Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Deutschland

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Die Versteigerung der UMTS-Lizenzen in Deutschland fand zwischen dem 31. Juli und dem 18. August 2000 in den Räumen der damaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post in Mainz statt. Versteigert wurden Lizenzen von Frequenzblöcken für eine Nutzung durch das Universal Mobile Telecommunications System. Mit einem Erlös von 50,8 Milliarden Euro brach sie alle Rekorde, die Einnahmen dienten der Schuldentilgung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Teilnehmer

Zur Versteigerung wurden am 31. Mai 2000 elf Teilnehmer zugelassen:

  • DeTeMobil (heute: T-Mobile)
  • Mannesmann Mobilfunk (heute: Vodafone)
  • E-Plus
  • Viag Interkom (heute: O2)
  • debitel
  • France Telecom/Mobilcom
  • Group 3G
  • Auditorium Investments (Hutchison)
  • MCI WorldCom
  • Vivendi
  • Talkline

Bis zum Beginn der tatsächlichen Versteigerung reduzierte sich die Zahl allerdings noch. Folgende Teilnehmer stiegen bereits im Juni komplett aus dem Verfahren aus.

E-Plus und Hutchison gründeten im Juli ein neues Konsortium zur gemeinsamen Auktionsteilnahme, bestehend aus der E-Plus-Konzernmutter KPN Mobile, der japanischen NTT Docomo und Hutchison Whampoa.

Somit traten sieben Teilnehmer an, um sechs Lizenzen zu ersteigern.

E-Plus-Hutchison wurde später umfirmiert in E-plus 3G Luxemburg und O2.

[Bearbeiten] Ablauf der Versteigerung

Versteigert wurden insgesamt 12 Frequenzblöcke, wobei für die Lizenzerteilung ein erfolgreiches Gebot in mindestens zwei Blöcken erforderlich war. Maximal konnten einem Bieter drei Blöcke zugeteilt werden. Es waren also vier bis sechs Lizenzen möglich. Am 12. August 2000 stieg der Bieter debitel aus der Versteigerung aus. Die Höchstgebote lagen zu diesem Zeitpunkt bei knapp unter 63 Milliarden DM (32,2 Milliarden EUR). Die verbleibenden sechs Bieter hätten zu diesem Preis letztlich auch das Endresultat bekommen können. Gleichwohl boten verschiedene Firmen in den folgenden Tagen auf drei Frequenzblöcke, um damit die Zahl der späteren Lizenzinhaber von sechs auf fünf bzw. vier zu reduzieren. Erst am 18. August beschränkten sich alle Auktionsteilnehmer auf Gebote auf jeweils zwei Frequenzblöcke, wodurch die Versteigerung beendet wurde.

[Bearbeiten] Ergebnisse der Versteigerung

Die in Deutschland verfügbaren sechs FDD-Frequenzbänder sind wie folgt vergeben:

Betreiber Uplink Downlink damaliger Preis
Vodafone 1.920,3 MHz – 1.930,2 MHz 2.110,3 MHz – 2.120,2 MHz 16,47 Mrd. DM (8,42 Mrd. €)
unbelegt 1.930,2 MHz – 1.940,1 MHz 2.120,2 MHz – 2.130,1 MHz 16,45 Mrd. DM an Group 3G
E-Plus 1.940,1 MHz – 1.950,0 MHz 2.130,1 MHz – 2.140,0 MHz 16,42 Mrd. DM (8,39 Mrd. €)
unbelegt 1.950,0 MHz – 1.959,9 MHz 2.140,0 MHz – 2.149,9 MHz (16,37 Mrd. DM an Mobilcom;
später zurückgegeben)
O2 1.959,9 MHz – 1.969,8 MHz 2.149,9 MHz – 2.159,8 MHz 16,52 Mrd. DM (8,45 Mrd. €)
T-Mobile 1.969,8 MHz – 1.979,7 MHz 2.159,8 MHz – 2.169,7 MHz 16,58 Mrd. DM (8,48 Mrd. €)

Alle Lizenzen sind bis zum 31. Dezember 2020 befristet. Die Lizenznehmer mussten bis zum 31. Dezember 2003 mindestens 25 % und bis zum 31. Dezember 2005 mindestens 50 % der Bevölkerung mit UMTS-Diensten versorgen. Diese Kriterien wurden von Mobilcom und Group 3G nicht erfüllt.

