Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2010/September

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Rtc hat DÜP gesetzt. Wenn wir die Zeichnung als angewandte Kunst betrachten, ist sie auf keinen Fall geschützt. Selbst wenn sie reine Kunst sein sollte – Schöpfungshöhe? -- ireas :disk: :bew: 16:51, 12. Sep. 2010 (CEST)

Keine SH ..Darah Dan Doa.suhadi 21:56, 12. Sep. 2010 (CEST)
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Meines Erachtens erreicht diese Datei keine Schöpfungshöhe – andere Meinungen? -- ireas :disk: :bew: 16:31, 12. Sep. 2010 (CEST)

Das sehe ich ebenso. --Marcela 22:20, 13. Sep. 2010 (CEST)
Sind wa uns ja alle einig ..Darah Dan Doa.suhadi 22:54, 13. Sep. 2010 (CEST)
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Zeichnung urh. geschützt? -- Darah Dan Doa.suhadi 22:37, 12. Sep. 2010 (CEST)

IMHO ja. --ireas :disk: :bew: 22:39, 12. Sep. 2010 (CEST)
Ja, ich sehe ebenfalls SH, Menschendarstellungen. --Marcela 22:19, 13. Sep. 2010 (CEST)
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Normales Wappen, daher SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 18:31, 13. Sep. 2010 (CEST)

Das kann ich nicht beurteilen. Ich vermute, dass zumindest die einzelnen Komponenten alt und gemeinfrei sind. Ob diese Komposition individuell oder nicht ist, kann wohl ein Heraldiker besser beurteilen. Im Zweifel sollten wir SH annehmen. --ireas :disk: :bew: 18:40, 13. Sep. 2010 (CEST)
Wieso sollten wir im Zweifel SH annehmen?
Hat übrigens keine SH. Sind ganz normale heraldische Elemente, die man so immer wieder findet. -- Chaddy · DDÜP 19:41, 13. Sep. 2010 (CEST)
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Ich bitte um Stellungnahme zu folgendem Problem: Gruß Tom versieht die von ihm hochgeladenen Panzerbilder (vgl. Galerie hier, die wohl von User:Bojo stammen, als Nachweis der Freigabe mit diesem Link und entfernt den von mir gesetzten DÜP-Baustein. Ich sehe in dem Link nirgendwo eine Freigabe unter Bild-by und auf welche Bilder sich eine irgendwie geartete Freigabe bezieht. Wie sehen das andere, ist damit die DÜP erledigt? Vorallem auch im Hinblick auf eine Commonsverschiebung, wo der kryptische Satz von Bojo wohl noch weniger taugt..--D.W. 18:46, 18. Sep. 2010 (CEST)

Ich verstehe diese Anfrage nicht. Ralf hat bereits klipp und klar Auskunft[1] gegeben des es so in Ordnung ist. Explizit dies Form der Lizenz ist von Bojo freigegeben worden, was anhand von 3 exemplarisch vor der Zustimmung von Bojo hochgeladenen Bildern nachvollziehbar ist. Gruß Tom 19:04, 18. Sep. 2010 (CEST)
Was Ralf sagt ist Gesetz, ja ne is klar. Lizenzfragen gehören mit zum Kompliziertesten bei WP, da soll der Satz als Freigabe reichen? Bei einer richtigen Freigabe, z. B. mit der gängigen Vorlage, sieht man eher, ob derjenige sich wirklich Gedanken gemacht hat. Und frag mal Ralf was bei Commons so die Anforderungen an Bilderfreigaben sind..--D.W. 19:15, 18. Sep. 2010 (CEST)

Das die im Link angebebene Kategorie:Datei:Komponente (Waffentechnik) nicht mehr existiert ist einem SLA von D.W. geschuldet der in gewohnter Manier seine "besten Freunde" in Trab zu halten weiß (aus meiner Sicht = BNS). Hinweise zu diesen Dateinen auf seiner Disk hat D.W. eigenhändig gelöscht.[2]. Nun gut ich habe die Difflinks rausgesucht mit denen es für die 3 exemplarisch für die Zustimmung von Bojo hochgeladenen Dateien nachvollziehbar wird: [3] [4] [5] Gruß Tom 19:21, 18. Sep. 2010 (CEST)

Was willst du jetzt mit der Kategorie? Verstehst du so wenig vom Urheberrecht und den WP-Gepflogenheiten, dass du mein Anliegen schon gar nicht erfasst hast?--D.W. 19:41, 18. Sep. 2010 (CEST)
Hier ist nicht der richtige Ort für Schlammschlachten. Wenn ihr Probleme miteinander habt, dann klärt das woanders. Also bitte auf die Dateien konzentrieren. ..Darah Dan Doa.suhadi 19:29, 18. Sep. 2010 (CEST)
Ich hätte nichts gegen ein zusammenstreichen der Beiträge hier auf das wesentliche.--D.W. 19:41, 18. Sep. 2010 (CEST)
Was soll man denn machen - die VM gegen D.W. läuft ja noch - und diese Stelle ist vermutlich nur ein Ablenkungsmanöver. Gruß Tom 19:39, 18. Sep. 2010 (CEST)
Sicher. Dir gehen wohl die Argumente aus?--D.W. 19:41, 18. Sep. 2010 (CEST)
@D.W.: Kannst du bitte diese sinnfrei Beiträge wie "Dir gehen wohl die Argumente aus?" und Unterstellungen wie "Verstehst du so wenig vom Urheberrecht..." sein lassen! ..Darah Dan Doa.suhadi 19:45, 18. Sep. 2010 (CEST)
Wie gesagt, ich hab nichts gegen das Einkürzen auf meine Eingangsfrage.--D.W. 19:57, 18. Sep. 2010 (CEST)

Wir sind hier auf DÜP, VM ist nebenan. Die Freigabe ist eindeutig und von Seiten DÜP ist kein Eingreifen erforderlich, die Dateien sind ordnungsgemäß lizen siert. --Marcela 21:04, 18. Sep. 2010 (CEST)

Erledigt wieder raus. Das ich gerade nicht deine Meinung höre wollte ist dir ja klar. Die kannte ich ja schon. Und bitte denk an Commons, wo so ein komischer Satz und das Standing des hochladenen Benutzers eben nicht reichen wird..--D.W. 21:47, 18. Sep. 2010 (CEST)
Geh woanders spielen und laß einfach mal die Leute arbeiten. --Marcela 21:56, 18. Sep. 2010 (CEST)

