Diskussion:Beate Bahner

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 94.217.103.200 in Abschnitt Webseite als Quelle
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Beate Bahner“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Beiträge zu diesem Artikel müssen die Wikipedia-Richtlinien für Artikel über lebende Personen einhalten, insbesondere die Persönlichkeitsrechte. Eventuell strittige Angaben, die nicht durch verlässliche Belege belegt sind, müssen unverzüglich entfernt werden, insbesondere wenn es sich möglicherweise um Beleidigung oder üble Nachrede handelt. Auch Informationen, die durch Belege nachgewiesen sind, dürfen unter Umständen nicht im Artikel genannt werden. Für verstorbene Personen ist dabei das postmortale Persönlichkeitsrecht zu beachten. Auf bedenkliche Inhalte kann per Mail an info-de@ – at-Zeichen für E-Mailwikimedia.org hingewiesen werden.

Vergleich mit der „Ermordung der Juden“[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Frau Bahner schreibt tatsächlich: „ Insbesondere wurde die Gesundheit – insbesondere der von der Außenwelt und den Angehörigen abgeschnittenen alten und kranken Menschen in unmenschlicher und zynischer Weise – für die Antragstellerin vergleichbar nur mit der ungeheuerlichen Verfolgung und Ermordung der Juden und weiterer Bevölkerungsgrippen (sic!) im Dritten Reich – schwer geschädigt worden.“ (S. 24 ihres Eilantrags) Ich würde daher diese Korrektur rückgängig machen und vorschlagen, den Fehler mittels sic kenntlich zu machen. Ob es sich dabei um eine offen oder versteckt antisemitische Abewrtung oder (nur) um einen Tippfehler handelt, will ich nicht beurteilen. Gruss --Port(u*o)s 21:41, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Das ist derzeit im Artikel in der Tat aus dem Zusammenhang gerissen und so dann etwas verfälschend. Ich werde das korrigieren. --178.112.49.102 22:49, 9. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Webseite als Quelle[Quelltext bearbeiten]

