Rudolf-Heß-Gedenkmarsch

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Ehemaliger NPD-Vorsitzender Udo Voigt als Redner beim Rudolf-Heß-Gedenkmarsch 2004 in Wunsiedel

Der Rudolf-Heß-Gedenkmarsch war eine jährliche Demonstrationen der Neonazi-Szene, die von 1988 bis 2004 jeweils um den 17. August durchgeführt wurde. Die Demonstrationen fanden zumeist in Wunsiedel statt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Geschichte der Veranstaltung

Bereits einen Tag nach dem Tod von Rudolf Heß im Kriegsverbrechergefängnis Berlin-Spandau am 17. August 1987 kam es in Deutschland und Österreich zu Demonstrationen mit sehr überschaubaren Teilnehmerzahlen, so etwa in Hamburg, Berlin, München und Wien, zahlreichen Parolenschmierereien und in Frankfurt zu einem Anschlag gegen ein Fahrzeug der Streitkräfte der Vereinigten Staaten. Außerdem belagerten Neonazis zwei Wochen lang den Friedhof im fränkischen Wunsiedel, um die Beerdigung nicht zu verpassen, von der sie letzten Endes dann doch ausgeschlossen blieben. Im Frühjahr 1988 wurde der erste Rudolf-Heß-Gedenkmarsch von Berthold Dinter für den August angemeldet und von einer Gruppe um die Neonazis Michael Kühnen und Christian Worch organisiert. Dabei formulierte Kühnen das Ziel, Wunsiedel niemals zur Ruhe kommen zu lassen. Die Veranstaltung wurde zunächst verboten, dann aber vom Hamburger Anwalt Jürgen Rieger vor Gericht durchgesetzt. Etwa 120 Neo- und Altnazis nahmen an dem Gedenkmarsch am 17. August 1988 teil. 1989 nahm erstmals eine Gruppe belgischer Neonazis an der Demonstration teil. Im Sommer 1990 zählte die Veranstaltung etwa 1600 Teilnehmer.

Neonazis marschierten im Gedenken an Rudolf Heß durch Wunsiedel.

Diese Entwicklung führte jedoch auch zu stärkeren Protesten aus bürgerlichen und antifaschistischen Kreisen. Nicht zuletzt aufgrund dieser Gegenaktivitäten wurde nach 1990 über den gesamten Landkreis Wunsiedel im Fichtelgebirge ein Demonstrationsverbot verhängt, was die Nazis zwang, in andere Städte auszuweichen. 1991 demonstrierten daher etwa 3000 Menschen in Bayreuth gegen das Verbot in Wunsiedel. Einer bundesweiten antifaschistischen Mobilisierung folgten rund 2500 Menschen.

1994 kam es bundesweit zu Blockaden und Demonstrationen gegen die zentralen Figuren der Mobilisierung zu den Heß-Märschen wie Worch und Rieger. Die Polizei verhinderte nun ebenfalls konsequent alle Versuche der Neonazis, in der Bundesrepublik anlässlich des Todestages aufzumarschieren. Teilweise wich die Neonazi-Szene deshalb in das benachbarte Ausland aus, so etwa nach Luxemburg oder 1995 in das dänische Roskilde, ohne dort aber erfolgreich auftreten zu können. Demonstrationsverbote im gesamten Bundesgebiet und über 500 Festnahmen machten 1997 ein öffentliches Gedenken für die Nazis mehr oder weniger unmöglich. Es kam in den drei Folgejahren kaum zu Aktionen. Im Jahr 2000 fand schließlich überhaupt kein Aufmarsch mehr statt.

Als 2001 Jürgen Rieger die Demonstration wieder in Wunsiedel anmeldete, wurde sie zwar in der ersten Instanz verboten, aber in der Berufung vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof genehmigt. Die Richter sahen in ihrer Beurteilung des traditionell verhängten Versammlungsverbots im Landkreis Wunsiedel keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die von einem Gedenkmarsch ausgehe und bezogen sich dabei auch auf eine anhaltende Schwäche der antifaschistischen Gegenmobilisierung. Die Demonstrationen in Wunsiedel wurden von Rieger in diesem Zug bis einschließlich 2010 angemeldet. Zwischen 2001 und 2004 fanden wieder Demonstrationen mit drei- bis vierstelliger Teilnehmerzahl statt.

Seit 2005 wurde die Kundgebung verboten. Durch alle Gerichtsinstanzen wurde in dem Marsch eine Störung des „öffentlichen Friedens in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise“ gesehen, die „die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt“ (Volksverhetzung, § 130 Abs. 4 StGB). Auch Versuche der Veranstalter, Ersatzveranstaltungen durchzuführen, führten zu keinem Erfolg. 2009 fällte das Bundesverfassungsgericht schließlich eine letztinstanzliche Entscheidung zu den Kundgebungen, die das Verbot der Aufmärsche bestätigte. Nach dem Tod Jürgen Riegers im Jahr 2009 wurde allerdings ein „Gedenkmarsch zu Ehren Riegers“ angemeldet und letztinstanzlich auch genehmigt. Unter dem Motto „Ewig währt der Toten Tatenruhm“ zogen ca. 850 Neonazis durch Wunsiedel und hofften, auf diese Weise eine Ersatzveranstaltung für die Hess-Märsche zu installieren. Im Jahr 2010 wurde diese Veranstaltung wieder angemeldet und genehmigt. Es waren allerdings nur 150 Personen anwesend, die auch nicht am Friedhof vorbeiziehen durften, auf dem Hess begraben war.

Das Grab von Rudolf Heß wurde nach Ablauf des Pachtvertrags am 20. Juli 2011 aufgelöst.[1] Am 13. August 2011 fanden sich nur noch etwa 20 Neonazis in Wunsiedel ein, die Polizei setzte die Veranstaltungsverbote durch.[2]

[Bearbeiten] Literatur

  • Thomas Dörfler, Andreas Klärner: Der "Rudolf-Heß-Gedenkmarsch" in Wunsiedel. Rekonstruktion eines nationalistischen Phantasmas. In: Mittelweg 36 Heft 4/2004, ISSN 0941-6382, S. 74–91, Online abrufbar.
  • Patrick O'Hara, Daniel Schlüter: Der Mythos stirbt zuletzt. Neonazistisches Gedenken, der Kriegsverbrecher Rudolf Heß und antifaschistische Diskussion. Hamburg 2002 (rat – Reihe antifaschistischer Texte, ZDB-ID 2078494-6).

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Hans Holzhaider: Ende einer Nazi-Pilgerstätte. In: Süddeutsche Zeitung. online, 20. Juli 2011.
  2. Polizei unterbindet Nazi-Infostand, Frankenpost, 14. August 2011

[Bearbeiten] Weblinks

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