Münchhausen-Trilemma

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Als Münchhausen-Trilemma wird ein von Hans Albert formuliertes philosophisches Problem bezeichnet. Es geht um die Frage, ob es möglich sei, einen „letzten Grund“ (im Sinne einer letzten Ursache bzw. eines unhintergehbaren ersten Anfangs) zu finden bzw. wissenschaftlich zu beweisen.

Inhaltsverzeichnis

Alberts Formulierung[Bearbeiten]

Hans Albert behauptet, dass jegliche Versuche für eine Letztbegründung scheitern müssen bzw. ins Münchhausen-Trilemma führen. Das Münchhausen-Trilemma bedeutet, dass jeder Versuch des Beweises eines letzten Grundes zu einem von drei möglichen Ergebnissen führt:

  1. zu einem Zirkelschluss, (die Conclusio soll die Prämisse beweisen, benötigt diese aber, um die Conclusio zu formulieren) oder
  2. zu einem Infiniten Regress (es wird immer wieder eine neue Hypothese über die Begründbarkeit eines letzten Grundes formuliert, die sich jedoch wiederum als unzureichend erweist oder wieder in einen Zirkel führt) oder
  3. zum Abbruch des Verfahrens.

Abgesehen davon, dass diese Behauptung in vielerlei Hinsicht falsch verstanden wurde, löst sie bis auf den heutigen Tag philosophische Diskussionen aus, denn die Vertreter der biblischen bzw. theologischen Schulen benötigen einen letzten Grund, eine letzte Ursache, in welcher sie letztlich Gott sehen wollen. Andere, die jeder Form von Dogmen skeptisch gegenüberstehen, berufen sich gern auf das Münchhausen-Trilemma.

Der Name „Münchhausen-Trilemma“ ist eine ironische Anlehnung an die legendäre literarische Figur Baron Münchhausen, der behauptete, sich an den eigenen Haaren aus einem Sumpf gezogen zu haben. Eine philosophische Verwendung des Bildes findet sich in Nietzsches Jenseits von Gut und Böse, der es als „eine Art logischer Nothzucht und Unnatur“ bezeichnet, wenn jemand versucht, „mit einer mehr als Münchhausenschen Verwegenheit, sich selbst aus dem Sumpf des Nichts an den Haaren ins Dasein zu ziehn.“[1] Das Münchhausen-Trilemma enthält drei der fünf Tropen des Agrippa und wird deshalb auch mit dem Agrippa-Trilemma verglichen.

Die Trilemma-Situation[Bearbeiten]

Münchhausen zieht sich aus dem Sumpf, Zeichnung von Theodor Hosemann

Angenommen, Satz p soll begründet werden. Drei Wege scheinen hierfür möglich:

  1. Infiniter Regress: Jede Aussage, die p begründet, muss wiederum begründet werden. Dies führt in einen „unendlichen Regress“.
  2. Zirkel: Die Begründung verläuft im Kreis. Eine Aussage, die p begründen soll, ist identisch mit p oder kommt in der Begründungskette, die p begründen soll, bereits vor. (Beispiel nach einer Komödie Molières: Warum ist das Mädchen stumm?Das Mädchen ist stumm, weil es sein Sprachvermögen verloren hat!Warum hat es sein Sprachvermögen verloren?Auf Grund des Unvermögens, die Sprache zu beherrschen!)
  3. Abbruch des Verfahrens: Infinitiver Regress und Zirkelschluss können sich durchaus verbinden oder endlos wiederholen, welches letztlich zum Abbruch des Begründungsverfahrens führt.

Zusätzlich, und gleichzeitig zu verstehen als Motivation für die Formulierung dieses Münchhausen-Trilemma, fügt Albert (sinngemäß) hinzu: „Wenn es eine Letztbegründung gäbe (was glücklicherweise schlecht möglich ist), würde diese unweigerlich zu einem Dogma führen.“

Da es keine unfehlbaren Quellen der Erkenntnis gibt, sondern allenfalls Quellen, deren Unfehlbarkeit dogmatisch behauptet wird, gibt es gemäß dem Münchhausen-Trilemma keinen privilegierten Zugang zur Wahrheit.[2]

Zur Problemgeschichte[Bearbeiten]

Dass diese drei Alternativen bei Begründungssituationen vorliegen, findet sich bereits in der antiken griechischen Philosophie, zuerst in der Analytica posteriora des Aristoteles (Bekker-Zählung 72b5 ff.). In der pyrrhonischen Skepsis spielen diese eine wichtige Rolle.[3] Angeblich wurden diese Argumentationsfiguren von den Skeptikern um Agrippa (1. Jahrhundert n. Chr.) verwendet.[4]

Eine Philosophie, die sich praktisch versteht, setzt die Begründung hier bisweilen aus und stellt stattdessen einen Entschluss an den Anfang des Systems. So betont beispielsweise Fichte in § 1 im System der Sittenlehre nach den Prinzipien der Wissenschaftslehre, dass der Anfang nicht begründet, sondern gegründet werden müsse: „nicht zufolge einer theoretischen Einsicht, sondern zufolge eines praktischen Interesses; ich will selbständig sein, darum halte ich mich dafür“.

