Abstrakte Normenkontrolle
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Abstrakte Normenkontrolle bezeichnet
- im Allgemeinen die im Verfassungsrecht vieler Länder vorgesehene höchstrichterliche Überprüfung einer Rechtsnorm auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht
- in Deutschland ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, siehe Verfassungsprozessrecht (Deutschland) #Abstrakte Normenkontrolle
- in Frankreich ein Verfahren vor dem Conseil constitutionnel, dem französischen Verfassungsgericht, siehe Conseil constitutionnel (Frankreich)#Kompetenzen
- in der Schweiz einen Oberbegriff für Normenkontrollverfahren, die nicht inzident erfolgen, siehe Abstrakte Normenkontrolle (Schweiz)
Siehe auch: