Gastronomie

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DPAG-2005-Europamarke-Gastronomie.jpg
Wirtshaus für Reisende um 1695
Bewirtung in einer Weinstube um 1970
„No Pizza, No Pasta, No Problem“ Kleinbetrieb in Nepal

Die Gastronomie (aus griechisch γαστήρ gastēr „Bauch“ und griechisch νόμος nomos „Gesetz“: „Gaststättengewerbe“; „feine Kochkunst“) ist in der deutschen Sprache der Teilbereich des Gastgewerbes, welcher sich mit der Verköstigung von und dem Ausschank an zahlende Gäste in Gaststätten befasst. Gastronomie ist eine Dienstleistung, und ein Teilbereich der Gemeinschaftsverpflegung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Gastronomiebetriebe unterliegen den Vorschriften des Lebensmittelrechts und der Lebensmittelhygiene bei der Behandlung von Lebensmitteln, der Zubereitung von Speisen und dem Ausschank von Getränken. Sachkundige Personen der Lebensmittelüberwachung, in Deutschland in der Regel Lebensmittelkontrolleure, suchen die Betriebe regelmäßig und unangemeldet auf. Sie verlangen von dem Betreiber die Beseitigung von Mängeln und können in schweren Fällen den Betrieb bis zur Beseitigung der Mängel schließen.

Die Bediensteten im Bereich der Zubereitung und Darreichung von unverpackten Lebensmitteln mussten bis 2001 über ein regelmäßig zu erneuerndes Gesundheitszeugnis verfügen. Seit 2001 benötigen Angestellte im Lebensmittelgewerbe eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz. Diese wird beim ersten Mal durch das Gesundheitsamt durchgeführt und muss ab dann von den Vorgesetzten jährlich wiederholt werden.

In Österreich muss jede Gaststätte, die alkoholische Getränke ausschenkt, auch mindestens zwei Sorten nicht-alkoholischer Getränke anbieten, die nicht teurer sind als das billigste alkoholische Getränk. Diese Getränke müssen speziell gekennzeichnet werden. („Jugendgetränk“, § 112 (4) GewO)

[Bearbeiten] Begriffe

Einzug in die deutsche Sprache hat der Begriff 1876 gehalten, und stand für die gehobene Gastronomie, oder die Kochkunst.[1] Die Verbreitung des Begriffs wurde vermutlich durch die (zufällige!) Ähnlichkeit mit dem deutschen Wort Gast unterstützt. Die Betreiber von Gastronomiebetrieben in Deutschland werden Gastwirte, oder Gastronomen, genannt und sind z. B. organisiert im „Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e. V.“ (DEHOGA), die Arbeitnehmerseite in der „Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten“.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Gastronomie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. designarestaurant.blogspot.com/2010/11/begriffe-gastronomie.html Quelle der These
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