Juristenprozess
Der Nürnberger Juristenprozess fand vom 17. Februar 1947 bis zum 4. Dezember 1947 als dritter der zwölf Nürnberger Nachfolgeprozessen gegen Verantwortliche des Deutschen Reichs zur Zeit des Nationalsozialismus im Nürnberger Justizpalast vor einem amerikanischen Militärgericht statt. Offiziell wurde das Verfahren als Vereinigte Staaten vs. Josef Altstötter et al. bezeichnet. Angeklagt waren 16 hohe Justizbeamte und Richter des NS-Regimes. Einige Täter waren verstorben oder hatten wie der ehemalige Reichsjustizminister Otto Thierack Suizid begangen. Gegenstand des Juristenprozesses war der Erlass der NS-Terrorgesetze, namentlich solcher, die sich auf die besetzten Gebiete im Osten bezogen, außerdem weitere Exzesse der NS-Gerichtsbarkeit.
Die Urteile wurden am 3. und 4. Dezember 1947 verkündet. Vier Angeklagte wurden zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt, vier weitere wurden freigesprochen. Im Übrigen verhängte das Gericht Freiheitsstrafen von fünf bis zehn Jahren Zuchthaus. Im Gegensatz zu dem Verfahren vor dem IMT und zu anderen Folgeprozessen wurden keine Todesurteile verhängt. Das Urteil wurde vielfach als zu mild empfunden.
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Anklage und Rechtsgrundlagen [Bearbeiten]
Basis der Anklage bildete das Kontrollratsgesetz Nr. 10 welches die Rechtszuständigkeit für diesen Prozess dem Militärgerichtshof Nr. 1 in Nürnberg zuwies (Anordnung Nr. 7 der Militärregierung) und aus dem folgende vier Klagepunkte abgeleitet wurden:
- I Verschwörung zur Begehung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- II Kriegsverbrechen
- III Verbrechen gegen die Menschlichkeit
- IV Mitgliedschaft bei verbrecherischen Organisationen
Die Anklagepunkte I bis III richteten sich gegen alle Angeklagten, der Anklagepunkt IV nur gegen einzelne Beschuldigte. Kern der Anklage war, dass die sie durch Tun, Dulden oder Unterlassen der Einrichtung von Sondergerichten Vorschub geleistet hätten und dadurch Angeklagten ein faires und rechtsstaatliches Verfahren verwehrten. Ankläger war Telford Taylor, der auch die Anklageschrift vom 4. Januar 1947 verfasst hatte. Auf Antrag der Verteidigung und nach Prüfung der Rechtsgrundlage erfolgte ein Gerichtsbeschluss, den Anklagepunkt der Verschwörung nicht eigenständig zu verhandeln.
Die Urteilsbegründung [Bearbeiten]
In der Begründung des Urteils setzte sich das Gericht unter anderem eingehend mit dem Argument der Verteidigung auseinander, die Angeklagten könnten nicht für Taten verurteilt werden, die zur Tatzeit nicht strafbar gewesen seien, weshalb ihnen das Unrechtsbewußtsein gefehlt habe.[1]
Das Gericht [Bearbeiten]
Das Gericht setzte sich aus vier amerikanischen Richtern zusammen:
- Carrington T. Marshall, früher Präsident am Obersten Gericht des Staates Ohio, als Vorsitzender
- James T. Brand, Richter am Obersten Gericht des Staates Ohio, als Richter
- Mallory B. Blair, Richter am Appellationsgericht in Texas, als Richter
- Justin W. Harding, früherer Richter in Alaska und Hilfsgeneralstaatsanwalt des Staates Ohio, als stellvertretender Richter.
Nachdem Marshall aufgrund Krankheit aus dem Verfahren ausscheiden musste, wurde Brand zum Vorsitzenden Richter bestimmt und Harding rückte vom stellvertretenden Richter zum Richter auf.
