Hausorden

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Als Hausorden bezeichnet man die Orden, die ursprünglich für den Souverän, seine Familie und seine Freunde oder Hofchargen gestiftet wurden. Viele dieser Orden bekamen erst im Laufe der Zeit den Charakter von Militär- oder Zivilverdienstorden. Auch im 19. Jahrhundert wurden noch Hausorden gestiftet und eine klare Abgrenzung gab es nie. Der Oldenburgische Haus- und Verdienstorden des Herzogs Peter Friedrich Ludwig deutet darauf hin. In modernen konstitutionellen Monarchien, wie den Niederlanden und Großbritannien sind die Regierungen nicht für die Auszeichnungen mit Hausorden verantwortlich.

Zu den charakteristischen Merkmalen der Hausorden gehören u. a. der Erwerb des Hausordens durch die Prinzen der aktuellen Dynastie durch Geburt oder die Ernennung am 18. Geburtstag und Begrenzung der Anzahl der Ritter.

Der Hosenbandorden und der Orden vom Goldenen Vlies sind beispielsweise Hausorden der englischen Krone, der spanischen Krone bzw. des Erzhauses Habsburg-Lothringen.

In Europa gibt es folgende Hausorden:

Deutschland

Albanien

Bulgarien

Dänemark

Frankreich

Georgien

Griechenland (Königreich)

Großbritannien

Italien

Montenegro

Niederlande

Österreich-Ungarn (Habsburg)

Rumänien (Königreich)

Russland (Zarentum)

Schweden

Serbien

Spanien

Spanische Krone:

Andere:

Weblinks