Bundesmuseen

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Osterreich  Bundesmuseenp1
Staatliche Ebene Bund
Stellung ausgegliederte Einrichtungen (vollrechtsfähige Anstalten)
Aufsicht Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
Gründung (Bezeichnung seit 1920)

Die Bundesmuseen in Wien sind Museen im Eigentum der Republik Österreich und bilden in ihrer Gesamtheit eine der größten Sammlungen der Welt.

Sie gehen zum Teil auf die bis 1918 kaiserlichen Sammlungen zurück, die im Auftrag der Monarchen zusammengetragen und seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in repräsentativen Museumsbauten ausgestellt wurden, zum Teil handelt es sich um Gründungen der k.k. Staatsverwaltung. Das Museum Moderner Kunst wurde 1962 gegründet; in seinem ehemaligen Gebäude wurde 2011 vom Belvedere das 21er Haus eröffnet.

Die 1998 geschaffene Rechtskonstruktion der vollrechtsfähigen Bundesmuseen (wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts) wurde auch für die Österreichische Nationalbibliothek gewählt, die kein Museum ist. Das Pathologisch-Anatomische Bundesmuseum blieb vorerst weiterhin eine nachgeordnete Dienststelle des Unterrichtsministeriums, der Aufsichtsbehörde für die angeführten wissenschaftlichen Anstalten, und wurde im Herbst 2011 per 1. Jänner 2012 mit Bundesgesetz[1] in die wissenschaftliche Anstalt Naturhistorisches Museum Wien (NHM) eingegliedert.[2]

Im März 2019 gab Kanzleramtsminister Gernot Blümel bekannt, dass die Bundesmuseen mit 1. Jänner 2020 einen gemeinsamen Generalsekretär erhalten sollen, der den Vorsitzenden der Bundesmuseenkonferenz operativ unterstützen soll. Außerdem soll eine Bundesmuseen Service GmbH eingerichtet werden, deren Geschäftsführer der Generalsekretär ist.[3]

Die acht Institutionen und die ihnen angeschlossenen Häuser konnten 2023 über 7,34 Mio. Besuche, davon 2,97 Mio. oder 40,5 % Vollzahler, verzeichnen.[4]

Seit 1. Jänner 2010 gilt freier Eintritt für Besucher unter 19 Jahren; 2011 betraf dies 36,7 % oder 1,4 Millionen aller Besuche, 2017 21 % oder 1,2 Millionen und 2023 20 % oder knapp 1,5 Mio. Zur Entwicklung siehe Meistbesuchte Sehenswürdigkeiten Wiens.

Wissenschaftliche Anstalt Standort angegliedert Besuche
(2023)[4]
gegr. vollrechts­fähig seit
Albertina Wien 1., Albertinaplatz Albertina modern 1.180.361 1776 1. Jan. 2000
Kunsthistorisches Museum (KHM) Wien 1., Burgring Sammlungen in der Neuen Burg, Schatzkammer in der Hofburg und Wagenburg in Schloss Schönbrunn sowie Außenstelle Schloss Ambras Innsbruck; Weltmuseum Wien (bis 2013 Museum für Völkerkunde) und Österreichisches Theatermuseum 1.688.509 1891 1. Jan. 1999
Belvedere Wien 3., Prinz-Eugen-Straße, und 10., Arsenalstraße, Wien 1., Himmelpfortgasse 8 (bis 2017) 21er Haus (seit 15. November 2011), Winterpalais Prinz Eugen (Herbst 2013 bis 2017) 1.834.000 1903 1. Jan. 2000
MAK – Museum für Angewandte Kunst / Gegenwartskunst Wien 1., Stubenring 171.605 1863 1. Jan. 2000
Museum Moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien – MUMOK Wien 7., Museums Quartier 220.331 1962 1. Jan. 2003
Naturhistorisches Museum (NHM) Wien 1., Burgring Pathologisch-anatomische Sammlung im Narrenturm (seit 1. Jänner 2012),[5] Nationalparkinstitut Donauauen in Petronell[6] und Historisches Salzbergwerk in Hallstatt[7] 1.008.531 1889 1. Jan. 2003
Technisches Museum Wien 14., Mariahilfer Straße Österreichische Mediathek (TMW) 515.395 1908 (1918) 1. Jan. 2000
Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) Wien 1., Hofburg Papyrusmuseum, Globenmuseum, Esperantomuseum, Literaturmuseum und Haus der Geschichte Österreich 722.300 14. Jh. 1. Jan. 2003

Andere Museen in Bundesbesitz und Museen mit Bundesförderung, die aber nicht zu den Bundesmuseen gehören, sind:

Bundesmuseen-Gesetz 2002

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Basisdaten
Titel: Bundesmuseen-Gesetz 2002
Typ: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Republik Österreich
Rechtsmaterie: Bundesverwaltung
Fundstelle: BGBl. I Nr. 115/1998 bzw. BGBl. I Nr. 14/2002
Datum des Gesetzes: 14. August 1998, 8. Jänner 2002
Letzte Änderung: BGBl. I Nr. 30/2018
Neubekanntmachung: BGBl. I Nr. 142/2000, BGBl. I Nr. 14/2002
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung!

