Kulturdenkmal
Ein Kulturdenkmal ist im allgemeinen Sprachgebrauch laut Duden ein Objekt oder Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt und von [künstlerischem und] historischem Wert ist“.[1]
Ein Objekt oder Werk, „das als Zeugnis einer Kultur gilt“, entspricht einer allgemeinen Definition des Begriffs Denkmal. Bei einem Kulturdenkmal kommt also hinzu, dass dem Objekt ein besonderer „historischer Wert“ zuerkannt wurde, gegebenenfalls auch ein künstlerischer Wert. Die Zuerkennung eines solchen Denkmalwerts sowie öffentliches Interesse führen in der Regel dazu, dass das Objekt amtlich unter Denkmalschutz gestellt wird.
Für Kulturdenkmale wird auch vereinfachend die Bezeichnung Denkmal verwendet. Weitere Bezeichnungen sind Kulturgut oder Erbe (wie in Welterbe oder Kulturerbe).
Geschichtliche Begriffsentstehung
In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts fanden sich private Altertumsvereine zusammen, die sich das Ziel der „Aufsuchung, Erhaltung, Erläuterung und Abbildung historisch oder künstlerisch wichtiger Denkmäler der vaterländischen Vorzeit“ gaben, wie der 1825 im Königreich Sachsen gegründete Königlich sächsische Verein zur Erforschung und Erhaltung vaterländischer Alterthümer[2] (siehe auch Entwicklung des Denkmalschutzes in Sachsen).
Der Begriff der (vaterländischen) Alterthümer wurde im Zuge der in der zweiten Hälfte jenes Jahrhunderts erfolgenden Inventarisation aufgeteilt: Die beauftragten Inventare der Bau- und Kunstdenkmäler (bspw. Richard Steche und Cornelius Gurlitt: Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen. 41 Bde., Meinhold, Dresden 1882–1923) trennten zwischen den bewahrenswerten Bauwerken (Baudenkmale wie Kirchen, Schlösser, Herrenhäuser etc.) und den bewahrenswerten Kunstschätzen und künstlerischen Denkmalen (Kunstdenkmale wie Kirchenausstattungen, Statuen und Reiterdenkmäler). Diese Aufteilung war jedoch nicht verpflichtend. Noch im Jahr 1900 beauftragte der erste Tag für Denkmalpflege den Kunsthistoriker Georg Dehio mit der Aufgabe, ein deutschlandweites Handbuch aller schützenswerten Objekte (Kurzinventar) zu erstellen, das Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler.[3]
Im Jahr 1902 wurde im Großherzogtum Hessen mit dem Gesetz, den Denkmalschutz betreffend das erste deutsche kodifizierte Denkmalschutzgesetz erlassen. Neben den Abschnitten, die sich mit Denkmälern und Baudenkmälern im Besitz von Privatpersonen befassen, führt es auch den Begriff der Naturdenkmäler ein. Im Jahr 1919 beschrieb die Weimarer Verfassung Umfang und Aufteilung des Denkmalschutzes folgendermaßen: „Die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft genießen den Schutz und die Pflege des Staates.“[4]
Der Begriff des Kulturdenkmals taucht erst später auf, so im Langtitel des 1934 verabschiedeten, jedoch zur Weimarer Zeit ab 1926 entstandenen sächsischen Heimatschutzgesetzes: Gesetz zum Schutze von Kunst-, Kultur- und Naturdenkmalen, womit Kulturdenkmal wohl den Begriffsumfang des Denkmals der Geschichte aus der Weimarer Verfassung annahm.
Die DDR verankerte 1952 mit der republikweiten Verordnung zur Erhaltung und Pflege der nationalen Kulturdenkmale den Begriff der Kulturdenkmale, schaffte ihn jedoch bereits 1961 mit der Verordnung über die Pflege und den Schutz der Denkmale wieder ab, da diese nach dem Mauerbau auf einem anderen Nationalkulturbegriff basierte (siehe auch Denkmalschutz in der DDR).
Verwendung der Oberbegriffe Kulturdenkmal und Denkmal
Dem allgemeinen deutschen Sprachgebrauch gegenüber, der Zeugnisse vergangener Kulturgeschichte überall auf der Welt als Denkmal, Kulturdenkmal oder auch als Kulturgut bezeichnet und sie damit von bewahrenswerten natürlichen Objekten unterscheidet (Naturdenkmal), wird der juristische deutsche Fachbegriff Kulturdenkmal lediglich in zehn der sechzehn deutschen Länder-Denkmalschutzgesetze definiert bzw. verwendet, während die anderen sechs den Begriff Denkmal verwenden. Da es kein Bundes-Denkmalschutzgesetz gibt, wird Kulturdenkmal auch nicht deutschlandweit durch ein Denkmalschutzgesetz definiert. Die Wissenschaften um die Denkmalpflege benutzen den Begriff eher im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauchs, ohne juristische Länderfeinheiten.
Der Begriff Kulturdenkmal verbindet dabei die Kultur, die sich zur Natur abgrenzt und auch in Kulturgut zu finden ist, mit dem Denkmal, um ein Wort zu bilden, das sich ohne weitere Erklärung vom Denkmal, das zum Gedenken an eine Person oder an ein Ereignis geschaffen wurde, zu unterscheiden. In diesem Sinn kann Kulturdenkmal als einer der beiden Oberbegriffe zumindest für die ans Materielle gebundenen Zeugnisse vergangener Kulturgeschichte dienen.
Tschechien verwendet noch den Begriff in Nationales Kulturdenkmal (Národní kulturní památka), auch in Albanien gibt es das Monumente Kulturore, während viele andere Nationen andere Begriffe verwenden, siehe Fremdsprachige Bezeichnungen für Denkmale vergangener Kulturgeschichte.
