PDF-Datei; 136 kB).