Als Bundesmuseen werden auf Grund der Bundesverfassung 1920 seit Jahrzehnten alle Museen bezeichnet, die von Bundesdienststellen verwaltet werden; im engeren Sinn sind Bundesmuseen heute jedoch solche, die dem Bundesmuseen-Gesetz unterliegen und auf Grund dessen als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts betrieben werden.

Experten sprechen von Vollrechtsfähigkeit (gegenüber der vorhergegangenen Teilrechtsfähigkeit), weil die Institutionen nunmehr eigene juristische Personen sind und als solche Rechte begründen und Verbindlichkeiten eingehen können, für die der Bund nicht haftet. So können sie z. B. Personal anstellen, das nicht dem Dienstrecht für Beamten und Vertragsbedienstete unterliegt. Für die Österreichische Nationalbibliothek, die kein Museum ist, aber kleinere Museen betreibt, gelten die Rechtsregeln des Bundesmuseen-Gesetzes analog.

Das Bundesmuseen-Gesetz wurde erstmals 1998 von der Bundesregierung Klima bzw. deren Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer beantragt und vom Nationalrat beschlossen. Die aktuelle Fassung wurde 2002 neu erlassen und 2007 ergänzt.

Die Bundesmuseen sind durchwegs kulturelles Erbe aus dem kaiserlichen Österreich, das 1918 / 1919 von der Republik übernommen wurde. Das Museum moderner Kunst (MUMOK) ist eine eigenständige Gründung der Zweiten Republik. Bis zur Erlassung des Gesetzes wurden Bundesmuseen als nachgeordnete Dienststellen des Unterrichtsministeriums geführt und unterlagen den personal-, finanz- und organisationsrechtlichen Bestimmungen für Bundesbeamte bzw. Bundesdienststellen.

1999 wurde auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes 1998 begonnen[9], die staatlichen Museen in die Vollrechtsfähigkeit überzuführen und als sich so weit wie möglich selbst finanzierende wissenschaftliche Anstalten im Eigentum der Republik zu führen. Erstes Museum, das in die neue Eigenständigkeit entlassen wurde, war das Kunsthistorische Museum, dessen Generaldirektor Wilfried Seipel die Autonomie seines Hauses konsequent vertreten und am Gesetzentwurf mitgewirkt hatte. Das Museum für Völkerkunde und das Österreichische Theatermuseum wurden der neuen wissenschaftlichen Anstalt Kunsthistorisches Museum gegen den Willen der beiden Sammlungsleiter unterstellt.

Mit der Verselbstständigung von MUMOK, NHM und Nationalbibliothek war die Umsetzung des Gesetzes Anfang 2003 abgeschlossen. Heute finanzieren sich die Bundesmuseen zum Teil aus Eintrittsgeldern, Sonderausstellungen, Museumsshops und -cafés sowie internationalen Leihgaben, zum Teil durch staatliche Zuwendungen; diese waren 2001–2008 ohne Inflationsausgleich eingefroren und sind seither Gegenstand regelmäßiger Verhandlungen der Leiter der Anstalten mit dem Ministerium.

Der Versuch der Kommerzialisierung der staatlichen Museen wird von zwei Studien (Konrad 2008, Tschmuk 2009) durchaus kritisch gesehen.

Bisher haben die Bundesmuseen etwa 70.000 eigene Jahreskarten verkauft. Ab Juli 2024 gilt eine neue Art von Jahreskarte, die Bundesmuseen Card: Alle 26 Standorte der 8 Bundesmuseen können während der Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ab Kauf beliebig oft besucht werden. Preis 99 Euro.[10]

  • Peter Tschmuk: Die ausgegliederte Muse. Studien Verlag, Innsbruck 2009.
  • Heimo Konrad: Museumsmanagement und Kulturpolitik am Beispiel der ausgegliederten Bundesmuseen. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008.
  • Bundesmuseen-Gesetz 2002 i.d.g.F
  • Hedwig Kainberger: Die Museen huldigen dem Kommerz. In: Salzburger Nachrichten. 2009, Kultur, S. 11 (9-.20.4-01, SN Archiv).

Einzelnachweise

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  1. § 11a, Bundesmuseen-Gesetz 2002, geändert durch Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011
  2. Die Sammlung auf der Website des NHM, Stand 19. Dezember 2012.
  3. Bundesmuseen bekommen gemeinsamen Generalsekretär. orf.at, 28. März 2019; abgerufen am 28. März 2019.
  4. a b Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (2024): Besuchsstatistik der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek 2023, abgerufen am 14. Oktober 2024
  5. Mit Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112 / 2011, per 1. Jänner 2012 in die wissenschaftliche Anstalt Naturhistorisches Museum Wien (NHM) eingegliedert. Die Sammlung auf der Website des NHM, Stand 19. Dezember 2012.
  6. Nationalparkinstitut Donauauen in Petronell
  7. Wird organisatorisch von der Salzwelten GmbH der Salinen Austria, die dem Wirtschaftsministerium unterstehen, betreut;
    Salzwelten Hallstatt. salzwelten.at
  8. www.volkskundemuseum.at
  9. Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Hrsg.): Kulturbericht 2000. Wien 2000 (links auf pdf In: Kultur → Berichte und Materialien → Kulturbericht 2000. bm:ukk, 7. Mai 2007 [abgerufen am 1. April 2009]).
  10. Neue Jahreskarte für alle Bundesmuseen orf.at. 27. Mai 2024, abgerufen am 27. Mai 2024.