Diskussion:Lottoland

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von MarvinMonroe in Abschnitt Erfordernis der Versicherung gegen hohe Gewinne
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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Lottoland“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Ministerpräsidentenkonferenz Oktober 2018[Quelltext bearbeiten]

In einem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz haben sich die Länder darauf verständigt, den Kampf gegen illegales Glücksspiel zu verschärfen ... Offen bleibt derweil, wie die Länder mit Online-Casinos umgehen. In ihrem Beschluss ist die Rede von einer „Wiedereinführung einer gesonderten Eingriffsbefugnis zum Vorgehen gegen Provider“, wohinter sich das Sperren von Webseiten verbirgt. (Süddeutsche Zeitung, 30.10.2018) (nicht signierter Beitrag von Fiona B. (Diskussion | Beiträge) 19:51, 21. Dez. 2018 (CET))Beantworten

Begründung des Neutralitätsbausteins (Mitte Oktober 2019)[Quelltext bearbeiten]

  • Die Einleitung stellt auf die fehlende deutsche Lizenz ab. Diese gibt es in der Tat nicht. Deutsche Verwaltungsgerichte entscheiden darum, dass die Onlineglückspiele (wie etwa Online-Roulette) sowie die Zweitlotterien illegal sind.
  • Der Rechtsstandpunkt von Lottoland ist ein anderer. Das Unternehmen betont, es hat in EU-Ländern Lizenzen. Deshalb kann ihr ihr Angebot auch in Deutschland nicht verwehrt werden. Das hohe Rechtsgut der Dienstleistungsfreiheit kann schwerlich durch einen Glückspielstaatsvertrag eingeschränkt werden, wenn erwiesen ist, dass die Ziele, die dieser Staatsvertrag formuliert (Sucht verhindern, Spielleidenschaft in „ruhige Bahnen“ lenken), überhaupt nicht erreicht werden: Der Staat schränkt die suchtproblematischen Automatenspiele kaum ein; die Jackpot-Werbung des Deutschen Lotto- und Totoblocks und seiner Vertriebspartner soll Neulinge anziehen und Routinespieler zu größeren Einsätzen verleiten; neue Angebote wie Eurojackpot schränken das Lotterieangebot nicht ein, sondern erweitern es.
  • Diese Rechtsposition ist keine „Lottoland-Erfindung“. Auch namhafte Juristen, selbst solche, die dem Lotteriemonopol in Deutschland gewogen sind, sehen in der Inkohärenz der Glückspielregelungen und -praxis massive Probleme. Siehe bspw. Christian Koenig: „Fällt das staatliche Lotteriemonopol im Streit um die Zweitlotterien?“ Weitere nennet Jörg Ennuschat: Zur Zukunft des Lotteriemonopols, in Fußnote 12.
  • Die Einleitung unterstellt mit Bezug auf eine Verbraucherzentrale, dass die Nutzung von Lottoland-Angeboten von Deutschland aus strafbar sei. Dieser Einschätzung widerspricht ein Aufsatz in der relevanten jur. Fachzeitschrift "Zeitschrift für Wett- und Glückspielrecht". Siehe Hans Kudlich, Bernd Berberich: Zur strafrechtlichen Bewertung von Online-Zweitlotterien. Im Artikel selbst heißt es zudem: „Professor Michael Kubiciel und Michael Tsambikakis halten derartige Strafen für unverhältnismäßig, da keine organisierte Kriminalität bei Glücksspielgewinnen vorliegt. Die deutsche Gesetzgebung halte hauptsächlich das Glücksspielmonopol aufrecht. Dies stehe zudem in Konflikt mit der europäischen Dienstleistungsrichtlinie, die europaweit grenzüberschreitende Dienstleistungen zulässt. Verbote und Strafen in Deutschland seien daher juristisch strittig.[25]“ Interessanterweise gibt es nicht eine einzige Verurteilung von Lottoland-Kunden, die in Deutschland Lottoland-Angebote wahrgenommen haben. Die Einleitung spiegelt hier nicht den Artikel und die rechtlichen Einschätzungen, sie ist stattdessen einseitig.
  • Die Aussage zum Anspruch auf Gewinnauszahlung ist zudem falsch und verzerrend. Durch die Wette über Lottoland hat der Spieler im Gewinnfall einen Anspruch gegenüber Lottoland. Natürlich kann er mit seinen Gewinnzahlen nicht zu einer der Lottogesellschaft des Dt. Lotto- und Totoblocks gehen, denn mit diesen Gesellschaften hat der Spieler keinen Vertrag. Seine Rechte gegenüber Lottoland kann der deutsche Spieler sehr wohl in Deutschland einklagen, das ist im EU-Raum völlig normal. Die Quelle von FN 11 (Verbraucherzentrale) wird falsch zitiert. Relevant ist hier die Formulierung im Artikel. Dort ist gesagt: „Auf der sicheren Seite sind Sie nur, wenn Ihr Anbieter über eine gültige Erlaubnis verfügt. Nur dann haben Sie gegenüber den deutschen Lottogesellschaften auch einen Anspruch auf die Auszahlung des Gewinns.“
  • Hier ist ein neutraler Artikel vorzuhalten, nicht allein die Rechtsposition des Dt. Lotto- und Totoblocks.
  • Viele halten diesen Block für die "Guten", weil er angeblich so viel Geld generiert für Sport und soziale Zwecke. Das ist aber unerheblich. Ein guter Enzyklopädist macht sich mit keiner Sache gemein, auch nicht mit einer guten.

