Ober-Seibertenrod

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Ober-Seibertenrod
Koordinaten: 50° 35′ N, 9° 10′ OKoordinaten: 50° 35′ 22″ N, 9° 9′ 32″ O
Höhe: 399 m ü. NHN
Fläche: 4,82 km²[1]
Einwohner: 279 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 58 Einwohner/km²
Eingemeindung: 31. Dezember 1971
Postleitzahl: 35327
Vorwahl: 06645

Ober-Seibertenrod ist ein Ortsteil der Stadt Ulrichstein im mittelhessischen Vogelsbergkreis.

Geografische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ortsteil liegt circa drei Kilometer nordwestlich des Kernorts Ulrichstein am Oberlauf der Ohm. Mit dem Kernort verbindet ihn die L3073.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Evangelische Kirche Ober-Seibertenrod

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Ober-Seibertenrod erfolgte im Jahr 1328 unter dem Namen Sywarterode.[1] In einer Urkunde des hessischen Landgrafs Heinrich des Eisernen wird ein Hof an dieser Stelle Ritter Johann Riedesel zu Lehen übergeben.

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Ober-Seibertenrod:

„Oberseibertenrod (L. Bez. Schotten) evangel. Filialdorf; liegt im Vogelsberg 2 St. von Schotten, hat 1 Kirche, 47 Häuser und 250 Einwohner, die alle evangelisch sind. Der Ort wurde zuerst im 14. Jahrhundert urkundlich bekannt, und der frühere Name war Obirnsyfriderode.“[3]

In den Jahren 1998 bis 2007 wurden aus Landesmitteln verkehrsberuhigende und umweltgerechte Neugestaltungen im Ortskern finanziert.[4]

Ein Neubaugebiet Fügweg am Ortsrand von Ober-Seibertenrod soll neue Wohnfläche für Wochenenddomizile und auch Dauerwohnsitze für Bewohner der Metropolregion des Rhein-Main-Gebiets schaffen, die eine naturnahe Wohnlage suchen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen fusionierten die bis dahin selbständige Gemeinde Ober-Seibertenrod und weitere Gemeinde zum 31. Dezember 1971 freiwillig mit der Stadt Ulrichstein zur erweiterten Stadt Ulrichstein.[5][6] Für Ober-Seibertenrod wurde ein Ortsbezirk errichtet.[7]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Ober-Seibertenrod angehört(e):[1][8][9]

Gerichte seit 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Ober-Seibertenrod das Amt Ulrichstein zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.

Mit der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übergingen. Ober-Seibertenrod fiel in den Bezirk des „Landgerichts Schotten“. Durch Verfügung des Großherzoglich Hessischen Ministerium des Innern und der Justiz wurde am 1. Dezember 1838 Ober-Seibertenrod an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Ulrichstein abgetreten.[18]

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Ulrichstein“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.[19]

1943 verlor das Amtsgericht Ulrichstein seine Selbständigkeit und wurde zur Zweigstelle des Amtsgerichts Schotten.[20] Mit Wirkung zum 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Schotten und Ober-Seibertenrod kam zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Alsfeld.[21] Die übergeordneten Instanzen sind jetzt, das Landgericht Gießen, das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie der Bundesgerichtshof als letzte Instanz.

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Ober-Seibertenrod 279 Einwohner. Darunter waren 3 (1,1 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 33 Einwohner unter 18 Jahren, 99 zwischen 18 und 49, 51 zwischen 50 und 64 und 60 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 99 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 33 Paare ohne Kinder und 45 Paare mit Kindern, sowie 3 Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 18 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 66 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1791: 228 Einwohner[12]
• 1800: 235 Einwohner[22]
• 1806: 224 Einwohner, 47 Häuser[14]
• 1829: 250 Einwohner, 47 Häuser[3]
• 1867: 302 Einwohner, 52 bewohnte Gebäude[23]
• 1875: 291 Einwohner, 50 bewohnte Gebäude[24]
Ober-Seibertenrod: Einwohnerzahlen von 1791 bis 2011
Jahr  Einwohner
1791
  
228
1800
  
235
1806
  
224
1829
  
250
1834
  
250
1840
  
278
1846
  
306
1852
  
285
1858
  
312
1864
  
314
1871
  
285
1875
  
291
1885
  
278
1895
  
270
1905
  
280
1910
  
280
1925
  
291
1939
  
267
1946
  
392
1950
  
365
1956
  
311
1961
  
289
1967
  
257
1970
  
272
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
279
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [1]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 250 evangelische (= 100 %) Einwohner[3]
• 1961: 266 evangelische (= 92,04 %), 23 katholische (= 7,96 %) Einwohner[1]

Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Ober-Seibertenrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Ober-Seibertenrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus fünf Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 68,53 %. Alle Kandidaten gehörten der „Gemeinschaftsliste Ober-Seibertenrod“ an.[25] Der Ortsbeirat wählte Holger Becker zum Ortsvorsteher.[7]

Kultur und Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bauwerke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die evangelische Kirche stammt aus dem Jahre 1866 und ersetzte einen Vorgängerbau aus dem 18. Jh.; der Turm stammt von 1902. Charakteristisch für Bauten des 18. und 19. Jahrhunderts in der Region ist die Kirche in einer Kombination aus Schindelbauweise und Fachwerk errichtet.

Vereine[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Infolge der Rheinbundakte.
  3. Trennung zwischen Justiz (Landgericht Schotten) und Verwaltung.
  4. Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied.
  5. Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst.
  6. Infolge des Zweiten Weltkriegs.
  7. Am 31. Dezember 1971 wurde Ober-Seibertenrod mit anderen Gemeinden zur neu gebildeten Stadtgemeinde Ulrichstein zusammengeschlossen.

Einzelnachweise

  1. a b c d e Ober-Seibertenrod, Vogelsbergkreis. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 23. März 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,1 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 42 und 82, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. a b c Georg Wilhelm Justin Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt August 1830, OCLC 312528126, S. 224 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Lokalzeitung Landrat Marx besuchte Ober-Seibertenrod und brachte 196.000 Euro für die Dorferneuerung mit vom 1. Juni 2007 (Memento vom 12. Februar 2013 im Webarchiv archive.today)
  5. Gemeindegebietsreform in Hessen; Zusammenschlüssen und Eingliederungen von Gemeinden vom 21. Dezember 1971. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Staatsanzeiger für das Land Hessen. 1972 Nr. 3, S. 84, Punkt 93 Abs. 28 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 6,0 MB]).
  6. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 367.
  7. a b Ortsbeiräte. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.
  8. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  9. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 12 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. Die Zugehörigkeit des Amtes Ulrichstein anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: Hessen-Marburg 1567-1604., Hessen-Kassel und Hessen-Darmstadt 1604-1638. und Hessen-Darmstadt 1567-1866.
  11. Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1872, OCLC 162730471, S. 13 ff., § 24 Punkt d) VIII. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  12. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1791. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1791, S. 211 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  13. Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit. Band 3. Sauerländer, Frankfurt am Main 1832, OCLC 165696316, S. 9 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  14. a b Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1806. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1806, S. 280 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  15. Neuste Länder und Völkerkunde. Ein geographisches Lesebuch für alle Stände. Kur-Hessen, Hessen-Darmstadt und die freien Städte. Band 22. Weimar 1821, S. 423 (online bei Google Books).
  16. Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 265 (online bei Google Books).
  17. Gesetz über die Aufhebung der Provinzen Starkenburg, Oberhessen und Rheinhessen vom 1. April 1937. In: Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler (Hrsg.): Hessisches Regierungsblatt. 1937 Nr. 8, S. 121 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 11,2 MB]).
  18. Bekanntmachung, die Errichtung eines Landgerichts zu Ulrichstein betr. vom 31. Oktober 1938. In: Großherzogliches Ministeriums des Inneren und der Justiz (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1838 Nr. 36, S. 385 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 40,9 MB]).
  19. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  20. Verfügung des Landgerichtspräsidenten in Gießen vom 16. Juni 1943 — 3200 — Betrifft: Errichtung der Zweigstelle Ulrichstein des Amtsgerichts Schotten
  21. Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Der Hessische Minister der Justiz (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 1, Abs. 2 f) und Artikel 2, Abs. 4 a) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]).
  22. Hessen-Darmstädter Staats- und Adresskalender 1800. Im Verlag der Invaliden-Anstalt, Darmstadt 1800, S. 231 ff. (Online in der HathiTrust digital library).
  23. Wohnplätze 1867. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 13. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 122 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  24. Wohnplätze 1875. In: Grossherzogliche Centralstelle für die Landesstatistik (Hrsg.): Beiträge zur Statistik des Großherzogtums Hessen. Band 15. G. Jonghause’s Hofbuchhandlung, Darmstadt 1877, OCLC 162730484, S. 18 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  25. Ortsbeiratswahl Ober-Seibertenrod. In: Votemanager. Stadt Ulrichstein, abgerufen im März 2024.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Ober-Seibertenrod – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien