„Todesstrafe in den Vereinigten Staaten“ – Versionsunterschied

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* [http://www.soundportraits.org/on-air/witness_to_an_execution/transcript.php3 Interviews mit Augenzeugen von Hinrichtungen (englisch)]
* [http://www.soundportraits.org/on-air/witness_to_an_execution/transcript.php3 Interviews mit Augenzeugen von Hinrichtungen (englisch)]
* [http://www.clarkprosecutor.org/html/death/usexecute.htm Hinrichtungen seit 1976 (englisch)]
* [http://www.clarkprosecutor.org/html/death/usexecute.htm Hinrichtungen seit 1976 (englisch)]
* [http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,524145,00.html Über die Wandlung von Jerry Givens vom "Henker" zum Gegner der Todesstrafe]


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 22. Dezember 2007, 13:38 Uhr

Exekutionen in den USA seit 1976
Justiz Exekutionen
seit 1976

(12. Juli 2007)[1]
Zum Tode Verurteilte
(12. Juli 2007)[2]
Texas 382 908
Virginia 98 20
Oklahoma 84 89
Missouri 66 50
Florida 64 398
North Carolina 43 184
Georgia 39 107
South Carolina 36 66
Alabama 35 192
Louisiana 27 88
Arkansas 27 37
Ohio 24 192
Arizona 22 124
Indiana 17 24
Delaware 14 18
Kalifornien 13 657
Illinois 12 11
Nevada 12 79
Mississippi 8 66
Utah 6 9
Maryland 5 8
Washington 4 9
Pennsylvania 3 228
US-Bundesregierung 3 44
Nebraska 3 9
Montana 3 2
Kentucky 2 39
Oregon 2 33
Tennessee 2 108
Idaho 1 20
Connecticut 1 8
Colorado 1 2
New Mexico 1 2
South Dakota 1 4
Wyoming 1 2
New Jersey
Abschaffung der Todesstrafe im Dezember 2007 beschlossen
0 11
Kansas 0 9
US-Militär 0 9
New York
(Am 24. Juni 2004 wurde das Gesetz zur Todesstrafe in New York für verfassungswidrig erklärt)
0 1
New Hampshire 0 0
Vereinigte Staaten
insgesamt
1062 3344*
momentan keine Todesstrafe: Alaska, Hawaii, Iowa, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, North Dakota, Rhode Island, Vermont, West Virginia, Wisconsin, District of Columbia und Puerto Rico. Künftig trifft dies auch für New Jersey zu.

* 7 Gefangene wurden in mehr als einem Staat zum Tode verurteilt, so dass die Gesamtzahl niedriger ist als die Summe der Zahlen der einzelnen Staaten.

Geschichte

Die britischen Kolonien in Nordamerika verhängten bereits kurze Zeit nach ihrer Gründung die Todesstrafe. Die erste bekannte Hinrichtung war 1608 die eines Kapitäns, welcher der Spionage für Spanien angeklagt worden war. Die erste Frau wurde 1632 hingerichtet. Allerdings waren seitdem weniger als drei Prozent der Hingerichteten weiblich.

Ab 1834 begann man, Hinrichtungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu vollziehen. Die letzte öffentliche Hinrichtung fand allerdings erst am 14. August 1936 in Owensboro (Kentucky) statt, als der 22-jährige Afroamerikaner Rainey Bethea vor etwa 20.000 Zuschauern gehängt wurde.

Mitte des 19. Jahrhunderts wurde in Wisconsin und Michigan die Todesstrafe abgeschafft. 1888 wurde der elektrische Stuhl als Alternative zu den bisher gängigen Methoden des Erschießens und Erhängens eingeführt.

Im 20. Jahrhundert gab es mehrere Fälle mit politischem Hintergrund, die großes Aufsehen erregten und die Öffentlichkeit polarisierten: die Todesurteile gegen Sacco und Vanzetti sowie gegen das Ehepaar Ethel und Julius Rosenberg. 1935 erreichte die Zahl der Hinrichtungen mit 199 ihren Höhepunkt.

