Kreis Rosenberg in Westpreußen

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Provinz Westpreußen mit beiden Regierungsbezirken
  • Regierungsbezirk Danzig
  • Regierungsbezirk Marienwerder
  • Der Kreis Rosenberg in Westpreußen (abgekürzt Rosenberg i. Westpr.) war ein preußischer Landkreis, der von 1818 bis 1945 bestand. Er umfasste am 1. Januar 1945 die fünf Städte Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt in Westpreußen, Riesenburg und Rosenberg in Westpreußen sowie 77 weitere Gemeinden mit weniger als 2000 Einwohnern und schließlich zwei Gutsbezirke (Forsten).[1]

    Verwaltungsgeschichte

    Reichsgau Danzig-Westpreußen (August 1943)
    Gut Langenau um 1860, Sammlung Alexander Duncker
    Gut Bellschwitz um 1860, Sammlung Alexander Duncker

    Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. April 1818 der Kreis Rosenberg in Westpreußen im Regierungsbezirk Marienwerder in der Provinz Westpreußen. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Städte Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt, Riesenburg und Rosenberg. Das Landratsamt war in Rosenberg.

    Seit dem 3. Dezember 1829 gehörte der Kreis – nach dem Zusammenschluss der bisherigen Provinzen Preußen (nicht: Ostpreußen) und Westpreußen – zur neuen Provinz Preußen mit dem Sitz in Königsberg. Der Regierungsbezirk Marienwerder blieb dabei bestehen.

    Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich. Nach der Teilung der Provinz Preußen in die neuen Provinzen Ostpreußen und Westpreußen wurde der Kreis Rosenberg am 1. April 1878 wieder Bestandteil Westpreußens.

    Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrages am 10. Januar 1920 und dem damit verbundenen Zerfall der Provinz Westpreußen wurde der Kreis einstweilig dem Oberpräsidenten in Königsberg unterstellt. Zur Vorbereitung der Volksabstimmung über die zukünftige Zugehörigkeit des Kreises wurde das Kreisgebiet wenig später der Interalliierten Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder unterstellt. Nach dem eindeutigen Ergebnis der Volksabstimmung am 1. Juli 1920 verblieb der Kreis bei Deutschland. Damit wurde am 16. August 1920 die Unterstellung des Kreises unter die Interalliierte Kommission für Regierung und Volksabstimmung in Marienwerder aufgehoben.

    Nunmehr konnten endgültige Regelungen hinsichtlich der Reste der Provinz Westpreußen getroffen werden. Zum 1. Juli 1922 wurde der Kreis Rosenberg förmlich in die Provinz Ostpreußen eingegliedert. Der Regierungsbezirk Marienwerder wurde aus Traditionsgründen in Regierungsbezirk Westpreußen umbenannt. Der Sitz des Regierungspräsidenten blieb weiterhin in Marienwerder.

    Zum 30. September 1929 fand im Kreis Rosenberg entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden. Einzig die unbewohnten Forstgutsbezirke behielten ihre Selbständigkeit, da sich in ihnen ein Gemeindeleben nicht entfalten konnte.

    Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Rosenberg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis. Zum 26. Oktober 1939 wurde der Landkreis Teil des neugebildeten Reichsgaus Westpreußen, später Danzig-Westpreußen. Der Regierungsbezirk führte jetzt wieder die frühere Bezeichnung Marienwerder.

    Im Januar 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und kam danach unter polnische Verwaltung.

    Landräte

    1818–1830: Karl von Besser
    1830–1844: Alfred von Auerswald (1797–1870)
    1845–1851: Rodrigo zu Dohna-Finckenstein (1815–1900)
    1851–1861: Werner von Gustedt (1813–1864)
    1861–1865: Siegfried von Brünneck-Bellschwitz (1814–1871)
    1865–1869: Karl von Portatius (1835–1877) (kommissarisch)
    1869–1882: Magnus Roland von Brünneck
    1882–1904: Hans Albert von Auerswald
    1904–1920: Siegfried von Brünneck (1871–1927)
    1920–9999: Hans Lorenz von Versen (1881–1931) (kommissarisch)
    1920–1925: Ferdinand Friedensburg (1886–1972)
    1925–1935: Herbert Kleine (1887–1978)
    1935–1939: Wolfgang Born (* 1903)
    1939–1945: Wilhelm Pukall (1907–1986)

    Kommunalverfassung

    Die Landkreis Rosenberg in Westpreußen gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinden Bischofswerder, Deutsch Eylau, Freystadt in Westpreußen, Riesenburg und Rosenberg in Westpreußen, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

    Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt.

    Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

    Bevölkerung

    Im Folgenden eine Übersicht[2] nach Einwohnerzahl, Konfessionen und Sprachgruppen:

    Jahr 1821 1831 1841 1852 1861 1871 1880 1890 1900 1910
    Einwohner 28.058 31.335 ? 43.222 46.535 51.637 ? 49.001 52.001 54.550
    Evangelische
    Katholiken
    Juden
    23.820
    3.902
    282
    27.939
    2.933
    412
      38.846
    3.606
    731
    42.450
    3.070
    971
    46.961
    3.678
    931
      42.753
    5.400
    695
    44.494
    6.767
    588
    46.060
    7.862
    414
    deutschsprachig
    zweisprachig
    polnischsprachig
      26.190
    -
    5.145
      35.513
    -
    7.709
    40.182
    -
    6.353
        44.005
    1.253
    3.724
    47.599
    793
    3.591
    50.194
    870
    3.451

    Ortsnamen

    In einigen Fällen wurden Ortsnamen in den 1930er Jahren als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten eine lautliche Angleichung oder Übersetzung, zum Beispiel:

    • Borreck: Hochfelde (Westpreußen)
    • Pillichowo: Heinfriede
    • Sobiewolla: Eigenwill
    • Kalittken: Kalitten

    Persönlichkeiten

    Weblinks

    Commons: Kreis Rosenberg in Westpreußen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

    Einzelnachweise

    1. Deutsche Verwaltungsgeschichte Westpreußen, Kreis Rosenberg
    2. Leszek Belzyt: Sprachliche Minderheiten im preußischen Staat 1815–1914. Marburg 1998. S. 110