Personalausweis

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Der Personalausweis ist ein von staatlichen Stellen ausgegebener Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines amtlichen Lichtbildausweises. Personalausweise werden auch gemäß Art. 27 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen[1] von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen an Staatenlose ausgestellt, die keinen gültigen Reiseausweis besitzen.

Deutschland

In Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis

Der deutsche Personalausweis ist ein amtlicher Lichtbildausweis als Identitätsnachweis. Grundsätzlich vergibt ihn die für den Hauptwohnsitz zuständige Personalausweisbehörde auf Antrag des Bürgers. Deutsche ab 16 Jahren sind zum Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses verpflichtet. Ab 1. April 1987 erfolgte die Ausgabe von Personalausweisen in Form von kunststofflaminierten Karten mit Papierinlett im ID-2-Format (10,5 cm × 7,4 cm). Seit 1. November 2010 erfolgt die Ausgabe des neuen Personalausweises (nPA) im ID-1-Format (Scheckkartengröße) mit RFID-Chip, in dem die Personaldaten und die biometrischen Daten (Lichtbild sowie optional zwei Fingerabdrücke) gespeichert werden. Die Chip-Funktionen des Personalausweises sind komplett auch in dem Open-Source-Projekt „PersoSim“ implementiert. In diesem Projekt wird der Personalausweis sowie das dazugehörige Lesegerät in Software simuliert.[2]

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden.[3]

Österreich

Österreichischer Personalausweis (seit 2002)

Der österreichische Personalausweis wurde in seiner heutigen Form im Jahr 2002 im Scheckkartenformat eingeführt. Rund zehn Prozent der Österreicher besitzen dieses Dokument.[4]

Für Kinder unter zwölf Jahren gilt der Personalausweis fünf Jahre, danach zehn Jahre. Personendaten können seit der Umstellung auf das Scheckkartenformat am 9. Jänner 2002 nicht mehr verändert werden, es ist eine kostenpflichtige Neuausstellung erforderlich.

Nicht zu verwechseln ist der österreichische Personalausweis mit dem Identitätsausweis, der kein Reisedokument ist.

Die Ausstellung des Personalausweises kostet 61,50 Euro, und der Antrag muss persönlich gestellt werden.[5] Er ist in allen Staaten der Europäischen Union und den meisten anderen Staaten Europas gültig (außer Weißrussland, Kosovo, Russland, Türkei und Ukraine). Auch Georgien akzeptiert den Personalausweis.

Eine verbindliche, aktuelle Auskunft, ob für die Einreise der Personalausweis ausreichend ist, kann über das Bürgerservice des Außenministeriums bei den länderspezifischen Reiseinformationen[6] unter Angabe des Landes und des Punktes „Reiseinformation“ abgefragt werden.

Schweiz

Identitätskarten (IDK, umgangssprachlich ID) sind die amtlichen Personalausweisdokumente der Schweiz und als Passersatz in den meisten Ländern Europas sowie in der Türkei gültig.[7][8] Sie sind als Kunststoffkarten im Scheckkartenformat ausgeführt und haben beiderseits eine bläuliche Grundfarbe. Frühere Ausgaben waren in Papierform hergestellt. Die Identitätskarte hat für Erwachsene zehn Jahre Gültigkeit, für Kinder bis zum dritten Lebensjahr drei Jahre und für 3- bis 18-Jährige fünf Jahre.

Ausländer erhalten keine Identitätskarten, sondern sogenannte Ausländerausweise, die sich je nach Art der Aufenthaltsbewilligung unterscheiden und von den kantonalen Behörden ausgestellt werden.

Der Begriff „Personalausweis“ wird in der Schweiz üblicherweise für den Mitarbeiterausweis verwendet (siehe auch Helvetismus).

