Diskussion:Splash (Musikgruppe)/Archiv

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 2003:DF:F72A:AB00:4910:500:59AB:8AB5 in Abschnitt Belege fehlen
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EN - Splash (German band)

Die englische Seite habe ich entsprechend meinem ersten Input übernommen. Dort gab es bereits einen Artikel, jedoch war dieser, gemäß seines miserablen Inhalts, als 'stub' markiert, mit der Aufforderung zur Überarbeitung. Die Reglements dort sind andere und so habe ich bisher noch nicht sonderlich daran weitergearbeitet. Die Aktiva sind dort nicht derart wie hier - dort stoße ich hingegen auf ein Null-Reaktiva. Da ich wahrlich nicht vor habe, mich in die endlosen Weiten der dortigen Reglements einzuarbeiten (u.a.: Quellenverhältnis), ist es hingegen sowieso angebracht, daß dies wer übernimmt, der sich bereits darin auskennt, zumal auch die Verlinkungen dort entsprechend einrichtet. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:25, 24. Apr. 2021 (CEST)

Classic Arts

Während auf den Ausgaben, die Art und Weise des Aufdruckes den Anschein erweckt, Classic Arts sei ein Bestandteil von WEA, ergibt sich zwischenzeitlich auch hierin eine Überraschung. Während bei Discogs keinerlei Informationen zu finden sind, zumal Classic Arts dort sogar als label geführt wird, mit 200 Listeneinträgen, sind diese bei der GEMA sogar als Originalverlag der Musiktitel eingetragen. Die Google-Suche nach dem eingetragenen Namen "Classic Arts Musikverlag" (und Promotion GmbH), brachte zunächst nur einen einzigen Hinweis hervor, mit einem Ausschnitt an Text, dessen Link jedoch auf eine nicht mehr bestehende Seite führt: "30.11.2015 — Zusammen gründeten sie die Musikstudios „Avenue Music“ und den Musikverlag „Classic Arts Music Publishing“. Eine Erfolgsgeschichte folgt: ...". Über diese englische Variante wird man dann auch fündig:

Classic Arts Musikverlag und Promotion GmbH
Geschäftsführer: Giorgio und Martin Koppehele
Verlagsleitung: Gabi Koppehele
Der 1987 gegründete Verlag wurde 1994 als GmbH eingetragen und wird mit Wirkung zum 1.1.2001 als ordentliches Gema Mitglied geführt. Neben der Betreuung der Produktionen von AVENUE MUSIC bietet CLASSIC ARTS auch jungen Autoren und Producerteams verlagliche Hilfe."
--Jörg Lenaut@lk 15:09, 15. Mai 2021 (CEST)

In Verbindung damit ergibt sich dann auch eine klare Ausdifferenzierung gegenüber der sich davon unterscheidenden Deklarierung von G. + M. Koppehele, (G. + M. Koppehele), Avenue (G. + M. Koppehele), was sich nämlich rein auf das Verbundswesen des Tonstudios bezieht:
AVENUE MUSIC GbR
Owner: Giorgio & Martin Koppehele
LOHWEG 35, 85375 NEUFAHRN, GERMANY
--Jörg Lenaut@lk 10:44, 16. Mai 2021 (CEST)

Dem gegenüber ist wiederum zu unterscheiden, daß sich hierin 'explizit' die personelle Präsenz gegenüber dem des Unternehmens unterscheidet - es handelt sich somit im Bezug auf Avenue um die Leistungen, welche durch das (Unternehmen des) Tonstudio(s) erbracht werden und bei den unzähligen Varianten der Anwendungen von G. & M. Koppehele (Alias - gibt es einzig bei/für Personen - Unternehmensdeklarationen müssen 'eindeutig' sein!), um die persönlichen Leistungen, auf das nämlich auch einzig das Urheberrecht ein-/ausgerichtet ist. Was die einzelnen Deklarierungen auf den Tonträgern betrifft, so erfährt darüber auch definitiv die jeweilige Varainte der Auszeichnung seine spezifizierte Definierung. Antreffender Extremfall: außer (G. & M. Koppehele) - in Klammern(!) - gibt es bei Einzelnen keinerlei anderweitige ausgewiesenen Angaben - was besagt dies, erfährt auch in derartig gravierenden Fällen (der scheinbaren Uneindeutigkeit/Unklarheit) seine definitive aufklärende Erläuterung. --Jörg Lenaut@lk 09:02, 18. Mai 2021 (CEST)

Eine aktuelles Statement zur Gruppe Splash trifft man an, im aktuellen Produzentportrait zu Lichtmond, bezüglich dessen auf den Labelbezug zu achten ist, welcher bezüglich des ursprünglichen Duos dem entsprechend maßgeblich ist:

Unter dem Projektnamen Avenue veröffentlichten die Koppehele-Brüder 1986 ihre erste Eigen-komposition „Imagination“ (BMG Ariola) in Zusammenarbeit mit Michael Cretu und Armand Volker, in die Top-10 der Airplay-Charts in Frankreich kam. ... Zu den von Avenue produzierten Popmusik-Interpreten gehören C.C. Catch, Shari Belafonte, das Duo Splash (Wea), die Gruppe Odyssey (Metronome) sowie Songs für die Gruppe Bro‘Sis (Cheyenne/ Universal). ... Ihre Affinität zu Zeichentrickfiguren wurde 1995 mit Garfield und der Top-20-Chart-Single „Cool Cat“ (Metronome) plus Chartalbum fortgesetzt, wofür sie ebenfalls den Videoclip zusammenstellten. Giorgio erzählt: "Es war ein ganz natürlicher Entwicklungsprozess - wir haben keine Kurse besucht, sondern Manuals über Manuals studiert und ‚learning by doing‘ praktiziert."
--Jörg Lenaut@lk 19:18, 22. Mai 2021 (CEST)

WEA

Kernpunkt hierin ist nach wie vor, neben der Auflösung der ursprünglichen Splash-Formierung, in seinem Verbund mit WEA, die weiterführende Klärung der Auflösung von Wea, zumal dies, wie sich für 'beides' aufweist, mit dem Sachverhalt und Wandel von Warner Music und Time Warner zusammenhängt. Über die Records dokumentiert sich der Verlauf darüber, daß der erste Song I Need Rhythm zunächst mit A Warner Communications Company und bei den Session Mixes, welche die letzten Ausgaben darin sind, wie auch alles Nachfolgende, mit A Time Warner Company, zumal auch zusätzlich deklariert ist, sodaß darüber zumindest der Zeitpunkt des erstmaligen Wandels Ende 1990 dokumentiert ist. Hingegen findet die Auflösung der ursprünglichen Gruppenformierung mit WEA, in Verbindung mit dem Album statt, was sich darüber dokumentiert, daß es die letzte Erscheinung ist, worin Eric P. III, Aimee McCoy und WEA präsent sind - somit Ende 1991.

Laut offiziellen Berichten, wurde 'die Eintragung' von WEA gelöscht und einzig das Rahmenprogramm vom Time-/Warnerkonsortium übernommen. Wie sich dem gegenüber aufweist, so werden die Lizenzen von WEA, 'fortführend angewandt', was sich jedoch augenscheinlich anwendungstechnisch rein auf die Übernahme der Lizenzen bezieht und in keiner Weise auf eine übertragene Lizenzierung durch die Urheber/Künstler. Wesentlich ist, das sich das Urheberrechtsverhältnis in keiner Weise verändert, dem gegenüber WEA einzig über 'lizenzierte Rechte' zur Veröffentlichung verfügt(e). Gemäß des deklarierten Copy-/Phonorights auf den Tonträgern, bezieht sich dies eindeutig und einzig auf WEA. Bei der GVL wird in dessen Veröffentlichungen des Labelcodes] 04281/WEA auf Warner 'als Hersteller' verwiesen und bezüglich der Angabe zu PLM ist ein NEIN angegeben ist. Bemerkenswert ist hingegen, was die GVL bezüglich des PLM als Information mitteilt. Selbst dazu erteilen sie generell keinerlei Auskünfte, wie sich darüber darlegt. Hingegen gilt es hierzu hervorzuheben, was diese Kennzeichnung an sich bedeutet: OEM (Original Equipment Manufacturer) - PLM (Private Label Manufacturer), worüber diese Kennzeichnung auch seine spezifische Erläuterung erfährt.

Labelcode Label Kurzname PLM* Hersteller
04281 WEA International WEA Nein WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH
* Die Kennzeichnung „PLM“ (Musik einer Production Library/Archivmusik) ist eine Kategorisierung des Repertoires eines Labels. Über die Auswirkungen dieser Kennzeichnung für die GEMA/GVL-Sendemeldungen informieren Sie sich bitte bei der Sendeanstalt, für die Sie die Meldung erstellen.
Erläuterung GEMA: PLM - ProductionMusic (auch Library Music oder Stock Music genannt) ist in Libraries veröffentlichte Musik, die speziell für die Herstellung von Video-und Audioproduktionen (Dokumentationen, Magazine, Spielfilme, Games) kreiert wurde.

Timeline

WEA

  • Die WEA Corp. wurde als gemeinsamer physischer Vertrieb für die Tonträger von Warner Records sowie der übernommenen Labels Elektra und Atlantic gegründet. Außerdem vertrieb WEA Corp. Audio- und Video-Veröffentlichungen u. a. von Rhino Entertainment, Asylum Records, Word Entertainment, Time-Life Music, Warner Music Latina und Curb Records. WEA Corp. galt bei ihrer Gründung als erste große Musikvertriebsgesellschaft außerhalb der USA.[6] Das Geschäft der WEA Corp. ist heutzutage in der Muttergesellschaft WMG aufgegangen.
  • Sie wurde am 27. Februar 2004 von der Firma Time Warner an eine Investorengruppe unter der Leitung Edgar Bronfman jun. und mit unter anderem Haim Saban verkauft.[7] Warner Music Publications, ein ehemaliger Teil von Warner/Chappell, wurde 2005 an den Wettbewerber Alfred Publishing veräußert.

Warner Music

  • 1970 wurde Warner Music International (WMI) als „WEA International“ gegründet; „WEA“ steht für „Warner-Elektra-Atlantic“.
  • Geschäftsführer für Zentral- und Osteuropa ist Bernd Dopp, der nach dem Aufbau des Schallplattenvertriebs der Handelskette "Schaulandt" in Norddeutschland 1984 als Product Manager im Marketing bei der WEA anfing, um 1997 die Leitung des Unternehmens zu übernehmen und 2001 zum Präsidenten der Firma berufen zu werden
  • Im Mai 2011 erwarb der russischstämmige US-Milliardär Leonard Blavatnik über seine Investmentfirma Access Industries Warner Music für 3,3 Milliarden Dollar
  • Heise: Warner hatte 2006 als erste der großen Plattenfirmen einen Vertrag mit der eigentlich für private Videos geplanten Plattform YouTube abgeschlossen, nach dem Musikvideos der Firma dort gezeigt werden dürfen. Das Label sollte dafür an den Werbeeinnahmen, die im Zusammenhang mit den Clips erzielt werden, maßgeblich beteiligt werden. Die Vereinbarung galt auch für private Filme, die mit Musik von Warner-Künstlern unterlegt sind.
  • Rechtsstreit mit YouTube: Genau genommen handelt es sich nicht um einen Rechtsstreit. Vielmehr wurde eine bereits 2006 getroffene Vereinbarung, nach der Musik der WMG auf YouTube verwendet werden darf,[19] Ende 2008 nach gescheiterten Verhandlungen nicht verlängert.[20] Im September 2009 wurde jedoch der Abschluss einer neuen Vereinbarung verkündet.[21] Demnach wird die Verwendung von Warner-Musik ab Ende 2009 wieder möglich sein, dafür erhält Warner einen Großteil der Werbeeinnahmen.[22] Bislang ist bei diesen Pauschalvergütungen an Warner Music noch vollkommen offen und ungeregelt, nach welchem Verteilerschlüssel das Geld an die Künstler überwiesen wird.
  • Unklar ist auch, was mit neueren Videos von Künstlern passiert, die ehemals bei WMG unter Vertrag waren, an deren aktuellen Werken WMG aber keine Rechte mehr hat. Da die Sperren nur nach Stichworten geschaltet werden, sind auch diese Videos mitbetroffen.

--Jörg Lenaut@lk 11:19, 25. Mai 2021 (CEST)

Diskografie

Ich habe noch nicht alle Songs/Platten vorliegen, jedoch erweist sich das Ganze, gemäß der beschriebenen Darstellung, als ein Projekt der Gebrüder Koppehele (ich gehe vorab einmal davon aus, daß sie Brüder sind). Marcus und Aimee sind darin einzig 'engagierte Sänger', um es einmal sachlich zu spezifizieren. Die Beschreibung, daß 'sämtliche' musikalische Arrangements von den Brüdern stammt, hebt dies hervor. Musikalischer Gesang der beiden Sänger ist auch nur auf wenigen Platten involviert, wohingegen die meisten Resampler etc. sind. Gerade die Details diesbezüglich (in welchen Songs singen sie - was ist das Andere) ist dann auch entsprechend noch als Bemerkung zum Jeweiligen auszuführen. --Jörg Lenau (Diskussion) 08:46, 23. Apr. 2021 (CEST)

Die Diskografie wurde zwischenzeitlich ergänzt durch die Charts von Tkkrd. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:06, 23. Apr. 2021 (CEST)

Bei Folgenden ist der Gesang von Marcus und Aimee involviert (Details der Zusatzdeklaration ist zu beachten):
I Need Rhythm (7 Inch)
Joy And Pain (Album Version, Club Mix)
Set The Groove On Fire (no Remix)
Bezüglich All I Do (1994) ist nach wie vor noch zu klären, wer dies ist. Zwischenzeitlich wurde mir jedoch bestätigt, daß es sich auch eindeutig bei Marcus, nicht um dessen Stimme handelt. --Jörg Lenau (Diskussion) 09:56, 28. Apr. 2021 (CEST)

Neben All I Do (1994) sind auch auf One More Dream (1994) und Tell me Why (1993) jeweils ein Sängerduo (m/w) präsent. Bei Letzterem ist 'featuring Asher D.' angegeben, wobei ich auch diesbezüglich noch nicht herausfinden kann, wer das ist, zumal damit auch nur Eine(r) von Zweien damit angegeben ist. Hingegen ist bei One More Dream als 'Texter', Suna Cope (ist Suna Koppehele) und Dennis Oliver angegeben, wobei sich dabei aufdrängt, daß es sich hierbei um die beiden Sänger handelt. Die Single Got 2 Have Your Love (1992) habe ich mir als einziges bisher noch nicht anhören können, wobei zwar der generelle Zusatz (Remix) bei Discogs auf reinen Sound hinweist - steht mir selbst indess noch gänzlich in Frage, zumal diese nämlich auch Remixes incl. Vocals produzierten. Ich habe zwischenzeitlich das Produktionsstudio Avenue angeschrieben und somit die Gebrüder Koppehele, wohingegen sich halt schon als fraglich stellt, ob diese tatsächlich an 'dieser Aufklärung' interessiert sind. --Jörg Lenau (Diskussion) 20:56, 28. Apr. 2021 (CEST)