Einfach machen Hamburg (Diskussion) 12:11, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

  • Der Rechtsstandpunkt von Lottoland ist PR und uns deshalb herzlich egal.
  • Bernd Berberich ist laut [1] ein "Lottoland-Anwalt", also parteiisch, also ganz sicher nicht massgeblich.
  • Seine Rechte gegenüber Lottoland kann der deutsche Spieler sehr wohl in Deutschland einklagen, das ist im EU-Raum völlig normal. - sagt wer? Ich bezeichne das mal als deine Theoriefindung.
--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 13:52, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich bin prinzipiell gegen Bauklötzer aber hier ist er berechtigt. Der Artikel wurde von einigen wenigen so stark ins Negative verzerrt, daß er von Neutralität meilenweit entfernt ist. Lauter verzerrte Darstellungen, Falschbehauptungen und juristische Plattitüden, die einer näheren Betrachtung nicht standhalten. --M@rcela 14:53, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Der Bauklotz ist alles andere als berechtigt, der Artikel ist entgegen der Intention des bezahlten Schreibers inzwischen neutral verfasst und nicht mehr so ein unkritischer Werbemüll, wie er von ihm eingestellt wurde. Der bezahlte Schreiber möchte seinem Auftraggeber halt gerne einen werbewirksamen Flyer in der deWP präsentieren, das ist aber nicht mit unseren Grundsätzen zu vereinbaren. Nur weil es dem Wettbüro und dem bezahlten Schreiber nicht gefällt, dass die Illegalität dieses Wettbüros dargestellt wird muss dies nicht unterbleiben, die Befindlichkeiten von Werbetextern und Wettbüros sollten uns herzlich egal sein. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 15:01, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Der Artikel stellt nur die Standpunkte des illegalen Monopolisten dar und ignoriert das europäische Recht. --M@rcela 15:06, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe nichts gegen das Geschäftsmodell von Lottoland. Ich habe auch keine Meinung zur Rechtslage. Weshalb ich mich mit keiner Seite gemein mache. Wenn ein Neutralitätsbaustein mit solchen Unterstellungen oder einem Hinweis auf den Rechtsstandpunkt des Lemma-Gegenstandes/bezahlenden Kunden begründet wird, ist er abzulehnen. --Wistula (Diskussion) 15:39, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist total POVig gegen den Lemmagegenstand, deshalb ist der Bauklotz begründet. Der Artikel ist nicht neutral --M@rcela 15:51, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
+1 zu Ralf. Zu glauben, allein der Rechtsstandpunkt des Deutschen Lotto- und Totoblocks sei maßgeblich, ist einseitig. Lottoland bietet in vielen Ländern seine Dienste an. In Deutschland sind die Gesellschaften des Blocks bekanntlich dagegen. Die Verwaltungsgerichte urteilen bislang in deren Sinn. Allerdings werden am Lotteriemonopol erhebliche Zweifel geäußert, wie ich mit Bullitpoint 3 dargelegt habe. Das allein als billige Auftragsschreiberei abtun zu wollen, wird der Sache nicht gerecht. Die Strafandrohung gegen Spieler lässt sich zudem nicht aus der Quelle (Verbrauchschutz) herleiten. Auch das ist eine unzulässige Verzerrung. Überdies sehen bereits im Artikel genannte Juristen (siehe Bullitpoint 4) diese Drohung kritisch. Es gibt auch keine entsprechenden Urteile gegen Lottoland-Spieler. Das Klagerecht gegen Lottoland könnten Lottoland-Spieler selbstverständlich vor deutschen Gerichten ausüben. Siehe hier. Der Vorwurf der "Thoeriefindung" zeigt Unkenntnis in der Sache. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:06, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe gesehen, dass Du den Baustein wieder reinrevertiert hast. Spielerei rein-raus-rein-raus und VM sind nicht so mein Ding. Deine Begründung verdreht die Regel: wenn neuer Inhalt (betr auch einen solchen Baustein) in Artikel kommen soll und der umstritten ist, gilt es, zunächst eine Einigung auf Disk zu finden. Das weisst Du doch genau. Bisschen enttäuschend, dass Du hier so stets und bedingungslos Deinem bezahlten Kumpel zur Hilfe eilst. So wird eine Einigung wohl nicht einfacher, das wird dem Artikel nicht helfen. --Wistula (Diskussion) 16:06, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Der Artikel ist erkennbar einseitig. Die Begründungen dafür kannst du nachlesen. Wenn du das willst. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:08, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ja, @Ralf, das ist sogar schon der Süddeutschen Zeitung aufgefallen, dass der Artikel total POVig ist und schrieb diesbezüglich bspw.: „Werbelinks werden als Referenz getarnt, schönfärberische Korrekturen vorgenommen, Leser, die neutrale Informationen erwarten, getäuscht.“ [2]. Bwag 15:58, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Übrigens, die Aussage der SZ („Werbelinks werden als Referenz getarnt“) kann man selbst auch leicht nachvollziehen. Bspw. gleich im ersten Kapitel „Gründung“ des WP-Artikel steht der Satz: „Gründer war David von Rosen“: [3]. Referenziert wurde diese Aussage unter anderem mit dem Artikel „Ohne private Anbieter stirbt der Lottomarkt“ in der WirtschaftsWoche, in dem der Lottolandgründer interviewt wird: [4]. Bwag 16:14, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

