Religionsunterricht

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Aufgabe des Religionsunterrichtes (früher auf Zeugnissen auch gekennzeichnet als: Religionslehre) ist es, in die Glaubensinhalte, Geschichte und Wertesysteme einer oder auch verschiedener Religionen einzuführen. Man unterscheidet schulischen Religionsunterricht (schRU) und außerschulischen Religionsunterricht (aRU).

Religionsunterricht wird in der Regel aus der bekennenden Warte einer Lehrkraft erteilt, die der betreffenden Religionsgemeinschaft angehört. Somit gibt der Religionsunterricht von vornherein nicht vor, von einem neutralen Standpunkt aus erteilt zu werden. Bei der Religionskunde oder auch dem Ethikunterricht hingegen haben Lehrkräfte ihre eigenen Bekenntnisse oder Überzeugungen hintanzustellen und lediglich vergleichende Kenntnisse über verschiedene Religionen und deren Glaubenslehren zu vermitteln.

Die Traditionen und Gestaltungen des Religionsunterrichtes und gegebenenfalls auch die Einbindung in den allgemeinen Schulunterricht differieren bereits innerhalb Europas erheblich.

Nicht selten wird Religionsunterricht außerschulisch, also außerhalb des offiziellen Schulbetriebs durch die verschiedenen Glaubensgemeinschaften als Gemeindeunterricht (früher auch „Sonntagsschule“) und Ähnlichem erteilt. Solche Formen sind z.B. die Kinderkirche, der Erstkommunions-, Firmungs- bzw. Konfirmandenunterricht, Bibelstunden oder Koranschulen. Die Konfessionen erteilen ihren Religionsunterricht in den jeweiligen Gemeindezentren bzw. Schulen, in ihren Gotteshäusern (Kirchen, Moscheen, Synagogen, Tempeln usw.) oder bei kleinen Konfessionen in privaten Räumlichkeiten.

Religionsunterricht weltweit

Amerika

USA

In den Vereinigten Staaten von Amerika wird an öffentlichen Schulen kein Religionsunterricht erteilt, sondern ausschließlich von den Religionsgemeinschaften in deren eigenen Einrichtungen angeboten. Dies entspricht den Grundsätzen der Trennung von Staat und Kirche und der Religionsfreiheit gemäß dem ersten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.

Asien

Türkei

Der Religionsunterricht in der Türkei ist stark vom kemalistischen Grundsatz des Laizismus geprägt. Faktisch bestehen in der Türkei heute drei unterschiedliche Formen des Religionsunterrichts: Der staatliche Unterricht an den Schulen; der von den islamischen Religionsgemeinschaften getragene „Koranunterricht“, der allerdings unter der Aufsicht des Diyanet İşleri Başkanlığı (Präsidium für religiöse Angelegenheiten) steht; sowie drittens die eher illegalen Formen geheimer Korankurse.

Europa

Dänemark

In Dänemark schreibt das nationale Schulgesetz (folkeskolelov) §5.1 c) fest, dass Christentumslehre (kristendomskundskab) von der 0. bis zur 9. zu unterrichten sei. Mit Ausnahme des Jahrgangs, in dem der Konfirmandenunterricht stattfindet.[1] Das sind der 7. oder der 8. Jahrgang.[2] Der Konfirmandenunterricht findet in einem dafür vorgesehen Raum außerhalb der Schule statt und wird normalerweise vom Pfarrer wahrgenommen, der auch die Konfirmation vornimmt.[3]

Kristendomskundskab ist ein obligatorisches, nichtverkündendes Schulfach, das unter anderem zur Aufgabe hat, die Schüler mit der dänischen Kultur vertraut zu machen und zu ihrem Verständnis anderer Kulturen beizutragen. Eltern können ihre Kinder vom Fach freistellen, es wird jedoch keine Unterrichtsalternative angeboten.[4]

Das Fach ist kein obligatorisches Prüfungsfach in der Folkeskolens Afgangsprøve, sondern wird vom Unterrichtsministerium ausgelost. Es kann entweder mündliches oder schriftliches Prüfungsfach sein.[5] Der Lehrplan (Fælles Mål) des Faches sieht vor, dass die Schüler ab der 7. Klasse auch über die anderen Weltreligionen unterrichtet werden.[6]

Aktuell wird das Fach mehrheitlich von Lehrern unterrichtet, die das Fach im Rahmen ihrer Lehrerausbildung nicht studiert haben (57 %, Stand: Schuljahr 2014/15).[7]

Deutschland

Der Religionsunterricht in Deutschland im Sinne des Grundgesetzes ist schulischer Religionsunterricht in öffentlichen Schulen. Daneben steht es Religionsgemeinschaften frei, religiöse Unterweisung auch als außerschulischen Religionsunterricht anzubieten.