In der modernen Philosophie hat dann Jakob Friedrich Fries die Forderung, alles zu beweisen, als widerspruchsvoll abgewiesen, weil sie zu einem infiniten Regress führe, und infolgedessen Kants Methode (womit die kant’sche Behauptung der Möglichkeit Synthetischer Urteile gemeint ist) abgelehnt.[5] Eine weitere Darstellung findet sich bei Paul Natorp.[6] Im Anschluss suchte Leonard Nelson zu beweisen, dass Erkenntnistheorie überhaupt unmöglich sei.[7]

Allerdings gehört die ständige Erweiterung des BegründungsRaumes zum Wesen der Wissenschaft, infinitive Regresse sind durchaus mit erkenntnistheoretischen wie auch naturwissenschaftlichen Wissenserweiterungen verbunden, insbesondere wenn sie in die Zukunft gerichtet sind. Jedes Aufstellen einer neuen Hypothese erweitert den infinitiven Regress und führt zu Erkenntnisgewinn (denn auch wenn sich eine Hypothese als falsch, unwahr oder vorerst nicht überprüfbar erweist, ist dies eine Erkenntnis).

Der Lösungsversuch der friesschen Lehre, dass Wahrnehmungserlebnisse Sätze begründen könnten, weil deren Evidenz unmittelbar klar sei, wurde insbesondere von Popper, der diese Position als Psychologismus bezeichnete, in der Logik der Forschung detailliert kritisiert. Gleichzeitig hat Popper damit gezeigt, dass empirische NaturWissenschaft nie einen letzten Grund wird liefern können.

Einige Vertreter des Relativismus und des Pragmatismus umgingen die Problemstellung des Trilemmas (sofern sie sich überhaupt daran stießen), indem sie darauf rekurrierten, dass alle Wahrheit relativ sei und im Auge des Betrachters läge.

Auch existiert ein diskurs-ethischer Ansatz für einen Lösungsversuch, der (vereinfacht gesagt) zeigen will, dass es unmöglich zu bezweifeln ist, dass man zweifeln kann – und diese Aussage als unhintergehbar universal einzuräumendes „Agreement“/Einverständnis hinstellt, damit käme es quasi einer Letzbegründung gleich. Dieser Ansatz stellt sich allerdings für Logiker als problematisch dar, weil keine gültigen Schlussregeln angewendet werden. Außerdem wird kein Befürworter des Münchhausen-Trilemmas sich daran stören, dass fortwährend gezweifelt werden kann – nur wird daraus eben keine Letztbegründung. Und die anhaltende Praxis des Zweifelns führte, praktisch gesehen, irgendwann zum Abbruch des Verfahrens.

Einige Kritik am Münchhausen-Trilemma kommt auch aus der sogenannten Schule der Transzendentalpragmatiker, welche sich auf Karl-Otto Apel beruft, der eine Letztbegründung für möglich hält. Apel hat auf den grundlegenden Einwand gegen das skeptische Argument verwiesen, dass jeder Zweifel, der mit einem Absolutheitsanspruch vertreten wird, in einen „performativen Selbstwiderspruch“ führt.[8]

Auch Vittorio Hösle bezieht sich auf den absoluten Anspruch des Münchhausen-Trilemmas. Wenn dessen Aussage wahr ist, dann sei es selbst eine apodiktische Aussage. Hösle reformuliert die Aussage des Münchhausen-Trilemmas zur Verdeutlichung als „Es ist letztbegründet, daß es keine Letztbegründung gibt.“ Diese Behauptung ist für Hösle in sich widersprüchlich.[9]

Diese Einwände werden aktuell immer noch diskutiert, allerdings gehen sie am Kern des Münchhausen-Trilemmas vorbei, nämlich dass eine Letztbegründung entweder zu Schwierigkeiten im Bereich Logik oder zur Inanspruchnahme von Unendlichkeiten oder zum Abbruch des Verfahrens führt. Das Münchhausen-Trilemma ist die Bezeichnung eines Problems, Jeder kann darüber nachdenken, kann es bezweifeln, widerlegen oder des Irrtums überführen. Die weitere Behauptung von Hans Albert, dass eine Letztbegründung letztlich in eine Dogma führe, sollte nun nicht gegen das Münchhausen-Trilemma ins Feld geführt werden, dies wäre dann tatsächlich ein Beispiel für einen performativen Widerspruch.