Nachdem ich mich mittlerweile bei Discogs 'eingearbeitet' und den erforderlichen Überblick habe, ergeben sich zwischenzeitlich auch weiträumigere Klärungen. Wie sich herausstellte, ergaben sich gerade über die Darbietung der Datenbank derartig verfälschende Bildnisse, wie sie meine einleitenden Worte in diesem Abschnitt beschreiben - leider jedoch auch derart kursieren - Milli Vanilli mäßig - dem ich jedoch im Bezug auf die Begründer von Splash, zwischenzeitlich eindeutig widerlegend widersprechen kann. Hingegen nutze ich zur Hervorbringung der dokumtentierenden Informationsgrundlagen auch nicht mehr die Datenbankeintragungen, sondern die Records selbst. Dies wird auch generell fortan meine Referenz sein, gemäß dem man es bei Büchern anwendet - erweist sich auch als das Einzige, was Sinn macht. Ausgangspunkt des Erlangten, ist die maßgebliche Unterscheidung von Marcus Deon Thomas (Lyrics by) und seinem Alias Eric P. III (Rapper/Sänger), worüber dieser in Verbindung mit Aimee McCoy als Splash angegeben ist. Gerade diese Unterscheidung war darin nicht gegeben und verklärte nicht nur deren, sondern generell die Gegebenheiten der Präsenz der Sänger und somit auch die von Splash. Geklärt ist zwischenzeitlich auch der ausgehende und somit 'urheberhafte' Verlauf. Ausschlaggebend ist hierin das Antreffen des "produced by SPLASH" bei der Debütsingle, worüber die Eindeutigkeit gegeben ist, daß die Initiierung ursprünglich von 'Splash' ausging, deren offizelle Darstellung über das erste Album Splash seine Klarheit hat. Dem gegenüber wurden jedoch bereits parallel dazu Ausgaben produziert, woran 'Splash' zwar als Auszeichnung, jedoch nicht inhaltlich beteiligt war. Wenn man sich die 'Verteilung' betrachtet, wird darüber auch deutlich, warum 'gebietsweise' ein jeweiliges anderes Bildnis entstand - gerade diese sind nämlich auch ohne Gesang - ohne 'Splash'. Ich habe mir zwischenzeitlich, aus den diversen Erfordernissen heraus, bereits einige Exemplare besorgt und gegenwärtig auch die ausstehende Fraglichkeit der Version von EastWest und werde die Sammlung entsprechend nach und nach vervollständigen. Wer hierzu etwas dazu beitragen kann/möchte, mag mich dazu einmal kontaktieren, denn die Sammlung ist wahrlich nicht klein. Zumal es nämlich nicht nur deren eigenen Ausgaben gibt, sondern sogar eine ganze Latte an Externen Erscheinungen. Hier bringe ich dann erst einmal die fertige Liste zur Debütsingle ein und erweitere dies dann schrittweise, damit man darüber sich selbst sein eigenes Bildnis verschaffen kann. Zwar sind nicht alle Bilder der Records bei Discogs gegeben, jedoch ein großer Teil. --Jörg Lenaut@lk 20:56, 10. Mai 2021 (CEST)

Dokumentation

Da sich herausstellt, daß keinerlei öffentliche Dokumentation über die Musikgruppe Splash existiert und wederDiscogs, noch die DNB-Datenbank als zuverlässig erweist, erweisen sich hingegen zwischenzeitlich gerade Werke selbst als einzig wahre Fundquelle, zumal sie darüber gleichzeitig auch die perfekte Referenzgrundlage begründen. Somit werde ich dies auch entsprechend einrichten, wie es bei Büchern üblich ist. Hierzu bin ich gegenwärtig dabei, die einzelnen Ausgaben zu beschaffen, ausgehend des Grundstockes der Listung der Versionen bei Discogs, wobei jedoch die Informationsgrundlagen von Grund auf einzig den Records selbst entnommen werden. Diese Liste erfährt zunächst einmal ebenfalls auf dieser Diskussionsseite seine anfängliche Erstellung, wird jedoch später als eigenständige Unterseite des Artikels eingerichtet. Aus den äußerlich aufgebrachten Informationen, in Verbindung mit dem Inhalt, läßt sich lesen, wie in einem Buch und über die Verzweigungen, die sich darüber ausweisen, ergibt sich dann auch die eigentliche Wiedergabe der Beschreibung zu dieser Musikgruppe. Hierin trifft man auf eine Reihe von Verstrickungen, welche jedoch gerade das Wesentliche an dem Ganzen ausmachen. Es erweist sich als eine wahrlich umfangreiche Geschichte, die sich jedoch erst entfaltet, wenn man neben dem Detailwesen der verfügbaren sprachtechnischen Grundlagen, die Songs auch gehört hat - ein unerläßlicher Bestandteil. Hierzu auch einmal einen Link einer Zusammenstellung der beiden Alben und einige der Singles, sodaß man darüber auch den Nachvollzug erlangt, was hier zur Beschreibung gelangt. Die beiden Ausgaben sind gleich, jedoch fehlen bei Ersterem die Bilder des Albums Splash. Ich selbst beziehe mich indess zwischenzeitlich einzig noch auf die Originale, was man jedoch nicht anderen zumuten kann, die an der Ausgestaltung des Projekts teilnehmen wollen. Was die Abbildungen der Ausgaben betrifft, so sind diese weitläufig bei Discogs verfügbar, jedoch halt nur beschränkt nutzungsfähig.

Splash (3) - 2 Albums + 12 Singles (733.45 MB)
1. Version (Album Splash Bilder fehlen)
2. Version
--Jörg Lenaut@lk 22:03, 13. Mai 2021 (CEST)

I NEED RHYTHM (1990)

Die erste und somit Debütsingle, wie sie als Bezeichnung und gehändelt im Umlauf ist, erweist sich nicht als eine, sondern es handelt sich dabei um (mir bisher bekannte) 12 Ausgaben insgesamt. Die Allererste ist die französiche Ausgabe und in der ersten Stufe der Entwicklung, die sich hierin aufweist, ist noch gar kein Gesangstext präsent, sondern einzig der Refrain des Titels. Hingegen ist jedoch auch auf dieser ersten Single, auf der Einen der beiden Songs, einzig Aimee McCoy gesangstechnisch vertreten. Tatsächlich findet erst über die Erstausgabe der nächsten Stufe mit Gesangstext (Preaching Machine Gun Remix), der sich vollziehende Erfolg der Gruppe seinen Anfang und wird zum Hit. Alles weitere basiert auf dieser Grundlage. Die beiden enstandenen Musikvideos werde ich in dem entsprechenden Abschnitt beschreiben, zumal es sich hierbei um zwei verschiedene Titel handel, indess die amerikanische Version des Videos nicht nur als einziger Titel ohne Zusatz anzutreffen ist, sondern auch erst und einzig in der Albumausgabe erscheint. So sind auch die Varianten der Songs noch weitaus mehr als über die Singles in Erscheinung gelangt. Zumal auch noch weitere Ausgaben zu erwarten sind (bei Discogs sind alleine 22 Compilations in der Gruppenansicht gelistet und wie ich bereits erkundet habe, gibt es noch viel mehr), so gilt es mir hier doch zunächst einmal eine ordnende Spezifzierung der Darlegung vorzubereiten. Gravierend ist in diesem Verlauf der parallel mit den beiden Entwicklungsstufen stattfindende Wandel des produced by SPLASH in (G. + M. Cope) (in Klammern, ohne einen abgebildeten Bezug) und ist auch nicht der einzige Wandel, der sich im Verlaufe vollzieht. Gerade darauf beruhen auch die mir gegenüber tretenden Diskussionen, die auf der grundlegenden Infragestellung beruht: wer ist SPLASH, dem gegenüber weitläufig eine vorgefertigte Meinung kursiert, dem gegenüber die Werke selbst jedoch eine ganz andere, zumal defizilere Geschichte hervorbringen, die man so in keiner Weise kennt. Die aus der Reihe fallende einzelne Demosingle von EastWest habe ich mir geordert - fällt derart wie sie im Raum steht, aus der Rolle, sodaß ich mich jedoch erst, wenn mir konkreteres darüber bekannt ist, dies entsprechend einbringe - ich selbst hab's nicht mit Spekulationen - dies sind für mich Eventualitäten, deren es der Klärung erfordert. --Jörg Lenaut@lk 22:06, 13. Mai 2021 (CEST)

Quelle Metadaten

Discogs

Bei Discogs bin auf die Situation gestoßen, daß Aimee McCoy darin gar nicht als Datei angelegt war. Sie erschien auch nicht auf der Seite der Gruppe (Splash (Musikgruppe)/Archiv bei Discogs), weder als namentliche Erwähnung der Beschreibung (da war übrigens keine vorhanden, da stand nur Marcus' Name und Alias), noch als Gruppenmitglied (was ohne angelegte Datei und Verweis darin auch nicht eracheint), sondern einzig auf dem Gruppenfoto, sowie auf den Abbildungen der Platten. Sie war rein bildlich präsent, doch ohne Erwähnung ihres Namens. Hingegen waren zwei andere weibliche Personen namentlich darin als Mitglied aufgeführt, wobei sich herausstellte, daß es sich um Models handelte, die im Video als Tänzerin zu sehen sind. Bei Einer stand in deren Datenblatt sogar als 'bürgerlicher Name' der von Aimee McCoy. Der Punkt ist halt auch, daß es über Aimee tatsächlich keinerlei Hintergrundinformationen gibt - über ihr Leben und sonstigen Wirken. Die ich selbst habe, sind hingegen nicht öffentlich - worüber mir jedoch möglich ist, die jeweilige Realistik entsprechend zu prüfen. Ich habe zwischenzeitlich eine Datei für sie angelegt und bin noch dabei, sie in die jeweiligen Ausgabeversionen einzutragen. Hier zeigt sich das gleiche Desaster, wie ich es weitläufig antreffe: die Gebrüder Koppehele sind die 'Projektoren' und DARAUF bezieht sich 'Splash'! Aimee und Marcus sind darin einzig 'angagierte Sänger' und erscheinen auch nur auf einem Bruchteil der Lieder (das Meiste sind Sampler und Co.). Ich führe dies jetzt einmal explizit für Aimee dort aus, daß ich sie nur dort auch aufführe, worin sie tatsächlich erscheinungstechnisch präsent ist. Was Marcus betrifft, so ist zwischenzeitlich seine Liste so weit ausgeschweift, was dieser so alles sei, sodaß ich überlege, inwiefern DAS überhaupt noch deregulierbar ist (bzw. Sinn macht, diesen Aufwand zu betreiben). --Jörg Lenau (Diskussion) 10:58, 24. Apr. 2021 (CEST)

In der Zwischenzeit besteht auch ein klares Bildnis über das 'Qellenverhältnis' bei Discogs. Die Details dazu habe ich dort im Forum und auf der englischen Diskussionsseite des Artikes, entsprechend in Englisch verfaßt und verweise hier nur darauf, ohne es noch zusätzlich zu übersetzen. Mir gilt es, auf die Markantz dieser Details hinweisen. Komplexe Sache, doch ist nun einmal Discogs einzig auf den Handel von 'Records' eingerichtet und damit verbunden auch die daran angebundene Datenbank. Das es SO NICHT gesehen und verheerenderweise nicht gehandhabt UND vermittelt wird, erweist sich als das eigentliche Kriterium, doch wie sich zeigt, hat man intern zwar sehr wohl dies schon im Blick, jedoch wird dies in der Präsenz nach außen hin derart offensichtlich in keiner Weise vermittelt - im Gegenteil, denn darüber erscheint es als eine Datenbank über 'Artists' und führt sowohl als auch zu völligen Mißverhältnissen. Wie es einem ergeht, ohne über diese Kenntnis zu verfügen, konnte ich leidlich erfahren, sowohl als Externer/Anwender, wie auch intern.
Detaillierte Beschreibung auf der englischen Diskussionsseite
Forumsbeitrag bei Discogs mit weiteren Details]
--Jörg Lenau (Diskussion) 13:21, 30. Apr. 2021 (CEST)

Was Discogs betrifft, so erweist es sich als unmöglich, die Mitglieder dazu zu bewegen, die Angaben gemäß denen auf den Records, auch in die Datenbank einzubringen. Nach ellenlangen Diskussionen und tiefgründigen Einblick in die Vergleiche dessen, ergibt sich schlußendlich auch ein Schlußstrich darunter: absolut unmöglich! Die Daten weichen dermaßen weiträumig von den Angaben auf den Records ab, sodaß selbst die Korrektur dessen aufwendiger wäre, als die Daten neu zu fassen, was vor allem damit zusammenhängt, daß man nicht nur die Daten, sondern von Grund auf auch die Deklarationen weitläufig 'interpretiert'. Bei dem Umstand, dies dann richtig zu stellen, gerät man dann völlig durcheinander, bei dem Mischmasch, den man dort antrifft. Hinzu kommt, daß sich die Mitglieder noch nicht einmal untereinander im Klaren sind - dieser jenes, ein anderer dies und das - da ist absolut keine Regulierung gegeben - absolut rein von Laien erfüllt. Ich bin gegenwärtig dann zunächst auch einmal mit der Debütsingle beschäftigt und werde mir dies dann schrittweise ausweiten. Was die Referenzierung betrifft, werde ich indess auch gemäß dem umstelle und mich dem entsprechend rein auf die Records beziehen, gemäß dem man es auch bei Büchern regulär praktiziert. Das Einzige, was hierin Sinn macht. --Jörg Lenaut@lk 22:52, 9. Mai 2021 (CEST)

Produktionsangaben

Als gravierender Mißstand für Sänger/innen erweist sich, daß bei den Records die 'Produktionsangaben' sich NICHT auf Sänger bezieht. Wie sich mir zwischenzeitlich über die Verhältnisse der Verwertungsgesellschaften aufweist, basiert dies wohl darauf, daß diese 'standardmäßig' darin nicht berücksichtigt werden. Gemäß nachfolgender Formulierung verdeutlicht sich dies auch:

"Musiker, Autoren und Verleger haben ein Urheberrecht an den von ihnen geschaffenen Songs. Wollen sie diese nicht selbst oder durch einen Anwalt vertreten lassen, so werden sie Mitglied einer Rechteverwertungsgesellschaft. GEMA, AKM und SUISA sorgen nun dafür, dass Künstler für die Nutzung ihrer Musik bezahlt werden."

"Die GEMA (»Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte«) soll die Rechte von Urhebern (= Urheberrechte) an ihren musikalischen Werken wahren – Urheber sind in diesem Fall Komponisten, Textdichter und Musikverlage."

Daraus geht nämlich hervor, daß 'Sänger/innen' darin ausschließlich als 'Vortragende/Wiedergebende' erachtet werden, jedoch NICHT als Urheber des Gesangs.
--Jörg Lenaut@lk 16:25, 16. Mai 2021 (CEST)

freedb

Die Informationen über die Schließung von freedb im Juni diesen Jahres wurde zwischenzeitlich im Artikel Freedb integriert, hingegen besteht darin nur der informelle Verweis über die Parallele gnudb, die wie sich aufweist, markanterweise über die gleichen Daten verfügt. Sie wurde, wie zu erfahren ist, einst auch als Alternative des in Verwicklungen geratenen freedb-Betreibens enstanden. Einen Artikel dazu gibt es bei Wikipedia bisher noch nicht und anderweitig stößt man zumeist nur auf die Erläuterung der zu verändernden Einstellungen der Softwarekonfiguration.

gnudb.org

"In 2006 gnudb.org started hosting the cddb service to make sure that it would stay alive and free. Now 14 years later we have seen that Magix, the owner of freedb.org has decided to take the cddb service on freedb down (in 2020). As we stated in 2006 on gnudb.org "A new home for the freedb.org database to make sure it stays free.", we now have to stay to our promise and do our best to make sure it is available for all the music lovers."