Auch wenn eine explizite Freigabe schöner wäre: Diese Freigabe ist meines Erachtens auch ausreichend. Daher setze ich den Erledigt-Baustein wieder ein. --ireas :disk: :bew: 22:02, 18. Sep. 2010 (CEST)

Aha. Seid ihr dann auch mit von der Partie, wenn es auf Commons nen Baustein oder ähnliches gibt? Seid ihr da überhaupt aktiv? Mir geht es schließlich um die Commonsverschiebung. Oder soll ich verschieben und dann dort den Baustein gleich selbst einstellen?--D.W. 22:30, 18. Sep. 2010 (CEST)
Auch auf Commons, wo ich auch etwas aktiv bin, würde ich diese Meinung vertreten. --ireas :disk: :bew: 22:37, 18. Sep. 2010 (CEST)
Auf Commons gibts kein DÜP, die haben noch LA auf Bilder. Und für einen LA sind dort 3 Formulare auszufüllen. Häufigster Löschgrund ist "out of project scope", was es hier nicht gibt. Freigaben werden dort eher lax gehandhabt, RaeB wird nicht betrachtet, weil es das in den USA nicht gibt (ok, trifft hier ganz sicher nicht zu), Panoramafreiheit wird ganz streng beäugt (Panzer sind keine Kunstwerke) - ich wüßte nicht, was gegen ein Verschieben nach Commons sprechen sollte. --Marcela 22:44, 18. Sep. 2010 (CEST)
Freigaben lax behandelt? Was ich schon für Dateien im Papierkorb hab landen sehen, musst du von einem anderen Projekt sprechen ;-)--D.W. 22:50, 18. Sep. 2010 (CEST)
Ralf am besten einfach ignorieren, wenn er was von Commons erzählt. Er spricht nicht englisch, versteht deshalb vieles nicht, aber erzählt den Leuten hier immer irgendwas von Commons obwohl es einfach falsch ist. Ansonsten hat Ireas alles gesagt. --Isderion 00:18, 19. Sep. 2010 (CEST)
Ganz so Unrecht hat Ralf allerdings nicht... -- Chaddy · DDÜP 01:07, 19. Sep. 2010 (CEST)
wenn Löschanträge ein halbes Jahr dauern oder Urheber nicht hinterfragt werden, dann haben wir natürlich wunderbar sauber lizensierte Bilder mit klaren Urhebern und Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten. --Marcela 01:52, 19. Sep. 2010 (CEST)
off-topic: Das manche LAs auf Commons länger dauern hat doch keiner bestritten (noch hat überhaupt irgendwer davon geredet vor dir). Zu deinen letzten beiden Beispielen: Da warst du argumentativ auch nicht besonders gut. Wenn du einigermaßen begründen kannst, dass das Bild in Deutschland gemacht wurde lässt du dich nicht mit commons:Commons:Photographs of identifiable people abspeisen, sondern verweist darauf, dass dann lokales Recht ("Hence, unless there are specific local laws to the contrary") anzuwenden ist. Dann argumentierst du ganz normal mit RaeB wie du's auch von hier gewont bist. --Isderion 02:27, 19. Sep. 2010 (CEST)
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2007 bei Wikipedia:Löschkandidaten/Bilder/26._Februar_2007#Bild:00157.TIF6_1.png ff gelöscht mit "Urheber nicht angegeben, nicht über 100 Jahre alt". Quellenangabe war "Zeitung um 1910". für hier -- Cherubino 13:40, 20. Sep. 2010 (CEST)

Um 1910 heißt nicht »garantiert vor 100 Jahren«. Es ist gut möglich, dass das Bild bspw. von 1913 und damit nicht regelkonform ist. --ireas :disk: :bew: 13:46, 20. Sep. 2010 (CEST)
Die sind ja sogar noch da :-) "Zeitung" bedeutet, daß 1923 anwendbar wäre, hatten wir damals noch nicht, als die gelöscht wurden. --Marcela 13:48, 20. Sep. 2010 (CEST)
Hier zu sehen. Cherubino 13:49, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ich würde als Entstehung 1888 und nicht 1910 eintragen, die wurde so kurz gebaut, daß man wohl kaum über 20 Jahre später noch solche Zeichnungen angefertigt hätte. --Marcela 14:01, 20. Sep. 2010 (CEST)
Oder 1889. Dann könnte ich auch das Bild hochladen [6] [7] das mit diesr Kamera geknipst wurde? -- Cherubino 14:11, 20. Sep. 2010 (CEST)
Dieses Bild kann theoretisch 2009 aufgenommen worden sein. da brauchen wir schon sichere Anhaltspunkte. --Marcela 14:23, 20. Sep. 2010 (CEST)
Das Bild ist in einer Zeitschrift abgedruckt die ich vorliegen habe: Karl Steinorth: Schnappschüsse, »Runde Bilder«, 100 Jahre Amteurfotografie, form - Zeitschrift für Gestaltung, Heft 123, III, 1988. Da sind 12 dieser Rundbilder drin, als Bildunterschrift steht da nur "1888- 1892". Ich vermute, dass die Bilder zur commons:Category:George Eastman House Collection gehören, wie mein anderer upload (Ich kann dir die Zeitschrift gerne schicken zum Bilder-Scannen). Soll ich die drei Bilder also wieder herstellen, mit dem 1923-Baustein, oder mit der Angabe 1888/9 mit PD-old, was ich bevorzuge, und dann nach commons verschieben? -- Cherubino 15:22, 20. Sep. 2010 (CEST)
  1. Die Illustrationen würde ich herstellen und mit unserem 100er Baustein versehen. Da sie in den USA ersterschienen sind, könnte es unter Umständen Probleme auf Commons geben, das entzieht sich meinem Wissen. Dürfte eigentlich kein Thema sein, bitte noch andere Meinungen dazu.
  2. runde Bilder: Wenn du eine Publikation hast, die sie auf 1888-1892 datieren, dann reicht uns das auch aus. Mit Quellangabe dürfte dem Upload (auch 100er Baustein) nichts im Weg stehen. Du mußt mir nichts schicken, du bist ein seit Jahren bekannter Benutzer, dem man das glaubt. --Marcela 16:57, 20. Sep. 2010 (CEST)
Ich dachte nur dein Scanner ist besser, wie bei einem Bild eines Kirchleins rausgefunden, und dich interessierts, naja egal, Danke. -- Cherubino 18:03, 20. Sep. 2010 (CEST)
Hab doch auch nur ein 08/15 Teil ;) schwarzes Blatt dahinterlegen, volle physikalische Auflösung und höchste Farbdichte. Ich kanns ja noch nachbearbeiten wenn du magst. --Marcela 18:15, 20. Sep. 2010 (CEST)
Habe die Bilder wiederhergestellt (hatte sie damals gelöscht), da sich ja neue Erkenntnisse ergeben haben. Bitte noch die Bildbeschreibung und den Lizenzbaustein auf neuesten Stand bringen. Danke. Gruß --BLueFiSH.as (Hilf mit!) 01:23, 21. Sep. 2010 (CEST)
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Musik: Ist das okay so oder werden irgendwie Urheberrecht von den Musikspielenden oder Dirigenten oder wem auch immer verletzt? -- Darah Dan Doa.suhadi 17:20, 18. Sep. 2010 (CEST)

Ich hatte bisher leider nicht die Möglichkeit, das anzuhören. Handelt es sich jedoch um die Aufnahme eines gemeinfreien Stücks durch ein Orchester, so ist zusätzlich zum Schutz des Stücks (entfällt, da gemeinfrei) noch der Schutz des ausübenden Künstlers (§§ 73 - 84 UrhG) zu beachten. Die Künstler (auf jeden Fall die Musiker, vermutlich auch der Dirigent als »künstlerisch Mitwirkender«) haben sowohl das Aufnahme- als auch das Vervielfältigungsrecht inne, daher ist das so ohne Freigabe nicht okay. --ireas :disk: :bew: 22:09, 18. Sep. 2010 (CEST)
Ich kann OGG auch nicht hören, sehe es aber ebenso wie Ireas. --Marcela 02:56, 19. Sep. 2010 (CEST)
schlechte Browser würde ich sagen. Es ist der gesamten Fahnenmarsch (Schweiz) mit zwei Flöten und einer Trommel. Es klingt fast nach einer Hallenaufnahme ohne Hintergrundgeräusche. Ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass es eine Synthesizer-Aufnahme mit zuviel Hall durch die Nachbearbeitung ist. Das müsste man klären. -- Quedel 14:50, 20. Sep. 2010 (CEST)

Benutzer angesprochen, normale DÜP wieder rein. --ireas :disk: :bew: 13:55, 25. Sep. 2010 (CEST)

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3 Bilder von 1923

Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08a Anlagen am Altmühlufer bei Kipfenberg.jpg, Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08c Steinturm Wp 1 und Palisade.jpg, und Datei:ORL A 14 tab 12 pic 08d Flechtwerk und Steinsetzung.jpg stehen in der 1923 Diskussion. Jedoch zweifele ich die SH an, was sagt ihr? ..Darah Dan Doa.suhadi 18:08, 20. Sep. 2010 (CEST)

Einfache Landkarten und Konstruktionszeichnungen wie diese besitzen in der Regel keine SH. Grüße--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 16:14, 21. Sep. 2010 (CEST)
Hab mal PD-SH ..Darah Dan Doa.suhadi 23:03, 27. Sep. 2010 (CEST)
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Heraldik ist immer so ne schwere Sache. SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 11:19, 22. Sep. 2010 (CEST)

Alles alte Elemente --Marcela 15:53, 22. Sep. 2010 (CEST)
Jup ich seh auch keine Heraldischen-Neuheiten. Dazu kommt, dass es sich hierbei nur um einen originalgetreuen Nachdruck handelt kann, denn das Original wird noch viel älter sein. Sprich selbst mit SH, wird es PD-alt sein. -- Bobo11 13:07, 27. Sep. 2010 (CEST)
Hab mal PD-SH ..Darah Dan Doa.suhadi 23:06, 27. Sep. 2010 (CEST)
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Atelier Oelert

Das Atelier Oelert ist der Ort der künstlerischen Arbeiten der offiziellen Künstlerin im Kulturportal Mecklenburg-Vorpommern. bei Freiberuflern ist die Verbindung mit dem Namen und der Nennung der Wirkungsstätte (z.B. bei Ärzten : Arztpraxis Oelert)von der Gewerbeaufsicht gefordert. Es könnte nicht z.B. Atelier "Blaues Haus) heißen, dann ist es nicht Freiberuf und unterliegt dem Gewerbe. Das wäre Werbung. Bei Künstlern ist die Tätigkeit zusammen mit dem Namen zu nennen, das ist hier erfolgt. Zu dem Namen Renate Oelert erfolgt noch als Link Malerin eine Biographie. Mit freundlichen Grüßen...(nicht signierter Beitrag von Exellenz (Diskussion | Beiträge) 11:52, 29. Sep. 2010 (CEST))

Ich vermute Du suchst die Wikipedia:Löschprüfung. Gruß --JuTa 12:00, 29. Sep. 2010 (CEST)
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Wer sieht geschützte Architektur? Ich eher nicht. --Isderion 19:54, 29. Sep. 2010 (CEST)

Stahl-Beton Skelettbauweise (NICHT Stahlbeton). Nichts außergewöhnliches, das ist Bauhandwerk. Ich sehe keine geschützte Architektur. --Marcela 21:06, 29. Sep. 2010 (CEST)
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"Problematik: Schöpfungshöhe? IMHO erreicht." sagt ireas. Das sehe ich anders. Das Logo ist zwar aufwendig, es übertifft jedoch die durchschnittliche Gestaltungshöhe von aufwendigeren Logos nicht. Ich sehe hier auch nichts revolutionär neues. Halt ein logo. -- Darah Dan Doa.suhadi 20:56, 29. Sep. 2010 (CEST)

Geschwungene Formen und Farbverläufe, was soll daran geschützt sein? --Marcela 21:07, 29. Sep. 2010 (CEST)
.Keine SH. -- Chaddy · DDÜP 21:15, 29. Sep. 2010 (CEST)
Na gut… ;) --ireas :disk: :bew: 16:55, 1. Dez. 2010 (CET)
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Habe hier eine E-Mail bekommen: Der Kupferstich, dem das Bild zugrundeliegt ist zwar aufgrund des Alters urheberrechtlich nicht mehr geschützt, jedoch handelt es sich hierbei um die colorierte Version, die in unserem Auftrag erstellt wurde. Ich bitte Sie daher, das Bild zu entfernen.