Um das Jahr 1960 tendierte die öffentliche Einstellung langsam gegen die Todesstrafe. Viele verbündete Nationen hatten die Todesstrafe entweder ganz abgeschafft oder eingeschränkt und auch in den Vereinigten Staaten verminderte sich die Zahl der Hinrichtungen. In den Jahren um 1940 fanden noch 1.289 Hinrichtungen statt, zehn Jahre später waren es noch 715 und die Zahl fiel weiter auf 191 von 1960 bis 1972. Laut einer Umfrage im Jahre 1966 befürworteten zu dieser Zeit nur noch 42 % der amerikanischen Bevölkerung die Todesstrafe. Es wurde diskutiert, ob Menschen willkürlich zum Tode verurteilt wurden.

1972 kam der Fall Furman gegen Georgia vor den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Furman argumentierte, die Todesstrafe werde willkürlich und je nach Laune verhängt und verletze den 8. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten, der jeder Person Schutz vor grausamer und ungewöhnlicher Strafe gewährt. Die Obersten Richter urteilten, dass eine Strafe „grausam und ungewöhnlich“ sei, wenn sie dem Verbrechen nicht angemessen sei, wenn sie willkürlich verhängt werde, wenn sie den öffentlichen Gerechtigkeitssinn verletze und wenn sie nicht wirksamer sei als eine andere harte Strafe. Die Richter gaben Furman schließlich Recht, dass die Todesstrafe grausam und ungewöhnlich sei und den 8. Zusatzartikel verletze. Am 29. Juni 1972 erklärte der Oberste Gerichtshof 40 Todesstrafengesetze für nichtig, setzte die Todesstrafe im ganzen Land aus und wandelte die Todesurteile von 629 Gefangenen in lebenslängliche Haftstrafen um.

Die Bundesstaaten überarbeiteten ihre Todesstrafengesetze, um Willkür bei der Verhängung eines Todesurteils auszuschließen. Es wurden Richtlinien festgelegt, die es einem Richter oder den Geschworenen ermöglichen, erschwerende oder strafmildernde Faktoren zu berücksichtigen. Weiterhin wurden zwei unterschiedliche Phasen der Gerichtsverhandlung eingeführt – eine, in der über Schuld oder Nicht-Schuld des Angeklagten entschieden wird, und eine zweite, in der im Falle eines Schuldspruchs die Höhe der Strafe bestimmt wird. Außerdem wurden automatische Rechtsmittel festgelegt, nach denen Urteil und Strafe in der Berufung noch einmal geprüft werden können. 1976 wurde die Todesstrafe wieder in Kraft gesetzt.

Die Hinrichtungen wurden am 17. Januar 1977 wieder aufgenommen. Gary Gilmore wurde in Utah durch ein Peloton exekutiert. Am 7. Dezember 1982 wurde mit Charles Brooks in Texas erstmals ein Verurteilter per Giftspritze getötet. Am 2. Dezember 2005 wurde in den USA Kenneth Lee Boyd als der 1000. Häftling seit Wiedereinführung der Todesstrafe hingerichtet. Zur Zeit warten über 3.300 Verurteilte auf ihre Hinrichtung.

Laut Meinungsumfragen des Gallup-Instituts bewegte sich die Zustimmungsrate der Bevölkerung zur Todesstrafe im Zeitraum 1985 bis 2007 zwischen 64 und 80 Prozent. Zahlen von Amnesty International belegen, dass seit 1900 in den USA mindestens 450 Menschen zum Tode verurteilt worden sind, deren Unschuld später bewiesen wurde. Bei einigen wurde erst posthum die Unschuld festgestellt.

2008 wird der Oberste Gerichtshof anhand eines Verurteilten aus Kentucky grundsätzlich über die Zulässigkeit der Hinrichtung mittels tödlicher Injektion entscheiden. Dabei wird es wohl bis zu einer endgültigen Entscheidung de facto zu einem weiteren Moratorium der Todesstrafe kommen. 2007 stoppte das Gericht bereits mehrere Hinrichtungen, die mit der Giftspritze durchgeführt werden sollten, da sich herausstellte, dass die Methode möglicherweise doch extreme Schmerzen verursacht und damit als „grausame und ungewöhnliche“ Strafe verfassungswidrig ist. In 36 von 37 Bundesstaaten wird die Giftspritze als Haupthinrichtungsmethode eingesetzt.[3]

Aktuelle Situation

Seit der erneuten Einführung der Todesstrafe 1976 wurde sie in dreizehn von 50 Bundesstaaten und im District of Columbia wieder abgeschafft, zuletzt in New Jersey im Dezember 2007. In mehreren Staaten, darunter Illinois, wird sie nicht mehr vollstreckt. Doch können Bundesgerichte auch in Bundesstaaten, die selbst die Todesstrafe abgeschafft haben, in Fällen, in denen bundesweit geltende Strafbestimmungen anwendbar sind (federal crimes), die Todesstrafe verhängen, so zuletzt 2003 in Boston (Massachusetts) gegen Gary Sampson wegen der Ermordung zweier Autofahrer. Auch der Bombenattentäter von Oklahoma City, Timothy McVeigh, wurde durch ein Bundesgericht verurteilt.