--Jörg Lenaut@lk 14:00, 24. Mai 2021 (CEST)

Metadata Provider

Über das Stichwort "Metadata Provider" wird man entsprechend fündig und erfährt dann auch konkrete Details zum generellen Sachstand. Die neueste 'professionelle' Entwicklung ist Gracenote, bei der nicht nur die Song-Erkennung sondern sogar 'auch' Voicerecognition, neben den Metadaten integriert ist. Eine Untervariante, die auf deren Metadaten zugreift, ist GD3. Die Software dbpoweramp greift sowohl auf SonataDB (Classical), GD3, MusicBrainz, Discogs und freedb parallel zu, in Berücksichtigung der differenzierenden Angaben, worin man dann selbst entsprechend auswählen, bzw. die erforderlichen Korrekturen vornehmen kann - absolut TOP, da ja allgemein auch bekannt ist, daß diese Angaben generell fragwürdig sind (selbst die 'Professionellen' - genau DAS, was sich ja auch mir durchweg darlegt). (nicht signierter Beitrag von Jörg Lenau (Diskussion | Beiträge) 12:03, 16. Mai 2021 (CEST))

Codierungen

Hier auch einmal eine professionelle Kurzbeschreibung der drei Bestandteile von der EAN-Code (Strich-/Nummerncode), Label-Code und ISRC-Code von Digicon. --Jörg Lenaut@lk 12:27, 16. Mai 2021 (CEST)

Charts

Bezüglich der Charts bin ich auf eine Aussage von Avenue gestoßen, die ich hier einmal einbringe. Wie man dem entnehmen kann, sind da noch einige andere präsent, wobei wie ich gerade darüber aufgeklärt wurde, daß darin die entsprechenden Normen zu achten sind: WP:Charts.

Archivierte Veröffentlichung von Avenue:
1990 begann die Zusammenarbeit mit dem Duo SPLASH (WEA), das mit seiner Debütsingle "I Need Rhythm" die Musikmarkt-Charts sowie die Top 20 der britischen Charts erreichte.
Nachfolgend die Erfolgssingles von SPLASH, die in den Musikmarkt Charts und in 12 weiteren Ländern in den Hitlisten plaziert waren:
1990 "I Need Rhythm", 1991 "Set The Groove On Fire" und 1991/1992 "Joy And Pain".

--Jörg Lenaut@lk 11:17, 14. Mai 2021 (CEST)

Gegenüber der Anwendung der Charttabellen, wie man sie zwischenzeitlich im Artikel antrifft und mir ausgeführt wurde, daß einzig sogenannte 'Generalitäten' darin anzuwenden wären und anderes nur im Text, besagt die WP:Formatvorlage_Charts bei genauerer Einsicht dann doch etwas ganz anderes, daß es sich nämlich über die Relevanz bestimmt - insofern keine Relevanz dafür besteht, einzig diese in der Charttabelle aufzuführen und weiteres im Text. In diesem Fall ist jedoch gerade dies von besonderer Relevanz, da hierin der Erfolg der beiden Sänger darzulegen ist, welcher sich einzig über deren Präsenz vollzieht - hingegen nicht ohne! Und wie die archivierte Veröffentlichung von Avenue besagt, waren diese "in den Musikmarkt Charts und in 12 weiteren Ländern in den Hitlisten plaziert." In dieser Formatvorlage sind auch die offizielle Quellen aufgelistet, sodaß darüber dies entsprechend auch seine erforderliche Aufbereitung erfahren kann. Die Erstveröffentlichung ist gegenwärtig im Artikel einzig mit dem Jahr angegeben und im Text steht, daß das Album sich als Erstes platzierte - eine gravierend verfälschende Aussage. --Jörg Lenaut@lk 08:12, 16. Mai 2021 (CEST)

Der Sachverhalt der 'Erfolge'/Platzierungen legt sich u.a. auch über die beiden Videos dar (siehe: Abschnitt Videos). Der Ersterfolg fand über die Singleversion I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) über deren Erscheinung in UK/FR/USA statt und ist die erste Version des Videos von WEA. Die zweite erscheinende Videoversion von Atlantic (amerikanisches Sublabel von WEA) ist hingegen die Albumversion I Need Rhythm, die im Gegensatz zu allen anderen, keine Zusatzbezeichnung trägt und markanterweise existiert auch keine Singleauskoppelung davon. Somit ist wohl erst mit Aufkommen des Albums über diese Version in Amerika der Erfolg und somit auch die Erscheinung in den Charts erfolgt. Gravierenderweise ist auch hierin der Bezug einzig der Haupttitel I Need Rhythm bei den Singles, wobei es ja auch auf dem Album zwei Versionen gibt, sodaß sich auch hierin nur indirekt (so auch die Videos) ermitteln läßt, um welche Ausgabe es sich dabei handelt. Das exakte Datum der Erstveröffentlichung (und nicht nur die Jahreszahl, wie es ausgeführt wurde), ist somit ebenfalls maßgeblich. --Jörg Lenaut@lk 09:20, 16. Mai 2021 (CEST)

Youtube Platzierung

Wesentlich ist, daß die 80/90er nach wie vor noch lebendig sind. Als Musterbeispiel gilt es hierzu Youtube hervorzuheben, worüber dies seine definitive Darstellung erfährt. Hierin trifft man bei der aktuellen Version (ist jedoch vom März!) auf Set The Groove On Fire aus 1991 auf Platz 203. Hierüber wird dann ein wesentlicher Mißstand auch in diesem Bezug deutlich, daß nämlich die regulären Charts einzig Songs ermessen, die sich im 'regulären kommerziellen' Verkauf befinden, wohingegen u.a. die Second-Hand-Wesen wie Discogs und die schier endlosen Präsenzen im Netz von und über die alten Songs, ein ganz anderes Bildnis darlegen und verdeutlichen, daß es sich tatsächlich doch anders verhält. Die Songs von einst sind nämlich tatsächlich nach wie vor noch 'on Top' - und darin ist Splash nach wie vor 'in seiner Stellung' von einst - daran hat sich nichts geändert! --Jörg Lenaut@lk 10:33, 18. Mai 2021 (CEST)

Charts versus Diskografie

Ich habe mich jetzt noch einmal eingehender mit den Beschreibungen und angewandten Ausführungen beschäftigt und so wird mir darüber klar, daß man wohl einzig 'Chartografien' im Sinn hat und auch die Deklaration von 'Diskografie' oberflächlich angewandt, regelrecht auch dazu verleitet. Jedoch hat dies hingegen gar nichts mit 'Diskothek' zu tun, sondern bezieht sich auf die Tonträger, gemäß dem es von dem Wikipediaartikel Diskografie auch beschrieben wird:

"Diskografie (von altgriechisch. δίσκος „Scheibe“ und γράφειν „schreiben“; also Aufzeichnung von Schallplatten; auch Diskographie und Discografie) ist ein nach bestimmten Kriterien zusammengestelltes, häufig chronologisch geordnetes Verzeichnis veröffentlichter Tonträger."

Es handelt sich somit um das, was ich bei Discogs angetroffen habe und dem entsprechend, (gegenüber Discogs fälschlichen Angaben) von den Records übertragend ausführe. Dem gegenüber erweisen sich aber auch die Angaben, die man als 'Erstveröffentlichung' in den Charts ausführt, als absolut fraglich, denn diese gibt es regulär doch gar nicht. Auf den Tonträgern ist einzig das Jahr angegeben, dem gegenüber einzig möglich ist, über die Artikelnummer den Verlauf der Herausgabe der jeweiligen Variante zu erfahren. Und gerade dies ist im Fall von Splash (Musikgruppe) absolut auch Voraussetzung, denn bei der Debütsingle - der Ersten - ist noch gar kein Text, außer dem Refrain darauf und erst ab der 6. Version, beinhaltet es auch den eigentlichen Gesangstext und wird zum Hit, zu dem noch weitere Versionen dies begleiten. Zwischenzeitlich liegen mir 13 Versionen zum ersten Song I Need Rhythm vor und gerade auf diesem Werdegang beruht auch die eigentliche Erfolgsgeschichte, die sich hierüber darlegt. Die Charts hingegen, bilden 'einzig das Ausmaß dieses Ausschnittes' des öffentlichen Erfolges ab, wohingegen 'Erfolge' nicht nur darauf beruhen, sondern zumal vor allem auch auf der Langzeitwirkung. Charts und Diskografie sind zwei grundverschiedene Gegebenheiten. --Jörg Lenaut@lk 08:30, 22. Mai 2021 (CEST)

Die spezifische Erläuterung zur 'Erstveröffentlichung' ergibt sich indess maßgeblich in seiner Verbindung mit der Deklaration von Debüt/Debütsingle/Debütalbum. In den Charts, wie in sämtlichen 'ermessenden' Veröffentlichungen, ist dies hingegen in keiner Weise Inhalt. Hierin trifft man einzig auf den Bezug des ersten Songs/Albums und beinhaltet auch einzig den Bezug zum Titel, der jedoch, wie sich ebenfalls wiederum über meine 'Diskografie' darlegt, nichts mit der 'Erstveröffentlichung' zu tun hat. In dem darlegenden Fall, hat jede Titelversion eine entsprechende Zusatzbezeichnung und selbst diese trifft man speziell in den Charts gar nicht an. Die darlegende 'Diskografie' verdeutlicht den Umstand, welcher sich aus diesen Verhältniswesen heraus ergibt. --Jörg Lenaut@lk 09:02, 22. Mai 2021 (CEST)

Ein herausragendes Musterbeispiel für die entstandenen Mißverhältnisse der Charts, die sich einzig noch auf den Titel beziehen, jedoch nicht mehr auf die erscheinenden Versionen, wie es ursprünglich der Fall war, zeigt sich mustergültig über To Each His Own (1946), von dem 5 Versionen gleichzeitig die Top Ten erreichten. Darüber hinaus begründen sich die Charts auch einzig auf 'Neuerscheinungen' und sind sogar explizit und einzig daraufhin ausgerichtet. Das es sich darüber hinaus gehend anders verhält, zeigt sich u.a. über die Youtube-Nominierungen, worin der Jahrgang auch im Nachhinein noch seine Ermessung erfährt. --Jörg Lenaut@lk 08:32, 23. Mai 2021 (CEST)

Media Control

Wie sich herausstellt, entwickelt sich/man zwischenzeitlich, gegenüber dem ursprünglich entstandenen freien Prinzip- und Anwendungswesen der Medial Control aus den 70ern, über die media control® GfK International, ein ganz andere Wesenswesen. Anzutreffen ist dies vor allem über Verlautbarungen in Chartveröffentlichungen, worin man darauf verwiesen wird, daß diverse Angaben, aufgrund ©-Rechte von Media Control nicht veröffentlicht werden dürfen. Ein solches Copyright kann es darin gar nicht geben, denn es handelt sich dabei grundsätzlich um kumulierte/wiedergebende Infomationen aus externen öffentlich zur Bezugnahme bereitstellenden Quellen. Die öffentlich bereitgestellten Information über die Chartplatzierungen sind regulär öffentlich und unterliegen keinem Schutz. Anders hingegen zwischenzeitlich eindeutig bei Media Control, wobei sich dies nicht auf die allgemeinen Veröffentlichungen der Charts beziehen kann, sondern einzig auf deren eigens davon differenzierenden aufbereitenden Daten - Dateninformationsgrundlagen, die nicht öffentlich verbreitet werden. Es verhält sich hierin gleichermaßen, wie mit den Namensrechten, so auch den Informationsrechten: was in allgemeiner Anwendung ist, kann keinen einschränkenden/monopolisierenden Rechtsschutz erlangen. --Jörg Lenaut@lk 14:05, 22. Mai 2021 (CEST)

Referenzen

Taurus Press Verlag

  • Chart-Bücher/CD-R's D/GB/US, Lexikon, Diskografien
    • Original-BILLBOARD-Charts
    • Cash Box Pop Hits 1952-1996
    • Cash Box looking ahead 1959 – 1993 (bubbling Under-Songs)
    • POP ANNUAL 1955 – 2016

UK

  • uk-charts.top-source.info
    • Top 100 of the years until 2007 - starting 2008 with monthly reports
  • The Virgin Book of British Hit Singles
  • Guinness World Records: British Hit Singles (& Albums)

USA

In den meisten Ländern gibt es 'genormte' Charts überhaupt erst in den Zeiträumen danach, wie auch weitläufig Archiviertes nicht verfügbar ist. Somit ist darin auch keine Aussage darüber abbildbar - führt indess auch zur 'Darstellung', daß keine Platzierung erfolgt sei, dem gegenüber jedoch von Avenue eine entsprechende Aussage besteht, welche deren entsprechende Ausbreitung besagt. --Jörg Lenaut@lk 13:03, 23. Mai 2021 (CEST)

Musikverlag und Label

Was die Klarheit hierin betrifft: das antreffende regulär Übliche - heilloses Durcheinander. So führte gerade dies auch zum endgültigen Zerwürfnis bei Discogs, sodaß ich dort als aktives Mitglied endgültig draußen bin. Maßgeblich war darin das klare Verhältnis der Angabe von 'produced by' auf den Werken, was gestützt von der erläuternden Beschreibung der Daklarationsangaben von Discogs unmißverständlich verdeutlichte, daß es sich bei allen Beteiligten mit dieser Angabe 'by' (lyrics by, music by, ....), um ausführende Auftragsleistung handelt (nicht die Auftraggeber sind). Mißstand: gerade das 'produced by' ist in dieser Creditlist nicht aufgeführt, dem gegenüber die ausufernden Diskussionen sich indess darum drehten, daß man mir entgegen brachte, daß 'dies' doch deklarieren würde, daß es der Producer sei und dem entsprechend teils auch als 'Übertragung in die Datenbank' dort anzutreffen ist, zumal der Datensatz der Gruppe, darüber geschaffen wurde und somit tatsächlich den 'Producer' Splash repräsentiert. Englische Sprache - schwere Sprache - NEIN, das verhält sich bei uns im Deutschen wahrlich nicht anders, da nämlich (fast) sämtliche Deklarationen hierin in Englisch deklariert sind - selbst bei deutschen Ausgaben. Als Grundlage der Klarheit diente mir durchweg die Auszeichnung des Copy- und Phonorights (C)&(P), wohingegen ich jetzt auch den verknüpfenden Labelcode noch entsprechend dazu identifizieren konnte - darüber erfährt es zusätzlich noch einmal seine eindeutige Klarheit, was das Label betrifft. Indess ist aufgrund der gegebenen Situation, hingegen auch der Sachverhalt von Musikverlag zu klären - erweist sich hierin nämlich als äußerst prekär, zumal ich jetzt zusätzlich zu den sich aufweisenden 'Mißlichkeiten', bei der GEMA darauf gestoßen bin, daß dort Avenue als Originalverlag angegeben ist. Der Artikel zum Musikverlag ist einfach nur grottenschlecht und in keiner Weise zu gebrauchen, wohingegen die Erläuterung zum Musiklabel hingegen hingegen auch nur einen Ansatz darbietet. Ergibt sich somit auch hierin, daß ich dazu die entsprechenden Grundlagen dazu hier aufbringen muß, um die Klarheit darüber 'als Hintergrund' parat zu haben. Hierzu einmal eine der Grundlagen zum Recherchieren des Labelcodes selbst: labelrecherche.gvl.de - weiteres bin ich noch ausarbeiten, sowie auch in der Diskografieliste dies jetzt ebenfalls seine Berücksichtigung erfährt. --Jörg Lenaut@lk 19:16, 15. Mai 2021 (CEST)