Belgien

In Belgien werden an die Bevölkerung sukzessive elektronische Personalausweise mit Kartenchip – die sogenannte „eID“ – im Scheckkartenformat ausgegeben. Auf dem Chip sind neben den Informationen, die sich auch in gedruckter Form auf der eID befinden, lediglich die Adresse des Inhabers (nicht aufgedruckt) und eine elektronische Signatur gespeichert. Zur eindeutigen Identifikation im Internet können passende Kartenlesegeräte erworben werden. Gezielt werden diese neuen Ausweise zunächst an Erstbesitzer, also vornehmlich Jugendliche, ausgegeben. Sie werden mit Jugendschutzfunktionen kombiniert. So sollen etwa Chaträume eingerichtet werden, die nur von Chipkarteninhabern mit einem bestimmten Alter benutzt werden können. Die eID ist fünf Jahre gültig und kostet 15 Euro.

Republik China

Die aktuelle Fassung des Personalausweises (chinesisch 身分證, Pinyin shēnfēnzhèng) in Taiwan wird seit dem 21. Dezember 2005 herausgegeben. Auf der Vorderseite ist der Name, ein Foto, das Geschlecht, das Geburts- und Ausstellungsdatum und die Ausweisnummer angegeben. Auf der Rückseite wird der Name des Vaters, der Mutter und des Ehepartners (und sofern vorhanden dessen Rang in der Armee) sowie der Geburtsort angegeben. Der Personalausweis wird in lokalen Stellen der Haushaltsregistrierungsbehörde ad hoc ausgestellt und besteht aus einer laminierten und mit Hologrammen überzogenen Papierkarte, die ferner mit einem Barcode versehen ist

Für die auf Taiwan lebenden Ausländer wird ein Alien Resident Certificate (chinesisch 外僑居留證, Pinyin wàiqiáo jūliúzhèng) herausgegeben. Es erfüllt ähnliche Funktionen wie der Personalausweis, dient allerdings zusätzlich für die Wiedereinreise nach Taiwan. Er zeigt unter anderem die Staatsangehörigkeit, den Namen in lateinischen Buchstaben und in Chinesisch, die Gültigkeit, die Passnummer und den Zweck des Aufenthalts in der Republik China. Für Ausländer mit längerem Aufenthalt wird das Alien Permanent Resident Certificate ausgestellt. Die Aufenthaltskarten für Ausländer in der Republik China ähneln einer Kreditkarte, vormals waren sie aus Papier gefertigt.

Estland

Estnischer Personalausweis eines finnischen Staatsbürgers

In Estland gibt es den Personalausweis seit Anfang 2002. Davor musste man auch zum Ausweisen im Inland den Reisepass benutzen. Beim Personalausweis handelt es sich um eine Chipkarte, die auch noch für andere Zwecke einsetzbar ist. So kann man damit beispielsweise (wenn man am PC ein Kartenlesegerät hat) rechtskräftige Verträge mit digitaler Signatur unterschreiben. Der Personalausweis gilt ebenso als Nachweis der Krankenversicherung. Des Weiteren kann man den Chip in Tallinn in öffentlichen Verkehrsmitteln als Nachweis für das Vorhandensein von Fahrkarten benutzen. Die Fahrkarte wird durch das Bezahlen des fälligen Betrages und das Mitteilen der Personenidentifikationsnummer (nicht zu verwechseln mit der Ausweisnummer) erworben. Für estnische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die übrigen EU-Länder, Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz, für alle anderen Länder ist der Reisepass mitzunehmen. Für Personen unter 18 Jahren wird der Ausweis für fünf Jahre ausgestellt und ab 18 Jahren für zehn Jahre.

Ausländern wird als Nachweis für das Vorhandensein der Aufenthalts- bzw. Arbeitsgenehmigung statt eines Passaufklebers der Ausweis ausgehändigt.

Finnland

In Finnland werden Personalausweise (finnisch: henkilökortti, schwedisch: identitetskort) im Scheckkartenformat von der Polizei ausgegeben. Personalausweise, die ab dem 1. März 1999 ausgegeben worden sind, sind als Reisedokumente in der EU gültig.[9] Die Polizei stellt auch Personalausweise an Ausländer mit Wohnsitz in Finnland aus. Diese sind aber nicht als Reisedokument verwendbar.