Hinrichtung Jugendlicher

Laut Amnesty International gehören die USA neben China, der Demokratischen Republik Kongo, dem Iran, Nigeria, Pakistan, Saudi-Arabien und Jemen zu den wenigen Ländern, in denen seit 2000 zur Tatzeit minderjährige Straftäter hingerichtet wurden. Seit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes im Jahre 1988 ist die Verhängung der Todesstrafe für Straftäter unter 16 Jahren verfassungswidrig.

Bis zum März 2005 war die Todesstrafe gegen minderjährige Täter noch in 19 von den 38 US-Bundesstaaten zulässig, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann.

Am 1. März 2005 hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit äußerst knapper Mehrheit der Richterstimmen die Verfassungswidrigkeit von Todesurteilen für noch nicht 18-jährige Straftäter als „grausame und ungewöhnliche Strafe“ nach dem 8. Zusatzartikel der US-amerikanischen Verfassung festgestellt (Roper v. Simmons). Mit diesem Urteil, für das sich unter anderem auch Ex-Präsident Jimmy Carter eingesetzt hatte, wurde eine gegenteilige Entscheidung von 1989 (Stanford v. Kentucky) aufgehoben. Damit hat das Gericht die Auffassung bestätigt, die in vielen Einzelstaaten bereits zur Abschaffung der Todesstrafe für zur Tatzeit noch nicht volljährige Straftäter und geistig Behinderte geführt hatte. Die so genannte death eligibility (Hinrichtungseignung) ist damit für die genannten Personengruppen nicht mehr gegeben.

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 sind in den USA 22 Menschen hingerichtet worden, die zur Tatzeit unter 18 Jahre alt waren. Der Letzte war Scott Allen Hain in Oklahoma am 3. April 2003.

Hinrichtung ausländischer Staatsangehöriger

Unter den zum Tode Verurteilten befinden sich auch 119 ausländische Staatsangehörige (Stand: Februar 2005), darunter vier Deutsche: Michael und Rudi Apelt in Arizona, Troy Albert[4] in Texas sowie Dieter Riechmann in Florida, obwohl es erhebliche Zweifel an der Schuld Riechmanns gibt.

1999 wurden in Arizona die wegen Mordes verurteilten Brüder Karl und Walter LaGrand hingerichtet. Ihre Eltern hatten sie als 3-jährige Jungen nach Amerika mitgebracht. Deswegen besaßen sie die deutsche Staatsangehörigkeit, obwohl sie in den USA aufgewachsen waren. Weil sie im Grunde genommen Amerikaner waren, waren sie bei der Berufung von den amerikanischen Behörden während ihres Verfahrens nicht ausreichend über die Möglichkeit aufgeklärt worden, konsularische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Deswegen verklagte die Bundesrepublik Deutschland die USA vor dem Internationalen Gerichtshof. Mit Urteil vom 27. Juni 2001 entschied das Gericht, dass die USA das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen verletzt haben [5].

Hinrichtung geistig Behinderter

Im Jahre 2002 entschied der Oberste Gerichtshof der USA, dass die Todesstrafe für geistig Behinderte unzulässig ist, da sie eine „grausame oder ungewöhnliche Bestrafung“ darstellt und damit verfassungswidrig ist.

Daryl Atkins war der Präzedenzfall, da bei ihm ein IQ von 59 festgestellt wurde. Jedoch oblag die endgültige Entscheidung dem Gericht der Bundesstaaten, und die Geschworenen in Virginia verurteilten ihn zum Tode, da bei einem erneuten IQ-Test ein Wert von 76 ermittelt wurde.