Unterscheidung GVL und GEMA

Hierüber ergibt sich die entsprechende Unterscheidung, in dessen Verbindung man auch die erforderlichen Erläuterung erfährt. Ist übrigens auch eindeutig auf Records ausgezeichnet, jedoch für den Laien eben nicht ersichtlich. Die Unterscheidung erklärt sich nämlich über das Urheberrecht, welches über diese beiden Verwertungsgesellschaften vergütungsrechtlich abgewickelt wird. Die Unterscheidung besteht einerseits auf dem der Urheberschaft der Records - gemäß dem ausgezeichneten Copy- und Phonoright des Labels, in Abtrennung gegenüber dem, was darauf aufgezeichnet wurde, was als Produktionsauszeichnung angegeben ist. Und damit verbunden auch, was davon in Anwendung gelangt. Maßgeblich ist, daß generell die Urheberschaft nicht übertragbar ist und somit auch jeder Beteiligte darin seine eigenständige 'persönliche' Vergütung erhält, (jedoch einzig!) gemäß dem dieser bei GVL und GEMA angemeldet ist/wurde. So erhält dieser dann über die GVL Vergütungen über die Nutzung der Records (der Label) und über die GEMA Vergütungen über die Nutzung seines eigenen Urwerkes von Notenwerken, Texten etc.. Hierüber wird dann auch klar, warum der 'Gesang' darüber gar nicht zur Beteiligung gelangt, denn den gibt es ja im Bezug auf die GEMA einzig live, hingegen ist dies im Bezug auf die Tonträger doch schon ein anderer Akt. Ich bin bis jetzt jedoch noch nicht an die Datenbank der GVL gelangt, wie überhaupt sich dies als verschlossen herausstellt, wozu ich jetzt konkret auch diese dazu einmal kontaktiert habe. --Jörg Lenaut@lk 18:08, 16. Mai 2021 (CEST)

Als elementarer Mißstand (an Unkenntnis) erweist sich, neben dem bestehenden Urheberrecht 'rein' für lebende Personen bestehend (und unübertragbar!), zumal auch die sich aufweisende reguläre Unkenntnis gegenüber der Unterscheidung von Musikverlag und (Musik-)Label! Diese Unterscheidung konnte ich jetzt einmal über die Verwertungsgesellschaften ermitteln, worüber es nämlich seine eindeitige Darlegung (einzig!) erfährt. Im Bezug auf den Musikverlag werden nämlich nur die Rechte von musikalischen Schriften (die dokumentierten Urwerke) 'verwaltet' (Musiknoten(schreiber) und Musiktexte(schreiber)), hingegen bezieht sich das Verhältnis des Labels auf die 'Produktion' von Musikwerken (Tonträger!). Gemäß dem ist dies auch zwischen der GEMA und der GVL verwaltungs- und abrechnungstechnisch voneinander getrennt.

  • GEMA Recherche:
    • ISWC: T-801.541.944-1 - GEMA-Werk.-Nr: 2488369
      • COPE-AVENUE, G - Komponist
      • COPE-AVENUE, M - Komponist
      • COPE-AVENUE, G - Textdichter
      • COPE-AVENUE, M - Textdichter
        • CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION - Originalverlag
  • GVL Labelrecherche:
    • Labelcode: 04281
    • Label: WEA International
    • Kurzname: WEA
      • Hersteller: WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH
    • Rechterückrufe: R1, R2, R6, R9, R12, R13

Markanterweise sind bei der GVL gar keine 'Tonträger' und auch keine Urheber recherchierbar, sondern hierin sind einzig Angaben zum 'Labelcode' präsent. Wie mir der gegenwärtige schriftliche Disput mit der GVL bezüglich dieser Unzulänglichkeit darlegt, ist man gar nicht darauf eingerichtet, darüber Auskunft zu geben. Hierzu gilt es mir die konstruktive Gegebenheit von Verwertungsgesellschaft hervorzuhehen, die nämlich ursprünglich einzig dazu geschaffen wurden und nach wie vor noch deren Grundstock begründet. Hingegen hatte ich auch schon vor längerem die Lizenzabteilung von Warner Musik angeschrieben, zur Klärung der urheberrechtlichen Situation und habe bis heute noch keine Antwort erhalten.

Maßgeblich hierin ist, daß gemäß der Listung der GEMA, auch bei der GVL, die Urheber persönlich 'verwaltet und abgerechnet/vergütet' werden und zumal die jeweilige 'personelle Anmeldung' voraussetzt (ohne Anmeldung keine Vergütung!), was in der Regel über die Organisationsorgane (Musikverlag und Label separat) vermittelnd vertragsrechtlich vollzogen wird.

Der kulturhistorische Grundstock basiert auf der zugrundeliegenden Differenzierung von Notenwerk und Textwerk (den beiden Urwerken!), dem gegenüber Musiker und Sänger/innen dies 'musikalisch wieder gegeben, bzw. durch Töne hervorbringen'. Darin ist die klare Unterscheidung gegeben und wird in seiner Erweiterung der Aufzeichung dessen Hervorbringenden auf Speicher-/Wiedergabemedien, entsprechend daraufhin erweiternd übertragen. Dies bedeutet, daß im Bezug auf die Verwertung des Grundstocks der Notenwerke und Textwerke, einzig ein Bezug auf diese und somit der GEMA stattfindet. Indess sind im Bezug auf die Tonträger alle darin involviert und findet entsprechend, im Verbund mit den Tonträgern, über die GVL statt.

Hierzu gilt es auch an dieser Stelle noch einmal hervorzuheben, daß Urheberrechte NICHT übertragbar sind und unabdingbar an die Person (zu Lebzeiten) gebunden sind! --Jörg Lenaut@lk 16:44, 17. Mai 2021 (CEST)

Unterscheidung Musikverlag und Label

Der maßgebliche Mißstand erweist sich hierin nicht nur durch die antreffende Anwendung der Ungetrenntheit deutscher und englischer Sprache, sondern vor allem, daß man von Grund auf gar keinen Bezug dazu hat, was das Jeweilige überhaupt ist/bedeutet. Betrachtet man sich hierzu die beiden entsprechenden zuvor genannente Artikel bei Wikipedia, so ist darin gar keine Unterscheidung beschrieben, sondern gemäß dem Ungetrennten, wie es allgemein in Anwendung ist, wieder gegeben.

Der 'Musikverlag' bezieht sich (historisch begründet) auf den Gegenstand von 'Musikwerken', in seinem Bezug zu Musiknotenwerken und Musiktextwerken und steht damit verbunden wiederum im Bezug der dies erschaffenden Künstler und deren Urheberrecht - somit auch der GEMA, wo diese anmeldungstechnisch geführt und verwaltet werden (müssen sich selbst dort anmelden). Das (Musik-)Label ist im eigentlichen Sinne 'sprachtechnisch' ebenfalls ein Musikverlag, wird jedoch aus dem Grund auch derart differenzierend bezeichnet (Musikverlag ↔ Label). Das Label vertreibt nämlich hingegen aufgezeichnete Musikwerke → primär Tonträger, welche (historisch fundiert!) auf der Grundlage der ausgehenden Musikwerke (Musiknoten und Musiktexte) beruht. Der maßgebliche Unterschied beruht darauf, daß hierin 'zusätzlich' auch die vortragenden Musiker und Sänger mit involviert sind. Diese werden hingegen urheberrechtlich über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) verwaltet. Auch darin ist die Anmeldung der Künstler Voraussetzung (muß von diesen angemeldet werden).

Wie sich dem gegenüber aufweist, werden hingegen in den Produktionsangaben auf den Tonträgern, zwar weitläufig die Musiker darin aufgeführt, gemäß dem dies regulär oranisatorisch/inhaltlich von dem Verlag oder/und Tonstudio ausgeht, hingegen jedoch nicht 'prinzipiell' die Sänger. Im Fall der aufbereitenden Musikgruppe Splash zeigt sich, daß das einstige Label WEA einzig über eine Tonträgerherstellungs- und Vertriebsstätte verfügte, jedoch sich deren 'Produktion' auch darauf beschränkte. Hingegen obliegt es, gemäß der Zuständigkeit, gleichermaßen wie beim Musikverlag, dafür Sorge zu tragen, für die Eintragungen der involvierten Künstler in die vertragsbegründende Eintragung - somit der GVL (gemäß nachfolgendem).

Das auf den Tonträgern per Auszeichnung des Copy- und Phonorightzeichens - © & ℗ - deklarierte Recht des 'Labels' bezieht sich auf die von den Urhebern lizensierten Verwertungsrechte des wiedergebenden Inhaltes! Wie man dem Artikel zum 'Phonoright' entnehmen kann, so gibt es gerade dazu überhaupt keine informellen Grundlagen, wohingegen sich auch diese Präzisierung über das Urheberrecht eindeutig darlegt. So steht auch eine Weiterverwertung immer im bedingenden Bezugsverhältnis der lizensierten Urheberschaft (ein Label [juristische Person] kann generell keine Urheberschaft erlangen).

Wie sich zeigt, existiert jedoch bisher einzig im Bezug auf das Medium Film ein rechtsgerichtes und auf das Medium bezogenes ordentliches 'Darstellungswerk' der Regularien, welches man über Producers Guild veröffentlicht antrifft - hingegen existiert kein solches für den Bereich Musik. Dies ändert jedoch nichts an den rechlichen Gegebenheiten, worüber sich das ordentliche Regularium ergibt. --Jörg Lenaut@lk 11:36, 22. Mai 2021 (CEST)

Die Aufbereitung des Artikels

Der Artikel wurde von mir erstmalig am 18.04.21 eingebracht und ich bin noch dabei, diesen zu vervollständigen. Aufgrund der Situation, daß keinerlei Informationen über die Gruppe überhaupt vorhanden war, brachte ich zunächst auch einmal das ein, was einzig anzutreffen war und von eurodjk stammte. Es war ein Anfang und ein Grundstock für die erstinstanzliche Einrichtung und Darstellung der Gruppe. In zweiter Instanz brachte man dann noch die Charts dazu ein und ist auch der bisher bewahrte Stand des Artikels. Das Bildnis von dem ersten Album, welches ich einbrachte, wurde hingegen aus formalrechtlichen Gründen wieder gelöscht. Zumal die Umstände sich überhaupt als äußerst umständlich erweisen und alles mögliche sich als ungeklärt erwieß, hatte ich mich dazu entschlossen, Aufbereitungen dazu auf dieser Diskussionseite aufzubringen, um darüber zu vermitteln und in Koordination die Gestaltung des Artikels darüber hervorzubringen. Wie man dieser Diskussionsseite entnehmen kann, so ergeben sich hierin eine ganze Reihe von Schwierigkeit, die es entsprechend zu bewältigen gilt. Und wie sich zwischenzeitlich auch zeigt, war und ist die Gruppe gar nicht derart unbekannt und gerade das erfährt somit auch seine erforderliche Berücksichtigung.

Die Aufbereitung erfolgt gemäß des Antreffens, zunächst jeweils den Gegenstand als solches zu erfassen, um darüber dann zu einem klaren abgeklärten Resultat zu gelangen. Entsprechend ist dies in seine differenzierenden kategorisierenden Abschnitte unterteilt und erfährt jeweils seine entsprechende Aktualisierung. Ziel ist es, zu einem jeweiligen Baustein zu gelangen, welcher derart dann in den Artikel als solcher oder in sinngemäßer Einbindung, übertragen werden kann. Hingegen sind viele Bestandteile auch präsent, da es der abklärenden Erfordernis bedarf, zumal sich herausstellte, daß vielfach die Spezifikationen und Gegebenheiten bei Wikipedia, nicht im erforderlichen Maße gegeben sind und so erfahren sie hier ihre Darlegung und Klärung, werden jedoch vielfach für den Artikel selbst nicht benötigt.

Als besonderen Bestandteil bringe ich eine vollständige Diskografie ein, da sie nämlich einen wesentlichen Anteil der Beschreibung hervorbringt - die Bezugnahme zu Discogs ist dem gegenüber hingegen mißlich und nicht verwertbar - einzig in Anbindung dazu. Hingegen gilt es mir diesbezüglich hervorzuheben, daß Wikipedia selbst erklärt, was eine Diskografie ist, man leider anderweitig, wie auch im Artikel selbst bisher nur eine Chartografie praktiziert, welche hingegen auch auf einer entsprechenden Unterseite seine Ausführung erfahren wird. Für außergewöhnliche populäre und langjährige Künstler mit endlosem Repartoire, mag dies angebracht sein, jedoch geht über diese Anwendungsweise eben auch vieles verloren. Beim ersten 'Song' sind mir mittlerweile 13 Versionen bekannt und während ein Teil davon einzig den Refrain als Gesang enthält, sind es dem gegenüber auch nur zwei Versionen, welche die eigentliche Berühmtheit erlangten. Gerade die Entwicklungsgeschichte erzählt jedoch den wesentlichen Kern der Entwicklung der Gruppe.

Dies ist hingegen auch eine Maßnahme gegenüber den Anforderungen der Referenzen. Bedacht ist hierbei auch die geplante Übertragung für den englischen Artikel, worin sämtliche von Laien erstellten Referenzen nicht erlaubt sind. Zumal es sich hierin stellt, wie mit Büchern, ergibt sich darüber auch das reguläre Bezugswesen zum Werk und Original, welches prinzipiell einer Wiedergabe vorzuziehen ist, da einzig diese das wieder geben, was sie beinhalten, hingegen alles Abbildende, außer wenn es zitiert wird, Interpretationen sind, die somit auch den Inhalt verändern.

Alles weitere in den nachfolgenden Abschitten.
--Jörg Lenaut@lk 23:21, 10. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 00:14, 11. Jun. 2021 (CEST)

Musikvideos

Zum Sachverhalt des Handlungswesens bei Youtube gilt es mir hervorzuheben, daß ich erfahren muß, daß die Einsteller der Videos rigoros 'jegliche' negativen Kommentare löschen. In einem Fall hatte ich die 'tatsächlichen/korrigierenden' Angaben und zusätzliche Informationen dazu eingebracht, woraufhin dieser nicht nur meinen, sondern sogar sämtliche Kommentare löschte, wobei die weiteren ca. 20 Kommentare anderer hingegen sogar durchweg (zumindest relativ) positiv waren. Den Fall hatte ich zuvor bereits schon einmal erfahren müssen, wohingegen darin der Aufbringer des Kommentars, dem ich dies als Antwort einbrachte, dabei mitgelöscht wurde. Extrem die Handlungsweise - wie sich darüber darlegt - an einer 'sachgemäßen' Abhandlung scheint man dort wahrlich nicht interessiert zu sein.

Neben den tatsächlichen Videos, sind hingegen die Vielzahl der weiteren Videos von Splash nur Sound.

Herausragend ist die durchgängig anzutreffende Ausführung einer Vielzahl an Lizensierungen an Youtube, zumal in seiner Kombination der Auszeichnung des Copyrights.

I Need Rhythm

Es existieren zwei Videos von I Need Rhythm, eine von WEA, mit einer schnelleren und auch kürzeren Version von Preaching Machine Gun Remix (Ersterscheinung: 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231) und eine weiteres Video von Atlantic, der Version 7 Inch Remix (Ersterscheinung: 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171). Markant hierin ist, daß in Amerika über Atlantic, sich einzig eine Singleversion als präsent aufweist, welche diese Version gar nicht beinhaltet, hingegen es jedoch auch die gleiche Version ist, die als Track 3, ohne Zusatzbezeichnung, auf dem Album präsent ist.