Denkmalpflegerische Verwendung wie Denkmal
Nach Zählung des Nationalkomitees für Denkmalschutz Anfang 2008 soll es 748.105 Baudenkmale gegeben haben sowie 565.696 Bodendenkmale.[5] Genaue Zahlen können jedoch nicht angegeben werden, da nach den unterschiedlichen Gesetzen der deutschen Bundesländer Objekte durchaus Denkmale sein können, auch wenn sie nicht als solche erfasst wurden.
Auf der Internetseite des für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständigen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden diese Zahlen folgendermaßen wiedergegeben: „Fachleute schätzen, dass es in Deutschland rund 1,3 Millionen Kulturdenkmäler gibt: von Einzeldenkmälern bis zu ganzen historischen Stadtkernen.“[6] Dort wird das bundesweite Förderprogramm „National wertvolle Kulturdenkmäler“ vorgestellt, „um die Erhaltung von Baudenkmälern, archäologischen Stätten und historischen Parks und Gärten zu unterstützen, die in herausragender Weise nationale Ereignisse oder die Entwicklung der deutschen Kulturlandschaften deutlich machen.“ Mehrere Absätze später wird im Zusammenhang mit dem Nationalkomitee jedoch der Begriff „baukulturelles Erbe“ verwendet und darauf hingewiesen, dass die vorgestellten Maßnahmen dazu dienen, „national bedeutende Baudenkmäler“ zu sanieren.[6]
Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwendet etwa in der Hälfte aller Fälle den Begriff Kulturdenkmal, in der anderen Hälfte der Fälle Denkmal.[7] Unterteilende beziehungsweise klassifizierende Denkmalarten werden unabhängig von landesgesetzlichen Bestimmungen verwendet, so wie es sach- und fachgerecht notwendig ist.
Denkmalrechtliche Definition von Kulturdenkmal in Deutschland
Kulturdenkmal als Oberbegriff wird in den Langtiteln der folgenden deutschen Denkmalschutzgesetzen verwendet: Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Baden-Württemberg), Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmäler (Bremen), Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmäler (Hessen), Landesgesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmäler (Rheinland-Pfalz), Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen, Gesetz zum Schutz der Kulturdenkmale (Schleswig-Holstein) und Thüringer Gesetz zur Pflege und zum Schutz der Kulturdenkmale. Vier der 16 deutschen Landesgesetztitel nennen das Schutzobjekt Denkmal, während weitere fünf Landesgesetze im Gesetzestitel den Begriff Denkmalschutz verwenden.
In den Gesetzestexten selbst verwenden die zehn Denkmalschutzgesetze von Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen den Oberbegriff Kulturdenkmal, während die sechs Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen den Oberbegriff Denkmal verwenden.
Österreich verwendet den Oberbegriff Kulturdenkmal nicht, sondern legt sich im Bundesgesetz betreffend den Schutz von Denkmalen wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen oder sonstigen kulturellen Bedeutung auf Denkmal fest.
Die nach der Denkmalart gebildeten Fachbegriffe (Baudenkmal, Bodendenkmal etc.) werden nicht in allen deutschen Bundesländern gleichermaßen in den Denkmalgesetzen verwendet. Teilweise werden die definierenden Unterteilungsbegriffe der Denkmalkategorien auch den entsprechenden Fachwissenschaften entnommen: Während in Baden-Württemberg keine separate Denkmalkategorie genannt wird, nennt Sachsen neun unterschiedliche Objekttypen für die Denkmalobjekte, die alle aus den entsprechenden Fachwissenschaften stammen.
Denkmalübersichten im deutschsprachigen Raum
- Bau- und Kulturdenkmale in Deutschland
- Listen der denkmalgeschützten Objekte in Österreich
- Sammlung von Kulturgütern und denkmalgeschützten Objekten in der Schweiz
- Listen der denkmalgeschützten Objekte in Ostbelgien
- Listen der Baudenkmäler in Südtirol
Weblinks
Deutschland:
- Bauwacht – Interessengemeinschaft von Denkmalbesitzern
- Bundesarbeitsgemeinschaft unabhängiger Denkmal- und Altbauinspektionsdienste in Deutschland
- Virtual Library Museen: Museumsrecht, Kulturgutschutz, Denkmalschutz
- DIE ZEIT: Ein Land auf Abriss – Artikel von Hanno Rauterberg vom 11. Januar 2007
- KLEKs – das Kulturlandschafts-Wiki, Geodatenbank mit touristisch bedeutsamen Denkmalen
- Internetseiten Deutsche Stiftung Denkmalschutz
- KuLaDig (Kultur. Landschaft. Digital.), Informationssystem über die Kulturlandschaft mit Kulturdenkmalen in Hessen und im Rheinland
- LWL-GeodatenKultur, Informationssystem zu den westfälisch-lippischen Kulturlandschaften mit raumbedeutsamen Daten zum kulturellen Erbe.
Einzelnachweise
- ↑ Kulturdenkmal, das. In: Duden, abgerufen am 3. Oktober 2012.
- ↑ Rosemarie Pohlack: Vielfalt und Werte der sächsischen Denkmallandschaft.
- ↑ Georg Dehio: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Band I. Mitteldeutschland. Berlin 1905, S. III.
- ↑ Die Verfassung der Weimarer Republik
- ↑ Mitteilung des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz in Denkmalschutzinformation 1/2008, S. 5.
- ↑ a b Denkmalschutz und Baukultur
- ↑ Abfrage über das Suchfeld.