Hat die colorierung genug SH, damit das neue Werk geschützt ist? -- Darah Dan Doa.suhadi 12:00, 13. Sep. 2010 (CEST)

In meinen Augen ist die Colorierung eine für sich geschützte Bearbeitung des Originals. Vielleicht bekommen wir ja aber das Original, damit wir wenigstens einen Ersatz haben? --ireas :disk: :bew: 13:46, 13. Sep. 2010 (CEST)
+1 --Isderion 14:41, 13. Sep. 2010 (CEST)
  • keine Schöpfungshöhe, da der Colorateur keinen Spielraum für eine eigenständige, schöpferische Leistung hatte. Dächer? rot. Grünzeug? grün. Allenfalls die Farbe der Röcke der frauen und andere, nicht bildbestimmende Bestandteile (Beiwerk) können schöpferisch gestaltet werden. Im übrigen muß derjenige, der Schöpfungshöhe behauptet, diese beweisen. --Marcela 19:53, 13. Sep. 2010 (CEST)
    Das sehe ich entschieden anders. Nehmen wir den Punkt Dächer: Ein Dach muss nicht rot sein. In meinem Dorf gibt es keine Kirche mit einem ausschließlich roten Dach; die großen, berühmten Kirchen haben dies in der Regel ebenso wenig. Für die Mauer gilt dasselbe. Okay, bei Pflanzen hat man immer Sommer wenig andere Möglichkeiten, das ist aber schon alles. Jedoch kann man auch hier unterschiedliche Schattierungen anbringen, wie das auch der Fall ist. (Vorne ist das Gras bspw. dunkel, vor dem Mäuerchen heller.) Insofern sehe ich hier durchaus Spielraum für eine schöpferische Leistung.
    Zudem bin ich mir nicht sicher, ob man in diesem Kontext von Beiwerk sprechen kann. Bei Beiwerk geht es um die Wiedergabe geschützter Objekte, hier geht es darum, ob in der Bearbeitung eine persönliche geistige Schöpfung zu sehen ist. --ireas :disk: :bew: 20:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
    PS: Interessant wäre es auf jeden Fall, das Original im Vergleich zu sehen, damit man besser einschätzen kann, was die Leistung / Schöpfung des Farbgebers ist. --ireas :disk: :bew: 20:10, 13. Sep. 2010 (CEST)
Es gibt auch blaue Hausdächer: [8]. SCNR -- Chaddy · DDÜP 19:59, 13. Sep. 2010 (CEST)
  1. alte Stiftskirchen mit Ziegeldach haben rote Dächer
  2. die Grünschattierungen von Pflanzen lassen nur wenig Spielraum
  3. die farbige Gestaltung der Kleider könnte SH aufweisen - im Gesamtzusammenhang des Bildes jedoch wäre das Beiwerk --Marcela 20:35, 13. Sep. 2010 (CEST)
Überzeugt nicht. Gib die Vorlage zwei verschiedenen Koloriesten und es kommt sicher nicht exakt dasselbe Bild heraus. Übrigens findet sich die Kolorierung auch in der Kommentarliteratur wieder, nämlich als Beispiel dafür, dass Digitalisate gemeinfreier Werke trotzdem geschützt sein können. Zudem ist "die Grünschattierungen von Pflanzen lassen nur wenig Spielraum" auch nur eine Aussage ohne Begründung. Durch die jetzige Farbgebung wollte man wohl den Eindruck eines älteren Bildes erwecken. Hätte man kräftigere Farben genommen, sähe das Bild wohl moderner aus. Ich bleibe bei meinem +1 zu ireas Ansicht. --Isderion 23:13, 13. Sep. 2010 (CEST)
Und ich bleibe dabei: wer SH sieht, muß sie begründen. --Marcela 23:21, 13. Sep. 2010 (CEST)
Das gilt nur bei Werken der angewandten Kunst (Logos, etc.), nicht bei Werken der bildenden Kunst, zu denen dieses Bild gehört. Hier könnte die Nachkolorierung per Kleiner Münze geschützt sein. Aber ohne Urteile oder Gesetzeskommentare, die die Frage der nötigen Schöpfungshöhe bei Kolorierungen näher beleuchten, haben wir IMO hier als Laien gar keine Anhaltspunkte um das richtig einschätzen zu können. --Kam Solusar 18:39, 18. Sep. 2010 (CEST)
Über Nachkolorierung von Filmaufnahmen hab ich folgendes Entdeckt:
Erst wenn neue Bildelemente eigenständig geschaffen und/oder hinzugefügt werden, wie z.B. beim Nachkolorieren von Schwarzweißfilmen, geht die Leistung über eine bloße Reproduktion hinaus und wird zur Herstellung neuer Bildfolgen mit einer eigenständigen Rechtsposition aus §94
(Vgl. Fromm/Nordemann Urheberrecht 9. Aufl. §93 Rdn. 10) ..Darah Dan Doa.suhadi 13:54, 28. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe die Datei gelöscht. --ireas :disk: :bew: 18:41, 10. Dez. 2010 (CET)

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Sind alles Logos, aber etwas komplexer als normale, haben diese daher eine SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 18:19, 13. Sep. 2010 (CEST)

Haben alle keine SH. -- Chaddy · DDÜP 19:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
Als ich die DÜP eingesetzt habe, war noch die der public-domain-Baustein drin. Darum gings ursprünglich. Mit den strengeren Anforderungen, da ja der Geschmacksmusterschutz quasi subsidiär ist, könnte man vielleicht SH verneinen. Ist aber für mich hart an der Grenze, s.a. vergleichbare Logos.--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 20:08, 13. Sep. 2010 (CEST)
Unser Maßstab ist das laufende Auge. In Vergleich zu dem sind diese Logos auch nicht wirklich individueller gestaltet... -- Chaddy · DDÜP 22:17, 13. Sep. 2010 (CEST)
ACK, kein Überragen des laufenden Auges. --Marcela 22:18, 13. Sep. 2010 (CEST)
Schon klar, das laufende Auge. Wenn du allerdings diesem Logo die SH absprichst, dann kannst du es jedem Logo absprechen. Das vorliegende Logo hebt sich doch von vergleichbaren Logos ab. Für die Erstellung eines solchen Logos ist mMn eine Leistung notwendig, die das handwerliche Durchschnittskönnen deutlich überragt, was ein klares Indiz für SH wäre, deutlicher als beim laufenden Auge.--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 22:37, 13. Sep. 2010 (CEST)
Der handwerkliche Aufwand ist nicht zu berücksichtigen, da sind die Gesetzeskommentare klar. --Marcela 22:42, 13. Sep. 2010 (CEST)
Ich sprach ja auch nicht über den Aufwand, sondern über das Leistungsvermögen (s.o.). Und das ist ein klares Indiz für SH, s. Schrifttum.--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 22:47, 13. Sep. 2010 (CEST)
Erg.: konkret zur Gestaltung des Fanta-Logos: 1. Der Gestaltungsspielraum wird großzügig ausgenutzt und zum Teil sachfremde Elemente (Ghettoblaster, Sonnenschirm) farblich und kompositorisch stimmig (!) in einem abstrahiert-cartoonartigen Stil arrangiert. Es ist nicht einfach ein hinklecksen altbekannter Stilelemente oder zu erwartender Formen. Das sehe ich als Indiz für SH.
2. Im Vergleich zur Datei:SABA WERBUNG NEGER.jpg, wo Ralf zwei Abschnitte höher ja SH erkannt hat, sehe ich beim vorliegenden Fall ein deutlich höheres Maß an individueller Gestaltung. Grüße--Mo4jolo     >>> 2000 Tage 15:57, 14. Sep. 2010 (CEST)
Wir legen bei menschlichen Darstellungen besonders harte Maßstäbe an, gedeckt durch Urteile und Gesetzeskommentare. Logos haben ansonsten in den allermeisten Fällen keine SH. --Marcela 20:01, 14. Sep. 2010 (CEST)

Zu Datei:Fanta logo neu.jpg: Das scheint mehr als nur das Fanta-Logo zu sein. Wird jedenfalls auf den Flaschen und der Website nicht verwendet. Vgl. "offizielles" Fanta-Logo. Vielleicht ist das ein Bildschirmhintergrund (Wallpaper), der ausgehend vom Logo gestaltet wurde. -- Diese Komposition inkl. zweifüßigem Ghettoblaster ist doch eher "Werbegrafik". Um es als Logo klassifizieren zu können müsste diese Grafik auch entsprechend, also mit einer gewissen Breite (Produktverpackung und Anzeigen) und/oder Kontinuität (nicht nur z.B. nur für eine zeitlich begrenzte Kampagne) verwendet werden. -- Diesen Fall könnte man vielleicht dadurch lösen, dass man die komplexe Grafik löscht und das einfachere Fanta-Logo zur Artikel-Illustration verwendet. Hätte je nach Standpunkt den Vorteil/Nachteil, die SH-Frage für die komplexere Grafik an dieser Stelle nicht weiter diskutieren zu müssen ;-) Einige Urteile zu Werbegrafiken sind in Dreyer, Kotthoff, Meckel 2008 aufgelistet Google Books. Vielleicht hilft es, wenn jemand mit Datenbankzugang klären könnte, worum es da jeweils konkret ging. Vielleicht lassen sich auch die entsprechenden Werke im Web finden, als Anschauungs- und Vergleichsmaterial wäre das nützlich:

  • OLG München, NJW-RR 1994, 1258 (Zeitungsanzeige als Werk der Literatur und Kunst)
  • OLG Jena, Urteil vom 8. Mai 2002, 2 U 764/01, GRUR-RR 2002, 379 (Plakatgestaltung "Rudolstädter Vogelschießen")
  • OLG Hamburg, Beschluss vom 20. (22.?) März 2004, Az. 5 W 35/04, NJOZ 2004, 124 (Weinlaubblatt auf dem Etikett eines Drogerieartikels)

Beim Sprite-Logo habe ich eine Version mit (R) hochgeladen, bin jetzt aber nicht sicher, ob das sinnvoll war. Haben wir da eine Regelung, ob (R)s und TMs Bestandteil des Logos sind/entfernt werden dürfen/sollen? -- Make 12:56, 3. Jan. 2011 (CET) mit kleinen Ergänzungen zum OLG Hamburg (Weinlaubblatt) -- Make 14:05, 5. Jan. 2011 (CET)

Ein (R) war vorher wohl auch drin soweit ich das sehe (im farbigen Bereich). Die Frage ist, was das aktuelle Logo ist. Das (R) sollte man IMHO nicht rausretouchieren. --Kungfuman 20:10, 5. Jan. 2011 (CET)
Danke Adlerauge, gut gesehen. War mir entgangen und da hatte ich vermutet, dass das (R) in der ursprünglichen Version herausretuschiert worden war. -- (R) gehört vermutlich nicht zum Logo, aber wenn der Markeninhaber explizit auf die Eintragung hinweist, würde ich das auch so belassen.
Wg. schmückendem Beiwerk im Hintergrund hab ich hab nochmal gestöbert und: Die Wasserspritzer im Hintergrund werden variiert, zB. Coka Cola US. Spräche dafür, dass sie nicht zum Logo gehören. Siehe dazu auch Markenpräsentation bei Coka Cola Europe: Sprite. und US-Markeneintragung: Screenshot Ähnlich ist das bei Fanta: Fanta brand information -- Make 21:32, 5. Jan. 2011 (CET)
Im Nachtrag noch ein Google-Fundstück in Sachen Sprite: Which Logo Redesig Clicks - Pepsi or Sprite?. Auch dort ohne Wasserspritzer. -- Make 21:54, 5. Jan. 2011 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 21:36, 25. Feb. 2011 (CET)

SH? vllt der Hintergrund. Ich würde eher nein sagen -- Darah Dan Doa.suhadi 12:13, 25. Sep. 2010 (CEST)