I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix - 2:00
schnellere/kürzere Preaching Machine Gun Remix Version

  • WEA (DVJ Luka Production)
  • veröffentlicht von DVJ Luka São Paulo SP
  • Lizenziert an YouTube durch: WMG; LatinAutor - UMPG, UNIAO BRASILEIRA DE EDITORAS DE MUSICA - UBEM, Polaris Hub AB, LatinAutorPerf, UMPG Publishing und 3 musikalische Verwertungsgesellschaften

I Need Rhythm - 4:04
7 Inch Remix - Album Track 3

  • Atlantic (Telegenetics)
  • veröffentlicht von Myrk's 90
  • Lizenziert an YouTube durch: WMG; LatinAutor - UMPG, UNIAO BRASILEIRA DE EDITORAS DE MUSICA - UBEM, Polaris Hub AB, LatinAutorPerf, UMPG Publishing und 3 musikalische Verwertungsgesellschaften

Set The Groove On Fire

Bezüglich der zweiten Single iat hingegen nur eine Variante anzutreffen, jedoch als einzige deklarierende Angabe 'Showbiz Video' bei 1:45 und nichts am Anfang (VHS-Version von Video Show ist die Gleiche, hingegen mit deren Namenskennzeichnung. Es handelt sich hierbei um die 7-Inch-Version, die einzig auf der CD WEA - 9031-73336-2 präsent ist.

Set The Groove On Fire- 3:33
7-Inch (CD - WEA - 9031-73336-2)

  • Showbiz Video
  • veröffentlicht von Myrk's 90
  • Lizenziert an YouTube durch: WMG und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

One More Dream

Über das Video von One More Dream, ergibt sich eindeutig per Bildnis die Klärung, daß es sich in dem Bezug nicht um Eric P. III und Aimee McCoy handelt. Indess ist noch nicht geklärt, wer das repräsentierende Gesangsduo ist. Was Lisa Cash und ihre angebliche Präsenz in One more Dream betrifft, so gilt es hierzu hervorzuheben, daß die Angebliche von Odyssey eine dunkelhäutige Frau ist, hingegen die im Video eben nicht. Zumal handelt es sich darin um 3 Frauen: die blonde Hauptsängerin, eine Brünette, ebenfall ein paar Inputs einbringend, welche einer gelisteten Schauspielerin Lisa Cash bei IMDb entsprechen könnte, jedoch läßt sich kein Bezug herstellen, zumal sie rein schauspielerisch tätig ist. Und darin ist noch eine dritte Frau mit Dreadlocks involviert, welche jedoch nicht singt. Auch bei IMDb gibt es dazu keinerlei Infos.

One More Dream - Movie-Infos bei IMDb

Youtube

Splash - One More Dream - 3:46

  • veröffentlicht von: suhoruch
  • EMI Electrola
  • muvi
  • Lizenziert an YouTube durch: Believe Music (im Auftrag von Metrophon Music Spain S.L.); UMPG Publishing, SODRAC und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

Youtube - Splash - One More Dream - 3:50

  • veröffentlicht von: magazinu1
  • MP3 Atomic Production
  • EMI Electrola \ magazinu1
  • muvi
  • Lizenziert an YouTube durch: Believe Music (im Auftrag von Metrophon Music Spain S.L.); UMPG Publishing, SODRAC und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

Youtube - Splash - One More Dream - 3:51

  • veröffentlicht von: EdivaldoEuroDanceRetrô
  • WDR-Fernsehaufzeichnung
  • Lizenziert an YouTube durch: Believe Music (im Auftrag von Metrophon Music Spain S.L.); SODRAC, UMPG Publishing und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

Youtube - Splash - One More Dream - 3:51

  • veröffentlicht von: Tomovic Vladimir
  • WDR-Fernsehaufzeichung
  • Lizenziert an YouTube durch: Believe Music (im Auftrag von Metrophon Music Spain S.L.); UMPG Publishing, SODRAC und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

Youtube - Splash - One More Dream - 4:09

  • veröffentlicht von: ВРЕМЯ VHS
  • Einblendungen: Hit Clip, ВРЕМЯ VHS
  • Lizenziert an YouTube durch: Believe Music (im Auftrag von Metrophon Music Spain S.L.); SODRAC, UMPG Publishing und 1 musikalische Verwertungsgesellschaften

--Jörg Lenaut@lk 22:16, 3. Jun. 2021 (CEST)

VHS

Es gibt des weiteren zwei VHS-Kassetten mit den Videos, worüber neben den Charts, auch hierüber eine konkretere Datierung der Erscheinungen verfügbar ist. Bisher konnte ich noch keine Orignale, jedoch Kopien erlangen. Bei I Need Rhythm handelt es sich um die 7-inch-Remix-Version und Set The Groove On Fire ist es die 7-Inch-Version. Beide Videos sind über die Auszeichnung Video Disco erkenntlich.

C & P - Consultung-, Promotion- und Verlags-Gesellschaft mbH

--Jörg Lenaut@lk 22:25, 3. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 00:17, 11. Jun. 2021 (CEST)

Lemma

Glücklicherweise war der englische Artikel passend ausgezeichnet - Splash (German band) - und gemäß meinem Kenntnisstand, war Entsprechendes auch für das deutsche Lemma als Pondant passend, sodaß ich es entsprechend einrichtete. Zumal es sich über diesen Zusatz auch als neutral stellte, dem gegenüber 'Band' sich bei uns hingegen auf eine Musikgruppe mit Musikern bezieht (Bigband, ...) und evtl. Gesang/Sänger beinhaltet. Dem gegenüber trifft man indess auf der Begriffserklärungsseite von Splash noch auf die Bezeichnung 'Musikduo', was dem gegenüber hingegen verfänglich geworden wäre, denn hierin gilt es zu berücksichtigen, daß die Gebrüder Koppehele einen wesentlichen Teil ausmachen, nicht nur als Musiker. Zum Anderen erwies sich dies gemäß der allgemeingültig derart antreffenden Anwendung, ebenfalls als die passendere Variante.

Ausgangspunkt ist hierin zumal auch die spezifische Namensanwendung der Sänger. Während Aimee McCoy unter ihren Geburtsnamen präsent ist, handelt es ich bei ihrem singenden Begleiter, um den 'Rapper' Eric P. III. In den Produktionen ist dieser hingegen zweifach präsent, nämlich gemäß dieses Pseudonyms als Sänger und mit seinem Geburtsnamen Marcus Deon Thomas als Texter. Hierbei ist somit auch darauf zu achten, in welchem Bezug man was abbildet, denn während in den öffentlichen Berichten mit der Bezugnahme auf 'Rapper', die damit verbundene 'Definition' steht, daß der Rapper auch die Gesangstexte verfaßt, so handelt es sich hingegen bei der Darlegung der Sache, um einen rechtlich fundierten formellen Akt, welcher nämlich diesen bezüglich der Urheber- (Marcus) und Leistungsrechte (Eric) differenziert, zumal auch, was auf den Records ausgezeichnet ist, eben auch wesentlich ist, denn dieser ist nämlich nicht durchgängig als Texter darin präsent und wird weitläufig mit den Gebrüdern Koppehele gemeinsam genannt. Des weiteren gibt es noch das Verhältnis von produced by Splash, bei den ersten Ausgaben, was nämlich wesentlich ist, bezüglich der Auszeichung derer beiden, als ausgehende Initiatoren und Produzenten.

Die Identität dieser beiden steht zwischenzeitlich gänzlich außer Frage. Ausgangspunkt war und ist hierin das erste Album Splash, worauf dies in aller Klarheit über Bildnisse und Namen seine Auszeichnung hat und darüber sich auch mit dem weiteren verknüpft, zumal die ersten beiden Videos dies noch einmal zusätzlich unterstreichen - mit Bild und Ton im Verbund. Hinzu kommen zwischenzeitlich noch die erlangten Medienberichte, wo ebenfalls per Bild und Namen dies seine Klarheit hat.
--Jörg Lenaut@lk 22:11, 10. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:28, 11. Jun. 2021 (CEST)

Gesangsduo

Repräsentanz

Die Repräsentanz von Splash ist ohne eingehende Beschäftigung damit äußerst verwirrend, gemäß dem es auch derart sich als eingerichtet erweist. Während man bei den Erstlingswerken noch auf ein produced by Splash trifft, hingegen einzig auf dem ersten Album eine klare Darstellung mit Bild und Namen des Duos erfährt, wohingegen auch bei den ersten beiden Musikvideos, eben auch nur Splash seine Benennung erfährt. Ansonsten ist es absolut unklar, zumal nämlich generell die Sänger ansonsten in den Records überhaupt nicht in der Produktionsauszeichnung benannt sind. Einzig mit dem Video zu One more Dream, tritt wieder einmal das Gesangsduo bildlich in Erscheinung, jedoch ohne jegliche Namenskennzeichnung, zumal es sich hierbei eindeutig um ein anderes Duo handelt. Somit ist zunächst auch einzig das Erstlingsduo klar und eindeutig repräsentiert und (auch einzig) damit verbunden regulär identifizierbar.

produced by Splash:

  • WEA - 9031-71599-7 (N) - France WE 171
  • WEA - 9031-71600-0 (D)
  • WEA - 9031-71600-2 - France: WE 739
  • die weiteren Versionen des ersten Songs enthalten kein produced by, außer Nachfolgendem
  • WEA - 9031-73038-0 (D) / France: WE 231
    'Produced & arranged by SPLASH BpM 107.

Album Splash

  • WEA - 9031-74810-1 (LP)
  • WEA - 9031-74810-2 (CD)
  • WEA - 9031-74810-4 (Cass)

Wobei sich indess zwischenzeitlich in Frage stellt, inwiefern sich das produced by Splash tatsächlich auch auf das Duo bezieht, denn nicht nur die Entwicklung der Erstlingswerke, auf der Grundlage des reinen weiblichen Refrains, dem gegenüber sich in Frage stellt, ob es sich bei der/den männliche(n) Stimme(n) überhaupt um Eric P. III handelt. In Verbindung mit den personellen Beschreibungen, die zwischenzeitlich präsent sind, heben diese hingegen hervor, daß es sich im Grund einzig um die weibliche Besetzung dreht. So stellt es sich generell derart, daß hier vier Warten in Betracht zu ziehen sind, die ihre Vereinigung erfuhren, indess in der Zeit zur oder nach der Entstehung des ersten Albums, seine Trennung erfuhr.

Bereits auf dem ersten Album ist klar herauszuhören, daß Aimee McCoy einzig gemäß der Songs der ersten drei Singles präsent ist und ist auch in keinem der weiteren Produktionen vertreten. Hingegen ist zwar Eric P. III auf diesem Album noch stimmenmäßig durchgängig präsent, jedoch bei den anderen Songs, zusammen mit einer anderen weiblichen Stimme. Hingegen sind sowohl Aimee McCoy, Eric P. III und auch das Label WEA, als 'ausgehende Formation' hiernach nicht mehr anzutreffen. Dies ist hingegen auch das, worauf sich das 'Erstinstanzliche' bezieht - das Weitere ist eine anderes Sache und davon getrennt. Hierin ist einzig noch der Name der Gruppe, in Verbindung mit dem Wirken der Gebrüder Koppehele fortan präsent, in Kombination mit anderen Labels und Gesangsduos.

Aimee McCoy

Über sie war zunächst gar nichts in Erfahrung zu bringen, außer über die Records selbst. Bei Discogs war sie im Datensatz von Splash, zwar über das darstellende Bild aus dem ersten Album präsent, jedoch nicht als gelistetes 'Member'. Es existierte noch nicht einmal ein Datensatz über sie, gemäß dem sie nämlich nirgends in den Datensätzen der Records selbst, angegeben wurde. Ein Artist-Datensatz habe ich über die dokumentierenden Präsenzen einrichten können, jedoch bin ich nicht weiter gelangt, zumindest ist sie jetzt einmal dort als Member gelistet, auch wenn ein Mitglied sie aus meinen Eintragungen der ersten Ausgaben wieder herausgenommen hat und ein anderes Mitglied sie als 'ehemaliges Mitglied' deklarierte. Grudsätzlich ist hierzu auch einzig erlangbar, was über die Records präsent ist, verknüpft sich jedoch prinzipell über die eindeutige Präsenz im ersten Album und somit den drei darin involvierten Singeerscheinungen. Hingegen bin ich zwischenzeitlich auf eine Veröffentlichung gestoßen, welche die Verläufe noch etwas klarer werden lassen und stammt von Taurus Press.

Aimee McCoy (*1971), Eric P. III (Marcus Deon Thomas, *20.1.1970). -- Vokalduo. McCoy, in Cape Cod, Massachusetts, USA, geboren, sang zunächst im Kirchenchor. Studierte am Minnesota College of Fashion and Design. Kam als Au-pair nach Deutschland. Wurde hier von den Produzenten Giorgio und Martin Cope entdeckt. Eric P., in Los Angeles, Kalifornien, geboren, schloß sich in Los Angeles verschiedenen Rap-Formationen an. Schloß sich in Deutschland der 'Mega Dope Posse' an. Debüt-Single des Duos "I Need Rhythm". Beachtliche Erfolge in ganz Europa in der Dancefloor-Szene. Chart-Erfolge aber nur in Deutschland. Debütalbum "Splash!". Eric P. bildete 1993 mit der Ägypterin Kyra Pharao das Dancefloor-Duo 'Pharao'. Kam damit zu Chart-Erfolgen.

Diese Information erweist sich als außergewöhnlich relevant, da sich hierüber nämlich ein anderes Bildnis darlegt und sich gerade darüber auch in Frage stellt, inwiefern es sich bei den ersten reinen Refrain-Versionen überhaupt bei der männliche(n) Stimme(n) um die von Eric P. III handelt, oder vielleicht dieser doch erst seine Präsenz, in Verbindung mit den weiteren Songs mit Gesangstext erfährt.

Eric P. III

Die eigentlichen Merkwürdigkeiten, ergeben sich hingegen aus dem Präsenzwesen von 'Markus Deon Thomas', welcher gegenüber seinem anwendenden Künstlernamen Eric P. III und dessen Verbund mit Splash, im Verlauf der weiteren Produktionen weitläufig, gemäß seines Geburtsnamens als Texter ausgewiesen ist, erstinstanzlich bereits bei den Versionen von Set The Groove On Fire. Merkwürdig vor allem, da dieser doch der repräsentierende offzielle Sänger ist. Da es sich nicht auf die GEMA beziehen kann, da dort der Künstlername prinzipiell seine Berücksichtigung erfährt, zumal sich gerade im Verbund von Geburts- und Künstlername überhaupt erst klare Eindeutigkeiten ergeben, kann es nicht darauf beruhen. Hingegen erweist es sich als ein von dem Vertragsverhältnis als Eric P. III differenziertes Verhältnis - mit dem Musikverlag Classic Arts. Hierzu einmal die Veröffentlichung über ihn, welche man allseits kopiert, übernommen von Discogs.

Marcus Deon Thomas was born on the 20th January 1970 in Los Angeles (in Opelika, Alabama according to some German newspapers), where he started his carreer, taking part to various rap-groups. Then he came to Germany where he created the hip-hop project Mega Dope Posse. With them he released a single entitled I Need Rhythm. Then he became member the dance group Splash (which had some chart success during the years 1990-1991), under the pseudonym Eric P. III. He performed as rapper in the Pharao project from 1994 till 1995. He had met his future partner Kyra Pharao in München in 1993, as he was still member of Splash. In 1995 he was replaced by Eric Martin after he left Pharao to create the Blue Tribe project. ...

