Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

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Gerichtsgebäude in der Münchener Ludwigstraße
Eingang in der Ludwigstraße

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) bildet die Spitze der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Bayern. Anders als in den meisten Bundesländern heißt die verwaltungsgerichtliche Mittelinstanz in Bayern nicht Oberverwaltungsgericht (Abkürzung OVG). Vielmehr hat Bayern nach Art. 1 I S. 1 BayAGVwGO von der in § 184 VwGO vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, die historische Bezeichnung Verwaltungsgerichtshof (abgekürzt VGH) beizubehalten.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gerichtssitz und -bezirk

Der Bayerische VGH hat seinen Sitz in München. Gerichtsbezirk ist das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Es existieren 22 Senate, wobei in Ansbach vier auswärtige Senate des Verwaltungsgerichtshofs errichtet wurden (Art. 1 I S. 3 BayAGVwGO).

[Bearbeiten] Instanzenzug

Der VGH ist dem Bundesverwaltungsgericht untergeordnet. Nachgeordnete Gerichte sind die Bayerischen Verwaltungsgerichte Ansbach (Mittelfranken), Augsburg (Schwaben), Bayreuth (Oberfranken), München (Oberbayern), Regensburg (Oberpfalz und Niederbayern) und Würzburg (Unterfranken).

[Bearbeiten] Leitung

Präsident des VGH ist Stephan Kersten.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks

48.1484611.58003Koordinaten: 48° 8′ 54,5″ N, 11° 34′ 48,1″ O

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