Verfahrensmängel bei Todesurteilen

Durch viele Studien ist belegt, dass unter den Verurteilten/Hingerichteten Angehörige von ethnischen Minderheiten, im Wesentlichen schwarze und hispanische Täter, überproportional vertreten sind – so betrug 2004 der Prozentsatz Schwarzer an den zum Tode Verurteilten 42 Prozent, während ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur knapp 13 Prozent ausmacht. Umstritten ist, ob dies als Folge eines fortlebenden Rassismus oder als Folge einer höheren Kriminalitätsrate in ärmeren Bevölkerungsschichten zu sehen ist.

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist die häufig unzureichende Vertretung unterprivilegierter Straftäter durch Pflichtverteidiger. 1996 gab es in Georgia einen Fall, bei dem ein zum Tode Verurteilter mit unterdurchschnittlichem Intelligenzquotienten in einem Berufungsverfahren überhaupt keinen Rechtsbeistand hatte. Die Anwaltsvereinigung American Bar Association veröffentlichte erstmals 1989 Richtlinien für angemessene anwaltliche Vertretung in Todesstrafenverfahren und vermittelt Anwälte, die ohne Bezahlung solche Fälle übernehmen. Professor James S. Liebman von der Columbia University veröffentlichte im Juni 2000 unter dem Titel A broken system [6] eine Langzeitstudie über den Ausgang von Berufungsverfahren zwischen 1973 und 1995, nach der in 68 Prozent der Fälle Todesurteile durch eine höhere Instanz zu Gunsten des Angeklagten korrigiert wurden.

Ein weiterer Verfahrensmangel ist die bei der Auswahl der Jury zuweilen festzustellende Rassendiskriminierung, die darin besteht, dass die Staatsanwaltschaft, die eine Reihe potenzieller Geschworener ohne Begründung ablehnen kann, bei der Ablehnung offensichtlich sach- und rechtswidrig die Übereinstimmung der Hautfarbe der Geschworenen mit der des (schwarzen) Angeklagten zum Kriterium macht. Dies wurde vom Obersten Gerichtshof mehrfach beanstandet und mit der Aufhebung von Todesurteilen vor allem texanischer Gerichte sanktioniert, zuletzt (Juni 2005) im Verfahren Miller-El v. Dretke, No. 03–9659, in dem 10 von 11 schwarzen Jury-Kandidaten von der Staatsanwaltschaft abgelehnt worden waren.

Geschlechtsspezifische Aspekte

Das eklatanteste Missverhältnis bei den ausgesprochenen wie vollstreckten Todesurteilen ergibt sich bei den Geschlechtern der Todeskandidaten. Es werden bis heute fast ausschließlich Männer zum Tode verurteilt. Einerseits ist die Kriminalitätsrate von Männern weitaus höher und Frauen begehen statistisch weniger häufig schwere Delikte, zudem werden Frauen in der Tendenz generell für gleiche Straftaten milder bestraft.

Seit 1976 wurden 11 Frauen hingerichtet, zuletzt Frances Elaine Newton in Texas am 14. September 2005. Im gleichen Zeitraum wurden 1063 Männer hingerichtet. Stellt man dem das Geschlechterverhältnis bei schweren Straftaten gegenüber, so ergibt sich für Männer eine über zehn mal höhere Wahrscheinlichkeit, zum Tode verurteilt zu werden.

Hinrichtungsarten

Die von Bundesstaat zu Bundesstaat unterschiedlichen zulässigen Hinrichtungsmethoden sind (in Klammern Anzahl der Anwendungen ab 1976 bis November 2004) Injektion (775), Elektrokution (152), Vergasen (11), Erhängen (3), Erschießen (2). Mit Ausnahme von Nebraska, wo die Elektrokution zwingend vorgeschrieben ist, bieten alle Staaten, bei denen die Injektion nicht die grundsätzlich angewandte Methode ist, dem Todeskandidaten diese als Alternative an.