 Info: Ich habe um dritte Meinungen gebeten. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:17, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Liebe Werbeagentur, ich hätte es lieber gesehen, wenn du zumindest vorerst die Kritikpunkte der Süddeutschen Zeitung abgearbeitet hättest. Siehe diesbezüglich auch meine Kommentare von 15:58, 22. Okt. 2019 und 16:14, 22. Okt. 2019. Bwag 16:24, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Wieso 3M ? Hier haben doch bereits vier Wikipedianer dem Baustein widersprochen. Dagegen stehst Du als Initiator und sicherlich nicht objektiver Betrachter des Lemmas und Marcela. Die klare Mehrheit (4:1) ist also gegen den Baustein; offensichtlich ist Dir und dem Revertierer Marcela das egal. Wenn Ihr eh nichts von Mehrheitsmeinungen haltet, warum dann noch mal nachfragen ? --Wistula (Diskussion) 16:28, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Hier ist kein Fußballspiel („4:1“). Hier wird nicht nach Mehrheiten entschieden. Es geht um die Qualität des Artikels in seiner jetzigen Form. Darum auch 3-M. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:37, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ach so. Dann mach mal. --Wistula (Diskussion) 16:43, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ich habe versucht verschiedene Meinungen der Juristen in Bezug zu Lottoland einfließen zu lassen. Es gibt ja da sowohl Verfechter der Dienstleistungsfreiheit als auch des Glücksspielstaatsvertrages. Meinetwegen können wir auch den Baustein dauerhaft drin lassen. Es wird immer ein Streitthema bleiben. Ich habe auch nichts dagegen, dass jemand für das Einfügen eines Textbausteins Geld erhält. Aus Marketingsicht stellt er das Unternehmen nun aber noch negativer da. Auf der anderen Seite ist er auch wieder selbstreferenziell, da wir Kritik an dem Artikel selbst ganz unten eingefügt haben. Wenn man Google benutzt, kommt nur eine verkürzte Einleitung: „Lottoland Limited ist ein Unternehmen mit Sitz in Malta, das unter anderem online Zweitlotterien, also Wetten auf zahlreiche internationale Lotterien, sowie andere Glücksspiele über ein Online-Casino anbietet. Lottoland besitzt Glücksspiellizenzen für Gibraltar, Großbritannien und Irland.“ Die Verbraucherschutzbedenken aus dem folgenden Absatz werden gar nicht erst erwähnt. Ich halte das schon für einen fairen Kompromiss aus SEO und Marketing Gesichtspunkten. Wir könnten auch viel drastischer gegen diese Glücksspielprivatisierer vorgehen. Die Rechtssprechung in Deutschland ist ja eindeutig. Auch wenn Lottoland selbst noch nicht bis zum EUGH durchgeklagt hat, haben wir noch kein Urteil hier zitiert bei dem Lottoland nicht verloren hat. Gruß Matthias 18:06, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ich fände es gut, wenn die Parameter des Neutralitätsbausteins gefüllt werden, damit klar ist, das hier der für den Artikel bezahlte Schreiber der Meinung ist, sein Auftraggeber würde nicht positiv genug dargestellt. Außer dem dafür bezahlten Schreiber des Artikels, der diesen zunächst sehr werbewirksam und positiv als Werbeflyer formuliert hatte, war bisher niemand der Ansicht, die Firma und ihr Geschäftsmodell der illegalen Schwarzlotterien würde zu negativ dargestellt, bislang musste primär Werbemüll und Euphemismen abgeräumt werden, damit aus dem Werbeflyer ein NPOV-Artikel wird. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:03, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Der Verweis auf die Diskussionsseite reicht vollkommen aus. Im Artikel steht ja schon unten drin, das der Erstentwurf was Neutralität anging ziemlich daneben war. Ich fürchte der Baustein wird ewig drin bleiben. Bislang kamen ja keine inhaltlichen Ergänzungen vom Lottoland Marketing abgesehen von der Zulassung in Australien und Südafrika. Gruß Matthias 14:13, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Du verzerrst nun den Artikel noch weiter. Es ist klar was einzelne Gesellschaften sagen, die dem Dt. Lotto- und Totoblock angehören. Deren Aussagen sind hier nur Partei, nicht neutral. Überdies ist es manipulativ zu sagen, es gebe die Verurteilung eines Lottoland-Spielers, wenn der Beleg selbst aussagt, dass das Urteil in der nächsten Instanz wieder kassiert wurde. Was soll das?
Der Dt. Lotto- und Totoblock wollte den Begriff Lotto schützen lassen, das ist misslungen. Klar sind die genervt, wenn andere die Buchstabenkombination "L-O-T-T-O" auch in ihrer Fimrierung führen. All das ist völlig unerheblich und eine erneute Verzerrung zur Deutschlastiggkeit und auch zur Parteinahme für diese 16. dt. Lottogesellschaften.
Gern und oft betonen diese 16 Gesellschaften, was sie nicht alles Gutes tun durch Wiederausschüttung von Einnahmen (natürlich wird nicht alles ausgeschüttet, 16 Gesellschaften müssen ja leben, eine spezielle Steuer ist auch fällig). Juristen warnen diese Gesellschaften aber davor, diese Rede permament zu wiederholen. Das ist nicht der Zweck der Übung, des Lotteriemonopols. Dieser liegt in der angeblichen Eindämmung der Suchtgefahren. Wenn der Staat Sport und Kultur fördern möchte, soll er das nicht über Lotterieeinnahmen machen, sondern per Steuer, sagen diese Juristen. Mach bitte Enzylopädie, nicht aber partisanship. Danke. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 18:13, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Wenn dein Auftraggeber der Meinung ist, dass die zitierten Meinungen aus Presse und staatlichem Lotto diffamierend sind, steht es ihm frei gegen jeden einzelnen gerichtlich dagegen vorzugehen. Hier in der Wikipedia wiegt der Verbraucherschutz höher. Bei meiner Recherche bin ich auf ungeheuerliches gestoßen. Spieler, die zweimal vor Gericht gezerrt werden, während Lottoland behauptet das geschehe in der Praxis nicht. Die Tatsache, dass man AGB Verletzungen nur vor Auszahlungen prüft und gerne dazu verwendet, um kleinere Gewinne nicht auszuzahlen. Die meisten Medien geben völlig unkritisch Meldungen über große Gewinne/Jackpots weiter und verwechseln munter Lottoland mit dem Original Lotto auch in der Bildsprache. All das scheint mir gewünscht und zeichnet ein düsteres Bild über deinen Auftraggeber. Nicht ohne Grund hat der Mitbewerber Tipp24 die illegalen Zweitlotterien eingestellt. Über die rechtlichen Risiken hier Werbung für eine juristische Dunkelgrauzone zu machen wurdest du ja schon aufgeklärt. Ich würde mein Mandat sofort niederlegen und mir jemand seriöses suchen über den in der Wikipedia professionell geschrieben werden kann. Matthias 19:29, 28. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Du darfst dich gern mit den Regeln der Wikipedia vertaut machen. Hier ist keine Verbraucherschutz-Plattform und auch keine Veranstaltung des Deutschen Lotto- und Totoblocks. Das ist hier Enzyklopädie. Wenn du das anders haben willst, mach ein Meinungsbild auf. Wen ich als Kunden wähle, überlässt du bitte mir. Danke. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 00:09, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Die zahllosen Warnungen der Verbraucherzentralen zu ignorieren wäre fatal. Sie sind neutrale und gemeinnützige Stellen, die vor unseriösen Produkten warnen. Das der Lottoblock es ebenfalls tut war ja zu erwarten, wenn man deren Produkte nachahmt. Natürlich darfst du deine Auftraggeber nach Belieben wählen. Dann darfst du dich aber auch nicht bei Gegenwind und schlechter Presse beschweren. Matthias 11:56, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Lieber einfach machen Hamburg, wie Du festgestellt hast, ist das hier eine Enzyklopädie und keine Werbeplattform. Aus irgendwelchen Gründen wirfst Du allen anderen vor, an der Vernichtung deines Auftraggebers interessiert zu sein, schreibst aber munter jedes kritische Wort aus dem Artikel raus. Bitte komm aus Deiner Komfortzone raus und stell Dich der Realität, solange Du hier verdeckte Werbung machst, solange werden andere versuchen den Gedanken an freies Wissen aufrecht zu erhalten. Und Du kannst fünfmal sagen, dass Bernd Berberich und Hans Kudlich der Meinung sind, dass Lottoland böse geknechtet sind, tatsächlich sind Sie aber parteiisch ohne Ende. Du glaubst doch nicht, dass in einer Zeitschrift für Wett- und Glückspielrecht veröffentlichte Aussagen des Lottoland-Anwalts etwas anderes sind als Polemik. Bitte nenne ein konkretes Urteil, dass Lottoland legal ist und das verändert die Lage. Aber wenn Du mal hinsiehst in diese tolle Zeitung (Online-Archiv ruw.de) wirst Du feststellen, dass Dein Auftraggeber ziemlich am verlieren ist. Unlängst war ein einigermaßen brauchbarer Artikel vorhanden, den man als ausgewogen bezeichnen konnte. Dann musste jemand wieder den ersten Stein werfen und jetzt stehen wir da, wo wir sind.--Deminiox (Diskussion) 15:28, 29. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Ich muss dir keine Urteile nennen. Mit Urteilen zu wedeln ist hier - wenn man es ganz genau nimmt - TF. Zentral ist die juristische Diskussion in Fachbüchern und -medien. Und dort sieht man das Lotteriemonopol kritisch. Nicht alle Autoren machen das, aber einige. Bis vor wenigen Jahren hielt man auch am Sportwettenmonopol fest. Bis das dann von europäischer Seite aus gekippt worden ist. Wir sollten hier die Rechtslage und die unterschiedlichen Rechtsstandpunkte darstellen. Alles andere ist partisanship, was hier nicht gewünscht ist. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 00:09, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Bloß, dass das nur Meinungen sind. Urteile sind Entscheidungen, sprich: So ist es. Die kannst Du und Deine Auftraggeber nicht liefern. Und was Deine Paid_Edits angeht stehen die ziemlich auf einer Stufe mit partisanship. Übrigens solltest Du aufhören, Leuten mit VM zu drohen, sowas kann nach hinten los gehen.--Deminiox (Diskussion) 09:28, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Es hat seinen Grund, gerade dich anzusprechen. Du bist zweimal wegen deiner Lottoland-Aktivitäten gesperrt worden. Dein Löschantrag ist überdies krachend gescheitert. Du bist ein erklärter Gegner von Lottoland. Das ist dein gutes Recht. Solange du enzyklopädisch mitarbeitest, ist deine private Haltung kein Problem. Wenn du die Regeln der Enzyklopädie missachtest, ist es das aber. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 10:22, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten
Interessant... ich wurde einmal gesperrt und zwar als versucht habe, Deinem Werbeblock einen Riegel vorzuschieben. Ich hätte nichts gegen einen neutralen Artikel, an der letzten Version habe ich aktiv mitgearbeitet. Aber Dein permanentes Bestreben Deinen Auftraggeber nur positiv und kritikfrei darzustellen werde ich nicht tolerieren. Ich habe kein monetäres Interesse an dieser Angelegenheit, aber die Bedeutung von Wikipedia als neutrale Plattform will ich gewahrt sehen.--Deminiox (Diskussion) 16:17, 30. Okt. 2019 (CET)Beantworten

