Wikipedia:WikiProjekt Kategorien/Diskussionen/2012/November/23

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Bezieht sich auf das jetzige Gefüge VK, oder gehört Nordirland religionsadministrativ zu IRL, sodass GB korrekt ist? --Eschenmoser (Diskussion) 17:30, 23. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Spontan würde ich das letztere bejahen, das Bistum Derry deutet darauf hin. Vgl. auch Römisch-katholische Kirche auf der Insel Irland#Liste der Bistümer nach Kirchenprovinz --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 18:13, 23. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Irgendwie passt das alles nicht zusammen: Für die britischen Inseln sind drei Bischofskonferenzen zuständig: England und Wales, "ganz" Irland und Schottland. Die Bistümer der Ebene drunter sollen dann in zwei Kategorien abgebildet werden (Kategorie:Römisch-katholisches Bistum (Großbritannien) und Kategorie:Römisch-katholisches Bistum (Irland)), die in Kategorie:Römisch-katholische Diözese nach Staat eingehängt sind, folglich die Bistümer innerhalb eines Staats wiedergeben sollten. Im Endeffekt wird weder die staatliche Zugehörigkeit noch die kirchliche Struktur korrekt abgebildet
Deshalb umbenennen und die nordirischen Bistümer umkategorisieren. Einige Bistümer müssen sowohl in die VK- wie auch in die IRL-Kategorie, da sie grenzüberschreitend sind (Clogher, Derry) --jergen ? 19:01, 23. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Die Kategorisierung erfolgt nach Staat, Staat ist Vereinigtes Königreich. Die Organisation der Bischoskonferenzen ist in diesem Sinne irrelevant, es geht nur darum, ob sich die Diözese (zumindest teilweise) territorial auf dem Staatgebiet erstreckt. --$TR8.$H00Tα {talk} 12:59, 24. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Nein, Jergen, dein Ansatz ist jedenfalls verkehrt, wie ich inzwischen ermittelt habe. Die Kirchenprovinz Armagh (zu der wir leider keinen Arikel haben) umfaßt nicht nur die nordirischen Diözesen (einschließlich der in der Republik Irland liegenden Teile von drei dieser Diözesen), sondern auch die drei Diözesen Meath, Raphoe sowie Ardagh and Clonmacnoise, die vollständig in der Republik Irland liegen. Und um's noch zu verkomplizieren, der Primas der Kirche von "ganz Irland" (All Ireland) – vergleichbar mit dem Erzbischof von Canterbury in der Church of England – hat seinen Sitz in Armagh in Nordirland, der Primas der Kirche von Irland – vergleichbar mit dem Erzbischof von York – hat seinen Sitz in Dublin. (Diese Anmerkungen gelten für sowohl die katholische Kirche als auch für die anglikanische Church of Ireland, dort müßten wir dasselbe Problem haben.) Im Kardinalskollegium ist Irland seit Jahrhunderten mit einem Kardinal, Dublin hat da die letzten 150 Jahre dominiert, derzeit ist der Erzbischof von Armagh der mit der Kardinalsmütze. Die derzeitige Benennung ist somit korrekt, und so wird es auch in anderen Bereichen gehandhabt, in denen es Republik Irland und Nordirland von einer gemeinsamen Organisation verwaltet werden, sei es im Sport oder anderswo.