Der Hintergrund sieht nach einem Lichtbild(werk) aus, das meines Erachtens nicht unter die Beiwerk-Regelung fällt. Auch einige der Icons sind Lichtbildwerke. Nicht okay. --ireas :disk: :bew: 13:40, 25. Sep. 2010 (CEST)
Bei den Icons nur Sonnenblume und Kamera, den Rest halte ich für nicht schützenswert. ..Darah Dan Doa.suhadi 13:59, 25. Sep. 2010 (CEST)
Jetzt denk dir einen grauen Hintergrund und diese Icons als graue Flächen – das Bild hat einen ganz anderen Charakter, oder? Zudem kann man auch bei einigen weiteren Icons über Schutz sprechen. Ich bleibe dabei: Nicht okay. --ireas :disk: :bew: 14:02, 25. Sep. 2010 (CEST)
Ich sehe nichts daran als schutzfähig an. Keine überragende Gestaltung, keine Individualität gegeben. --Marcela 12:07, 27. Sep. 2010 (CEST)
Da es sich um Gebrauchskunst handelt, seh ich auch keine SH. Denn ich seh noch keine überragende Gestaltung oder Individualität. Das einzige Icon das meiner Meinung nach wirklich problematisch ist, ist die Sonnenblume (Foto≠Blume), im Rest der Icon überwiegt klar die Symbolaussage. Aber selbst bei der Sonnenblume wirst du bei klarem Auftrag eine Trefferquote von 9:1 oder höher erreichen (>90% die selbe Bildaussage), das genau dieses Bild dabei herauskommt. Bobo11 12:58, 27. Sep. 2010 (CEST)
Allerdings wäre selbst ein einfaches Lichtbild noch geschützt. --ireas :disk: :bew: 13:42, 27. Sep. 2010 (CEST)
Ein eifaches Lichtbild kann es nur sein wenn es ein Foto ist. Das hier ist allerdings eine Grafik, udn damit eben keien Lichtbild! Mit (Foto≠Blume), meinte ich das nicht jeder der die Blume sieht, daraus schliest, dass es sich um das Icon für Fotos handelt. Sprich da ist eben keine Grundlogik dahinter, die einem auf dieses Resulat der Darstellung bringt. Sondern der Zusammenhang zwischen Abbildung und Funktion wird erst duch den Text darunter wirklich klar. Beim Objektiv, sit das schon anders. Denn ebei einem abgebildeten Objektiv kommt man darauf, das damit die Kamerafunktion aktiviert wird, ohne das ich den daruterleigende Text lesen muss. Das sit durchaus ein wichtiger unterschied wenns um die SH Frage geht, je weniger klare Möglichkeiten habe desto eher ist davon auszugehen das die SH eben verneit werden muss. Ein durchgestrichene Zigarette hat als Symbol nie SH, weils nun mal das eindeutigste Zeichen für ein Rauchverbot ist.Bobo11 20:33, 28. Sep. 2010 (CEST)

Keine SH. -- Chaddy · DDÜP 21:37, 25. Feb. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 21:37, 25. Feb. 2011 (CET)

Boxhandschihe = Fotos, SH? -- Darah Dan Doa.suhadi 14:47, 22. Sep. 2010 (CEST)

nach wie vor unklare Lizenzierung, SH zumindest denkbar -> gelöscht. Yellowcard 16:16, 27. Feb. 2011 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Yellowcard 16:16, 27. Feb. 2011 (CET)
Der moderne Chiemgauer entspricht dem historischen Warengutschein

Scheint amtliches Werk zu sein (siehe Abb.). Was sagt ihr? -- Darah Dan Doa.suhadi 20:48, 29. Sep. 2010 (CEST)

Mangelnde SH stimmt nicht, da Lichtbild. Amtliches Werk ist meiner Ansicht nach etwas weit hergeholt? --Marcela 21:04, 29. Sep. 2010 (CEST)
Naja es handelt sich um einen warengutschein nach §807 BGB. Also könnte man es mit einem Zahlungsmittel gleichzusetzen. ..Darah Dan Doa.suhadi 21:31, 29. Sep. 2010 (CEST)
"Zahlungsmittel" ist eine gute Idee ;-)- vgl. die moderne Entsprechung Regiogeld - Das Bild entstammt einer Zeitschrift, die seit 1933 nicht mehr existiert. Der auf diesem Bild dargestellte Warengutschein wurde von einer freiwirtschaftlichen Vereinigung herausgegeben, die ca 1933 zwangsweise aufgelöst worden ist. mfg,Gregor Helms 23:05, 29. Sep. 2010 (CEST)
Es ist kein amtliches Werk, wenn es nicht von einer staatlichen Institution herausgegeben wurde und es nicht amtlich bekannt gemacht wurde. --Isderion 03:47, 30. Sep. 2010 (CEST)
Der "Chiemgauer" (s. Bild) auch nicht. mfg,Gregor Helms 08:29, 30. Sep. 2010 (CEST)
Der Chiemgauer hat aber auch keine SH. ..Darah Dan Doa.suhadi 10:29, 30. Sep. 2010 (CEST)
Hier wird schon lange nicht mehr diskutiert. Geht die Tendenz e.E. eher Richtung Löschen oder eher Behalten? mfg,Gregor Helms 16:47, 29. Apr. 2011 (CEST)
Zustimmung zu Marcela (die Vermutung eines Lichtbildwerkes dürfte allerdings näher liegen). Selbst wenn es ein "Zahlungsmittel" wäre sehe ich nicht, weshalb es dann ein amtliches Werk sein soll. —Pill (Kontakt) 16:31, 12. Jul. 2011 (CEST)
Gelöscht. Kein amtliches Werk, Altersgrenzen nicht erreicht. Urheber nicht bekannt. Muss leider gelöscht werden. --h-stt !? 14:28, 13. Jul. 2011 (CEST)

Kommentar: Mit großen Bedenken würde ich die Datei jemandem zur Verfügung stellen, der sie auf den Commons neu hochladen wollte. Denn in deren rechtlich keinesfalls unstrittigen Definition eines anonymen EU-Werkes könnte die Datei dort unter Umständen eingeordnet werden. Das werde ich aber ganz sicher nicht selbst machen. Grüße --h-stt !? 14:28, 13. Jul. 2011 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Quedel 23:17, 4. Aug. 2011 (CEST)

Chaddy hat den DÜP-Baustein eingesetzt; vermutlich, weil er die Grafik im Zentrum für eine Fotografie (ergo ein Lichtbild(-werk)) hielt. So wie ich das sehe, ist das eine Zeichnung; meines Erachtens erreicht das Logo keine Schöpfungshöhe. -- ireas :disk: :bew: 19:56, 14. Sep. 2010 (CEST)

Für eine Fotografie hielt ich das nicht. SH könnte das aber dennoch haben. Ich bin mir nicht sicher (im Zweifel besser erstmal DÜP). -- Chaddy · DDÜP 15:24, 21. Sep. 2010 (CEST)
Ich denke keine SH, vgl. Wikipedia:DÜP/S#OLG_K.C3.B6ln_-_Urheberrechtsschutz_f.C3.BCr_Computergrafiken -- ıpɐɥns 12:15, 6. Sep. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- ıpɐɥns 12:15, 6. Sep. 2011 (CEST)

Hintergrund wird wohl ein Lichtbild sein, aber ist dieses nur Beiwerk? -- Darah Dan Doa.suhadi 12:02, 27. Sep. 2010 (CEST)