Dritte Meinung[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Baustein für ungerechtfertigt. Die Rechtsposition des Unternehmens ist irrelevant. Die rechtlichen Diskussionen und Auslegungen sind nicht in einem Unternehmensartikel zu erläutern sondern wenn, dann im Artikel Zweitlotterien. Die Unsicherheit hinsichtlich der Gewinnauszahlung bzw. deren Durchsetzung wird auch im Tagesspiegel dargelegt. [5]. --Belladonna Elixierschmiede 17:12, 22. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Einwände:
  • Wenn Lottoland eine Rechtsposition formuliert und artikuliert, die von Universitätsprofessoren der Rechtswissenschaft geteilt wird (der deutsche Glückspielstaatsvertrag erreicht sein postuliertes Ziel nicht, darum verstößt er gegen die Grundfreiheiten der EU, genauer: die Dienstleistungsfreiheit), ist das nicht Propaganda/Werbung, sondern muss auch hier zum Ausdruck kommen, denn hier geht es um Lottoland, nicht um den Glückspielstaatsvertrag im Allgemeinen.
  • Der Tagesspiegel zitiert Ruttig. Das ist nur ein Parteigänger des Deutschen Lotto- und Totoblocks. R. gehört zur Kanzlei CBH, diese wird von Lottogesellschaften mit Vorliebe hergenommen, um in juristischen Auseinandersetzungen vertreten zu werden. Siehe hier, hier, hier, hier, hier und hier. Leute von CBH scheiden als neutrale Stimmen aus.
  • Auch die Glückspielforschungsstelle ist an dieser Stelle mit Vorsicht zu genießen. Sie organisiert in Deutschland den Diskurs über das Glückspiel, hat jedoch eine sehr große Nähe zur Lottogesellschaft von Baden-Württemberg, wie man anhand ihrer Gründung und anhand ihres Personalumfelds sehen kann. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 08:16, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Einfach machen Hamburg, du bist keine dritte Meinung. Deine eigene Meinung hast du oft genug ausführlich dargestellt. Also lass jetzt die 3M einfach mal laufen, ohne uns alle zum x-ten Mal mit deiner PR vollzutexten.--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:36, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
In den Regeln zur Dritten Meinung steht nirgends, dass die vorgebrachten Argumente für Einzelmeinungen nicht geprüft und kommentiert werden dürfen. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 10:20, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Natürlich kannt du hier alles zerreden, das macht dich dann einfach noch weniger glaubwürdig. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 11:58, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Es ist noch unglaubwürdiger, wegen Ablehnung bezahlten Schreibens den Artikel zu verunstaltet. --M@rcela 12:05, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich habe die Rechtsposition der Firma aus dem Wirtschaftswoche Interview eingefügt. Das ist bei dem Streitthema ja durchaus wichtig und auch für den Leser interessant. Gruß Matthias 14:15, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
PS: Noch ein paar ungeeignete Quellen, da offenbar private Website, aber die AGBs sind wirklich der Hammer: Spielerkontos können jederzeit aus belieben Gründen mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung gesperrt werden. [6] Gewinne ab 100.000 € müssen persönlich abgeholt werden und man wird zu Presseterminen verpflichtet. Gewinne werden auf ein Konto in Gibraltar ausgezahlt, aber auch auf das kann Lottoland nach eigenem Ermessen verzichten. Die Haftung ist auf 100 € limitiert. [7] Wie man mit so einer dreisten https://www.lottoland.com/agb hier einen unternehmensfreundlichen Artikel erwartet, ist mir völlig unverständlich. Wahrscheinlich ist es auch fraglich ob der paid edit an die kleine Hamburger Agentur überhaupt ausbezahlt wird. Gruß Matthias 20:48, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten


Seine Rechte gegenüber Lottoland kann der deutsche Spieler sehr wohl in Deutschland einklagen, das ist im EU-Raum völlig normal. Seine Rechte gegenüber Lottoland kann der deutsche Spieler sehr wohl in Deutschland einklagen, das ist im EU-Raum völlig normal. (E.Hamburg) _ [https://www.lottoland.com/agb Agb LOTTOLAND:"Der Spieler unterwirft sich hiermit der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte von Malta in Bezug auf sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. auf jede auf der Website eingereichte Tipps. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Spieler zu wissen, ob Internet-Glücksspiele an dem Ort legal sind, an dem sie wohnen oder sich aufhalten." Hieraus wird doch deutlich, dass Klagen in Deutschland kompliziert wird. Man kann ggf. einen Anwalt für internationales Recht mit einer klage in Malta beauftragen. Oder falls das nichts bringt zum EUGH gehen. Das wird auf jeden Fall sehr teuer. Ob Rechtsschutzversicherungen den Fall abdecken ist mehr als zweifelhaft, wennn das Spiel in deutschland illegal ist und keine Lizenz dafür vorliegt.-- --Belladonna Elixierschmiede 10:28, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Einwand: Das Recht der Vertraucher ist längst schon gestärkt gegenüber Anbietern, die vom Ausland aus tätig werden. Was wird sich wohl durchsetzen? Eine Einzelbestimmung von AGBs oder die Europäische Rechtslage, die hier knapp beschrieben ist? Einfach machen Hamburg (Diskussion) 10:39, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
„Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Spieler zu wissen, ob Internet-Glücksspiele an dem Ort legal sind, an dem sie wohnen oder sich aufhalten.“ ist ja der Knaller. Wenn man wegen Teilnahme an illegalem Glücksspiel verhaftet wird, dann ist man selber Schuld, weil stand ja in den AGB. Rechtssicherheit also nur für den Veranstalter, nicht für den Teilnehmer. Das ist ja rechtlich auf ultra dünnem Eis. Da muss man sich nicht wundern, wenn die Verbraucherzentralen Alarm schlagen. Gruß Matthias 14:26, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Die Krönung dieser Wettmafiabetriebe sind die einschränkenden Einblendungen bei den Fernsehspots: Gilt nur für Einwohner von Schleswig-Holstein. Die wissen ganz genau, dass sie fast überall illegal sind, ist ihnen aber wurscht, weil sie wissen, die armen Spielsüchtigen werden die Mafiabetriebe schon nicht verklagen. Lottoland ist da halt nur einer unter vielen dieser unsauberen Wettmafiabetriebe. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 14:33, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Die Krönung sie die stattlich unterstützten illegalen Monopolisten, die es nach EU-Recht nicht geben dürfte. Nur das ist illegal, nicht das Handeln nach gültigem EU-Recht wie es Lottoland tut. --M@rcela 14:46, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
Ich würde ein Disclaimer wie Gilt nur für Einwohner von Schleswig-Holstein schon als Schuldeingeständnis werten. Wenn das EU-Recht ranghöher gilt, braucht es diese Ausnahme bei der TV-Werbung in Deutschland nicht. Zum Ausscheren von Schleswig-Holstein und einer möglichen Zulassung in nur dem Bundesland habe ich nichts gefunden. Wäre interessant diese föderale Kuriosität in den Artikel einzubauen. Gruß Matthias 20:31, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten
PS: Auch in dem Schleswig-Holsteinischen Plön ist Lottoland illegal. Die Bank hat einen Spieler wegen unerlaubtem Glücksspiel angezeigt. [8] Der Lottoland Kundendienst streitet in einer Antwort alles ab. Das war jetzt ein Zufallsfund. Vermutlich ist die Dunkelziffer höher. Gruß Matthias 21:00, 29. Okt. 2019 (CET)Beantworten



