Diskussion:Ernst Dieter Berninghaus

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Fonero in Abschnitt Verdachtsberichterstattung
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Nexum[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Hyperdieter, ich halte die Erwähnung der Nexum-Thematik und ihrer Folgen für die Lemmaperson hier auch in Würdigung des Rechts auf Vergessen und des Resozialisierungsanspruchs für zulässig, weil bei der Abwägung das berechtigte öffentliche Informationsinteresse IMHO trotz des zeitlichen Abstands überwiegt:

  • Berninghaus als hoch- und höchstrangiger Manager von drei marktführenden Handelskonzernen unterliegt hohem berechtigtem öffentlichen Informationsinteresse
  • Die Nexum-Thematik steht im direkten Zusammenhang mit seinem relevanten beruflichen Wirken
  • Die Nexum-Affäre hatte direkte Folgen für seine Vita und fand wegen der Auswirkungen auf einen großen Handelskonzern breite Beachtung
  • Vergleichbare aktuelle Vorwürfe im Migros-Kontext haben zu einem Wiederaufleben eines erhöhten öffentlichen Informationsinteresses an den seinerzeitigen Geschehnissen geführt

Ich habe meinen Edit revertiert, damit wir es hier in Ruhe diskutieren können, würde ihn aber wiederherstellen, falls keine Einwände kommen. --Rudolph Buch (Diskussion) 20:37, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

(BK) Ich sehe das ähnlich, zumal ja etliche Pressebereichte incl. Munzinger das weiterhin erwähnen. Ich hatte das nur gem. der WP:BIO-Daumenregel „schädige niemanden“ erst mal reausgenommen, da der potentielle Schaden durch veröffentlichte Informationen größer ist als durch das Weglassen. Unter WP:BIO#Resozialisierung steht: Die Erwähnung von Straftaten in Personenartikeln bedarf der Einzelfallabwägung unter Beachtung des Resozialisierungsgedankens. In Biografien sollten Straftaten und Verurteilungen nicht erwähnt werden, wenn kein langfristiger Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person besteht bzw. wahrgenommen wird, also kein das Persönlichkeitsrecht überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Interesse daran besteht. Das ist hier aber der Fall: Es gibt einen Zusammenhang zum enzyklopädisch relevanten Lebensbereich der Person und es gibt auch ein öffentliches Interesse. --Hyperdieter (Diskussion) 21:07, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Zu dieser Sache kontaktierte Hyperdieter ja schon die Oversight-Berechtigten: Ich würde dir im Kern erst einmal zustimmen, aber wir sollten erst einmal abwarten, ob da noch eine Antwort kommt. --Bildungskind (Diskussion) 20:59, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Die OS haben keine Sonderrechte in sämtlichen Fällen, die WP:BIO tangieren, sondern lediglich bezüglich Fällen, die in den Anwendungsregeln abschließend aufgeführt sind. Ein solcher liegt hier nicht vor. Persönlich bin ich der Ansicht, dass Rudolph Buch und Hyperdieter durchaus vernünftige Argumente vorgetragen haben. Grüße, Stefan64 (Diskussion) 23:34, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Ja, vielen Dank. Ich wollte nur wissen, (wenn schon andere Leute dafür extra benachrichtigt wurden), was deren Meinung ist. Ich denke, zumindest den einen Satz werden wir dann wieder in den Artikel nehmen, wenn der Tenor so eindeutig ist. --Bildungskind (Diskussion) 23:37, 21. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Unternehmer[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte schon in der LD darauf hingewiesen, dass mir der Einleitungstext "ist ... Unternehmer" nicht gerechtfertigt erscheint. In dem angegebenen EN von 2016 steht nur, dass er Unternehmer werden will. Im Text kommt immer nur "Vorstandsstab, Aufsichtsrat, Unternehmensleitung, Vorstand, Vorstandsvorsitzender" usw. Alles nur Managertätigkeiten. Ein ihn (mit)gehörendes Unternehmen wurde nicht aufgeführt. -- Jesi (Diskussion) 13:06, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Das kann wohl raus, sofern nicht belegbar. --Hyperdieter (Diskussion) 17:38, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Verdachtsberichterstattung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe administrativ per WP:BIO einen Passus entfernt, der verallgemeinert aus "xyz wird vorgeworfen, Migros prüft das" bestand. Das ist m.E. eindeutig eine unzulässige Verdachtsberichterstattung, die im Artikel zum jetzigen Stand nichts verloren hat. Da hier schon einige Admins aktiv waren und hoffentlich noch mitlesen: wie seht ihr das? - Squasher (Diskussion) 18:48, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten

@Squasher: Nach deiner Änderung weiß ich immer noch nicht was «absolut eindeutig» gegen Wikipedia:Artikel über lebende Personen verstösst? --Fonero (Diskussion) 18:56, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Habs doch oben erklärt? Es besteht lediglich der Verdacht auf einen Verstoß, mithin verletzt das also die Persönlichkeitsrechte (daher BIO), zumal Migros das alles eh erst mal prüft (weswegen es erst recht schon wegen WP:WWNI gar nicht erst in den Artikel gehört). - Squasher (Diskussion) 19:05, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Darf ich mich auch als Nicht-Admin dazu äußern oder ist das bei inhaltlichen Fragen auf Artikeldiskussionsseiten allzu aufdringlich? Falls ich darf: In der von Dir entfernten Form finde ich es regelwidrig, weil es nicht als Vorwurf bzw. Drittdarstellung, sondern als Tatsache formuliert war ("xyz hat..."). In der Formulierung "Im Februar 2024 berichtete der Tagesanzeiger, Berninghaus habe..." ist es IMHO zulässige Berichterstattung, weil der Verdacht breite Medienaufmerksamkeit fand, Bezug zum aktuellen Tagesgeschehen hat und gesellschaftlich relevantes Wirken betrifft. Ggf. aber in einigen Monaten erneut prüfen, wenn ohne neue Entwicklungen nach einiger Zeit nur die Verdächtigung bleibt, würde ich es wieder rausnehmen. --Rudolph Buch (Diskussion) 19:06, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Sehr gerne. Mir ging es darum, ob meine administrative Maßnahme, das per BIO rauszunehmen, so ok geht, aber grundsätzliche Gedanken dazu darf natürlich jeder äußern. Im Prinzip gebe ich dir recht: per Tatsachenformulierung geht das nicht (daher meine Entfernung). Die alternative Wiedergabe, wie du sie formuliert hast, ist auf jeden Fall wesentlich besser. Bin mir immer noch unschlüssig, ob das so trotzdem überhaupt rein gehört, aber darüber ließe sich wohl streiten. Mit deinem Vorschlag wäre ich aber einverstanden. Gruß, Squasher (Diskussion) 20:36, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten
Wir hatten das ja oben schon erörtert, warum die Erwähnung von Verurteilungen und Verdächtigungen hier ausnahmsweise doch zulässig sein könnte: Öffentliche Person, Ausgangspunkt waren Verfehlungen in seiner Funktion als CEO eines großen Konzerns, also dem Kernbereich der beruflichen Tätigkeit. --Hyperdieter (Diskussion) 00:30, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Habs wieder reingestellt, kann jetzt nach Belieben abgeändert werden. Einfach wieder löschen fände ich aber nicht ok. --Fonero (Diskussion) 01:10, 24. Feb. 2024 (CET)Beantworten

„Ausländer“[Quelltext bearbeiten]

In der Einleitung (und in der Kategorisierung) steht, Berninghaus sei Schweizer. Anderswo im Artikeltext liest man dann aber: „Als erster Ausländer überhaupt wurde Berninghaus Mitglied der Generaldirektion des Migros-Genossenschafts-Bundes und Leiter des neu geschaffenen Departements Handel.“ Da kann man „Ausländer“ nicht anders deuten denn als „Person ohne Schweizer Staatsangehörigkeit“. Das ist zumindest scheinbar ein Widerspruch. Kann man den irgendwie belegt auflösen? Gruß, --Yen Zotto (Diskussion) 23:40, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten

Hab die Einbürgerung dort ergänzt. --Rudolph Buch (Diskussion) 23:51, 22. Feb. 2024 (CET)Beantworten