Generalgouverneur
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Ein Generalgouverneur ist der oberste Verwaltungsbeamte eines großen Gebietes, insbesondere im kolonialen Kontext benutzt.
- Deutsches Reich:
- der oberste Repräsentant des Deutschen Reiches in dem von 1939-1945 im besetzten Polen bestehenden Generalgouvernement. Einziger Generalgouverneur war Hans Frank.
- in weiteren Gebieten, siehe Generalgouvernement (Begriffsklärung)
- Königreich Preußen: der oberste Verwaltungsbeamte in großen Landesteilen wie z. B. Ostpreußen.
- Frankreich: in kolonialen Gebieten, z. B. in den größeren überseeischen Besitzungen Frankreichs, der oberste Verwaltungsbeamte.
- Niederlande: Die Generalgouverneure von Niederländisch-Ostindien amtierten von 1610-1949 im Auftrag der Niederländischen Ostindien-Kompanie.
- Commonwealth Realms: In den unabhängigen Ländern des Commonwealth of Nations, in denen die britische Monarchin Staatsoberhaupt ist, wird ihr direkter Vertreter als Generalgouverneur bezeichnet. Er wird von der Monarchin auf Vorschlag der jeweiligen Regierungen ernannt und nimmt in ihrem Namen die von den jeweiligen Rechtsordnungen vorgesehenen zeremoniellen und verfassungsrechtlichen Funktionen wahr.
- Indien: Oberster Vertreter der britischen Krone, welcher zusätzlich auch den Titel Vizekönig von Indien führte (1859 - 1947)
- Russland: im russischen Zarenreich der oberste Beamte einer Provinz oder auch der Vorgesetzte von mehreren Provinzgouverneuren.
- Schweden: Das Königreich Schweden ließ das zu Schweden gehörende Pommern, später Schwedisch-Vorpommern (mit Stralsund und der Insel Rügen) durch Generalgouverneure verwalten.
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- Diese sind im Artikel Liste der schwedischen Statthalter in Pommern aufgelistet.