Vergleicht man diesen Text mit dem vom Taurus-Verlag, verdeutlicht sich, daß sie beide aus derselben Quelle stammen. Und wie hierüber zu erfahren ist, aus einer deutschen Tageszeitung. Erachtet man hierbei das wesentliche Detail bezüglich des Songs I Need Rhythm, dann kann man über beide Ausführungen in ihrer Gegenüberstellung ersehen, daß man in diesem Fall eine Veränderung vorgenommen hat, gegenüber seinem ursprünglichen Original. Tatsächlich ist nämlich weder über diese benannte Gruppe Mega Dope Posse, noch über eine von diesen erschiene Single, mit dem Titel I Need Rhythm etwas ausfindig zu machen und somit auch belegt, daß dieser Zusammenhang gar nicht besteht. Vielmehr besagt gerade auch die Veröffentlichung des Taurus-Verlags, zwar in seiner Ausführung als Bruchstücke, doch in seiner klaren Ordnung der Reihenfolge, worüber sich klärt, daß der Song I Need Rhythm NICHT in Verbindung steht, mit Mega Dope Posse.

In der allgemeinen Anwendungsweise wird Marcus Deon Thomas als Rapper gesehen und gehandhabt. Sein Gesang einerseits und die dokumtarischen Gegebenheiten andererseits belegen, daß dieser - wenn man beides zusammenfügt und Einheit betrachtet - ein Rapper ist, doch repräsentiert dies Zerspaltungswesen einen Rapper? Wie bereits hervorgehoben, ergeben sich gerade über diesen die Ungeklärtheiten, die sich augenscheinlicherweise, ohne dessen Präsenz nicht ergeben würden.

All I Do

über das Musikvideo von All I Do ergibt sich einzig noch ein personelles Bildnis der Sänger, jedoch ist selbst darüber bisher noch nicht identifizierbar, um wen es sich dabei handelt. Lisa Cash von Odyssey, wie es allgemein behauptet wird, kann es indess nicht sein, denn diese ist eine dunkelhäutige Frau und die Sängerin im Video hingegen eine Weißhäutige, zumal sich das Aussehen an sich auch grundlegend voneinander unterscheidet.

Weitere Details zur Aufklärung

Wie sich zeigt, ergeben sich aus den ausgehenden Puzzleteilen der verfügbaren Records und deren darstellendes Bildnis, auch jeweils weitere Puzzleteile, welche das Gesamtbild Schritt für Schritt ausfüllen - jedes Teil trägt seinen Bestandteil dazu bei. Die personelle Klärung ergibt sich tatsächlich rückwärtig, nämlich aus dem jeweilen Personellen selbst heraus. Insofern die Identifizierung einmal klar ist, ergibt sich auch der jeweilige Rest daraus. So ist als zunächst auch nicht wesentlich, über wen, sondern daß sich Identifizierungen ergeben und gestaltet sich ebenfalls darüber dies ausfüllend dann wiederum über die Details. --Jörg Lenaut@lk 20:14, 24. Mai 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 00:15, 11. Jun. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:29, 11. Jun. 2021 (CEST)

Medienberichte

Bravo - Ausgabe 50 - (06.12.) 1990
S. 68/69 - European DJ & Music Convention

Text mit Bild: Eric P. III. und Aimee McCoy (rechts oben) heizten mit ihrer Splash-Nummer 'I Need Rhythm' ein.
Text rechts: Drei Tage lang war Amsterdam die Dancefloor-Metropole Europas. Der Disco Mix Club Holland hatte zur europäischen DJ & Music Convention geladen, und hunderte Djs von Skandinavien bis zu den Mittelmeerländern kamen, um Erfahrungen auszutauschen und sich über die neuesten Trends zu informieren. In zahlreichen Clubs, wie dem 'Paradiso', 'Roxy', 'Escape' oder dem 'Metropol', hatte der DMC Auftritte der europäischen Hip Hop- und Rap-Elite organisiert. Höhepunkt der Veranstaltung war die DMC-Europameisterschaft der Djs, die der Brite DJ Reckless für sich entschied. BRAVO stellt Euch die Abräumer vor, die das Dancefloor-Fieber in Amsterdam entfachten:
Splash sind ein Münchner Duo, obwohl Rapper Eric P. III. (er wurde am 20.1.1970 als Marcus Deón Thomas geboren) aus Los Angeles-Hollywood stammt und Aimee McCoy (geb. am 17.11.68) in Tanton/Massachusettes zur Welt kam. Während Eric bereits als Musiker nach Deutschland reiste - er war früher als MC Cowboy in ganz Europa unterwegs - wurde Aimee als Au Pair-Mädchen nach München verschlagen. Ihre Debüt-Single 'I Need Rhythm' brachte Splash gleich die ersten Charterfolge.“

Bravo - Ausgabe 10 - (28.02.) 1991

Text mit Bild S. 5 - Für Splash geht die Post jetzt auch in den USA ab. 'I Need Rhythm', der erste Knaller von Eric P3, Augsburg, und Aimee McCoy, München, kam gerade in Amerika raus. 'Set the Groove on Fire', das neue Ding röhrt bei uns durch die Charts. Sein erstes Album nimmt das Rap-Team gerade auf. Der Rappername P3 steht für 'Preaching Machine Gun' (das predigende Maschinengewehr), ein Spitzname aus den Frühzeiten. Eric, der sich auch privat selten anders als in wohlgesetzten Rap-Reimen äußer, heißt bürgerlich Marcus Deón Thomas. Der 1,91-Meter-Mann wurde am 20. Januar 1970 in L.A. geboren. Nach Deutschland kam er 1988 als US-Soldat. 1990 kündigte er seinen Vertrag. Zum Glück - als Raketenspezialist wäre er sonst am Golf. Mit Aimee Diane McCoy verbindet Eric Freundschaft, mehr nicht. Seine Splash-Partnerin ist in festen Händen. Ihr Freund heißt Gregor, studiert Architektur. Aimee wurde am 17. November 1968 in Tanton/Massachusetts geboren. Nach München kam sie 1987 als Au-Pair-Girl. Ihr jetziger Manager machte die beiden Rapper Anfang '90 miteinander bekannt.“

Music & Media - Europe's Music Radio Newsweekly
Volume 8 - Issue 27 - July 9, 1991 - S. 28/29

Musikmonitor S. 28/29 Text - Splash - WEA (Germany)
American duo Splash - Eric P. III and Aimee McCoy - based in Germany, have just released their third single Joy And Pain as a follow-up to I Need Rhythm and Set The Groove On Fire. With the worldwide success of Snap, also a German dance production, Splash is very likely to crossover to other markets as well. The Avenue production team - Giorgio and Martin Cope - are the masterminds behind the project. Together with the artists, they supply a radio-friendly set of pop/dance songs. The release of their debut album is scheduled for August. They are currently on an extensive German tour to all the major cities.“

--Jörg Lenaut@lk 12:59, 9. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:29, 11. Jun. 2021 (CEST)

Diskografie Liste

Die Listung erfolgt gemäß des katalogisierten Nummerncodes, worin die veröffentlichten Ausgaben in Kombination mit den Promoausgaben, den (relativen) zeitlichen Ablauf darlegen (Kommentare dazu bitte in vorigen Abschnitt Diskografie einbringen). Diese Liste wird im Verlauf entsprechend vervollständigt und aktualisiert/korrigiert.

Gruppenlisting:

Bei der GEMA sind nur die Songtitel und nicht die Versionen gelistet, wozu es generell keinen direkten Link gibt, sondern und man einzig über die GEMA Suchmaske zum Jeweiligen gelangt. Bei Discogs ist auf die mißverhältlichen Angaben dort zu achten, dem gegenüber hier die doppelten Ausführungen ihre Berücksichtigung erfahren. Bei der DNB wurden zwischenzeitlich die eingereichten Korrekturen berücksichtigt, sodaß dies jetzt ebenfalls integriert ist.

I NEED RHYTHM (1990)

G E M A
Titel der Werkfassung I NEED RHYTHM
Dauer: 00:21:03 ISWC: T-801.541.944-1 GEMA-Werk.-Nr: 2488369-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
COPE-AVENUE, G 00226560969 Komponist
COPE-AVENUE, M 00226561084 Komponist
COPE-AVENUE, G 00226560969 Textdichter
COPE-AVENUE, M 00226561084 Textdichter
CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION 00251449376 Originalverlag

Startup - nur Refrain

WEA - 9031-71599-7 (N) / France WE 171
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 837155
DNB Signatur: SC 91/00739
Record [Cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
Record [Cover back] SPLASH
Produced by SPLASH
Published by CLASSIC ARTS
9031-71599-7
France: WE 171
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [Vinyl 7"] SPLASH
(Music and lyrics by G. + M. Cope)
Produced by SPLASH
Published by CLASSIC ARTS
9031-71588-7
(RpM) 45
GEMA/BIEM
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix A R/S Alsdorf 903 171599-7-A2
Matrix B R/S Alsdorf 903 171599-7-B2
Tracks A - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43
B - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47
WEA - PRO 563
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 1132214
double listing: Discogs Release 9780140
Record [cover] SPLASH
PRO 563
Record [Vinyl 12"] SPLASH
»I Need Rhythm«
PRO 563 - (A/B)
Matrix A R/S Alsdorf 903 171600-0-A
PRO 563-A
Matrix B R/S Alsdorf 903 171600-0-B
PRO 563-B
Tracks A1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix)
A2 - I Need Rhythm (808 Cut)
B1 - I Need Rhythm (Pray The Dub)
B2 - I Need Rhythm (7 Inch)
WEA - 9031-71600-0 (D) / France: WE 231
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 525959
Record [Cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
Record [Cover back] SPLASH
Produced by SPLASH
Published by Classic Arts
9031-71600-0 (D)
France: WE 231
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [Vinyl 12"] SPLASH
(Music and lyrics by G. + M. Cope)
Produced by SPLASH
Published by CLASSIC ARTS
45 RpM - Stereo
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix-A R/S Alsdorf 903 171600-0-A
PRO 563 A
Pro 563 / 171600 0 (Handschrift)
Matrix-B R/S Alsdorf 903 171600-0-B
PRO 563 B
Pro 563 / 171600 0 (Handschrift)
Tracks A1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33
A2 - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47
B1 - I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00
B2 - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43
WEA - 9031-71600-2 / France: WE 739
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 954962
DNB Signatur: CD 90/07493
Record [Cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
5-INCH-COMPACT DISC MAXI SINGLE
Record [Cover back] SPLASH
Music and lyrics by G. + M. Cope
Produced by SPLASH
Published by Classic Arts
9031-71600-2
France: WE 739
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [CD] SPLASH
I NEED RHYTHM
9031-71600-2
LC 4281
GEMA/BIEM
Made in Germany
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix 903171600-2 RSA
discid 2A04FC04
catalog 9031716000207
Tracks 1 - I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33
2 - I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47
3 - I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00
4 - I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43

Beginn - mit Gesangstext

WEA - 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 1779762
double listing: Discogs Release 206530
double listing: Discogs Release 2686119
Record [Cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
PREACHING MACHINE GUN REMIX
Record [Cover back] SPLASH
YZ 515
9031-72123(N)
France: WE 171
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [Vinyl 7"] SPLASH
(G. + M. Cope)
CLASSIC ARTS
9031-721237
YZ515
45 RpM - Stereo
LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix-A R/S Alsdorf 903 172123-7-A3
Matrix-B R/S Alsdorf 903 172123-7-B2
Tracks A - I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01
B - I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01

EastWest

EastWest - PRO yz 515 sam - (White Label)
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 953344
Record [Cover] only black cover
Record [Vinyl 12"] splash
i need rhythm (remix) - 7:01
eastwest
yz 515 sam
45 rpm stereo
promo only
not for resale
Matrix-A YZ 515 SAM
PR-R
Tracks A - i need rhythm (remix) - [not checked]
B - [no recording]
WEA - 9031-74080-0 - 90/504 (Label Copy)
[Original präsent/geprüft]
bei Discogs nicht vorhanden
Beiblatt
WEA DOMESTIC
Price Code: D
LC 4281
*LABEL-COPY*
Date 26.06.1990 / 5.7.90
erst. 3049h
Vertriebsrechte weltweit
Verantwortlich Simon
Artist SPLASH
Pop X
Vocal X
Europ.Cat.No. 9031 72140-0
Product.No. 90/504
Matrix-No. Side 1 9031721240A
Matrix-No. Side 2 9031721240B
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Label WEA
Funk / modern / interesseant
(handschriftlich)
12 Inch X
45 RpM X
Stereo X
Producer Credits *
Side 1 I NEED RHYTHM
- Preaching Machine Gun Remix -
6:54
Komponist / Texter: G. + M. Cope
Verlag: CLASSIC ARTS
Stempelaufdruck: * ACHTUNG! ÄNDERUNG
Side 2 I NEED RHYTHM
- Pray To Your Soul Dub -
I NEED RHYTHM
- Instrumental -
7:00
4:01
Komponist / Texter: G. + M. Cope
Verlag: CLASSIC ARTS
Record [Vinyl 12"] Record TESTPRESSING FROM
record service
Schallplatten - Herstellungs-Vertriebsgesellschaft mbH
Max-Planck-Str. 1-9
D-5110 Alsdorf
[Matrix A] R/S Alsdorf 903 172124-0--A
PRO 578-A
[Matrix B] R/S Alsdorf 903 172124-0-B
WEA - 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 491147
Record [Cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
PREACHING MACHINE GUN REMIX
Record [Cover back] SPLASH
Published by Classic Arts
UK: YZ515T
9031-72124-0 (D)
France: WE 231
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [Vinyl 12"] SPLASH
(G. + M. Cope)
CLASSIC ARTS
45 RpM - Stereo
9031-72124-0
YZ515T
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix-A R/S Alsdorf 903 172124-0-A2
Matrix-B R/S Alsdorf 903 172124-0-B2
Tracks A1 - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54
B1 - I Need Rhythm (Pray To Your Soul Dub) - 7:00
B2 - I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01
WEA - 9031-72125-2 / France: WE 739
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 416177
DNB Signatur: CD 90/07920
Record [cover front] SPLASH
I NEED RYTHM
PREACHING MACHINE GUN REMIX
Record [cover back] SPLASH
9031-72125-2
France: WE 739
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Warner Communications Company
Record [CD] SPLASH
I NEED RHYTHM
(Music and lyrics by G. + M. Cope)
Published by Classic Arts
9031-72125-2
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM - LC 4281
Made in Germany
(P) 1990 WEA Musik GmbH Neue Medien und Elektronikvertrieb
Matrix 903172125-2
diskid 15043D03
catalog 9031721250208
Tracks 1 - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54
2 - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:00
3 - I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01

USA (Atlantic)

WEA PRO 578
Discogs Release 971484
Record [Cover front] SPLASH - PREACHING MACHINE GUN REMIX
Record [Vinyl front] SPLASH - I Need Rhythm - Preaching Machine Gun Remix
Tracks A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix)
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub)
Atlantic - DMD 1566 - ST-DM59465-SP
Discogs Release 1148736
double listing: Discogs Release 7570330
Record [Cover] [plain black cover]
Record [Vinyl 12"] SPLASH
(G. + M. Cope)
CLASSIC ARTS
7567-86114-0
0-86114
ST-DM59465-SP
33 1/3 RpM - Stereo
(P) 1990 ATLANTIC RECORDING CORP.
PROMOTIONAL COPY
NOT FOR SALE
Tracks A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix)
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub)
Atlantic - 7567-86114-0 - ST-DM59465-SP
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 1327111
Record [Cover] [plain black cover]
Record [Vinyl 12"] SPLASH
(G. + M. Cope)
CLASSIC ARTS
7567-86114-0
0-86114
ST-DM59465-SP
33 1/3 RPM - STEREO
(P) 1990 ATLANTIC RECORDING CORP.
A WARNER COMMUNICATIONS COMPANY
Matrix-A ST-DM-59465-1
Matrix-B ST-DM-59466-1
Tracks A - I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54
B - I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:58