Situation in einzelnen Bundesstaaten

Todesstrafe in einzelnen Bundesstaaten.
Farblegende:
  • Blau: Zurzeit keine Anwendung
  • Orange: Für verfassungswidrig erklärt
  • Grün: Seit 1976 nicht mehr angewandt
  • Rot: Seit 1976 angewandt

Connecticut

Der Gouverneur von Connecticut hat kein Begnadigungsrecht. Am 13. Mai 2005 fand die erste Vollstreckung eines Todesurteils seit 1960 statt. Damals war Joseph Taborsky noch auf dem elektrischen Stuhl hingerichtet worden. Es handelte sich um den Serienmörder Michael Bruce Ross, einen so genannten „freiwilligen“ Todeskandidaten, der nach 21 Jahren in der Todeszelle auf weitere ihm noch zustehende Rechtsmittel verzichtet hatte. In den letzten Tagen vor seiner Hinrichtung wurden durch die ehemaligen Pflichtverteidiger mehrere vergebliche Versuche gemacht, die Hinrichtung gerichtlich verhindern zu lassen. Ihre Argumentation lautete, dass Ross wegen seines Verzichts auf Rechtsmittel möglicherweise unzurechnungsfähig sei. In diesem Falle wäre eine Hinrichtung unrechtmäßig gewesen.

Florida

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe wurden in Florida 64 Menschen hingerichtet. Die Hinrichtung erfolgt durch Injektion.

Im Anschluss an eine besonders schlecht verlaufene Hinrichtung, bei der eine zweite Injektion erforderlich war, die den Todeskampf des Hinzurichtenden auf 34 Minuten verlängerte, hat der damalige Gouverneur Jeb Bush am 15. Dezember 2006 entschieden, Hinrichtungen bis auf Weiteres auszusetzen und die menschlichen und verfassungsrechtlichen Aspekte der schlecht beherrschten Hinrichtungsmethode durch eine Kommission überprüfen zu lassen.

Illinois

Seit der Wiedereinführung der Todesstrafe konnte im US-Bundesstaat Illinois bei mehreren zum Tode Verurteilten die Unschuld bewiesen werden, nachdem sie als Straftäter hingerichtet wurden. Der scheidende Gouverneur George Ryan wandelte daraufhin im Jahre 2003 die Strafe aller 167 Todeskandidaten in Illinois in lebenslange Haft um. Zudem gilt in Illinois seit Januar 2000 ein Vollstreckungsmoratorium. Diesem ging unter anderem ein Bericht der Chicago Tribune voraus, in dem von falschen Beweisen, skrupellosen Prozessabsprachen und juristischer Inkompetenz die Rede war. Im Fall des Todeskandidaten Anthony Porter konnte der Journalistik-Professor David Protess ein Fehlurteil nachweisen. Porter wurde daraufhin im März 2000 aus der Todeszelle entlassen.

Indiana

Indiana gehört zu den Bundesstaaten, in denen die Todesstrafe mittels Injektion vollstreckt wird. Bei der Hinrichtung von Tommie Smith 1997 konnte das Gefängnispersonal keine geeignete Vene finden, so dass ein Arzt hinzugezogen werden musste. Insgesamt dauerte die Prozedur, die Smith bei vollem Bewusstsein miterleben musste, über 30 Minuten. Im Juli 2004 machte der Gouverneur von Indiana erstmals von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch und wandelte das Todesurteil gegen den geistig zurückgebliebenen Darnell Williams in eine lebenslange Haftstrafe um.

Kalifornien

Am 15. Dezember 2006 entschied ein Bundesgericht in San Jose, dass die in Kalifornien praktizierte Hinrichtung durch Injektion in ihrer derzeitigen Form eine „grausame, ungewöhnliche Strafe“ darstellt und damit verfassungswidrig ist. Am gleichen Tag entschied Jeb Bush, Gouverneur von Florida, Hinrichtungen mit der Giftspritze auszusetzen. Zu scharfer Kritik an der Todesstrafe führte der Fall des Caryl Chessman, der 12 Jahre in der Todeszelle auf seine Hinrichtung warten musste und dessen Schuld an den ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen stark umstritten war. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe 1976 wurden in Kalifornien dreizehn Menschen hingerichtet, etwa 650 zum Tode Verurteilte warten auf ihre Hinrichtung.

