Passagier

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Ein Passagier (vom Französischen: passager, passajour = Reisender, ursprünglich aus dem lateinischen passus = Klafter, Schritt) ist eine Person, die mit einem Fahrzeug als Reisender befördert wird und das Verkehrsmittel weder selbst lenkt noch zum technischen oder Servicepersonal gehört.

Definition des öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrs

Im öffentlichen oder halböffentlichen Verkehrsmittel des Personenverkehrs gemäß einer Beförderungsbedingung werden die Passagiere allgemein als Fahrgäste bezeichnet.

Passagiere im engeren Sinne sind speziell Reisende des Schiffs- und Flugverkehrs. Der Reisende in einem Land- und Binnengewässerfahrzeug wird traditionell als Fahrgast bezeichnet.

Passagiere und Fahrgäste entrichten zumeist ein Beförderungsentgelt (auch „Fahrpreis“ oder „Passage“ genannt), zum Beispiel Taxe (bei Taxifahrten). Die Berechtigung für die Nutzung ist je nach Verkehr verschieden: Fahrkarte und speziell bei Flugreisen der Flugschein (beim Boarding nur noch die Bordkarte).

Straßenverkehr

Als Passagiere gelten hier Personen, die das Fahrzeug zum Erreichen eines Zielortes benutzen. Dabei ist es ohne Belang ob:

  • die Passagiere am Ziel oder den Zielen aussteigen (Beispiel: Stadtrundfahrt),
  • das jeweilige Fahrzeug allgemein gewerblich betrieben wird,
  • die Passagiere für die fragliche Fahrt bezahlen oder unentgeltlich befördert werden (Beispiel: Vereinstrainer als Fahrer),
  • die tatsächliche Anzahl Personen die magische Grenze von 9 (Einordnung des Fahrzeuges als Bus) tatsächlich überschreitet.

Bei Anwesenheit auch nur eines einzigen Passagiers ergibt sich die erforderliche Befähigung (Führerscheinklasse) für den Fahrer aus der maximalen Anzahl der Sitzplätze des Fahrzeuges.

Nicht als Passagiere gelten neben dem Fahrer Personen, die eine berufliche Tätigkeit an Bord des fahrenden Fahrzeuges ausüben müssen. Sind ausschließlich solche Personen an Bord, gilt auch ein beliebig großer Bus als leer und darf mit der Führerscheinklasse C, Erweiterung 172 („Leerer Bus“) bewegt werden:

  • Servicepersonal
  • Entwicklungsingenieure und Messtechniker in der Fahrzeug- und Motorenherstellung
  • Technisches Servicepersonal (Mechaniker bei Überprüfungsfahrten)
  • Sachverständige, z. B. zur Durchführung einer Hauptuntersuchung
  • Fahrschüler, Fahrlehrer und Prüfer
  • Lotsen, z. B. auf weitläufigen Werksgeländen

Diese Personen müssen nicht zwingend am Ort des Einstiegs wieder aussteigen, sofern der Ort des Aussteigens sich nicht aus einem zu erreichenden Ziel sondern aus der Beendigung eines Arbeitsauftrages ergibt.

Luftfahrt

In der Luftfahrt wird auch bei reinen Privatflügen streng zwischen Besatzung bzw. Piloten und Passagieren unterschieden (zum Beispiel bei der Ermittlung des Fluggastaufkommens): Jeder Mitflieger, der nicht Teil der Besatzung ist, ist „Passagier“ oder gemäß ICAO-Code „PAX“ (Abk. für persons approximately).

Trivia

Das Luftfahrtjargon-Wort „Pax“ könnte eine für den amerikanischen Sprachgebrauch typische Verkürzung des mehrsilbigen Wortes „Passenger“ sein, der Ursprung ist jedoch umstritten. Mittlerweile wird Pax (Plural Paxe[1]) auch im übrigen Verkehrsgewerbe, der Touristik, in Hotellerie und Gastronomie als Bezeichnung für den Gast verwendet.

Bildbeispiele

Siehe auch

Weblinks

Commons: Passengers – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Passagier – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Duden. In: duden.de. Bibliographisches Institut GmbH, abgerufen am 7. Dezember 2014.