Oskar Gröning

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Oktober 2016 um 18:32 Uhr durch Invisigoth67 (Diskussion | Beiträge) (→‎Nachkriegszeit: typo). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Oskar Gröning (* 10. Juni 1921 in Nienburg/Weser) ist ein deutscher ehemaliger SS-Unterscharführer, der von 1942 bis 1944 im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz tätig war.

Am 21. April 2015 begann vor dem Landgericht Lüneburg ein Gerichtsverfahren[1] wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen[2] gegen ihn. Am 15. Juli 2015 wurde er zu vier Jahren Haft verurteilt.[3] Gegen das Urteil wurde von Nebenklägern und Verteidigung Revision eingelegt. Der Fall liegt beim Bundesgerichtshof.[4]

Biografie

Leben und Karriere in der SS

Grönings Vater kehrte aus dem Ersten Weltkrieg als Invalide zurück und betrieb anschließend ein Stoffgeschäft. Seine Mutter starb, als er vier Jahre alt war. Während seiner Jugend gehörte er der „Scharnhorstjugend“ an, einer Jugendorganisation der paramilitärischen Organisation Stahlhelm. Später trat er der Hitlerjugend (HJ) bei.

Nach der Mittleren Reife begann er als Siebzehnjähriger eine Ausbildung zum Bankkaufmann. 1939 wurde er Mitglied der NSDAP.[5] Er trat während des Zweiten Weltkrieges 1940 freiwillig in die Waffen-SS ein und war zunächst entsprechend seiner zivilen Ausbildung in einer Besoldungsstelle der SS-Verwaltung tätig. Aus der evangelischen Kirche trat er linientreu aus, da der Reichsführer SS dies für SS-Leute befürwortet hatte.

Im Alter von 21 Jahren bekam er von der SS einen „Sonderauftrag“ zugewiesen. Gemäß seiner Aussage habe er zuvor eine Verschwiegenheitserklärung unterzeichnen müssen. Den Ort des Sonderauftrages (Auschwitz) erfuhr er erst später, ihm sei nur gesagt worden, dass die neue Tätigkeit nicht angenehm, aber wichtig sei.[6] Ende September 1942 trat er seinen Dienst im KZ Auschwitz an. Aufgrund seiner Banklehre bekam er eine Dienststelle in der Häftlingseigentumsverwaltung innerhalb der Standortverwaltung zugewiesen. In dieser Funktion oblag ihm die Verwaltung des Geldes und der Wertgegenstände, die die Holocaustopfer bei sich trugen. Wertgegenstände der Häftlinge wurden in der Effektenkammer des KZ gelagert. Nach der Sortierung des Geldes in die verschiedenen Währungen sicherte er die Devisen in einem Tresor und verbrachte diese in gewissen Abständen in das SS-Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt nach Berlin. Im Rahmen seiner Tätigkeit wurde er sowohl Zeuge des industrialisierten Massenmordes durch Gas als auch Zeuge weiterer barbarischer Übergriffe und Morde.

Grönings Bruder fiel in der Schlacht um Stalingrad und ließ eine Verlobte zurück. Gröning übernahm dessen Eheversprechen. Mitte November 1943 stellte er bei der SS ein Gesuch um Hochzeitserlaubnis. Er heiratete die Führerin im Bund Deutscher Mädel (BDM) noch während seiner Dienstzeit in Auschwitz.[5]

Nach eigenen Angaben stellte er insgesamt drei Versetzungsgesuche an die Front, um der ihm unangenehmen Tätigkeit im Vernichtungslager Auschwitz zu entkommen. Am 17. Oktober 1944 versetzte ihn die SS schließlich zu einer Feldeinheit, die in der Ardennenoffensive kämpfte.