Was das hier betrifft: Da war natürlich die "Anwaltszulassung" gemeint. Und das mit der neuerlichen Schwachsinnsverordnung muß im Artikel wohl wirklich nicht erwähnt werden, wer die PDF bis zum Ende liest, wird bemerken, daß sie da einen Joke gelandet hat. Mit welcher Intention sie tatsächlich ursprünglich an diese "Verordnung" herangegangen ist, mag dahinstehen! Ich rate dringend an, die Website nicht weiter als Primärquelle heranzuziehen! Wir werden das alles bald den Medien entnehmen! --77.116.229.121 17:22, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Den Medien hat man inzwischen ein psychisch ganz offensichtlich unzurechnungsfähiges Verhalten der künftigen Ex-Anwältin (derzeit will sie ihren Anwaltsberuf an den Nagel hängen) entnommen. Überzeugend im Sinne ihrer ... Thesen ... war da nix, gerade jetzt macht sie sich vor Gericht durch das Platzenlassen ihres Prozesses erneut lächerlich. Und zum Thema "Website als Quelle": Ja, die Rötzer-telepolis-Verschwurbelung als Quelle anzuerkennen verhöhnt jeden Verstand--94.217.103.200 15:00, 16. Mär. 2021 (CET).Beantworten
Ob es sich um einen "Joke" handelt, steht nicht im Ansatz fest. Und warum soll die Website, auf der sich die wiedergegebene Passage fest, nicht als Primärquelle herangezogen werden? Die Quelle ist völlig korrekt und der Inhalt wird sachlich mitgeteilt. Genau so wie der Eilantrag zum BVerfG, der sich wegen seiner völligen Abwegigkeit ebenso als "Joke" qualifizieren lässt wie die Anmeldung einer "Coronia-Demo". Es mag dahinstehen, was Fr. Bahner umtreibt. Sie ist aber eine zugelassene und nicht ganz unbekannte Anwältin und Medizinrechtlerin, die mit dem querulatorischen Eilantrag zusätzliche Aufmerksamkeit generiert hat. Ihre Reaktion auf die (erwartungsgemäße) Zurückweisung ihres Ansinnens ist daher ebenfalls von Relevanz.--Rechtswirksamer (Diskussion) 20:17, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ganz einfach: Wikipediaartikel basieren auf Sekundärliteratur, nicht auf der eigenen Exegese privater Webseiten (auch noch von Konfliktbeteiligten): Bei Informationen aus dem Internet ist besondere Sorgfalt angebracht (siehe Wikipedia:Weblinks). Die Mehrzahl privater Internetseiten liefert keine im Sinne unserer Qualitätsanforderungen reputablen Belege. Dies gilt auch bei kommerziellen Quellen – insbesondere wenn sie dem Verkauf und der Werbung dienen. Hier gibt es in der Regel bessere Quellen der Informationsbeschaffung. Darüber hinaus ist bei tagesaktueller Berichterstattung die Zuverlässigkeit mitunter nur schwer einschätzbar (siehe hierzu Wikipedia:Neuigkeiten).[1] Du führst gerade einen Editwar um Deine regelwidrige Artikelergänzung, anstatt hier einen Konsens über die Artikelinhalte auf Basis unserer Regeln zu suchen. Das läuft so nicht. --Jonaster (Diskussion) 20:26, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wie gesagt: Am besten die PDF einfach mal zuende lesen!! Ansonsten s.a. hier... --77.116.229.121 21:43, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Das zu bewerten steht uns allen hier nicht zu. Die Frau kann auf ihrer Webseite treiben, was sie für richtig hält. Solange das nirgendwo reputabel rezipiert wird, verschaffen wir dem allen hier kein eigenes Forum. Auch Beiträge auf Facebook sind irrelevant für die Artikelgestaltung (mögen sie auch noch so nachvollziehbar sein). Bitte reputable Belege beibringen. Alles, was damit nicht zu belegen ist, gehört nicht in den Artikel (und braucht auch hier nicht diskutiert werden, da es der Artikelverbesserung faktisch nicht dienen kann). --Jonaster (Diskussion) 22:08, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Selbstverständlich gehören insb. juristische Betrachtungen dazu, wenn es darum geht, über juristische Sachen im Artikel zu schreiben! Wozu dabei die Disk vollklatschen, wenn es anderswo bereits zu lesen ist? --77.116.229.121 22:13, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wie gesagt – der Hinweis hier kann durchaus hilfreich sein, aber Beiträge auf Facebook bleiben für die Artikelgestaltung irrelevant. --Jonaster (Diskussion) 22:32, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Ich hätte auch nicht für mich beansprucht, daß das als Quelle in den Artikel kommt! Das war nur als Antwort an den User Rechtswirksamer gedacht. --77.116.229.121 22:42, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Darüber wurde in der taz berichtet:
Als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts kündigte sie am 10. April 2020 auf ihrer Internetseite an, ihre Anwaltszulassung zurückzugeben, und verbreitete dort am 11. April 2020 ihre eigene Corona-Auferstehungs-Verordnung, mit der der Shutdown aufgehoben sei. Am 12. April 2020 gab sie ihren eigenen Shutdown zur Erholung bis Anfang Mai 2020 bekannt.(im Abschnitt Immer merkwürdigere Postings Rechtsanwältin Beate Bahner: Gegen die Corona-“Tyrannei“, taz.de, 13. April 2020) --Mmgst23 (Diskussion) 17:13, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

 Info: Nochmal als Zusammenfassung dieser Disk: Wir bieten der Rechtsanwältin hier keine Pressestelle ihrer täglichen Eskapaden auf ihrer Website! Wir stellen ihre Joke-Verordnung auch nicht irreführender Weise als ernst gemeinte Verordnung dar, auch, wenn dies bisweilen andere Leute im Web tun, die nicht in der Lage sind, einen einfachen Sachverhalt zu erfassen:

Bei Verstößen gegen diese Verordnung drohen folgende Konsequenzen:

1. Erhebliche weitere Gefahren für Leib und Leben
2. Erhebliche weitere seelische und psychische Belastungen
3. Erhebliche weitere Beeinträchtigungen des menschlichen Miteinanders
4. Erhebliche weitere Bildungs- und Wissensdefizite
5. Erhebliche weitere finanzielle Einbußen
6. Erhebliche weitere Gefährdungen der Gesellschaft und der Wirtschaft

[...]

Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner, die seit der Erarbeitung dieser Verordnung beschlossen hat, ihre Anwaltszulassung bis auf weiteres zu behalten.