Gut, dann mal eine echte dritte Meinung, der sich die ganze Sache mal durchgelesen hat:
Ich will nicht leugnen, dass ich den Artikel an der ein oder anderen Stelle für verbesserungsfähig halte, ihm hier und da auch ein wenig mehr Struktur gut tät und auch die Sprache nicht immer optimal ist, inhaltlich halte ich ihn jedoch im aktuellen Zustand (bekanntlich kann der gleich wieder anders sein) für insgesamt ausgewogen. Beide Positionen werden dargestellt und sind auch belegt, um die Notwendigkeit, sich eine eigene Meinung zu bilden, kommt man nicht herum. Fundierte Zweifel an der Neutralität des Artikels sehe ich (Achtung: Momentaufnahme) nicht.--Hmwpriv (Diskussion) 10:32, 23. Okt. 2019 (CEST)Beantworten

Ein Kunde ist verurteilt worden? Wer sagt das? Wo ist das Urteil?[Quelltext bearbeiten]

Laut Artikel ist ein Kunde von Lottoland verurteilt worden, weil er bei Lottland Black Jack gespielt habe. Das ist falsch. Das war bei einem anderen Anbieter. Beide Quellen - „tarnkappe.info“ und „meedia“ - sprechen hier nicht von Lottoland. Das ist ein Fehlschluss des Wikipedianers Matthias M. Ich nehme das morgen raus, wenn hier nicht jemand mit dem Urteil anrückt, das zeigt, dass Lottoland der Anbieter war. Überdies gehört das Ganze sowieso nicht in den Artikel, denn die Verurteilung des Black-Jack-Spielers wurde aufgehoben. Nichts hat hier Rechtskraft gehabt.

