CRAMRA (Convention on the Regulation of Antarctic Mineral Resource Activities) war ein 1988 verabschiedetes, aber nie in Kraft getretenes internationales Abkommen zur Regelung von Bergbau und Ressourcenerschließung in der Antarktis. Es sollte die Erkundung und den Abbau von Rohstoffen unter Einhaltung strenger Umweltvorschriften ermöglichen. Das Abkommen sah verschiedene Institutionen vor, darunter eine Kommission und Regulierungsausschüsse, sowie ein verpflichtendes Streitbeilegungssystem. CRAMRA enthielt innovative Regelungen zur Staatenverantwortlichkeit und zum Umweltschutz. Trotz anfänglicher Zustimmung vieler Staaten wurde es aufgrund wachsender Kritik von Umweltorganisationen und einigen Vertragsstaaten nicht ratifiziert. Stattdessen wurde 1991 das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag verabschiedet, das jeglichen Bergbau in der Antarktis verbietet. Obwohl CRAMRA nie in Kraft trat, beeinflusste es die Weiterentwicklung des Rechtsregimes der Antarktis und einige seiner Prinzipien wurden in spätere Abkommen übernommen.