Alles klar? --77.116.229.121 17:17, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Informationskontrolle[Quelltext bearbeiten]

Was für ein Blödsinn, das steht groß in jeder größeren Zeitung, was soll das? [2]. --分液漏斗 (Diskussion) 18:13, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

In manchen Zeitungen wird der Nachname mit B. abgekürzt. --Mmgst23 (Diskussion) 18:16, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Und in manchen nicht. So what? Machst du Gustl Mollath LA? Der Artikel wurde geschrieben, da saß er noch ein. --分液漏斗 (Diskussion) 18:17, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Nur weil "jede größere Zeitung" das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Lemmaperson nicht zu beachten in der Lage ist, heißt das nicht, dass es uns als Projekt davon entbindet. Ich empfehle das Studium unserer Richtlinie Wikipedia:BIO#Weniger bekannte Personen. Dort heißt es ausdrücklich: „Wikipedia enthält auch Biografien über Menschen, die – obwohl ausreichend bedeutsam für einen Eintrag – Anspruch auf weitergehenden Schutz ihrer Privatsphäre haben. In solchen Fällen sollten Autoren zurückhaltend sein und nur die für den Eintrag relevanten Informationen einbeziehen.. An diese Richtlinie sind wir auch in diesem Fall gebunden, zumal die Information, die hier wiederholt eingefügt werden sollte für den enzyklopädischen Artikel über die beschriebene Person keinen Mehrwert bietet. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 18:19, 14. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Da die jünsten Aktivitäten der Dame überregional mediale Aufmerksamkeit erregten, sollten sie auch im Artikel erwähnt werden. Ich habe sie gerade incl. Quellen eingebaut und dabei versucht, das Ganze möglichst neutral darzustellen (ist bei solch einem Thema nicht soooo einfach). Die Reaktionen in den sozialen Medien wären evtl. noch relevant.--Logistic Worldwide (Diskussion) 11:22, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Eine ansonsten nicht überregional bekannte Person findet kurzzeitig durch Aktionen, die mutmaßlich unter dem Einfluss einer Erkrankung getätigt wurden, Einzug in die mediale Berichterstattung. Weder ist diese Person enzyklopädisch wegen dieser Aktionen relevant geworden (sondern vielmehr als Sachbuchautorin), noch dürfen ihr diese Vorgänge gemäß unserer Richtlinien im enzyklopädischen Rahmen vorgehalten werden. Nur weil manche Medienhäuser (t-online ist dabei ein ganz besonders gutes Beispiel) mit mangelnder journalistischer Sorgfalt anders sehen, entbindet uns das nicht von der Achtung der informationellen Selbstbestimmung der Lemmaperson. Diese bitte ich auch hier zu beachten. Die "Corona-Auferstehungsverordnung" kann man z.B. noch einbauen, die weiteren Vorkommnisse gehören aber gänzlich in den höchstpersönlichen Lebensbereich der Lemmaperson und haben absolut nichts in einem enzyklopädischen Artikel über sie verloren. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:27, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Du zitierst weiter oben selbst WP:BIO: ... zurückhaltend sein und nur die für den Eintrag relevanten Informationen einbeziehen. Die aktuellen Ereignisse um Frau Bahner stehen in direktem sachlichen Zusammenhang mit ihrer gescheiterten Klage vor dem BVerfG, insofern sind sie klar relevant.--Logistic Worldwide (Diskussion) 11:29, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wie genau stehen sie denn bitte „im direkten sachlichen Zusammenhang mit ihrer gescheiterten Klage vor dem BVerfG“? Das ist reine Theoriefindung, nichts weiter. Bitte unterlasse es, diese Informationen wieder in den Artikel einzubringen, da sie jedenfalls unseren Richtlinien zum Umgang mit Artikeln über lebende Personen widersprechen. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:32, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Der zeitliche Zusammenhang mit ihrer gescheiterten Klage sollte auch Dir auffalen.
Und der von Dir behauptete "Widersprich zu den Richtlinien" ist eine Interpretation Deinerseits, denn nochmal: "In solchen Fällen sollten Autoren zurückhaltend sein und nur die für den Eintrag relevanten Informationen einbeziehen." Bisher behautest hier nur Du, dass die Ergänzungen keine Relevanz hätten. Die weiteren hier beteiligten Diskutanten sehen es anders, die Medien sehen es anders.--Logistic Worldwide (Diskussion) 11:36, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
„sollte auch Dir auffalen“ – heißt also, dass das deine Privat-Interpretation ist, dass es da einen Zusammenhang gibt. Vielen Dank, keine weiteren Fragen. Nur die erneute Bitte, die Persönlichkeitsrechte der Lemmaperson zukünftig zu achten und keine weitere Einfügung der entfernten Informationen mehr vorzunehmen. Danke. Beste Grüße, Plani (Diskussion) 11:39, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Andersrum wird ein Schuh draus: Du leugnest diesen Zusammenhang, aber das ist Deine Privat-Interpretation.--Logistic Worldwide (Diskussion) 11:46, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Plani, ich habe Deine gestrige Aktion nicht mitbekommen. Der Halbschutz mag sinnvoll sein, doch welcher Löschgrund gem. [3] - etwa Beleidigung oder Verleumdung - lag hier vor? Gruß --Gustav (Diskussion) 17:59, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Es war nichts dergleichen, siehe Wikipedia:Administratoren/Anfragen#Artikel_Beate_Bahner. --Mmgst23 (Diskussion) 18:09, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die LTO hat kein Problem damit: [4] - komisch, dass sich gewisse Admins in der Rechtsmaterie besser auskennen, als eine juristische Zeitschrift. --分液漏斗 (Diskussion) 15:10, 19. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Archivlink zur "Verordnung"[Quelltext bearbeiten]