Die Einnahmen flossen dem Bundeshaushalt zu. Der damalige Bundesfinanzminister Hans Eichel kommentierte:[1]

„UMTS steht für „Unerwartete Mehreinnahme zur Tilgung von Staatsschulden““

Hans Eichel, 2000

Lückenhaft Dieser Abschnitt fehlen folgende wichtige Informationen: Debatte über Verwendung der Erlöse: Die große Diskussion direkt danach, was man mit dem Geld machen sollte, die Auswirkungen auf die beteiligten Telcos
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[Bearbeiten] Debatte um Umsatzsteuer

Die Mobilfunkfirmen zahlreicher europäischer Länder stellten sich im Anschluss an die Versteigerung auf den Standpunkt, dass es sich bei der Versteigerung dieser Lizenzen um einen der Umsatzsteuer unterliegenden Umsatz gehandelt habe, so dass sie die Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuerausweis und den ihnen daraus zustehenden Vorsteuerabzug verlangten. Dies hätte alleine im Falle Deutschlands zu einer Vorsteuererstattung von 13,79 %[2] (also ca. 7 Milliarden Euro) an die Bieter geführt. Die Konsequenzen für die Staatskassen zahlreicher europäischer Länder wären in einem solchen Falle schwerwiegend gewesen.

Der Europäische Gerichtshof entschied jedoch in zwei Musterverfahren, dass die Übertragung der Lizenzen nicht dem Umsatzsteuerrecht unterlegen habe:

  1. Rechtssache C-284/04 „T-Mobile Austria et al.“ (Österreich)[3]
  2. Rechtssache C-369/04 "Hutchison 3G et al." (Großbritannien)[4]

[Bearbeiten] Andere europäische Länder

Im Vorfeld der deutschen UMTS-Versteigerung waren im Frühjahr 2000 bereits die britischen Lizenzen versteigert worden. Dabei wurde ein Erlös von 22,477 Milliarden Britischen Pfund, etwa 38 Milliarden Euro, erzielt. Relativ pro erreichbarem Einwohner gesehen liegt dieser Betrag sogar noch über dem Ergebnis der deutschen Versteigerung.

In Frankreich wurden die Lizenzen Ende 2000 mittels eines „Schönheitswettbewerbes“ unter Berücksichtigung der von den Anbietern zugesagten Qualitätsmerkmale (Netzabdeckung, Geschwindigkeit des Ausbaus) vergeben. Dabei sollte zunächst ein Festpreis von knapp 5 Milliarden EUR pro Lizenz verlangt werden. Nachdem allerdings sich zu diesem Preis keine drei Interessenten fanden, senkte die Regierung in Paris die geforderte Summe auf 619 Mio. EUR. Das Verfahren zog sich dabei bis ins Jahr 2002, einen Bewerber für die ursprünglich geplante vierte Lizenz gab es später nicht mehr.

Versteigerungen in den Niederlanden, Italien und Österreich erzielten pro erreichbarem Einwohner geringere Erlöse.

UMTS-Lizenzkosten je Einwohner (gerundet)

Land Preis je Einwohner Monat der Lizenzvergabe
Großbritannien 630 € April 2000
Deutschland 620 € August 2000
Italien 200 € Oktober 2000
Niederlande 160 € Juli 2000
Österreich 100 € November 2000

[Bearbeiten] Mögliche weitere Versteigerungen in Deutschland

Anfang Februar 2007 kündigte die Bundesnetzagentur an, im Jahr 2008 im 2,6-GHz-Bereich weitere UMTS-Frequenzblöcke zu versteigern.[5]

[Bearbeiten] Quellen

  1. Meldung im Heise-Newsticker vom 24. Juli 2000
  2. bei Herausrechnen der Umsatzsteuer zum Steuersatz von damals 16 % aus dem Bruttobetrag, also 16/116 desselben
  3. Ersuchen, Schlussanträge und Urteil in der Rechtssache C-284/04 „T-Mobile Austria et al.“ (Österreich)
  4. Rechtssache C-369/04 "Hutchison 3G et al." (Großbritannien")
  5. Meldung auf tagesschau.de vom 6. Februar 2007
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