Die Personalausweise enthalten einen Chip und können zur Identifizierung mittels elektronischer Signatur eingesetzt werden.[10] Insbesondere Behördendienste (wie die Steuerbehörde) können so über das Internet in Anspruch genommen werden.

Im Alltag verwenden viele Finnen entweder den Führerschein oder die mit Lichtbild versehene Sozialversicherungskarte (KELA-Karte) als Ausweis. Das Ausstellen von KELA-Karten mit Bild wurde jedoch zum 13. Oktober 2008 eingestellt; stattdessen kann der Personalausweis mit den sozialversicherungsrelevanten Informationen versehen werden.[11] Insofern wird die Verbreitung des eigentlichen Personalausweises voraussichtlich zunehmen.

Beim Einsatz von ausländischen Ausweisen oder Führerscheinen gibt es gelegentlich Probleme, weil darauf die in Finnland allgegenwärtige Personennummer nicht enthalten ist (auf den finnischen Führerscheinen dagegen schon). Deswegen kann es für Ausländer in der Praxis von Vorteil sein, sich einen finnischen Personalausweis zu beschaffen, wenn man nicht seinen Führerschein eintauschen möchte.

Italien

Reguläre italienische Carta d’Identità

In Italien wird der Personalausweis Carta d’Identità (deutsch: Identitätskarte) genannt und ist zehn Jahre gültig. Die reguläre Papierfarbe war Beige. Die neuen Personalausweise haben ein Scheckkartenformat. Es werden beim Antrag vier biometrisch geeignete Fotos benötigt. Der Fingerabdruck ist seit 2010 Bestandteil des Personalausweiskonzeptes. Im italienischen Personalausweis kann keine Adressenänderung durchgeführt werden, sodass es sich empfiehlt, im Falle eines Umzuges die Kopie der entsprechenden Meldebestätigung bei sich zu haben. Für die sprachlichen Minderheiten in Norditalien werden zweisprachige Ausweise ausgegeben (in Friaul-Julisch Venetien nur auf Antrag). Es gibt drei mehrsprachige Versionen:

Je nach Sprachversion hat das Dokument verschiedene Farben: Grün für Südtirol, Blau für Aosta, Dunkelgrün für Friaul-Julisch Venetien und Braun für italienisch. Der Ausweis wird von den Gemeinden und Konsulaten für Italiener und in Italien lebende Ausländer (mit Angabe ihrer Staatsangehörigkeit) ausgestellt.

Japan

In Japan gibt es keinen Personalausweis. Stattdessen wird der Führerschein benutzt, auf dem auch die Adresse gedruckt ist und der in bestimmten Zeitabständen erneuert werden muss. Zur Personenidentifizierung kann die Krankenversicherungskarte als Ausweisdokument verwendet werden.

Kroatien

In Kroatien wird der Personalausweis Osobna iskaznica genannt und ist ab dem 16. Lebensjahr gesetzlich vorgeschrieben. Der kroatische Personalausweis ist zweisprachig (Kroatisch und Englisch), während der Reisepass (Putovnica) dreisprachig (Kroatisch, Englisch und Französisch) ist. Für kroatische Staatsbürger berechtigt der Personalausweis zu Reisen in die EU-Staaten sowie in die übrigen Länder Südosteuropas (wie Montenegro, Bosnien-Herzegowina).

Namibia

In Namibia werden Personalausweise an alle Namibier und Personen mit dauerhaftem Aufenthaltstitel ab 16 Jahren kostenfrei ausgestellt. Diese sind unbegrenzt gültig.