Nachdem es drei Jahre lang keine Hinrichtungen gab, wurde am 19. Januar 2005 das Todesurteil gegen Donald Jay Beardslee für einen 1981 begangenen Doppelmord vollstreckt. Ein Gnadengesuch, das auf eine psychische Erkrankung aufgrund eines Gehirnschadens hinwies, wurde von Gouverneur Arnold Schwarzenegger abgelehnt; ebenso die zwei Gnadengesuche des wegen vierfachen Mordes verurteilten Stanley Williams, der mit Büchern gegen Drogen und Bandenkriminalität für Jugendliche auf sich aufmerksam machte und für seine literarische Arbeit während seines 24-jährigen Aufenthalts in der Todeszelle fünf Mal für den Friedensnobelpreis sowie vier Mal für den Literaturnobelpreis nominiert worden war. Er wurde am 13. Dezember 2005 um 9.01 Uhr MEZ mit der Giftspritze hingerichtet. Am 17. Januar 2006 wurde der beinahe blinde, taube und an den Rollstuhl gefesselte 76-jährige Greis Clarence Ray Allen hingerichtet. Vier Monate vor der Vollstreckung des Urteils wäre er beinahe an einem Herzinfarkt gestorben, konnte aber wiederbelebt werden. Ihm wurde vorgeworfen, Morde aus dem Gefängnis heraus angeordnet zu haben.

New Hampshire

New Hampshire ist neben Connecticut der einzige der Neuengland-Staaten, in dem die Todesstrafe zulässig ist. Die letzte Hinrichtung fand 1939 statt und es gibt derzeit (Dezember 2004) keine Todeskandidaten.

New Jersey

Die letzte Hinrichtung in New Jersey fand 1963 statt. Am 10. Januar 2006 wurde die Todesstrafe auf Beschluss des Senats außer Kraft gesetzt. Eine Kommission sollte untersuchen, ob Todesurteile nach fairen Kriterien verhängt werden und ob die Todesstrafe für die öffentliche Sicherheit erforderlich ist. Das Moratorium galt bis Februar 2007. Am 2. Januar 2007 gab die Kommission ihren Abschlussbericht bekannt. Darin plädierte sie für die Abschaffung der Todesstrafe in New Jersey, mit der lebenslangen Haftstrafe als Alternative. Am 11. Dezember 2007 wurde bekannt, dass der Senat von New Jersey mit 21:16 Stimmen für die Abschaffung der Todesstrafe votierte. Am 13. Dezember 2007 stimmte das Abgeordnetenhaus mit 44:36 Stimmen ebenfalls für die Abschaffung der Todesstrafe. Der demokratische Gouverneur Jon Corzine teilte mit, er werde das Gesetz unterschreiben.[7] Damit ist New Jersey der 14. Bundesstaat, der die Todesstrafe abschafft.

New York

Im Bundesstaat New York ist seit 1963 niemand mehr hingerichtet worden. Im März 1995 unterzeichnete der damalige republikanische Gouverneur, George Pataki, in Erfüllung eines Wahlkampfversprechens jedoch ein Gesetz, mit dem die Todesstrafe durch Injektion wieder aufleben sollte. Das Gesetz führte nie zu einer Exekution und wurde schließlich im Juni 2004 vom zuständigen Berufungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Seither sind Bemühungen im Gang, ein Gesetz zu erlassen, das die Todesstrafe unter Beachtung der Gerichtsentscheidung verfassungsmäßig machen könnte.

North Carolina

Die Zahl der Hinrichtungen in North Carolina bis zur Abschaffung der Todesstrafe 1972 wird mit 784 angegeben. Am 6. Januar 1977 wurde die Todesstrafe wieder eingeführt. Seither wurden (Stand Dezember 2005) 39 Hinrichtungen vollzogen. Im Juli 2005 warteten 192 Todeskandidaten (davon vier Frauen) auf ihre Tötung durch Injektion im Zentralgefängnis von Raleigh. Am 2. Dezember 2005 wurde dort die landesweit tausendste Hinrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA an dem Doppelmörder Kenneth Lee Boyd vollstreckt, nachdem der Gouverneur des Bundesstaates, Mike Easley, eine Begnadigung abgelehnt hatte.

Texas

Die Justizbehörden in Texas ließen mit 400 Hinrichtungen (durch Injektion/Stand August 2007) seit 1976 mehr Todesurteile vollstrecken als die nächsten sechs noch vollstreckenden Bundesstaaten zusammengenommen. Ursache ist nicht nur die Zahl der in erster Instanz verhängten Todesurteile, sondern auch der Umstand, dass die beiden für Texas zuständigen Berufungsgerichte diese Urteile nur in drei Prozent der von ihnen behandelten Fälle aufheben, was ebenso wie die Zahl der Hinrichtungen einen US-weiten Rekord darstellt. Laut einer Untersuchung von 6.000 Todesurteilen zwischen 1976 und 1995 besteht landesweit eine Chance von 68 Prozent, dass ein Todesurteil von einem Staats- oder Bundesgericht aufgehoben wird.