@$traight-$hoota: Nein, es kommt gerade nicht darauf an, daß ein Bistum in Irland oder dem Vereinigten Königreich liegt, es heißt absichtlich nicht Bistum in Irland, sondern Bistum (Irland). Nicht verschieben. --Matthiasb – Vandale am Werk™ (CallMyCenter) 21:25, 24. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Strukturen der Kirchenverwaltung sind in diesem zusammenhang irrelevant, es geht nur um die Beziehung Diözese zu Staat. Verschieben, analog zu Kategorie:Römisch-katholische Kirche im Vereinigten Königreich, die Diözesenkategorisierung nach Staat erfolgt wie in Kategorie:Römisch-katholische Kirche nach Staat
Kategorie:Ehemaliges römisch-katholisches Bistum (Großbritannien) gehört ebenso verschoben. --$TR8.$H00Tα {talk} 23:29, 24. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
im gegenteil, die Beziehung Diözese zu Staat ist irrelevant (Trennung von Kirche und Staat, „unterorganisationen eines vereins“, groblich gesagt), es geht nur um Strukturen der Kirchenverwaltung: staat und kirche werden nur auf der ebene Staatskirchenrecht verschnitten, also in der frage, welchen anerkennungstatus die kirchengemeinschaft/konfession im staat hat: und da gilt es zu klären, ob das britische kirchenrecht auf basis des vereinten königreichs, oder der gliedstaaten basiert: allenfalls muss man eine diözese noch als rechtsperson (das ist sie) klassieren, in diesem sinne gehört sie aber schlicht neben unternehmen und verein, als weitere rechtliche organisationsform (je nach staat, also wie gmbh oder e.V. oder was es sonst im land noch gibt)
ausserdem ist zu überlegen, sie Kategorie:Römisch-katholische Diözese nachzuführen, bekanntlich sagt man englisch diocese, und nicht bishopry --W!B: (Diskussion) 02:22, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
In Deutschland sind die grundsätzlichen Beziehungen von Staat und Kirche im Grundgesetz verankert, die konkrete Gesetzgebung obliegt aber den Bundesländern, die auch eigene Staatskirchenverträge (Konkorate) geschlossen haben. Gemäß deiner Argumentation müssten wir dann ja auch Diözesenkategorien für die einzelnen Bundesländer anlegen. Diözese ist natürlich der bessere Begriff. --$TR8.$H00Tα {talk} 16:48, 26. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
wenn dem so ist, für deutschland dann ja, für österreich definitiv nein, für die schweiz warscheinlich ja, für lichtenstein nein: rechtsthemen werden immer und ausschliesslich nach der rechtslage des staates abgehandelt, und sich nicht, indem rechtsvorstellungen eines staates auf einen anderen übertragen werden (und schon gar nicht den deutschlands auf "den rest der welt") --W!B: (Diskussion) 04:59, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
So will ich es auch nicht verstanden wissen, Deutschland ist eben nur ein Beispiel, dass Staatskirchenrecht in föderalistischen Staaten nicht vollkommen auf Bundesebene (oder äquivalent) verankert sein muss. Dass die Zuordnung zu Kategorie:Römisch-katholische Diözese nach Staat auf dem Staatskirchenrecht basiert ist allerdings allein deine Interpretation. Weder diese Katgorie noch eine der Oberkategorien bis Religion nach Staat erklärt, dass es um eine rechtliche Beziehung geht. --$TR8.$H00Tα {talk} 10:26, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
brauchts auch nicht, das impliziert der begriff "Staat", das ist immer was rechtliches, "Religion nach Kontinent" wäre nix rechtliches, weil "Kontinent" kein rechtsbegriff ist, sondern rein geographisch (mit etwas geologie). "Staat" ist zwar auch geographie, aber ausschliesslich politische geographie --W!B: (Diskussion) 02:53, 28. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]
Staatsrechtlich definiert, klar da sag ich ja nix gegen. Aber du kommst mit einer staatskirchenrechtlichen Zuordnung. Wobei es ein dediziertes Staatskirchenrecht wahrscheinlich nicht mal in allen Staaten gibt. --$TR8.$H00Tα {talk} 08:59, 28. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Wenn es eine Unterscheidung auf subnationaler Ebene geben soll, dann wären dafür die Bischofskonferenzen geeignet: Für das Vereinigte Königreich gibt es nämlich drei: Bischofskonferenz von England und Wales, Schottische Bischofskonferenz und Irische Bischofskonferenz (für Nordirland). --$TR8.$H00Tα {talk} 19:53, 27. Nov. 2012 (CET)[Beantworten]

Kategorie bleibt wo sie ist. Hier sind irische-britische Besonderheiten zu beachten. Kirchlich ist Irland ungeteilt, weshalb eine Kategorie:Römisch-katholisches Bistum (Vereinigtes Königreich) falsch wäre, da es keine Nationalkirche des Vereinigten Königreiches gibt. Aus meiner Sicht müsste die jetzt behaltene Kategorie zudem in Kategorie:Römisch-katholisches Bistum (Schottland) und Kategorie:Römisch-Katholisches Bistum (England und Wales) gesplittet werden, aber diese Frage war hier nicht zu entscheiden. --Mogelzahn (Diskussion) 22:14, 7. Feb. 2013 (CET)[Beantworten]