Erteilt wird der Religionsunterricht entweder von staatlichen Lehrkräften (beauftragt von den konfessionellen Institutionen und unter deren Fachaufsicht) oder direkt von der jeweiligen Glaubensgemeinschaft ausgebildeten und beauftragten Lehrkräften. In Deutschland erfolgt die Ausbildung der Religionslehrer/innen an Religionspädagogischen Instituten sowie an theologischen Fakultäten staatlicher Universitäten.

Hauptanbieter an deutschen Schulen sind die dem Christentum angehörenden Konfessionen bzw. Bekenntnisse der evangelischen und römisch-katholischen Kirchen, an deren Religionsunterricht u. a. auch freikirchliche und orthodoxe Schüler teilnehmen, sofern kein eigener Religionsunterricht angeboten wird. Insbesondere die Einladung zur Teilnahme am evangelischen Religionsunterricht richtet sich seit jeher an alle Schüler, egal, ob sie einer Glaubensgemeinschaft angehören oder nicht. Jüdischer Religionsunterricht wird in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen angeboten. Seit 2003 wird in Berlin an drei öffentlichen Schulen auch jahrgangs- und schulübergreifend buddhistischer Religionsunterricht angeboten. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gibt es seit 2012 bzw. 2013 „Islamischen Religionsunterricht“, in zahlreichen anderen Bundesländern wird das Fach im Rahmen von Modellversuchen erprobt.

Frankreich

In Frankreich findet grundsätzlich kein schulischer Religionsunterricht statt. Historisch bedingt besteht hiervon eine Ausnahme in den Départements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle, die bis 1918 als Reichsland Elsaß-Lothringen ein Bestandteil des Deutschen Reiches waren. Dort wird ein schulischer Religionsunterricht mit staatlicher Trägerschaft erteilt.

Österreich

In Österreich ist der Religionsunterricht ein Pflichtgegenstand für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Der Religionsunterricht wird durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Die Ausbildung der Religionslehrkräfte erfolgt meist an Pädagogischen Hochschulen (früher: Religionspädagogische Akademien).

Siehe auch: Ethikunterricht in Österreich

Polen

Der Religionsunterricht in Polen findet an allen Schulen und Kindergärten mit öffentlicher Trägerschaft statt. Es handelt sich offiziell um ein nichtpflichtiges Schulfach (entspricht grob dem deutschen Begriff „Wahlfach“). Meistens werden jedoch alle Schüler durch die Schulverwaltung zunächst pauschal zum römisch-katholischen Religionsunterricht angemeldet und die Eltern, die diesen nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit abmelden.

Schweiz

Die rechtliche Stellung und die inhaltliche Gestaltung des Religionsunterrichts an den öffentlichen Schulen sieht in jedem Kanton der Schweiz anders aus. Der konfessionelle Religionsunterricht ist aufgrund der verfassungsmässig garantierten Religionsfreiheit in der Schweiz als fakultatives Fach getrennt vom übrigen Unterricht zu erteilen.

Italien

In Italien ist der römisch-katholische Religionsunterricht ein Wahlfach in allen staatlichen Schulen. Die Eltern, die diesen nicht wünschen, müssen ihre Kinder explizit abmelden.

Luxemburg

In Luxemburg wurde mit dem Veginn des Schuljahres 2016/2017 der Religionsunterricht als reguläres Unterrichtsfach abgeschafft. Der Religionsunterricht als Wahlfach wurde durch einen einheitlichen und verpflichtenden Werteunterricht ersetzt. [8]

Siehe auch

Weblinks

Wiktionary: Religionsunterricht – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. https://www.retsinformation.dk/forms/r0710.aspx?id=176327
  2. https://www.retsinformation.dk/forms/R0710.aspx?id=164454
  3. https://www.retsinformation.dk/forms/R0710.aspx?id=164454
  4. https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=163935
  5. http://www.emu.dk/modul/hvilke-pr%C3%B8ver-skal-jeg-op-til-i-9-ogeller-10-klasse
  6. http://www.emu.dk/omraade/gsk-l%C3%A6rer/ffm/kristendomskundskab
  7. https://www.uvm.dk/Service/Statistik/Statistik-om-folkeskolen-og-frie-skoler/Statistik-om-laerere-i-grundskolen/Kompetencedaekning-i-folkeskolen
  8. Hpd: Religionsunterricht in Luxemburg abgeschafft