Auf den Editzeilen-Kommentar hier bei der Platzierung der Ente will ich nicht weiter eingehen. Sie disqualifiziert sich selbst. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 16:06, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ach, bist du auch wieder hier, um deiner bezahlten Arbeit für Lottoland nachzugehen. Ich denke, wir halten uns an das, was in den Medien steht? Welcher andere Anbieter war es denn deiner Meinung nach, hast du da Quellen oder ist das dein "Insider-Wissen"? Interessant wäre allerdings tatsächlich, welches Gericht das Urteil wieder aufgehoben hat. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 17:29, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten
Ist das nun also eine Theoriefindung von Dir? Wird nicht anders herum ein Schuh drauß? Muss nicht ordentlich belegt werden, wenn man was reinschreibt? Oder muss nun doch hier "DIE UNSCHULD" bewiesen werden? Bei aller Unsymphatie für den Laden. Mir dünkt, dass hier einige Kollegen jegliches Maß verlieren, wenn es gegen die phösen Bezahlschreiberlinge geht... also Bitte! --91.33.185.103 18:09, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich habe das Urteil herausgesucht und eingefügt. Unter [9] [10] wird es auch besprochen. Leider findet man zum Thema Glücksspiel nur komische Blogs im Internet, die in der Tat für uns hier eher ungeeignet sind. Zudem habe ich eine Zeitungsquelle als Beleg eingefügt, die das Urteil als "Signalwirkung" für die Internetglücksspielbranche ansieht. Ich denke, das macht es relevant. Leider ist in der Online-Fassung des Urteils der Beklagte redigiert und die Zeitung spricht auch nur von dem "Online-Casino mit Sitz in Gibraltar" oder "ausländischer Glücksspielanbieter". Die Quelle von Meeedia bringt es jedoch mit Lottoland in Verbindung. Wo das Urteil für die Berufung ist, weiß ich nicht. Wenn es bis morgen nicht eingefügt wird, nehme ich den Hinweis, dass das Urteil aufgehoben wurde raus. Gruß Matthias 20:34, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@Matthias M.: Diff; Also mit einer über zwei Jahre alten Quelle zu belegen, dass die Staatsanwaltschaft noch Revision einlegen kann ist so weit ich das weiß falsch. § 341 Spricht von 1 Woche Zeit. Also entweder hat sie es getan oder sie hat es nicht. Können tut sie es auf jeden Fall nicht mehr. Habitator terrae Erde 21:39, 3. Dez. 2019 (CET)Beantworten

@Matthias M.: Du belegst bitte ganz sauber, dass Lottoland hier das beklagte Unternehmen war. Einfach machen Hamburg (Diskussion) 11:06, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Ich hab den Sachverhalt entfernt. Wo ist eigentlich der Beleg dafür, dass Lottoland 2011 Black Jack angeboten hat? Wann war noch gleich die Unternehmensgründung? Einfach machen Hamburg (Diskussion) 11:35, 4. Dez. 2019 (CET)Beantworten
"Lottoland wurde 2013 als Nachfolgerin der gleichnamigen britischen Limited in Gibraltar gegründet" - Der Satz impliziert, dass es das Unternehmen vorher schon in anderer Form gab. Falls das nicht stimmt, ist die Formulierung im Artikel unsauber gewählt. Gruß Matthias 18:32, 12. Dez. 2019 (CET)Beantworten

Artikel der MZ[Quelltext bearbeiten]

Umseitig wurde ein Artikel aus der MZ als Beleg eingefügt, der vom gesamten Duktus her ganz offensichtlich ein gekaufter Werbeartikel ist. er besteht nur aus Lobhudeleien und unverblümten Werbungen für Lottoland und deren Produkte, ohne auch nur den Hauch von redaktioneller Distanz. Ein solches Machwerk taugt nicht als Beleg. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:29, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Nichts als Vermutung. Ich sehe ganz offensichtlich einen redaktionellen Artikel. --M@rcela 18:39, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
War klar, Du wolltest ja sogar das unverschämte Werbepamphlet von EmH so lassen hier, dass Du keine Probleme mit Werbeschreibern und deren Machwerken hier in der deWP hast ist bekannt. Und auch illegale Wettbüros in Steuerparadiesen machen Dir kein Problem, Hauptsache, der Rubel rollt. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 18:45, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Da ist nichts illegal. Aber in WP ist ja bekanntlich alles erlaubt, solange es gegen Firmen geht. Nur wenn mal irgendwas pro Firma auftaucht, dann ist gar nichts mehr erlaubt. Das wird allein rausgeschmissen, weil der Inhalt nicht gefällt. --M@rcela 19:00, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Umseitig gibt es ca. hundert Einzelnachweise, Kollege Sänger, wekche Hausnummer meinst Du? Grüße --JosFritz (Diskussion) 19:10, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Die, die ich gerade wieder revertiert hatte, in der ein offensichtlicher Werbeartikel von Lottoland in der MZ als Beleg für den vorgeblichen Multimillionengewinn genommen wurde. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 19:16, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

(BK) Gerade gesehen, Entfernung geht in Ordnung, obwohl der Abschnitt durchaus einen hohen Humorfaktor hat. Klingt stark nach Loriot, fehlt nur die Boutique. --JosFritz (Diskussion) 19:20, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Es gibt meiner Meinung nach keinen Grund einen Artikel als akzeptable Quelle zu tolerieren der glasklar ein Werbeartikel ist. Solche Werbeartikel sind mit NPOV nicht vereinbar.--Jonski (Diskussion) 19:39, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe den Artikel heute eingefügt. Er ist tatsächlich etwas gar euphorisch geschrieben. Ich führte es aber 1. auf die regionale Verbundenheit zwischen Zeitung und "Gewinnerin" zurück (Berlin-Brandenburg) und hielt 2. die Mitteldeutsche Zeitung für eine verlässliche Quelle. Dürfen die überhaupt Nachrichten verbreiten, welche nicht stimmen? (nicht signierter Beitrag von BaumiSG (Diskussion | Beiträge) 21:53, 28. Mai 2020 (CEST))Beantworten

Genau das ist es, wir haben Quellen nicht zu bewerten. Die MZ ist ein reputables Medium und deshalb zitierfähig. Bringt einen Beleg, daß der Artikel gekauft ist, bis dahin ist das gültig und bleibt drin. Ich kann genauso behaupten, daß Fußnote 34 gekauft ist und den Satz rausnehmrn. So geht's nicht. --M@rcela 22:08, 28. Mai 2020 (CEST)Beantworten
In der Schweiz wird Schleichwerbung wie dieser gerade der Kampf angesagt:[11].--MatthiasGutfeldt (Diskussion) 16:52, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Selbst wenn die Quelle ein zulässiger Beleg gemäß WP:Q wäre gehen solche Formulierungen wie "[...] kündigte ihren Job, sorgte dafür, dass ihre Mutter in Rente gehen konnte, finanzierte sich selbst den Führerschein und unternahm eine Rundreise durch die USA" gar nicht. Was soll das aussagen? Dass man mit mehreren Millionen unendlich viele Tolle Sachen machen kann? Dass ist jedem Menschen auf diese Planeten klar und daher ist ein hervorheben dieser Trivialität klar als manipulativ zu bewerten.--Jonski (Diskussion) 17:03, 29. Mai 2020 (CEST)Beantworten
Das Argument kann ich nachvollziehen. Wie wäre es nur mit dem ersten Satz: "Gemäss Mitteldeutscher Zeitung von Anfang 2020 hatte die Frau das Geld tatsächlich gewonnen. Die Echtheit dieses Artikel ist jedoch umstritten." (oder ähnlich)? Danke für eure konstruktiven Antworten. --BaumiSG (Diskussion) 01:51, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Ich bin entschieden dagegen. Native Ads und andere Schleichwerbung sind keine zuverlässigen Informationsquellen. Wenn wir sowas als Beleg anerkennen, können wir WP:Belege gleich in die Tonne treten. Nichts gegen Werbung (ich verdiene mein Geld damit), aber in WP hat sowas nichts zu suchen. --MatthiasGutfeldt (Diskussion) 09:29, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
Wäre ich Journalist und sollte einen Artikel über Lottoland schreiben, würde ich bei Recherchen über diese Schmähschrift in Wikipedia stolpern, es würde genau so ein Artikel in der Zeitung entstehen. --M@rcela 10:43, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten
[12] ist mittlerweile 404. Ich glaube damit hat sich die Diskussion erledigt. Gruß Matthias 13:21, 1. Jun. 2020 (CEST)Beantworten

Erfordernis der Versicherung gegen hohe Gewinne[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel: "Um Gewinne auszahlen zu können, versichert sich das Unternehmen gegen hohe Wettgewinne" (mit zwei Einzelnachweisen). Nach meinem Verständnis liegt das Problem nicht bei hohen Gewinnen (weil die einfach an den Teilnehmer weitergegeben werden), sondern an ausbleibenden Gewinnen (weil Modelle angeboten werden, bei denen dem Teilnehmer ein Los kostenlos zur Verfügung gestellt wird). --BlackEyedLion (Diskussion) 23:12, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Falsch verstanden. Die könne gar nichts weiterleiten, weil die gar nicht spielen, die bieten nur Wetten auf Lotterieergebnisse an ohne selber dran teilzunehmen. Also können sie auch nichts weiterleiten. Das ist das Prinzip dieser schwarzen Lotterien. Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 23:27, 14. Nov. 2020 (CET)Beantworten
Die Unternehmens-Einnahmen aus Lottogewinn-Wetten decken nicht unbedingt die Ausgaben im Fall, dass auf die richtigen Lottozahlen gewettet wurde. Wenn z. B. 10.000 Leute einen Tipp auf 6aus49 abgeben á 1€, stehen 10.000€ Einnahmen einer potentiellen Millionenauszahlung gegenüber. Gegen dieses Kostenrisiko wird eine Rückversicherung abgeschlossen. --Häresiarch (Diskussion) 11:49, 14. Jul. 2021 (CEST)Beantworten