Saudi-Arabien

Bitaqat al-Hawiyya al-Wataniyya (2. Serie)
Bitaqat al-Hawiyya al-Wataniyya (3. Serie)

Im Königreich Saudi-Arabien stellt die National ID Card (arabisch بطاقة الهوية الوطنية Bitaqat al-Hawiyya al-Wataniyya), im Allgemeinen unter dem alten Namen als Bitaqat al-Ahwal al-Madaniyya / بطاقة الأحوال المدنية bezeichnet, das identifizierende Ausweisdokument dar und gilt als Beweisdokument der Staatsangehörigkeit. Die Karte wird bei Behörden und anderen Einrichtungen wie Banken zur Vorlage verlangt. Die Karte kann ebenso für Reisen innerhalb des Golf-Kooperationsrates verwendet werden. Seit April 2010 können auch Frauen die Karte für Reisen in diese Staaten nutzen, ohne dass ein männlicher Vormund für die Ausreise benötigt wird. Diese wird bei Reisen in Staaten außerhalb des Golf-Kooperationsrates durch eine gelbe Karte gleichen Formats ergänzt.

Gestaltung und gespeicherte Daten

Seit 2010 hat der Ausweis das Format einer Kreditkarte (ähnlich dem deutschen Personalausweis) und besitzt darüber hinaus auf der Rückseite einen 2,86-Megabyte-Magnetstreifen zur Datenspeicherung, der ein optisches Hologramm des Lichtbildes des Inhabers aufweist. Die Karte enthielt bis 2009 einen kontaktbehafteten Chip als zusätzlichen Speicher. Ein Barcode auf der Vorderseite ermöglicht die Identifikation über das Intranet der Behörden, da der Ausweis nicht maschinenlesbar ist. Auch ist man aufgrund biometrischer Merkmale von der im traditionellen Gewand angefertigten Farblichtbildaufnahme zur schärfer konturierten schwarz-weiß-Aufnahme zurückgekehrt. Bis auf die Wortlaute „National ID Card“, „Kingdom of Saudi Arabia“ und „Ministry of Interior“ werden alle Angaben zur Person in arabischer Schrift abgedruckt. Die Gültigkeit beträgt zehn Jahre gemäß dem islamischen Mondkalender. Der Personalausweis wird, anders als der saudische Reisepass, auch im Landesinneren bei Stichproben an Polizeikontrollpunkten und insbesondere bei der Einreise in die heiligen Stätten Mekka und Medina zur Vorlage verlangt. Das Nichtmitsichführen des Ausweises kann eine Geldstrafe zur Folge haben. Bei Verlust ist dies umgehend der ausstellenden Behörde, dem Einwohnerzentralamt al-Ahwal al-Madaniyya, mitzuteilen, das getrennt vom Amt zur Ausstellung von Reisepässen ein Organ des Innenministeriums darstellt. Anders als in Österreich ist die Abgabe aller zehn Fingerabdrücke obligatorisch. Bis etwa 2009 beschränkte sich die Abgabe des Fingerabdrucks auf den linken Daumen mit herkömmlicher Tinte und auf Papier.

Schweden

Bis 2005 gab es in Schweden keinen Personalausweis (schwedisch legitimationshandling, meist verkürzt zu legitimation, oder auch ID-kort genannt) im Sinne eines Reisedokuments. Da Banken aber eine Form der Identitätsüberprüfung benötigen, gab es schon davor Ausweiskarten, die von der jeweiligen Bank oder der Post ausgestellt wurden. Diese erfüllen den von der schwedischen Normierungsorganisation SIS vorgegebenen Standard. Zum Reisen berechtigt dieser Ausweis prinzipiell nicht, ausgenommen die Staaten der Nordischen Passunion. Diese Karten haben sich, obwohl offiziell eigentlich nicht verpflichtend und auch nicht von den staatlichen Melde- oder Polizeibehörden ausgegeben, mit der Zeit de facto zu einem Personalausweis entwickelt. Bei bestimmten Tätigkeiten wie dem Eröffnen eines Bankkontos, dem Ablegen einer Führerscheinprüfung, dem Abholen eines Pakets, dem Bezahlen mit Karte oder dem Besuch eines Arztes ist das Vorzeigen eines solchen Ausweises erwünscht oder sogar gefordert. Für in Schweden lebende Ausländer stellt dies oft ein Problem dar, da ihr Personalausweis oder Pass in bestimmten Fällen (so beim Arztbesuch) nicht akzeptiert wird, da diese Dokumente nicht die schwedische Personennummer enthalten. Daher bemühen sich auch Ausländer oft um einen solchen Ausweis. Der schwedische Führerschein kann auch als Personalausweis verwendet werden.