Der Kritische Rationalismus argumentiert mit dem Trilemma gegen das herkömmliche bzw. „klassische“ Vernunftverständnis, die Rechtfertigungsstrategie, die darauf abzielt, dass jeder Versuch einer unanzweifelbar gültigen Begründung einer Aussage, sei dieser deduktiv, induktiv, kausal, transzendental oder auf jedwede andere Weise geführt, daran scheitert, dass eine sichere Begründung wiederum sicher begründet werden muss. Der Kritische Rationalismus wählt einen Weg außerhalb des von Begründungsdenken geprägten Dogmatismus und Relativismus, indem er an der Existenz einer absoluten Wahrheit festhält (Absolutismus), aber von der Fehlbarkeit des Menschen und daher dem Vermutungscharakter des Wissens ausgeht (Fallibilismus), Argumenten stets nur eine negative Wirkung zuspricht (Negativismus (Kritischer Rationalismus)) und die Unmöglichkeit der begründenden Erkenntnistheorie behauptet (Erkenntnisskeptizismus)).

Nicht zuletzt steckt hinter der Debatte folgende wesentliche Motivation: Kann und darf es ein Dogma geben? Damit verbunden ist natürlich die Frage nach einer letzten, unaufhörlich sich im Recht befindlichen Autorität oder Instanz, oder, abgeschwächt, einer Instanz, die zwar manchmal falschliegt, der man sich aber dennoch aus anderen Erwägungen heraus grundsätzlich immer anschließen sollte.

Kritik[Bearbeiten]

Für Friedrich Kambartel ist das Trilemma zwar gültig, setzt aber voraus, dass „Begründungen sich lediglich innerhalb der Welt der Sätze und Worte abspielen […].“ Eine solche Beschränkung ist aber immer dann nicht sachgerecht, wenn sich die Äußerungen auf Handlungen und deren Möglichkeiten und Bedingungen beziehen. Das Münchhausen-Trilemma „übersieht, daß Begründungen aus dem Bereich der sprachlichen Ausdrücke hinausführen können und, wenn sie ihrem Anspruch gerecht werden sollen, auch hinausführen müssen in den pragmatisch-lebensweltlichen Kontext, in welchem sprachliche und damit auch wissenschaftliche Handlungen erst ihren Sinn gewinnen.“[10]

Micha H. Werner verweist darauf, dass das Münchhausen-Trilemma auf eine Begründung als analytische Wahrheit ausgerichtet ist und deshalb gilt, weil eine analytische Begründung nicht ohne Voraussetzungen auskommt. „Damit ist aber nicht die Frage beantwortet, ob es neben der Ableitung aus gegebenen Prämissen noch andere Begründungsmethoden gibt.“[11] Als eine solche Alternative nennt Werner den widerlegenden Beweis, der sich schon in der Metaphysik bei Aristoteles findet (1005b ff.).

Siehe auch[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Hans Albert: Traktat über kritische Vernunft. Mohr Siebeck, Tübingen 1968.

Weblinks[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Friedrich Nietzsche: Jenseits von Gut und Böse, Kritische Studienausgabe, Band 5, Nr. 21, S. 35 (online).
  2. „Es gibt weder eine Problemlösung, noch eine für die Lösung bestimmter Probleme zuständige Instanz, die notwendigerweise von vornherein der Kritik entzogen sein müsste. Man darf sogar annehmen, dass Autoritäten, für die eine solche Kritikimmunität beansprucht wird, nicht selten deshalb auf diese Weise ausgezeichnet werden, weil ihre Problemlösungen wenig Aussicht haben würden, einer sonst möglichen Kritik standzuhalten. Je stärker ein solcher Anspruch betont wird, um so eher scheint der Verdacht gerechtfertigt zu sein, dass hinter diesem Anspruch die Angst vor der Aufdeckung von Irrtümern, das heißt also: die Angst vor der Wahrheit, steht.“ (Hans Albert: Traktat über kritische Vernunft. 1968).
  3. Sextus Empiricus: Grundriss der pyrrhonischen Skepsis I 164 ff.
  4. Diogenes Laertios IX, 88
  5. Jakob Friedrich Fries: Neue oder anthropologische Kritik der Vernunft. 1807, 2. Auflage, 3 Bde. 1828–31, Nachdruck Berlin 1955, Band 1, §§ 70–73.
  6. Paul Natorp: Die logischen Grundlagen der exakten Wissenschaften. Leipzig/Berlin 1910, S. 31–32.
  7. Karl R. Popper: Die beiden Grundprobleme der Erkenntnistheorie. 2., verbesserte Auflage, Tübingen 1994, S. 106 ff.
  8. Karl-Otto Apel: Auseinandersetzungen in Erprobung des transzendentalpragmatischen Ansatzes. Suhrkamp, Frankfurt 1998, S. 166–179.
  9. Vittorio Hösle: Die Krise der Gegenwart und die Verantwortung der Philosophie. 3. Auflage, Beck, München 1997, S. 153–155.
  10. Friedrich Kambartel: Bemerkungen zur Frage „Was ist und soll Philosophie?“, in: Hermann Lübbe (Hrsg.): Wozu Philosophie? Stellungnahmen eines Arbeitskreises, de Gruyter, Berlin/New York 1978, S. 17–34, hier S. 19–20.
  11. Micha H. Werner: Diskursethik als Maximenethik. Königshausen & Neumann, Würzburg 2003, S. 18.