The Session Remixes

WEA - PRO 587
Discogs Release 1858531
Record no picture available
Tracks A - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix)
AA - I Need Rhythm (Soulpower Remix)
WEA - 9031-73038-0 (D) / France: WE 231
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 525958
DNB Signatur: SA 91/01202
Record [cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
THE SESSION REMIXES
Record [cover back] SPLASH
Soulpower Remix - 6:54
Rappin' Soultechno Remix - 7:20
9031-73038-0 (D)
France: WE 231
Thanks to "Höfex" Exciter
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Time Warner Company
Record [Vinyl 12"] SPLASH
(G. + M. Cope)
Produced & arranged by SPLASH BpM 107.
CLASSIC ARTS
9031-73038-0
45 RpM - Stereo
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Matrix-A R/S Alsdorf 903 173038-0-A
PRO 587-A (Handschrift)
Matrix-B R/S Alsdorf 903 173038-0-B
PRO 587-B (Handschrift)
Tracks A - I Need Rhythm (Soulpower Remix) - 6:54
B - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - 7:20
WEA - 9031-73038-2 / France: WE 739
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 449152
Record [cover front] SPLASH
I NEED RHYTHM
THE SESSION REMIXES
5-INCH-COMPACT DISC MAXI SINGLE
Record [cover back] SPLASH
Soulpower Remix - 6:54
Rappin' Soultechno Remix - 7:20
Thanks to "Höfex" Exciter
9031-73038-2
France: WE 739
WEA LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
A Time Warner Company
Record [CD] SPLASH
I NEED RHYTHM
(Music and lyrics by G. + M. Cope)
Published by Classic Arts
9031-73038-2
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
Made in Germany
(P) 1990 WEA Musik GmbH Neue Medien und Elektronikvertrieb
Matrix 903173038-2 RSA
discid 08035B02
catalog 9031730380200
Tracks 1 - I Need Rhythm (Soulpower Remix) - 6:54
2 - I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - 7:20


Werdegang Songvarianten

WEA - 9031-71599-7 (N) - France: WE 171

  • I Need Rhythm (7 Inch) - 3:43 [erste Version - nur Refrain]
  • I Need Rhythm (808 Cut) - 3:47 [erste Version - nur Refrain]

WEA - PRO 563
WEA - 9031-71600-0 (D) - France: WE 231
WEA - 9031-71600-2 - France: WE 739

  • I Need Rhythm (Power Groove Mix) - 6:33 [verlängerte 7 inch Version - nur Refrain]
  • I Need Rhythm (Pray The Dub) - 7:00 [verlängerte 7 inch Version - nur Refrain]

WEA - 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171

  • I Need Rhythm (Instrumental) - 4:01 [Instrumental]
  • I Need Rhythm (7 Inch Remix) - 4:01 - [vocals → album Splash track 3 → Atlantic Video]
    • startup male: I cancel the backup call - at 0:10: Aimee: I need rhythm

WEA - 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231

  • I Need Rhythm (Preaching Machine Gun Remix) - 6:54 - [vocals → WEA Video]
    • startup male: I cancel the backup call - at 0:20: Aimee: yeah - at 1:30: I need rhythm
  • I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - vocals - 7:00 - [vocals]
    • startup Aimee: can you feel the rhythm - at 0:40: uh yeah - at 1.51: I need rhythm

WEA - PRO 587
WEA - 9031-73038-0
WEA - 9031-73038-2 / France: WE 739

  • I Need Rhythm (Rappin' Soultechno Remix) - [vocals → album Splash: track 11]
    • Aimee at 0:26: I am reather - at 1:46: I need Rhythm
  • I Need Rhythm (Soulpower Remix) - [vocals]
    • Aimee at 0:38 rhyhtm, rhythm, .... - at 1:38: I need Rhythm

Weitere Versionen

Atlantic - 7567-86114-0

  • I Need Rhythm (Pray For Your Soul Dub) - 7:58 - [longer single version]

EastWest - PRO yz 515 sam

  • i need rhythm (remix) 7:01 - [longer version - not checked yet]

Videoproduktionen

WEA (DVJ Luka Production)

Atlantic (Telegenetics)

Verbreitung Tonträger

Angabe Cover (auf Tonträger betrifft dessen Spezifizierung)

  • WEA - 9031-71599-7 (N) - France: WE 171
  • WEA - 9031-71600-0 (D) - France: WE 231
  • WEA - 9031-71600-2 - France: WE 739
  • WEA - 9031-72123-7 (N) / (UK): YZ 515 / France: WE 171
  • WEA - 9031-72124-0 (D) / UK: YZ 515 T / France: WE 231
  • WEA - 9031-72125-2 - France: WE 739
  • Atlantic - 7567-86114-0 - ST-DM59465-SP
  • WEA - 9031-73038-0 (D) / France: WE 231
  • WEA - 9031-73038-2 / France: WE 739

Gestaltungswesen

PROMO Publication
WEA - 9031-71599-7 (Vinyl 7")
WEA - PRO 563 (Vinyl 12") WEA - 9031-71600-0 (Vinyl 12")
WEA - 9031-71600-2 (CD)
WEA - 9031-72123-7 (Vinyl 7")
EastWest - PRO yz 515 sam (Vinyl 12")
WEA - 9031-72124-0 (Vinyl 12")
WEA - 9031-72125-2 (CD)
WEA - PRO 578 (Vinyl 12") Atlantic - 7567-86114-0 - ST-DM59465-SP (Vinyl 12")
Atlantic - DMD 1566 - ST-DM59465-SP - PROMO (Vinyl 12")
WEA - PRO 587 (Vinyl 12") WEA - 9031-73038-0 (Vinyl 12")
WEA - 9031-73038-2 (CD)

Produktion

Artikel Produced by Published by Music by Lyrics by Label Warner
WEA - 9031-71599-7 SPLASH CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Warner(3)
WEA
9031-71600-0
SPLASH CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Warner(3)
WEA
9031-71600-2
SPLASH CLASSIC ARTS Music and lyrics by G. + M. Cope WEA(1) Warner(3)
WEA
9031-72123-7
- CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Warner(3)
WEA
9031-72124-0
- CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Warner(3)
WEA
9031-72125-2
- CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Warner(3)
Atlantic
7567-86114-0
- CLASSIC ARTS (G. + M. Cope) ATLANTIC(2) Warner(3)
WEA
9031-73038-0
SPLASH
BpM 107.
CLASSIC ARTS (G. + M. Cope) WEA(1) Time
Warner(4)
WEA
9031-73038-2
- CLASSIC ARTS (Music and lyrics by G. + M. Cope) WEA(1) Time
Warner(4)

1) (P) & (C) 1990 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
2) (P) 1990 ATLANTIC RECORDING CORP.
3) A Warner Communications Company
4) A Time Warner Company


Set The Groove On Fire (1991)

G E M A
Titel der Werkfassung SET THE GROOVE ON FIRE
Dauer: 00:03:33 ISWC: T-800.295.594-5 GEMA-Werk.-Nr: 2488369-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
COPE-AVENUE, G 00226560969 Komponist
COPE-AVENUE, M 00226561084 Komponist
COPE-AVENUE, G 00226560969 Textdichter
COPE-AVENUE, M 00226561084 Textdichter
THOMAS, M D 00227428764 Textdichter
CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION 00251449376 Originalverlag


WEA - 9031-73334-7 (N) / France: WE 171
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 77429
DNB Signatur: T 2018 SA 3561 / SC 91/00798
Record [Cover front] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Record [Cover back] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
9031-73334-7 (N)
France: WE 171
Made in Germany
(P) & (C) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
A Time Warner Company
Record [Vinyl 7"] SPLASH
»SET THE GROOVE ON FIRE«
Music: G. + M. Cope (AVENUE)
Lyrics: G. + M. Cope (AVENUE), M. D. Thomas
Produced by: AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
45 RpM
9031-73334-7
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
[Matrix A] R/S Alsdorf 903 173334-7-A
9031-73334-7A (Handschrift)
[Matrix B] R/S Alsdorf 903173334-7-B2
Tracks A - Set The Groove On Fire (7 Inch Mix) - 3:33
B - Set The Groove On Fire (Groovapella) - 3:33
WEA - PRO 594
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 3638262
Record [Cover front] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
PRO 594
Record [Cover back] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
PRO 594
Record [Vinyl 12"] SPLASH
»SET THE GROOVE ON FIRE«
108 BPM
Limited Edition
PRO 594
[Matrix A] R/S Alsdorf 903 PRO 594-A
Pro 594-A (Handschrift)
[Matrix B] R/S Alsdorf PRO 594-B
Pro 594-B (Handschrift)
Tracks: A1 - Set The Groove On Fire (Heatwave Mix) - 6:49
A2 - Set The Groove On Fire (Fire Cut) - 3:01
B1 - Set The Groove On Fire (100% Explosive Mix) - 6:51
B2 - Set The Groove On Fire (Groovapella) - 3:33
WEA - 9031-73335-0 (D) - France: WE 231
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 199113
DNB Signatur: SA 91/01207
Record [Cover front] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Record [Cover back] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
9031-73335-0 (D)
France: WE 231
Made in Germany
(P) & (C) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
A Time Warner Company
Record [Vinyl 12"] SPLASH
»SET THE GROOVE ON FIRE«
Music: AVENUE (G. + M. Cope)
Lyrics: AVENUE (G. + M. Cope), M. D. Thomas
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
9031-73335-0
45 RpM
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
[Matrix A] R/S Alsdorf 903 Pro 594-A
Pro 594 A (Handschrift)
[Matrix B] R/S Alsdorf PRO 594 B
Pro 594 B (Handschrift)
Tracks A1 - Set The Groove On Fire (Heatwave Mix) - 6:49
A2 - Set The Groove On Fire (Fire Cut) - 3:01
B1 - Set The Groove On Fire (100% Explosive Mix) - 6:51
B2 - Set The Groove On Fire (Groovapella) - 3:33
WEA - 9031-73336-2 / France: WE 739
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 1335023
DNB Signatur: CD 91/04647
Record [Cover front] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
5-INCH COMPACT DISC MAXI SINGLE
Record [Cover back] SPLASH
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
9031-73336-2
France: WE 739
WEA - LC 4281
Made in Germany
(P) & (C) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
A Time Warner Company
Record [CD] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Music: G. + M. Cope (AVENUE)
Lyrics: G. + M. Cope (AVENUE), M. d. Thomas
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
9031-73336-2
Made in Germany
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
(P) 1991 WEA MUSIK GMBH - NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
[Matrix] 903173336-2.3 RSA
[diskid] 2304CD04
[catalog] 9031733360209
Tracks 1 - Set The Groove On Fire (7 Inch) - 3:33
2 - Set The Groove On Fire (100% Explosive Mix) - 6:51
3 - Set The Groove On Fire (Heatwave Mix) - 6:49
4 - Set The Groove On Fire (Fire Cut) - 3:01
WEA - 9031-74080-0 - 90/531 (Label Copy)
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 1145338
Beiblatt
WEA DOMESTIC
Price Code: D
LC 4281
*LABEL-COPY*
Date 12.02.91
erst. 3184h
Vertriebsrechte worldwide
Verantwortlich Menichelli
Artist SPLASH
Pop X
Vocal X
Europ.Cat.No. 9031 74080-0
Product.No. 90/531
Matrix-No. Side 1 9031740800A
Matrix-No. Side 2 9031740800B
(P) 1991 WEA MUSIK GMBH NEUE MEDIEN UND ELEKTRONIKVERTRIEB
Label WEA
12 Inch X
45 RpM X
Stereo X
Producer Credits Produced and remixed by AVENUE (G. + M. Cope)
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
Side 1 SET THE GROOVE ON FIRE - Remix (The Dirt)
6:47
Music: G. + M. Cope (AVENUE)
Lyrics: G. + M. Cope (AVENUE), M. d. Thomas
Published by CLASSIC ARTS
Side 2 SET THE GROOVE ON FIRE - Remix (The Cube)
7:27
Music: G. + M. Cope (AVENUE)
Lyrics: G. + M. Cope (AVENUE), M. d. Thomas
Published by CLASSIC ARTS
Record [Vinyl 12"] Record TESTPRESSING FROM
record service
Schallplatten - Herstellungs-Vertriebsgesellschaft mbH
Max-Planck-Str. 1-9
D-5110 Alsdorf
[Matrix A] R/S Alsdorf 903 174080-0-A
[Matrix B] R/S Alsdorf 903 174080-0-B
WEA - 9031-74080-2 / France WE 731
[Original präsent/geprüft]
Discogs Release 2096380
DNB Signatur: CD 91/04670
Record [Cover front] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
REMIX
5-INCH COMPACT DISC MAXI SINGLE
Record [Cover back] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Produced and remixed by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
Thanks to groovy TOMI from RECORDSTORE
9031-74080-2
France: WE 739
WEA - LC 4281
MADE IN GERMANY
(P) & (C) 1991 WEA MUSIC
EIN GESCHÄFTSBEREICH VON WARNER MUSIC GERMANY GMBH
A TIME WARNER COMPANY
Record [CD] SPLASH
SET THE GROOVE ON FIRE
Music: G. + M. Cope (AVENUE)
Lyrics: G. + M. Cope (AVENUE), M. d. Thomas
Produced by AVENUE (G. + M. Cope)
Published by CLASSIC ARTS
AVENUE managed by WAGNER + PARTNER
9031-74080-2
WEA - LC 4281
GEMA/BIEM
Made in Germany
(P) 1991 WEA Music
Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
[Matrix] 90317480-2 RSA
[diskid] 08035702
[catalog] 9031740800200
Tracks 1 - Set The Groove On Fire (The Dirt Remix) - 6:47
2 - Set The Groove On Fire (The Club Remix) - 7:27

Werdegang Songvarianten

WEA - 9031-73334-7 (Vinyl)

  • Set The Groove On Fire (7 Inch Mix) - 3:33
  • Set The Groove On Fire (Groovapella) - 3:33

WEA - PRO 594 (Vinyl)
WEA - 9031-73335-0 (Vinyl)

  • Set The Groove On Fire (Heatwave Mix) - 6:49
  • Set The Groove On Fire (Fire Cut) - 3:01
  • Set The Groove On Fire (100% Explosive Mix) - 6:51
  • Set The Groove On Fire (Groovapella) - 3:33

WEA - 9031-73336-2 (CD)

  • Set The Groove On Fire (7 Inch) - 3:33

WEA - 9031-74080-0 (White Label)

  • Set The Groove On Fire - Remix (The Dirt) - 6:47
  • Set The Groove On Fire - Remix (The Cube) - 7:27
    • WEA 9031-74080-2 (CD)
      • Set The Groove On Fire (The Dirt Remix) - 6:47
      • Set The Groove On Fire (The Club Remix) - 7:27

Videoproduktionen

Showbiz Video

Verbreitung Tonträger

Angabe Cover (auf Tonträger betrifft dessen Spezifizierung)

  • WEA - 9031-73334-7 (N) / France: WE 171
  • WEA - 9031-73335-0 (D) - France: WE 231
  • WEA - 9031-73336-2 / France: WE 739
  • WEA - 9031-74080-2 - France WE 731

Gestaltungswesen

PROMO Publication
WEA - 9031-73334-7 (Vinyl 7")
WEA - PRO 594 WEA - 9031-73335-0 (Vinyl 12")
WEA - 9031-73336-2 (CD)
WEA - 9031-74080-0
Label-Copy (White Label)
12.02.91
WEA 9031-74080-2 (CD)

