Landkreis Anklam
Wappen | Deutschlandkarte | |
---|---|---|
? Hilfe zu Wappen |
| |
Basisdaten (Stand 1993) | ||
Koordinaten: | 53° 51′ N, 13° 41′ O | |
Bestandszeitraum: | 1818–1993 | |
Bundesland: | Mecklenburg-Vorpommern | |
Verwaltungssitz: | Anklam | |
Einwohner: | 37.700 (3. Okt. 1990) | |
Kfz-Kennzeichen: | ANK | |
Kreisschlüssel: | 13 0 12 | |
Kreisgliederung: | 9 Gemeinden |
Der Landkreis Anklam war ein Landkreis, der in Preußen und der SBZ bzw. DDR zwischen 1818 und 1952 bestand. Er gehörte zur preußischen Provinz Pommern bzw. dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
Der Landkreis Anklam umfasste am 1. Januar 1945:
- die Stadt Anklam,
- sowie acht weitere Gemeinden (Boldekow, Borckenfriede, Bugewitz, Ducherow, Krien, Medow, Pelsin, Spantekow).
Verwaltungsgeschichte
Königreich Preußen
Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Anklam im Regierungsbezirk Stettin in der preußischen Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Anklam. Das Landratsamt war in Anklam.
Norddeutscher Bund/Deutsches Reich
Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.
Zum 1. Juli 1874 wurden die Vorstadt Peenedamm und die ehemaligen Gebiete der Stadt Anklam aus dem Kreis Greifswald in den Kreis Anklam eingegliedert.
Zum 30. September 1929 fand im Kreis Anklam entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.
Zum 1. April 1937 wurde eine weitere Gebietsreform durchgeführt, wonach alle Gemeinden – außer der Stadt Anklam – zu 8 Großgemeinden zusammengefasst wurden.
Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.
Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Anklam entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.
Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach zur sowjetischen Besatzungszone.
Der Landkreis Anklam wurde 1952 im Zuge der Kreisreformen in der DDR aufgelöst. Der Großteil des Kreisgebiets kam zum neugebildeten Kreis Anklam.
Landräte
- 1818–1833: Heinrich von Schwerin (1776–1839)
- 1833–1845: Maximilian von Schwerin-Putzar (1804–1872)
- 1845–1848: von Schwerin
- 1848–1849: Graf Schwerin
- 1849–1853: Albert von Bülow
- 1853–1888: von Oertzen
- 1888–1889: Karl Graf von Schwerin (1844–1901) (kommissarisch)
- 1889–1894: Hermann von Somnitz († 1925)
- 1894–1908: Ernst Freiherr von Troschke (1859–1922)
- 1908–1927: Hans von Rosenstiel (1871–1955)
- 1927–1932: Max von Philipsborn (1891–1973)
- 1932–1934: Egon von Haber (* 1875) (kommissarisch)
- 1934–1940: Wilhelm Becker
- 1940–1944: Wilderich Graf von Merfeldt
- 1944–1945: Gerhard Becker
Kommunalverfassung bis 1945
Die Landkreis Anklam gliederte sich in die Stadtgemeinde Anklam, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.
Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Anklam führte jetzt die Bezeichnung Stadt.
Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.
Persönlichkeiten
- Flugpionier Otto Lilienthal, geboren am 23. Mai 1848 in Anklam
- Maximilian von Schwerin-Putzar, war von 1833 bis 1848 Landrat des Kreises, später war er preußischer Minister und führender liberaler Politiker
Weblinks
- http://www.geschichte-on-demand.de/anklam.html
- Landkreis Anklam Verwaltungsgeschichte und Landratsliste auf der Website territorial.de (Rolf Jehke), Stand 11. Juli 2013.