Nachkriegszeit

Britische Truppen nahmen Gröning am Ende des Krieges gefangen und internierten ihn zunächst in Deutschland. 1946 wurde er nach England gebracht und zur Arbeit verpflichtet. Gröning schloss sich in dieser Zeit einem Chor an und gab mit ihm in Schottland Konzerte. In einer Akte mit dem Datum des 6. März 1947 taucht Grönings Name auf einer Liste der UNWCC auf. Er ist einer von 300 Deutschen, die in Auschwitz tätig waren, die die Regierung der Volksrepublik Polen wegen Kriegsverbrechen vor Gericht stellen wollte. Die Vorwürfe wurden dort mit dem Stichwort „common design“ aufgeführt. Mit diesem Ausdruck wurden von den Behörden damals eine Vielzahl von Taten, wie die Tötung in Gaskammern, aber auch Menschenversuche und generelle Misshandlungen bezeichnet. Die Akte trägt bei Gröning den handschriftlichen Vermerk „complicity in murder and ill-treatment“ (dt.: Mittäterschaft bei Mord und Misshandlung). Grönings Name taucht ebenfalls auf einer Liste auf, die von Marian Muszkat, dem polnischen Vertreter bei der UNWCC aufgestellt wurde und die am 20. März 1947 Gegenstand einer Besprechung vor Gericht in London war. Gröning wurde auf dieser Liste als „Verdächtiger“ markiert. Das Gericht musste entscheiden, ob in den aufgeführten Fällen eine formelle Anklage erhoben werden sollte. Am 24. April 1947 wurde vom Vertreter des britischen Außenministeriums bei der UNWCC jedoch darauf gedrungen, dass keine neuen Fälle mehr eröffnet würden; der Aufbau Deutschlands sollte jetzt Vorrang haben. Entgegen den Protesten von Polen und Jugoslawien beschloss die Kommission in der Folge, alle verdächtigen SS-Angehörigen ohne weiteres Verfahren freizulassen.[7]

Nach seiner Entlassung aus der britischen Kriegsgefangenschaft kehrte Gröning nach Nienburg zurück. Er erhielt in seiner Heimatstadt eine Anstellung als Buchhalter in einer Glasfabrik und stieg dort später zum Personalchef auf. Als ehrenamtlicher Richter war er zudem für zwölf Jahre am Arbeitsgericht Nienburg tätig.

Ein erstes Verfahren gegen Gröning wurde 1978 eingeleitet.[8]

Im Jahr 1985 begann erneut ein Ermittlungsverfahren gegen Gröning, jedoch stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren später ein. Im selben Jahr bekam er von einem Bekannten die holocaustleugnende Broschüre Die Auschwitzlüge von Thies Christophersen zugeschickt. Gröning erwiderte schriftlich, dass er selbst vor Ort gewesen sei und alles – die Selektionen, die Vergasungen und die Krematorien – in Betrieb gesehen habe. Seine Äußerung erschien daraufhin in einer rechtsradikalen Neonazi-Broschüre, wo sie verspottet wurde.[9][10]

2005 gab er der britischen Rundfunkanstalt BBC für einen Dokumentarfilm über Auschwitz sowie dem Spiegel Interviews:

„Ich fand es als meine Aufgabe, jetzt, in meinem Alter, zu Dingen zu stehen, die ich erlebt habe. Weil ich den Leugnern sagen will: Ich habe die Krematorien gesehen, ich habe die offenen Feuerstellen gesehen. […] Ich war dabei.“[11]

Zeuge in Nachkriegsverfahren

In einem Nachkriegsprozess vor dem Landgericht Duisburg gegen einen SS-Mann, der direkt an der Ermordung von KZ-Häftlingen beteiligt war, wurde Gröning 1991 als Zeuge geladen.[12][13][14] Zum damaligen Zeitpunkt galt Gröning selbst als juristisch unschuldig und war nicht unter Anklage. Die Presse gab ihm den Beinamen „Buchhalter von Auschwitz“.[11] Den Holocaust bestätigte er als Augenzeuge: „Ich habe alles gesehen. Die Vergasungen, die Verbrennungen, die Selektionen. In Auschwitz sind 1,5 Millionen Juden ermordet worden. Ich war dabei.“

Lüneburger Auschwitzprozess

Juristische Neubewertung im Hinblick auf Auschwitz

In den Nachkriegsjahren kam es zu Gerichtsverfahren bzgl. der Aktion Reinhardt. In den drei Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka waren etwa 120 SS-Männer tätig gewesen, die fast alle strafrechtlich verurteilt wurden.[15] Der juristische Nachweis von einzelnen Tatbeteiligungen musste nicht geführt werden, da in diesen Tötungsstätten nichts anderes getan wurde, als Deportierte sofort nach der Ankunft vom Bahngleis in Gaskammern zu schicken, um anschließend die Leichen zu verscharren oder zu verbrennen. Unter den damals Verurteilten war z. B. der SS-Buchhalter Alfred Ittner, der wegen Beihilfe zum gemeinschaftlichen Mord an mindestens 68.000 Personen eine vierjährige Haftstrafe erhielt.