Ich hinterlege hier mal den Archivlink zur "Verordnung", wie er mittlerweile nur noch als PDF zu finden ist, gedacht als EN zum Satz "Am 11. April 2020 veröffentlichte Bahner ..." Gruß, --Anselm Rapp (Diskussion) 17:52, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Erledigt. --Anselm Rapp (Diskussion) 19:28, 16. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Weitere Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Heute kam es zu einer Demo von Bahner-Anhängern, also de facto zu einem massiven Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkungen. Diverse Medien berichten, aber auch diese Info wird wohl durch einzelne User mit hanebüchenen Regelinterpreationen verhindert werden. Merken diese User noch, wie lächerlich das Ganze ist? Die komplette Medienlandschaft berichtet, nur einzelne User hier meinen, sie müsste das kleine gallische Dorf spielen. Eine lächerlicher Komödie, was hier gerade läuft.--Logistic Worldwide (Diskussion) 18:17, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Gibt's doch alles auf YouTube. [5] --Mmgst23 (Diskussion) 20:37, 15. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Gute Youtube-Quelle vom feinsten. Ganz großes Wiki-Kino hier. --分液漏斗 (Diskussion) (ohne (gültigen) Zeitstempel signierter Beitrag von 分液漏斗 (Diskussion | Beiträge) 15:13, 19. Apr. 2020 (CEST))Beantworten