Ja, geht als Beiwerk durch. --Marcela 12:06, 27. Sep. 2010 (CEST)
Echt? Also für mich beeinflusst es den Charakter des Logos deutlich… --ireas :disk: :bew: 16:57, 1. Dez. 2010 (CET)
IMHO Beiwerk, kann keine Beeinflussung des Logos durch den Hintergrund erkennen. Eine Beeinflussung ist wohl auch nicht beabsichtigt, weil das Logo hier offenbar auf einer Verpackung dargestellt ist, die halt noch mit dem hier zu sehenden Hintergrund verziert ist. Eine bewusste Kombination Logo-Hintergrund kann ich hier nicht erkennen. Sollte sowieso freigestellt oder (noch besser) zu SVG konvertiert werden, dabei fällt der Hintergrund dann ohnehin weg. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 18:03, 3. Jan. 2011 (CET)
IMHO ist dieses Logo für den Artikel Hot Wheels entbehrlich. Auch im Text wird überhaupt nicht Bezug darauf genommen. --Leyo 16:06, 29. Apr. 2011 (CEST)
Mit dieser Argumentation wären dann aber 99 % aller Logos entbehrlich... -- Chaddy · DDÜP 22:39, 30. Apr. 2011 (CEST)
Ich meinte zusammen mit der unsicheren rechtlichen Lage bei diesem Logo. Es scheint auch nicht auf besondere Beachtung zu stossen. Immerhin fehlt seit über einem halben Jahr ein „r“ in der Bildunterschrift… :-) --Leyo 22:57, 30. Apr. 2011 (CEST)
Hm, man könnte aber doch auch einfach das reine Logo freistellen... -- Chaddy · DDÜP 02:42, 1. Mai 2011 (CEST)

Um Freistellung gebeten. --ireas :disk: :bew: 22:16, 10. Jul. 2011 (CEST)

Wir haben es als SVG nachgezeichnet (als Pixelgrafik freigestellt hatte ich es zuvor auch)... Aufgrund mangelnder Absprache gleich mehrfach. Auf jeden Fall sollte das Original nicht gelöscht werden, da bereits das Freistellen teilweise etwas Interpretation braucht, das Nachzeichnen als SVG ganz sicher. Die Lizenz darf halt nicht CC bleiben und eine Quelle sollte auch angegeben werden.
Wie ist das eigentlich prinzipiell - hier wird ein kleiner Ausschnitt des Musters gezeigt, damit sowieso nicht das "ganze Werk". Kann soetwas überhaupt noch Urheberschutz geniessen? Und wenn ja, wo ist die Grenze? Wenn ich drei Farbpartikel eines Gemäldes unter dem Mikroskop anschaue...? Aaaah, meine Augen bluten, Comic Sans MS (Nee, tun sie Gottseidank nicht, denn die Schrift hat mein System nicht und ersetzt durch was normales) Iridos 15:33, 12. Jul. 2011 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- ıpɐɥns 12:10, 6. Sep. 2011 (CEST)

Geht das Gemälde als Beiwerk durch? Es ist nicht zentral (inhaltlich, obwohl es in der Bildmitte ist) und auch für das Bild nicht notwendig – das „Wegdenken“ ändert meines Erachtens nichts am Gesmatcharakter des Bildes. -- ireas :disk: :bew: 16:41, 12. Sep. 2010 (CEST)

Für mich zeigt das Bild auch den Chorrraum und nicht das Altarbild. Von daher Anwendung der Beiwerksregel zulässig. Bobo11 18:24, 13. Sep. 2010 (CEST)
Einspruch euer Ehren! Gemäß Schricker (Kunstwerk steht allerdings nicht in Deutschland) müßten wir einschätzen, ob sich der gesamtcharakter des Bildes ändert, wenn wir uns das gezeigte Werk "wegdenken". Denken wir uns statt des sehr buten Bildes in der Mitte eine neutralgraue Fläche, ändert sich der Gesamtcharakter des Bildes --> das gezeigte Werk ist kein Beiwerk, es müßte gelöscht werden. Da sich das Kunstwerk jedoch in Österreich befindet, greift die großzügige österreichische panoramafreiheit, das Bild ist auf Commons gestattet (nicht jedoch hier auf .de!). Ein paar km weiter südlich und es wäre ganz und gar Essig gewesen... ;) --Marcela 20:01, 13. Sep. 2010 (CEST)
(Eischieb) @Ralf man nimmt hier zu auch Schwarz und nicht grau. Oder bitte erklär mir mal wo [9] die Bildaussage verändert wird, weil das Bildes anlässlich der Karwoche abgedeckt ist. Ich bleib dabei; Ich kann mir das Bild wegdenken, und das Bild hat betrefend der archidektonischen Gestalltung des Chors immer noch die selbe Aussage. Der Hauptaltar ist bildbestimmend das stimmt, aber das Bild ist nur eine Teil des Hauptaltars und ist nicht das bildbestimende Werk auf diesem Foto. Und da es nach östereichischem Recht sogar unter die Panoramafreiheit fällt, ich seh erst recht keinen Grund das Bild nicht in einem Wikipedia Artikel zu verwenden. -- Bobo11 16:06, 14. Sep. 2010 (CEST)
Datei liegt auf Commons. ..Darah Dan Doa.suhadi 22:53, 13. Sep. 2010 (CEST)

Ich habe den Erledigt-Baustein wieder entfernt. Strittig ist immernoch, ob man es hier in der deutschsprachigen Wikipedia verwenden kann, wo es momentan auch eingebunden ist. Ich denke immer noch, dass auch ohne dieses Bild der Gesamtcharakter erhalten bleibt. Allerdings ist es nicht ganz trivial, in dieser Frage eine objektive Wahrheit zu finden… --ireas :disk: :bew: 07:15, 14. Sep. 2010 (CEST)

Mittlerweile interessiert es fast niemanden mehr, ob Dateien von Commons hier verwendet werden dürfen, oder nicht... -- Chaddy · DDÜP 14:38, 14. Sep. 2010 (CEST)
Gut, dann gehöre ich zu denjenigen, die das »fast« ausmachen. :-) --ireas :disk: :bew: 15:43, 14. Sep. 2010 (CEST)
+1 --Marcela 20:03, 14. Sep. 2010 (CEST)

Definitiv kein Beiwerk. Nutzung in der de.wp nicht möglich, {{Geschützt}} gesetzt. Yellowcard 20:19, 27. Feb. 2011 (CET)