Die damalige Justiz unterschied zwischen „reinen“ Vernichtungslagern, und jenen Lagern wie Auschwitz und Lublin, welche eine Doppelfunktion als KZ und Vernichtungslager hatten. Beim Lagerkomplex Auschwitz musste bzgl. Mord der Nachweis einer direkten Tatbeteiligung geführt werden. Von den etwa 7.000 SS-Leuten aus Auschwitz wurden weniger als 50 verurteilt.

Nach einer längeren Verjährungsdebatte im damaligen Westdeutschland hob der Deutschen Bundestag im Hinblick auf die Verbrechen während der NS-Diktatur die Verjährung von Mord und Beihilfe zu Mord im Jahr 1979 auf. Die meisten NS-Vernichtungsstätten hatten sich auf polnischem Gebiet befunden, auch das KZ Auschwitz. In der Zeit der kommunistischen Volksrepublik Polen kam es an der späteren Gedenkstätte Auschwitz zu unklaren Zahlenangaben bezüglich der Todesopfer. Nach Abschwächung des Kalten Krieges und des nuklearen Overkills gelang eine Annäherung zwischen West und Ost und schließlich kam die Wende in Polen, herbeigeführt u.a. durch Glasnost, Perestroika und Revolutionen im Jahr 1989. Westliche Holocaustforscher erhielten größeren Zugang zu Archiven in Ostblockländern.

Im Jahr 2011 kam es beim Prozess gegen John Demjanjuk, der als Trawniki-Mann ein nichtdeutscher SS-Gehilfe in Sobibor gewesen war, zu einer Verurteilung wegen Beteiligung an der Ermordung von 28.060 Menschen. Der Lagerkomplex Auschwitz – und seine Doppelfunktion als Konzentrationslager und Vernichtungslager – rückte nach dem Demjanjuk-Urteil erneut in die juristische Debatte. Die internationale Holocaustforschung hatte über 60 Jahre hinweg den Lagerkomplex Auschwitz, seine eindeutige Funktion als Vernichtungslager und seinen Anteil am Völkermord stark erforscht. Der Nachweis der unmittelbaren, direkten Beteiligung an einzelnen Tötungsdelikten galt nun auch bei der SS in Auschwitz als nicht mehr notwendig. Man ging nun davon aus, dass jeder hier Tätige wissentlich zum reibungslosen Ablauf der Tötungsfabrik Auschwitz beigetragen habe.

Übersicht zum KZ Auschwitz: Im Lagerbereich Birkenau fand der industrialisierte Massenmord mittels Vergasungen statt. Für NS-Tötungsfabriken prägte sich nach Kriegsende der Begriff Vernichtungslager.

Verfahren

Die Staatsanwaltschaft klagte Gröning der Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen an. Zum Verfahren wurden 65 Nebenkläger zugelassen, unter ihnen die Holocaust-Überlebenden Éva Fahidi, Eva Kor, Hedy Bohm und Max Tibor Eisen.[16]

Der Auschwitzprozess begann am 21. April 2015 im Landgericht Lüneburg. Die Anklage bezog sich auf den Zeitraum im Sommer 1944, als innerhalb von acht Wochen mittels 137 Eisenbahnzügen rund 425.000 ungarische Juden ins Vernichtungslager deportiert wurden. Etwa 300.000 von ihnen ließ die SS innerhalb weniger Wochen ermorden.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautete, Gröning habe durch seine Tätigkeit, z. B. Wertgegenstände von Häftlingen zu plündern und an die SS weiterzuleiten, die SS finanziell unterstützt und einen „zumindest untergeordneten Beitrag“ zum organisierten Massenmord geleistet. Gröning war auch an der Rampe tätig. Er hatte für den Abtransport des Gepäcks zu sorgen sowie für die Reinigung des Bahnsteigs, damit dieser ordentlich aussah und die Deportierten arglos waren und bei der Ankunft des nächsten Deportationszuges keine Panik am Bahnsteig ausbreche.