Es ist einfach nur noch lächerlich, wie hier angebliche Persönlichkeitsrechte durch einzelne User vorgeschoben werden, um die ganze Farce um Bahner unter den Tisch zu kehren.--Logistic Worldwide (Diskussion) 13:26, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ja, das gilt für den Artikel und für diese Diskussionsseite.
Wenn ein Admin hier den Verweis auf den Artikel in der WELT mit der Begründung "Entfernung von nicht-öffentlichen persönlichen Informationen)" entfernt, dann stimmt etwas nicht mehr. Wer die WELT oder Schweizer Standardmedien für "nicht-öffentlich" erklärt, ... -- Willi 14:23, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Trotzdem muss hier nicht alles brühwarm eingearbeitet werden, eine Enzyklopädie ist kein Newsticker. Was davon von zeitüberdauernder Relevanz ist, wird sich erst noch zeigen. Bis jetzt betrifft das erstmal den Privatbereich von Frau Bahner. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 14:37, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Was bitte ist hier "nicht-öffentlich"? Kannst du das mal erläutern, Stefan? -- Willi 15:02, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wenn's um Krankheiten geht, ist die Wikipedia sehr zurückhaltend, und das ist mE auch gut so. Nehmen wir mal an, ein A/B/C-Promi erkrankt schwer. Investigative Journalisten springen darauf an und berichten fortlaufend über den Verlauf der Chemotherapie. Damit ist diese Information zwar "in der Welt", aber noch nicht enzyklopädisch relevant. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 15:06, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Offenbar besteht hier ein Ressentiment gegenüber investigativem Journalismus, das ich angesichts der hohen Bedeutung der Pressefreiheit in unseren freiheitlichen Demokratien (ich beziehe hier bewusst alle deutschsprachigen Staaten mit ein) bedenklich finde. Ich respektiere durchaus die Persönlichkeitsrechte anderer Menschen, auch wenn es sich um Prominente oder Halb-Prominente handelt. Aber alles hat seinen Grenzen. Im vorliegenden Fall habe ich den Eindruck, dass ein österreichischer Jurist mit Admin-Status im Zusammenspiel mit einem oder zwei anderen Admins Regeln erfindet, die es so gar nicht gibt und die das Ansehen des Projekts Wikipedia insgesamt gefährden. --Koschi73 (Diskussion) 15:49, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Soweit ich sehe, wurden diese Regeln erfunden, bevor sich die Medien Frau Bahner angenommen haben: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Wikipedia:Artikel_über_lebende_Personen&action=history --Burkhard (Diskussion) 16:09, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Das Problem ist, wie so oft bei WP-Regeln, die Auslegung. Gerade hier bei der Causa Bahner betreiben einige wenige User eine exzessive Regelhuberei, die eben nicht unbedingt mehr als durch die Regeln gedeckt angesehen werden kann. Ich könnte es evtl. noch als durch WP:Bio gedeckt ansehen, wenn man ihren Aufenthalt in der Psych nicht erwähnt. Ihre "Verfügung" dagegen ist, wenn man sie wertneutral und nicht als Ausdruck eines verwirrten Geistes erwähnt, wohl durchaus regelkonform.--Logistic Worldwide (Diskussion) 17:36, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Die Pressefreiheit bezieht sich auf die Medienlandschaft insgesamt. Ein individuelles Recht, seinen Senf in einem beliebigen Medium an der Redaktion und den Redaktionsrichtlinien vorbei zu veröffentlichen, gibt es nicht. Du kannst bei Bedarf eine eigene Zeitung herausgeben. - Es ist auch nicht Pressefreiheit, dass alle Medien verpflichtet wären, etwas nachzudrucken, weil es bereits auf Onlineforen und in Boulevardblättern hip ist. Manche fühlen sich freilich kommerziell dazu gezwungen. Wieder mal ein Problem, das die Wikipedia nicht hat. --Logo 16:28, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Zum Einen waren es eben nicht nur "Boulevardmedien", die über die Bahner-Farce berichtet haben, sondern auch reputable "Qualitätsmedien", die bei WP jederzeit als Quellen akzeptiert werden. Zum Anderen geht es eben bei einer durch reputable Quellen unterlegten Ergänzung des Textes nicht um ein "seinen Senf", sondern um den Senf, den eben jene Quellen bereits berichtet haben. Ich hoffe, der Unterschied ist Dir klar.--Logistic Worldwide (Diskussion) 17:34, 22. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Unter Weblinks finden sich aktuell zwei Artikel aus (ohne Zweifel reputablen) Medien, die sich der „weiteren Entwicklung“ und Bewertung annehmen. Damit kann sich ein Leser also hinreichend über aktuelle Entwicklungen informieren. Enzyklopädisch treibt uns da nichts und wenn WP:BIO tangiert wird, sollten wir zurückhaltend sein. Insbesondere da braucht es keinen Newsticker. --Jonaster (Diskussion) 02:27, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten
Wie oben geschrieben: "ch könnte es evtl. noch als durch WP:Bio gedeckt ansehen, wenn man ihren Aufenthalt in der Psych nicht erwähnt. Ihre "Verfügung" dagegen ist, wenn man sie wertneutral und nicht als Ausdruck eines verwirrten Geistes erwähnt, wohl durchaus regelkonform" darstellbar.--Logistic Worldwide (Diskussion) 06:46, 23. Apr. 2020 (CEST)Beantworten


Jetzt wird's endgültig lächerlich: hier schweigt man sich aus, dort findet man die Infos. Konsistent ist das nicht.--Logistic Worldwide (Diskussion) 10:07, 25. Mai 2020 (CEST)Beantworten