Der Oberste Gerichtshof hat von texanischen Gerichten verhängte Todesurteile mehrfach als verfassungswidrig aufgehoben, zuletzt im November 2004 im Fall eines offenbar vermindert zurechnungsfähigen Täters (Smith v. Texas, No. 04–5323). Hauptgrund für die Entscheidungen des Obersten Gerichts ist regelmäßig der Umstand, dass die für Texas zuständigen Berufungsgerichte die für die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe geforderte Berücksichtigung mildernder Umstände vernachlässigen. Ein weiterer Grund ist die von den Staatsanwälten bei der Auswahl der Jury geübte Rassendiskriminierung durch Ablehnung von Afroamerikanern als Geschworene in Verfahren gegen schwarze Angeklagte.

Derzeit (Juli 2005) erwarten 415 Verurteilte in texanischen Gefängnissen ihre Hinrichtung. Diese Zahl wird nur von Kalifornien mit 648 Todeskandidaten übertroffen, doch ist dieser Bundesstaat bei der Vollstreckung zurückhaltender (zwölf Exekutionen von 1976 bis 2005).

Kurz vor der 400. Hinrichtung binnen 30 Jahren in Texas forderte die Europäische Union am 21. August 2007 den Gouverneur Rick Perry auf, die Vollstreckung von Todesurteilen auszusetzen. In Texas finden seit 1976 ein Drittel aller US-amerikanischen Hinrichtungen statt, seit dem Beginn des Jahres 2007 sogar zwei Drittel aller Exekutionen. Ein Sprecher Perrys erklärte dazu, Texas werde an der Vollstreckung von Todesurteilen festhalten. [8]

Virginia

Der Bundesstaat Virginia ist nach Texas mit fast 100 Hinrichtungen seit 1976 der Bundesstaat mit den meisten Hinrichtungen. Während der vierjährigen Amtszeit des ehemaligen demokratischen Gouverneurs Mark Warner wurden laut einem Bericht der New York Times vom 30. November 2005 elf Todesurteile vollstreckt. Fast hätte Virginia im November 2005 die landesweit 1000. Hinrichtung durchgeführt, doch wurde der potenzielle Kandidat begnadigt, weil ein für einen möglichen Nachweis seiner Unschuld wichtiges Beweismittel von einem Justizbeamten beseitigt worden war. Wenige Tage später wurde die 1000. Hinrichtung in North Carolina vollzogen.

Prominente, die zum Tode verurteilt wurden

Prominente Kritiker

Literatur

  • Richard C. Dieter: Wenn der Staat tötet: die Todesstrafe in den USA. In: Gunnar Köhne (Hrsg.): Die Zukunft der Menschenrechte. Rowohlt-Verlag, Reinbek 1998. ISBN 3-499-22238-8
  • Michael Kahr: 100 Jahre Hinrichtungen in den USA. Kahr Media Verlag 2004, ISBN 3-935678-03-7
  • Jürgen Martschukat: Geschichte der Todesstrafe in Nordamerika, von der Kolonialzeit bis zur Gegenwart. Beck-Verlag, München 2002. ISBN 3-406-47611-2
  • Jürgen Martschukat,’With Grace and Dignity’: Gary Gilmore, Todesstrafe und Männlichkeit in den USA der 1970er Jahre in: Amerikastudien /American Studies, 49.3 (2004)
  • Stephen Trombley: Die Hinrichtungsindustrie. Die Todesstrafe in den USA. Rowohlt Verlag, Reinbek 1993, ISBN 3498065076

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Number of Executions by State and Region Since 1976 (www.deathpenaltyinfo.org)
  2. Death Row Inmates by State (www.deathpenaltyinfo.org)
  3. WELT Online: Oberstes US-Gericht blockiert erneut Hinrichtung (18. Oktober 2007)
  4. todesstrafe.de (18. November 2004)
  5. [1]
  6. A Broken System: Error Rates in Capital Cases, 1973–1995
  7. http://de.reuters.com/article/worldNews/idDEKOE42225720071214 New Jersey schafft Todesstrafe ab
  8. Basler Zeitung: EU verlangt Hinrichtungs-Moratorium für die USA