Seit 2005 gibt es zusätzlich noch den nationalen Personalausweis (nationellt id-kort), der wie die Pässe auch von der Polizei ausgegeben wird. Er berechtigt zum Reisen innerhalb des Schengenraums und anderen Ländern, die einen solchen Personalausweis akzeptieren. Der Ausweis wurde allerdings anfänglich nur sehr zögerlich angenommen, da für ihn keinerlei Werbung gemacht wurde und die meisten Schweden ohnehin einen Reisepass besitzen; zudem hat der nationale Personalausweis einen höheren Preis als ein Reisepass. So wurden in den ersten drei Monaten nur 7.000 statt der ursprünglich kalkulierten 200.000 Ausweise beantragt.[12] Mittlerweile (Juli 2009) wurden rund 260.000 Personalausweise ausgestellt. Die Nachfrage ist immer noch weit geringer als die nach Reisepässen. Im Jahr 2008 wurden rund 930.000 Pässe ausgestellt, aber nur 100.000 Personalausweise. Der schwedische Personalausweis hat die Größe einer Scheckkarte.

Seit Anfang 2007 ist es für in Schweden wohnende Ausländer schwierig, einen Ausweis zu beantragen, da Banken oft die Ausstellung eines Ausweises verweigern und der Svensk Kassaservice, ein Tochterunternehmen der schwedischen Post, die Regelungen zunächst verschärfte und zum 1. Mai 2008 die Ausstellung von Ausweisen ganz eingestellt hat, da er ohnehin Ende 2008 abgewickelt wurde. Als Umweg zu einem Ausweis bot sich in Einzelfällen nur der Umtausch des ausländischen Führerscheins in einen schwedischen Führerschein an. Das Problem gelangte schon im März 2007 in die Öffentlichkeit und verschärft wurde es noch dadurch, dass die Situation einen potenziellen Verstoß gegen EU-Recht darstellte. Daher führte die Regierung eine Untersuchung durch. Der damit befasste Richter legte im Dezember 2007 seine Vorschläge vor.[13] Die Regierung beauftragte das Skatteverket, die schwedische Finanz- und zugleich Meldebehörde, ab Mitte 2009 Ausweise an Ausländer abzugeben. Anträge werden seit 1. Juni 2009 angenommen.[14] Jedoch gab es in der Startphase erhebliche Probleme bei der Ausgabe der Karten.[15] Die Neuregelung deckte zudem nur Personen ab, die einen Bürgen mit Ausweis zur Antragsstellung mitbringen konnten oder im Besitz eines EU/EFTA-Passes waren, der nach dem 1. September 2006 ausgestellt war. Da der Bürge ein naher Verwandter (Eltern, Großeltern, Geschwister) oder eine Person mit beruflicher Verbindung zum Antragsteller sein musste, waren damit nach wie vor zahlreiche Ausländer vom Zugang zu dem Ausweis abgeschnitten.[16] Mittlerweile (2013) sind allerdings auch Sachbearbeiter von Behörden, die den Antragsteller persönlich kennen, als Bürgen anerkannt.[17] Bei Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis haben, kann auch ein Abgleich der angegebenen Personendaten mit denen der Ausländerbehörde als Identitätsnachweis anerkannt werden.[18]

Spanien

Datei:ID-card-spain-(01).png
Bis 2006 ausgestellter Spanischer Personalausweis
Datei:DNIe3.0 Spanish ID Card.png
Aktueller spanischer Personalausweis (DNIe 3.0)