Die Angeklagten
Die 16 Urteile im Einzelnen [Bearbeiten]
| Angeklagter; | Rang | Funktion | Schuldig nach Anklagepunkt | Urteil |
|---|---|---|---|---|
| Josef Altstötter | SS-Oberführer | Ministerialdirektor und Leiter der Abteilung für bürgerliches Recht im Reichsjustizministerium (RMJ) | IV | 5 Jahre – 1950 aus der Haft entlassen. |
| Wilhelm von Ammon | Ministerialrat für die Strafrechtspflege im RMJ | II, III | zehn Jahre – Januar 1951 begnadigt. | |
| Paul Barnickel | Reichsanwalt am Volksgerichtshof | Freispruch | ||
| Hermann Cuhorst | Senatspräsident und Vorsitzender am Sondergericht Stuttgart | Freispruch | ||
| Karl Engert | SS-Oberführer | Ministerialdirektor im RMJ, Vizepräsident des Volksgerichtshofes | wegen Krankheit aus dem Verfahren ausgeschieden | |
| Günther Joel | SS-Obersturmbannführer | Ministerialrat im RMJ, danach Generalstaatsanwalt in Hamm | II, III, IV | zehn Jahre –Januar 1951 begnadigt. |
| Herbert Klemm | Staatssekretär im RMJ | II , III. | lebenslang – herabgesetzt auf 20 Jahre und Februar 1957 aus der Haft entlassen. | |
| Ernst Lautz | Oberreichsanwalt beim Volksgerichtshof | II, III | zehn Jahre – Januar 1951 begnadigt. | |
| Wolfgang Mettgenberg | Ministerialdirigent für Strafrechtspflege im RMJ mit besonderem Aufgabenbereich besetzte Gebiete | II, III | zehn Jahre – 1950 verstorben | |
| Günther Nebelung | Präsident des IV. Senats des Volksgerichtshofes | Freispruch | ||
| Rudolf Oeschey | Gauhauptstellenleiter des Rechtsamtes der NSDAP | Landgerichtsrat beim Sondergericht Nürnberg | III, IV | lebenslang, 1951 auf 20 Jahre herabgesetzt, Mai 1955 aus der Haft entlassen. |
| Hans Petersen | Laienrichter des I. Senats des Volksgerichtshofes | Freispruch | ||
| Oswald Rothaug | Vorsitzender des Sondergerichts Nürnberg, zuletzt Reichsanwalt beim Volksgerichtshof | III | lebenslanges Zuchthaus, herabgesetzt auf 20 Jahre und im Dezember 1956 aus der Haft entlassen. | |
| Curt Rothenberger | Oberlandesgerichtspräsident in Hamburg, danach Staatssekretär im RMJ | II, III | sieben Jahre Zuchthaus, August 1950 aus der Haft entlassen. | |
| Franz Schlegelberger | Staatssekretär im RMJ und zeitweiliger stellvertretender Reichsjustizminister | I, III | lebenslanges Zuchthaus, Januar 1951 wegen Haftunfähigkeit begnadigt. | |
| Carl Westphal | Ministerialrat im RMJ | Selbstmord vor Verhandlungsbeginn |
Nach dem Urteil [Bearbeiten]
Am 31. Januar 1951 entschied der amerikanische Hochkommissar John Jay McCloy nach Empfehlung eines beratenden Ausschusses, die in Landsberg inhaftierten Juristen Günther Joel, Ernst Lautz, Wilhelm von Ammon und Franz Schlegelberger aus der Haft zu entlassen und den Gnadengesuchen stattzugeben. Außerdem wurde die Strafe von Herbert Klemm, Rudolf Öschey und Oswald Rothaug von lebenslänglich in 20 Jahre Haft umgewandelt.
Einige Juristen (Lautz, Rothenberger, Schlegelberger) erhielten in der Bundesrepublik Deutschland wegen ihrer früheren Tätigkeiten Pensionszahlungen. Der Name Schlegelberger begegnete über Jahrzehnte jedem Jurastudenten in der Bundesrepublik Deutschland, aber nicht als einer der Verurteilten aus dem Juristenprozess, sondern als Begründer eines Kommentars zum Handelsgesetzbuch und anderer juristischer Werke. Noch heute erscheint „Das Recht der Gegenwart“ unter dem Namen Franz Schlegelberger (ISBN 3-8006-2859-7).