NEIN der Meinung bin ich nicht es ist Beiwerk! --Bobo11 20:22, 27. Feb. 2011 (CET)

Hier bestehen ernsthafte Zweifel daran, dass es Beiwerk ist. Im Zweifelsfall gilt hierbei ganz klar die restriktivere Auslegung und eine lokale Nutzung ist nicht möglich. Dein Revert empfinde darüber hinaus als a) unfreundlich und b) unsinnig, da Du Seite geleert hast anstatt sie zu löschen... Yellowcard 20:27, 27. Feb. 2011 (CET)

Ich halte das auch für noch vertretbar. Außerdem gilt die österreichische Panoramafreiheit. --AndreasPraefcke 20:27, 27. Feb. 2011 (CET)

Das Argument ist schwammig, denn eigentlich wenden wir ja dieses famose DACH-Recht an und dabei wäre dann die restriktivere Regelung zu verwenden – wodurch nach deutschem Recht die Panoramafreiheit nicht greift. Aber unsere Regelung bzgl. DACH-Rechts müssen wir ohnehin nochmal gründlich überarbeiten. Yellowcard 20:32, 27. Feb. 2011 (CET)
Ich lad gleich ein bearbeites Bild davon hoch und dann versteht hoffentlich auch Yellowcard warum es Beiwerk ist.--Bobo11 20:52, 27. Feb. 2011 (CET)
Manchmal kann ich ob des Umgangstons und Selbstverständnisses gewisser Benutzer nur den Kopf schütteln. Yellowcard 20:55, 27. Feb. 2011 (CET)
Na ja, dein Vorgehen war also angebracht? Ich bin nicht deiner Meinung, dass deine Holzhammermethode angebracht war. --Bobo11 21:08, 27. Feb. 2011 (CET)
Mit Altarbild
Ohne Altarbild
nur anderthalb Jahre später

Ich sehr keine Veränderung der Hauptaussage des Bildes! Also ist das Hauptaltarbild Beiwerk! --Bobo11 21:10, 27. Feb. 2011 (CET)

Was Du siehst oder nicht siehst ist eher zweitrangig; entscheidend ist, wie „Beiwerk“ definiert wird. Der Charakter des Altars, den das Bild zweifelsohne darstellt, wird durch Entfernen des Altarbilds ganz offensichtlich geändert: Das überraschend farbenfrohe Zentrum, das aufgrund der Eigentümlichkeit und Besonderheit dem Betrachter nahezu als erstes ins Auge fällt, fehlt in Deiner Bearbeitung zur Gänze. Ich finde Deinen Vergleich daher treffend, um die Anwendung der Beiwerksregelung eindeutig zu verneinen. Aber selbst wenn hier ein Zweifelsfall vorläge, kann keiner behaupten, dass hier zweifelsohne ein Beiwerk vorliegt – somit erübrigt sich eine Nutzung sowieso. Yellowcard 19:22, 1. Mär. 2011 (CET)
Ich habs mal so eingebunden, wie es im Artikel auch wäre, nicht als Miniaturgallerie, sondern als Miniatur. Wobei letztendlich ja die Vollansicht zählt. Im Übrigen auf Panoramafreiheit kann man sich nicht berufen, da wenn man ein Bild knapp einem Jahr später was ganz anderes zeigt. Aus meiner Sicht auch kein Beiwerk. Hat schon jemand rausgefunden, warum das farbenfrohe Ding da hing? -- Quedel 12:35, 8. Mär. 2011 (CET)
Von der Symbolik des temporären "Altarvorhangs" her (Taube = Heiliger Geist) würde ich darauf tippen, dass er anlässlich einer Firmung oder von Pfingsten aufgehängt wurde. Laut Dateibeschreibung ist das Foto vom 11. Juni 2009; Pfingstsonntag war in diesem Jahr der 31. Mai, könnte also noch von daher gehangen sein. Gestumblindi 21:33, 11. Mär. 2011 (CET)

Da wir uns nach einem Dreivierteljahr noch nicht einigen konnten, wäre ich dafür, das Bild zu löschen, auch wenn ich prinzipiell die Meinung vertreten habe, dass es unter die Beiwerksregelung fällt. Offensichtlich ist das kein klarer Fall, also müssen wir wohl oder übel darauf verzichten. Einwände? --ireas :disk: :bew: 22:12, 10. Jul. 2011 (CEST)

Der Tatsache folgend, dass a) wir unproblematischere Ersatzbilder haben und b) das Bild derzeit nicht verwendet wird, würde ich ireas zustimmen. Meintest du mit "löschen" das Bild auf Commons? Immerhin ist es nicht lokal vorliegend. -- Quedel 23:15, 4. Aug. 2011 (CEST)

Der Kircheninnenraum lässt sich nun mal kaum anders darstellen, das Gemälde wird immer recht zentral sein. Wir müssen nicht genauer sein als der Papst, daher habe ich das "Geschützt" nun wieder entfernt. -- Chaddy · DDÜP 22:22, 3. Mär. 2012 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · DDÜP 22:22, 3. Mär. 2012 (CET)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn ich mich auch noch kurz einmischen darf. Ich habe dieses Bild aufgenommen. Das war vor 3 Jahren kurz nach Pfingsten, deshalb auch dieses Bild, das den Heiligen Geist und die Jünger darstellen soll. Nun, dieses Bild ist vermutlich vom Pfarrverband Brixen im Thale erstellt worden. Genau wird das keiner wissen, nicht einmal die Pfarre.

Zu eurer Diskussion. Ich verstehe überhaupt nicht, warum über ein solches Bild diskutiert wird. In Österreich gilt die Panoramafreiheit, d.h., man darf Werke, Gemälde, Gebäude etc. frei aufnehmen, ohne den Urheber zu fragen. Somit ist dies ein eindeutiger Fall und dieses Bild darf somit weiterhin frei verwendet werden, da die Kirche auch ein öffentliches Gut ist. Wir sind nicht in Deutschland, wo das nicht gilt. Des Weiteren ist es mit Sicherheit ein unwesentliches Beiwerk, so ist es zulässig, dieses Bild zu fotografieren.

Ich kann von meiner Seite sagen, dass sich noch nie wer beschwert hat über diese Fotografie. So ist für mich dieser Fall abgeschlossen.

Vielen Danke

Mit freundlichen Grüßen --Brixanoisius (Diskussion) 11:56, 19. Mai 2012 (CEST)