In Spanien wird der Personalausweis als Identitätsausweis (spanisch: DNI = Documento Nacional de Identidad) bezeichnet und ist ab dem 14. Lebensjahr verpflichtend.[19] Zusätzlich ist die Dokumentennummer eine der wichtigsten Personendaten – noch vor dem Geburtsdatum – und erscheint in allen amtlichen Schriftstücken. Spanier sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Dokumentennummer bei vielen Gelegenheiten, etwa auch bei Bankgeschäften, anzugeben. Bei der Beantragung wird der Fingerabdruck erfasst.[19] Bei älteren Versionen des DNI war der Fingerabdruck auch auf dem Ausweis abgedruckt. Die aktuelle Generation speichert den Fingerabdruck in einem hoch gesicherten Chip auf der Karte. Das Erfassen der Fingerabdrücke aller Spanier wurde 1940 während der Franco-Diktatur eingeführt. Bis April 2016 wurden in Spanien bereits mehr als 49,5 Millionen elektronische Personalausweise ausgestellt.[20]

Vor oder im 5. Lebensjahr ausgestellte Identitätsausweise gelten zwei Jahre, im 6. bis zum 30. Lebensjahr ausgestellte Ausweise gelten fünf Jahre, im 31. bis 70. Lebensjahr ausgestellte Dokumente gelten zehn Jahre, Personen mit einem Alter ab 70 Jahren erhalten einen Identitätsausweis von unbegrenzter Gültigkeit [21] (theoretisch bis zum 1. Januar 9999).

Seit 2015 wird eine neuere Version des DNI, der DNIe 3.0, ausgestellt. Er ist mit einem sichereren Chip als der Vorgänger und mit NFC-Technologie ausgesttet. Eine Android-App kann mittels NFC auf die Daten des Ausweises zugreifen und dort können dann administrative Angelegenheiten durchgeführt werden.[22]

In den Autonomen Gemeinschaften mit kooffizieller Sprache werden sowohl einsprachige, als auch zweisprachige Ausweise ausgegeben. Es gibt vier mehrsprachige Versionen: [23]

Der spanische Ausweis wird auch spanischen Staatsbürgern ausgestellt, die im Ausland leben. Der Ausweis muss allerdings auf spanischem Staatsgebiet beantragt werden und kann dementsprechend nicht in einer Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden. Zuständig für die Ausstellung ist die Polizei vor Ort.[24]

Ausländer, die aus der Europäischen Union stammen und in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung für mehr als drei Monate besitzen, bekommen eine Identifikationsnummer für Ausländer (span.: NIE = Número de Identidad de Extranjero) zugeteilt. Ihnen wird weder ein Personalausweis noch ein Identitätsausweis für Ausländer ausgestellt und sie müssen sich somit mit einer Eintragungsbescheinigung (certificado de registro) und einem gültigen Reisepass des Herkunftslandes ausweisen.[25]

Ausländern, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union stammen und in Spanien eine Aufenthaltsgenehmigung für länger als sechs Monate besitzen, wird ebenfalls eine Identifikationsnummer zugeteilt und zusätzlich ein Identitätsausweis für Ausländer (span.: TIE = Tarjeta de Identidad de Extranjero) in Scheckkartenform ausgestellt. Sie haben sich mit diesem Dokument in Spanien auszuweisen und benötigen somit keinen Reisepass oder Visum, um ein- bzw. auszureisen.[26]

Nordamerika

In den Vereinigten Staaten gibt es keinen Personalausweis im eigentlichen Sinn. Als Ersatz dient der Führerschein mit Foto, der auf Wunsch auch für Nicht-Autofahrer als State Identity Card ausgestellt wird (ID Card). Im schriftlichen und behördlichen Umgang erfüllt die Social Security Card die Funktion des Ausweises. Dabei wird bereits die Mitteilung der Sozialversicherungsnummer allein zur persönlichen Identifikation verwendet. Deshalb wird strikt empfohlen, die Nummer nur Behörden oder vertrauenswürdigen Institutionen (Bank, Arbeitgeber) zu nennen.

Seit 2008 gibt es neben dem Reisepass eine Passport Card. Die Karte wird vom Außenministerium ausgestellt und kann von US-Staatsangehörigen für Reisen auf dem Land- und Seeweg innerhalb von Nordamerika und der Karibik verwendet werden.