Gröning sagte aus, er sei während der Deportationen aus Ungarn nur dreimal im Einsatz an der Rampe gewesen.[17] Während der im NS-Sprachgebrauch sogenannten Ungarn-Aktion habe sich die SS gerühmt, innerhalb von 24 Stunden 5.000 Leichen „entsorgen“ zu können, da die Krematorien durchgehend in Betrieb waren und zusätzliche Verbrennungsgruben errichtet wurden.[18] Die SS hatte in der ersten Zeit der „Ungarn-Aktion“ sogenannte „Waldseekarten“ von Auschwitz nach Budapest geschickt, um den Argwohn der Angehörigen zu beschwichtigen. Die eintreffenden Eisenbahnzüge hatten 45 bis 50 Waggons mit je 80 Deportierten, d. h. durchschnittlich an die 4.000 Personen. Um keine Unruhe am Bahnsteig aufkommen zu lassen, seien die Waggons nach und nach geöffnet worden, angepasst an die momentane Auslastung der Krematorien. Die Deportierten warteten in Fünferreihen und hatten anschließend zu Fuß zu den angeblichen Desinfektionskammern (Gaskammern) zu marschieren. Der Ablauf sei auch durch Funktionshäftlinge gesteuert worden. Der Anblick von lebenden Häftlingen vermittelte den Eindruck eines normalen Arbeitslagers und beschwichtigte etwaige Befürchtungen bzgl. Massenerschießungen. Die Stimmung unter den Ankommenden sei „unbedarft und völlig ahnungslos“ gewesen, wodurch es an der Birkenauer Rampe ruhig ablief und nicht zu Exzessen gekommen sei.[19] Weiter gab er zu Protokoll, dass er bei einer Suche nach entflohenen Häftlingen zum ersten Mal näher an die Tötungsmaschinerie von Birkenau herankam, und er Vergasungen und die Verbrennungsgruben sah.

Die zahlreichen Methoden, mit denen die SS die Arg- und Wehrlosigkeit der Opfer herbeiführte, wodurch die sehr hohe Vernichtungsrate ermöglicht wurde, wertete das Landgericht Lüneburg bei der späteren Urteilsbegründung als Mordmerkmal Heimtücke. Die Cyanidvergiftung mittels Zyklon B bewirkte bei den Todgeweihten einen bis zu 30-minütigen Todeskampf mit Innerer Erstickung und Krämpfen. Die Häftlinge wurden in Gruppen in die Gaskammern geführt und mussten während des eigenen Sterbens nicht nur erhöhte körperliche Qualen erleiden, sondern auch seelische Qual, da sie zudem den Todeskampf ihrer Familienanhörigen ertragen mussten. Dies wertete das Gericht als Mordmerkmal Grausamkeit.

Am 15. Juli 2015 wurde Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt.[20] Das Gericht würdigte beim Urteil seine körperlichen und seelischen Anstrengungen. Der 93-Jährige hatte in den Prozesstagen bis zur Erschöpfung durchgehalten. Er hebe sich aus der Masse der SS-Männer heraus, welche in Prozessen ihre Taten meist bestritten oder beschönigt haben: Er hatte detailliert über Auschwitz berichtet, hatte sich zu moralischer Verantwortung bekannt und Reue gezeigt. Das Gericht legte ihm zur Last, dass er mittels Buchhaltertätigkeit und Aufgaben während der Ankunft von Deportierten zum reibungslosen Ablauf der Tötungsfabrik beigetragen hat. Auch seine Aussage, dass er als SS-Buchhalter eine Waffe hatte und an der Suche nach einem entflohenen Häftling teilgenommen hat, bekräftigte das Urteil. Sämtliche SS-Männer hatten die Erlaubnis bzw. Dienstanordnung, z. B. auf geflohene Häftlinge ohne Vorwarnung zu schießen (vgl. sogenannte Postenpflicht).