Urteilstext [Bearbeiten]
vollständig in der amtlichen Übersetzung abgedruckt bei
- Lore Maria Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. Historischer Zusammenhang und aktuelle Bezüge. 1. Auflage. Nomos-Verlags-Gesellschaft, Baden-Baden 1996, ISBN 3-7890-4528-4.
Das allgemeine Justizamt für die Britische Zone hatte bereits im Jahr 1948 in Hamburg den allgemeinen Teil des Urteils veröffentlicht, während der besondere Teil mit den Ausführungen zur Funktionsweise der NS-Justiz und zu den Taten der einzelnen Angeklagten damals „nur für den Dienstgebrauch“ veröffentlicht wurde. Auch die Ausgabe von Heribert Ostendorf enthält nicht den vollständigen Text der deutschen Fassung des Urteils. Erst seit 1996, fast 50 Jahre nach dem Urteil, liegt dieses vollständig in der bereits 1947 erfolgten Übersetzung der deutschen Öffentlichkeit vor. Auf diese Tatsache der fehlenden Dokumentation führen manche (z. B. Telford Taylor; für heutige Juristen und Historiker sei stellvertretend genannt Klaus Bästlein, in Peschel-Gutzeit, S. 26) Autoren zurück, dass die deutsche Rechtswissenschaft überwiegend das Urteil ablehnte wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen den Grundsatz „nullum crimen sine lege, nulla poena sine lege“ und sich dann in der Folgezeit nicht mehr mit dem Urteil befasste.
Literatur [Bearbeiten]
- Jörg Friedrich: Die kalte Amnestie. NS-Täter in der Bundesrepublik (= List-Taschenbuch 60748). Erweiterte Neuausgabe. List, Berlin 2007, ISBN 978-3-548-60748-1.
- Heribert Ostendorf, Heino ter Veen: Das „Nürnberger Juristenurteil“. Eine kommentierte Dokumentation. Campus, Frankfurt am Main/ Berlin 1985, ISBN 3-593-33424-0.
- Rudolf Wassermann: Fall 3: Der Nürnberger Juristenprozess. In: Gerd R. Ueberschär (Hrsg.): Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943–1952 (= Fischer-Taschenbücher. Die Zeit des Nationalsozialismus 13589). Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1999, ISBN 3-596-13589-3, 99–109.
Film [Bearbeiten]
Der Juristenprozess war 1961 die Vorlage für den amerikanischen Film Judgement at Nuremberg, deutsch Das Urteil von Nürnberg mit Spencer Tracy, Burt Lancaster, Maximilian Schell und anderen.
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Urteil in Peschel-Gutzeit, S. 64–66; vgl.: Klaus Bästlein: Der Nürnberger Juristenprozeß und seine Rezeption in Deutschland. In: Peschel-Gutzeit (Hrsg.): Das Nürnberger Juristen-Urteil von 1947. 1996, S. 9–35, hier: S. 11 und für die nachfolgende Rezeption in der deutschen Rechtswissenschaft S. 23 ff.
Weblinks [Bearbeiten]
-
Commons: Juristenprozess – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien - Dörte Hinrichs, Hans Rubinich: Von Hitler zu Adenauer. In: Die Zeit vom 29. November 2007, Nr. 49, S. 114.
- Mazal Library: 3 – Justice Case (englisch)
- The Nuremberg Trials: The Justice Trial. A Commentary on the Justice Case, by Doug Linder (englisch)
- Kastner, Der Nürnberger Juristen-Prozess 1947
- Videosammlung zu den Nürnberger Prozessen des Robert H. Jackson Center, darunter Aufnahmen vom Juristenprozess (1947/48)
Hauptverfahren: Hauptkriegsverbrecher
Fall I: Ärzte | Fall II: Generalfeldmarschall Milch | Fall III: Juristen | Fall IV: Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS | Fall V: Flick | Fall VI: I.G. Farben | Fall VII: Generäle in Südosteuropa | Fall VIII: Rasse- und Siedlungshauptamt der SS | Fall IX: Einsatzgruppen | Fall X: Krupp | Fall XI: Wilhelmstraße | Fall XII: Oberkommando der Wehrmacht