Armeeangehörige weisen sich in Deutschland gegenüber Behörden, beispielsweise den Standesämtern, mit ihrer ID Card aus.

Ähnlich wie in den USA wird auch in Kanada der Führerschein als Identitätsdokument verwendet. Einige Provinzen (z. B. Ontario) stellen daher auf Antrag auch eine sogenannte Photo Card aus, die von der Gestaltung her dem jeweiligen Führerschein entspricht.[27]

Weblinks

Commons: Identity documents – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Personalausweis – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Biometrische Personalausweise
Prüfziffern auf Personalausweisen
Bestimmungen für das Passbild

Einzelnachweise

  1. Website des Bundesministeriums des Inneren
  2. PersoSim – der Open Source Simulator für den elektronischen Personalausweis. Bei persosim.de
  3. Staatsangehörigkeitsurkunde; Ausstellung. Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, abgerufen am 3. August 2016.
  4. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_10263/index.shtml
  5. http://www.help.gv.at/Content.Node/3/Seite.030100.html
  6. http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation/laenderspezifische-reiseinformationen.html
  7. § 3 Abs. 3 Nr. 5 der Aufenthaltsverordnung
  8. Reiseinformationen TCS
  9. http://www.poliisi.fi/poliisi/home.nsf/pages/FBE0F0FAE211F4E8C2256C29002BF129?opendocument
  10. http://www.sahkoinenhenkilokortti.fi/vrk/fineid/home.nsf/pages/index_eng
  11. http://www.kela.fi:80/in/internet/english.nsf/NET/170708145929HS?OpenDocument
  12. http://www.sr.se/cgi-bin/blekinge/nyheter/artikel.asp?artikel=768534
  13. Foreigners to be issued Swedish ID – from 2009
  14. http://www.skatteverket.se/download/18.6f9866931215a607a4f80005238/Tyska.pdf
  15. http://www.dn.se/sthlm/fortsatta-problem-med-id-kort-pa-skatteverket-1.898805
  16. http://hd.se/helsingborg/2009/06/26/omoejligt-att-faa-svenskt-id-kort/
  17. Anerkannte Bürgen für schwedischen Ausweis für Ausländer (schwedisch)
  18. Bedingungen für Ausstellung eines schwedischen Ausweises für Ausländer (schwedisch)
  19. a b "Gobierno de España. Ministerio de la Presidencia. Real Decreto 1553/2005, de 23 de diciembre". Website des spanischen Ministeriums der Präsidentschaft. Königlicher Erlass 1553/2005 (23. Dezember). Abgerufen 15. April 2015
  20. Portal del DNIe. Website des spanischen Personalausweises. Abgerufen 26. April 2016.
  21. Gobierno de España. Ministerio del Interior. Concepto y validez del DNI. Website des spanischen Innenministeriums. Abgerufen am 14. April 2015
  22. "Implementación NFC en DNIe3.0". Website des spanischen Personalausweises. Abgerufen 26. April 2016.
  23. "Gobierno de España. Ministerio del Interior. Cómo obtener su DNI". Website des spanischen Innenministeriums. Abgerufen 14. April 2015.
  24. "Gobierno de España. Ministerio del Interior. Tramitación del DNI". Website des spanischen Innenministeriums, abgerufen 14. April 2015.
  25. "Gobierno de España. Ministerio de la Presidencia. Real Decreto 240/2007, de 16 de febrero". Website des spanischen Ministeriums der Präsidentschaft. Königlicher Erlass 240/2007 (16. Februar) über die Einreise, freien Personenverkehr und Aufenthalt von aus der EU stammenden Ausländern in Spanien.
  26. "Gobierno de España. Ministerio de la Presidencia. Real Decreto 557/2011, de 20 de abril". Website des spanischen Ministeriums der Präsidentschaft. Königlicher Erlass 557/2011 (20. April) über die Rechte und Pflichten von Ausländern in Spanien.
  27. Ontario Photo Card Ontario.ca. ontario.ca, abgerufen am 15. April 2015.