Flagge Martiniques
Flagge Frankreichs | |
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Vexillologisches Symbol: | |
Seitenverhältnis: | 2:3 |
Offiziell angenommen: | Erstmals gehisst am 20. Mai 1794 zuletzt wieder eingeführt am 5. März 1848 |
Als französisches Überseedepartement ist die offizielle Flagge Martiniques die Flagge Frankreichs.
Die Schlangenflagge
Die „Schlangenflagge“ ist das Wappenbanner des Wappen Martiniques. Ursprünglich war sie die Flagge der französischen Kolonie Martinique und Saint Lucia, weswegen die Schlangen in den vier blauen Ecken in L-Form dargestellt wurden. Bis die Briten Saint Lucia eroberten, wurde Martinique von dort aus verwaltet. Die Flagge wurde am 4. August 1766 als eine Variante der damaligen französischen Seeflagge (weißes Kreuz auf blauem Grund) eingeführt. Diese Seeflagge ist noch heute die Grundlage der Flagge Québecs. Bei der Schlange handelt es sich um die einheimische Martinique-Lanzenotter (Bothrops lanceolatus).
Die Flagge ist nicht unumstritten. Die Unabhängigkeitspartei Mouvement des Démocrates et des Ecologistes pour une Martinique Indépendante (MODEMAS) kritisiert, die Flagge sei früher auf Sklavenschiffen verwendet worden und würde heute nur von der europäischstämmigen Bevölkerung verwendet; das Wappen auf Gebäuden der Regierung und an den Uniformen der Gendarmerie. Im Zusammenhang mit der Flagge spricht die MODEMAS von einem Symbol der „sozialen Apartheid“ und des „Rassismus“.
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Flagge der Kolonie Martinique und Saint Lucia
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Die heutige „Schlangenflagge“
Weitere Flaggen Martiniques
Der Generalrat des Überseedepartements verfügt über eine eigene Flagge. Auf der weißen Flagge wird das Logo des Rats geführt. Neben seinen Status als Überseedepartement ist Martinique auch eine französische Region, dessen Regionalrat das Recht zur Annahme einer eigenen Flagge hat.
Die Unabhängigkeitspartei MODEMAS verwendet eine Flagge, die wie die Flagge Tschechiens aufgeteilt ist. Das Dreieck an der Liek ist rot, der obere Streifen grün, der untere schwarz. Das Seitenverhältnis beträgt 1:2. Eine Flagge mit gleichem Aussehen, aber einem Seitenverhältnis von 2:3, verwendete die Front National de Libération de la Martinique in den 1960/70er Jahren.[1]