Anwälte von Nebenklägern legten Revision gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof ein. Von den Anwälten Grönings wurde ebenfalls Revision eingelegt.

Siehe auch

Literatur

  • Laurence Rees: Auschwitz – Geschichte eines Verbrechens. Übersetzt von Petra Post. List Taschenbuch, List, Berlin 2005; 4. Auflage 2009, ISBN 978-3-548-60684-2.
  • Ernst Klee: Auschwitz. Täter, Gehilfen, Opfer und was aus ihnen wurde. Ein Personenlexikon. Fischer, Frankfurt am Main 2013, ISBN 978-3-10-039333-3.
  • Peter Huth (Hg.): Die letzten Zeugen – Der Auschwitz-Prozess von Lüneburg 2015. Eine Dokumentation. Reclam, Stuttgart 2015, ISBN 978-3-15-017088-5.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Früherer SS-Mann legt Geständnis ab. In: zeit.de. 21. April 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  2. Claudia von Salzen: Beihilfe zum Mord an 300.000 Menschen. In: zeit.de. 20. April 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  3. Auschwitz-Prozess: Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. In: zeit.de. 15. Juli 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  4. Gisela Friedrichsen: Kommentar zur Revision, spiegel.de, 18. Juli 2015, abgerufen am 12. August 2016
  5. a b Claudia von Salzen: Prozess gegen Oskar Gröning – Der „Buchhalter von Auschwitz“ sagt aus. In: Der Tagesspiegel vom 21. April 2015, S. 3.
  6. Claudia von Salzen: Oskar Gröning: „Wir waren dressiert, auf Befehl zu handeln“. In: Der Tagesspiegel. 27. April 2015, abgerufen am 18. Juli 2015.
  7. How Nazi guard Oskar Gröning escaped justice in 1947 for crimes at Auschwitz in: The Guardian, 16. Juli 2015, abgerufen am 17. Juli 2015.
  8. Wiebke Ramm: Urteil im Auschwitz-Prozess: „Sie wollten zu der schneidigen, zackigen Truppe der SS gehören“. In: Spiegel Online. 15. Juli 2015, abgerufen am 16. Juli 2015.
  9. Gudula Hörr: Der Mann, der das Geld der Juden zählte. In: n-tv.de. 21. April 2015, abgerufen am 27. Juli 2015.
  10. Alexandra Kraft: Wie Irene Weiss die Hölle von Auschwitz erlebte. In: stern.de. 6. Mai 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.
  11. a b Matthias Geyer: Vergangenheitsbewältigung: Der Buchhalter von Auschwitz. In: Der Spiegel. Nr. 19, 2005, S. 154–160. (online).
  12. Auschwitz-Prozess – Zyklon B und der Todeskampf. In: welt.de. 27. Mai 2015, abgerufen am 16. Juli 2015.
  13. Prozesse: Lüneburger Auschwitz-Prozess: Zyklon B und der Todeskampf. In: Focus Online. 26. Mai 2015, abgerufen am 16. Juli 2015.
  14. Ndr: Auschwitz-Prozess: Zeuge belastet Gröning. In: ndr.de. 26. Mai 2015, abgerufen am 16. Juli 2015.
  15. Die Justiz schärft ihren Blick auf Auschwitz Artikel auf zeit.de vom 21. Juli 2015
  16. „Er mag alt sein – das sind die Überlebenden auch“. Artikel auf welt.de vom 20. April 2015.
  17. Auschwitz-Prozess − Gröning will bei Selektion von Juden nur ausgeholfen haben. Auf Zeit-Online vom 22. April 2015.
  18. Beitrag auf ndr.de
  19. Gisela Friedrichsen: Oskar Gröning im Auschwitz-Prozess: „In einem Konzentrationslager ist das nun mal so“. In: Spiegel Online. 22. April 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.
  20. Urteil im Auschwitz-Prozess: Früherer SS-Mann Oskar Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt. In: Spiegel online. 15. Juli 2015, abgerufen am 22. Juli 2015.