Produktion

Artikel Produced by Published by Music by Lyrics by Label Warner Time Warner
WEA
9031-73334-7
AVENUE(1) CLASSIC ARTS G. + M. Cope(2) G. + M. Cope(2)
M. D. Thomas
WEA(3) Warner(4) Time Warner(5)
WEA
9031-73335-0
AVENUE(1) CLASSIC ARTS G. + M. Cope(2) G. + M. Cope(2)
M. D. Thomas
WEA(3) Warner(4) Time Warner(5)
WEA
9031-73336-2
AVENUE(1) CLASSIC ARTS G. + M. Cope(2) G. + M. Cope(2)
M. D. Thomas
WEA(3) Warner(4) Time Warner(5)
WEA
9031-74080-2
AVENUE(1) CLASSIC ARTS G. + M. Cope(2) G. + M. Cope(2)
M. D. Thomas
WEA(3) Warner(4) Time Warner(5)

1) AVENUE (G. + M. Cope)
2) G. + M. Cope (AVENUE)
3) (P) & (C) 1991 WEA Music
4) Ein Geschäftsbereich von Warner Music Germany
5) A Time Warner Company --Jörg Lenaut@lk 11:47, 10. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --M@rcela 00:16, 11. Jun. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:30, 11. Jun. 2021 (CEST)

Urheberrechte

Gemäß des Sachverhaltes, daß WEA und damit verbunden auch Splash einst aufgelöst wurde (nur die 'Struktur' wurde von Warner übernommen, nicht hingegen das Unternehmen und auch nicht Splash!) - und es bei einer 'juristischen Person', gegenüber Lebenden, keine Erben gibt, hatte ich von Discogs das Bild übernommen, bei Wikimedia eingestellt und in den Artikel darüber eingebracht. Hingegen ergibt sich hierin das Problem, daß DIES derart gar nicht seine Berücksichtigung findet und seitens Wikimedia 'die Vergabe der Rechte' einfordert, ansonsten das Bild wieder gelöscht wird. Aufgrund dessen habe ich Wikimedia und auch die Lizenzabteilung von Warner Musik kontaktiert, um dies zu regulieren. Eine Anwort von Wikimedia habe ich zwischenzeitlich (25.04.21) erhalten: "Wir dürfen keine Freigabe anhand 'nicht existierender' Rechte akzeptieren. Falls sich doch irgendwann eine eindeutige rechtliche Zuordnung und daraus resultierend eine Freigabe ergibt, so kann das Bild unsererseits wiederhergestellt werden, falls es inzwischen gelöscht wurde." Hierzu gilt es auszuführen, daß es sich dabei um den Sachstand von Gemeinfreiheit / Public Domain handelt. Wie man darüber erfährt, wird gerade im Bezug der Unterscheidung dieser beiden 'Arten' unterschiedlich darin verfahren. Wie Wikimedia vorgibt, so müßte dem gemäß, jemand zunächst die Rechte für sich beanspruchen, um sie DANN öffentlich werden zu lassen. --Jörg Lenau (Diskussion) 11:26, 26. Apr. 2021 (CEST)

Das Bild der Gruppe Splash, welches ich bei Wikimedia eingestellt hatte, wurde zwischenzeitlich (27.04.21) gelöscht. Zumal dies sowieso derart schlecht von der Qualität war, war dies zunächst auch nur ein Notbehelf. Ich erhalte die nächsten Tage die CD des Albums Splash, worin dieses Foto präsent ist und werde dann einen eigenen Scan vornehmen und diesen als 'mein Werk' bei Wikimedia einstellen. Discogs hat mir hierzu die Vorlage begründet, gemäß dem dies nämlich nicht nur dort, sondern standardmäßig üblich ist - insofern nämlich von den Labels kein Bildmaterial öffentlich zur Verfügung steht, bzw. gestellt wird, ist dies auch unumgänglich. Was das 'Copyright' betrifft, so erweist sich dies hingegen auch eindeutig geklärt, denn dies ist ausgeführt auf WEA, mit dem Zusatz, daß diese eine Tochtergesellschaft von Warner ist. Damit ist eindeutig deren Differenzierung deklariert. Und insofern kein anderes 'offizielles' Copyright ausgewiesen ist, besteht ein solches auch nicht (siehe Urheberrecht und die Voraussetzung der Auszeichung der Deklaration des Copyrights: ein Werk, welches nicht als solches 'offiziell gekennzeichnet' ist, verfügt nicht über die Rechte!) --Jörg Lenau (Diskussion) 10:19, 28. Apr. 2021 (CEST)

Dieser Sachverhalt erfährt zwischenzeitlich auch ein weiträumigers Bildnis: bei Discogs wird derart 'strait' verfahren, daß man die fotografierten/gescannten Bilder als Urwerk derer erachtet, welche diese erzeugten und sich gegenüber dem Copyright distanziert, indem man sich darauf bezieht, daß einzig das Urbild das Original darstelle und dies darüber ja nicht kopiert würde. Dumme Sache, denn es ist ja doch das Cover mit dem Copyright ausgezeichnet und nicht das Urbild. Bei Wikipedia habe ich mich auch einmal umgesehen und wie sich darlegt, stellt die 'strait'-Variante hier hingegen den Gegenpol dar, denn hier ist wahrlich in keiner Weise etwas veröffentlichbar, denn wie ausgeführt, setzt es ja doch den Urheber unerläßlich voraus und somit geht selbst über die Nichtexistenz selbst gar nichts. Derart trifft man es auch in Musikgruppen an, indem nämlich einzig Live-Fotos und ähnlich darin präsent ist. Das sollte mal wer was organisieren, denn auch hierin stoße ich wieder einmal auf eine grundsätzlich Lücke. Sind die Vermarkter usw. etwa nicht interessiert, daß ihr Bildnis ein klares ist?

Hingegen zeigt sich über Discogs, daß es doch anders gar nicht funktioniert, als über den Bezug zu den Originalen zu verfügen. Selbst mit den Bildnissen der Plattencovers und Co., ergaben sich sogar noch enorme Schwierigkeiten, mit den Nachweisen über die diversen Gegebenheiten im Bezug auf Splash. Für Solche, die in den Top-Listen stehen und überall berichtet wird, kein Problem, denn darüber ergeben sich ausreichend Dokumentarien, sodaß es sich darin auch nicht als Problem stellt - hingegen die Fakes das Problem sind und auch dies alleine nicht funktioniert. Und so trifft man dann auch auf Situationen, wie es sich herausragend im Bezug auf Aimee McCoy aufzeigt, daß man nämlich damit konfrontiert wird, wie darüber die Geschichte umgeschrieben wird. Tatsächlich erweist sich hingegen auch Discogs, neben den Charts, bisher als einzige Quelle mit Originalen und gerade auf diese habe ich mich zwischenzeitlich auch spezifiziert. Gerade die Quellen hier einzubringen, ist absolut unerläßlich - dies gilt es entsprechend zu gestalten. Für das einbindende Präsentationsmotiv habe ich hingegen bereits auch die Lösung, wie es sich doch noch umsetzen läßt, das Erscheinungsbild entsprechend darin aufzubringen. --Jörg Lenaut@lk 22:56, 30. Apr. 2021 (CEST)

Urheberrechtsgesetz

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (BMJV)

§ 10 Vermutung der Urheber- oder Rechtsinhaberschaft

  1. Wer auf den Vervielfältigungsstücken eines erschienenen Werkes oder auf dem Original eines Werkes der bildenden Künste in der üblichen Weise als Urheber bezeichnet ist, wird bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber des Werkes angesehen; dies gilt auch für eine Bezeichnung, die als Deckname oder Künstlerzeichen des Urhebers bekannt ist.
  2. Ist der Urheber nicht nach Absatz 1 bezeichnet, so wird vermutet, daß derjenige ermächtigt ist, die Rechte des Urhebers geltend zu machen, der auf den Vervielfältigungsstücken des Werkes als Herausgeber bezeichnet ist. Ist kein Herausgeber angegeben, so wird vermutet, daß der Verleger ermächtigt ist.
  3. Für die Inhaber ausschließlicher Nutzungsrechte gilt die Vermutung des Absatzes 1 entsprechend, soweit es sich um Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes handelt oder Unterlassungsansprüche geltend gemacht werden. Die Vermutung gilt nicht im Verhältnis zum Urheber oder zum ursprünglichen Inhaber des verwandten Schutzrechts.

§ 85 Verwertungsrechte

  1. Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
  2. Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
  3. Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
  4. § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

§ 60 Bildnisse
Unterscheidung persönlicher/gewerblicher Nutzen

  1. Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.
  2. Angehörige im Sinne von Absatz 1 Satz 1 sind der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder oder, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern.

§ 68 Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke

  1. Vervielfältigungen gemeinfreier visueller Werke werden nicht durch verwandte Schutzrechte nach den Teilen 2 und 3 geschützt.

§ 72 Lichtbilder

  1. Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
  2. Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
  3. Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

§ 73 Ausübender Künstler

  1. Ausübender Künstler im Sinne dieses Gesetzes ist, wer ein Werk oder eine Ausdrucksform der Volkskunst aufführt, singt, spielt oder auf eine andere Weise darbietet oder an einer solchen Darbietung künstlerisch mitwirkt.

§ 77 Aufnahme, Vervielfältigung und Verbreitung

  1. Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung auf Bild- oder Tonträger aufzunehmen.
  2. Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, den Bild- oder Tonträger, auf den seine Darbietung aufgenommen worden ist, zu vervielfältigen und zu verbreiten. § 27 ist entsprechend anzuwenden.

§ 78 Öffentliche Wiedergabe

  1. Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung
    1. öffentlich zugänglich zu machen (§ 19a),
    2. zu senden, es sei denn, dass die Darbietung erlaubterweise auf Bild- oder Tonträger aufgenommen worden ist, die erschienen oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemacht worden sind,
    3. außerhalb des Raumes, in dem sie stattfindet, durch Bildschirm, Lautsprecher oder ähnliche technische Einrichtungen öffentlich wahrnehmbar zu machen.
  2. Dem ausübenden Künstler ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn
    1. die Darbietung nach Absatz 1 Nr. 2 erlaubterweise gesendet,
    2. die Darbietung mittels Bild- oder Tonträger öffentlich wahrnehmbar gemacht oder
    3. die Sendung oder die auf öffentlicher Zugänglichmachung beruhende Wiedergabe der Darbietung öffentlich wahrnehmbar gemacht wird.
  3. Auf Vergütungsansprüche nach Absatz 2 kann der ausübende Künstler im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
  4. § 20b gilt entsprechend.

§ 79 Nutzungsrechte
§ 79a Vergütungsanspruch des ausübenden Künstlers
§ 79b Vergütung des ausübenden Künstlers für später bekannte Nutzungsarten
§ 80 Gemeinsame Darbietung mehrerer ausübender Künstler
§ 82 Dauer der Verwertungsrechte

§ 85 Verwertungsrechte

  1. Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen. Ist der Tonträger in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller. Das Recht entsteht nicht durch Vervielfältigung eines Tonträgers.
  2. Das Recht ist übertragbar. Der Tonträgerhersteller kann einem anderen das Recht einräumen, den Tonträger auf einzelne oder alle der ihm vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen. § 31 und die §§ 33 und 38 gelten entsprechend.
  3. Das Recht erlischt 70 Jahre nach dem Erscheinen des Tonträgers. Ist der Tonträger innerhalb von 50 Jahren nach der Herstellung nicht erschienen, aber erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 70 Jahre nach dieser. Ist der Tonträger innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise zur öffentlichen Wiedergabe benutzt worden, so erlischt das Recht 50 Jahre nach der Herstellung des Tonträgers. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
  4. § 10 Absatz 1 und die §§ 23 und 27 Absatz 2 und 3 sowie die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 gelten entsprechend.

§ 86 Anspruch auf Beteiligung

  1. Wird ein erschienener oder erlaubterweise öffentlich zugänglich gemachter Tonträger, auf den die Darbietung eines ausübenden Künstlers aufgenommen ist, zur öffentlichen Wiedergabe der Darbietung benutzt, so hat der Hersteller des Tonträgers gegen den ausübenden Künstler einen Anspruch auf angemessene Beteiligung an der Vergütung, die dieser nach § 78 Abs. 2 erhält.

§ 102 Verjährung

  1. Auf die Verjährung der Ansprüche wegen Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach diesem Gesetz geschützten Rechts finden die Vorschriften des Abschnitts 5 des Buches 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung. Hat der Verpflichtete durch die Verletzung auf Kosten des Berechtigten etwas erlangt, findet § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.

--Jörg Lenaut@lk 20:38, 9. Jun. 2021 (CEST)

Rechtssachstand

Reglement bei Wikimedia: zwar ist regulär urheberrechtlich die Wiedergabe von Plattencovers als Bildzitat erlaubt, jedoch nicht die Einstellung dessen in Wikimedia. Der Unterschied, zumal zu Discogs basiert darauf, daß hierin einzig von/über Wikimedia lizenensierte Bilder eingebracht werden können - ohne Lizensierung bei Wikimedia keine Anwendung.

Dies ist jedoch nur der 'Überbau' - das zugrundeliegende Grundrecht, welches darüber definiert wird. Hingegen gibt es hierin entsprechende Ausdifferenzierungen.

Gegenstände

Ein Denkmal, das sich bleibend im öffentlichen Verkehrsraum befindet
Fotos von Werken, wie etwa Denkmäler, Schrifttafeln oder Architektur, die sich dauerhaft an Straßen und öffentlichen Plätzen befinden, dürfen unter anderem nach deutschem, österreichischem und schweizerischem Recht ohne Bedenken (durch die Panoramafreiheit) veröffentlicht werden. Werden urheberrechtlich geschützte Werke im öffentlichen Raum veröffentlicht, so sind das Gebot der Quellenangabe und gewisse Einschränkungen des Änderungsrechts zu beachten.
Markanterweise ist die nachfolgende Information nur als 'unsichtbare' Bemerkung eingerichtet - da die dazugehörige Seite markanterweise gelöscht wurde (ich lasse hierzu die eckigen Klammern weg zur Darstellung):

!--Achtung: Zu Fotos von fremdem Eigentum, das urheberrechtlich nicht geschützt ist, gibt es eine ausführliche eigene Seite: Wikipedia:Fotos von fremdem Eigentum. Seite wurde gelöscht--

Produktfotos und eigene Nachzeichnungen (Marken, Cover, Comicfiguren, Maskottchen …)

Ist allerdings z. B. an einem Firmensitz eine Comicfigur bleibend angebracht und vom öffentlichen Straßenraum aus fotografierbar, dann greift die Panoramafreiheit (s. o.).

Simple Bilder, Lichtbilder und Lichtbildwerke

Sofern ein Erzeugnis nicht ein bestimmtes Maß an Individualität im Sinne einer „persönlichen, geistigen“ Schöpfung aufweist, ist dieses nach § 2 UrhG kein Werk und ist auch nicht urheberrechtlich geschützt. Diese Hürde für urheberrechtlichen Schutz bezeichnet man als Schöpfungshöhe. Eine Datei, die nicht die Schöpfungshöhe erreicht, ist grundsätzlich gemeinfrei und kann frei verwendet werden (siehe aber den nachfolgenden Absatz). Zur Kennzeichnung dieser Bilder muss die Vorlage {{Bild-PD-Schöpfungshöhe}} verwendet werden.
Neben dem Werkschutz sieht das Urheberrecht allerdings auch einige Leistungsschutzrechte vor, die einer Verwendung des Erzeugnisses in Wikipedia ebenfalls entgegenstehen. Dies führt etwa dazu, dass sich bei Fotos die Frage der Schöpfungshöhe mehr oder minder erübrigt, da es sich – mit Ausnahme von Reproduktionsfotografien zweidimensionaler Vorlagen (siehe unten) – auch bei fehlender Schöpfungshöhe zumindest um Lichtbilder handelt, die nach § 72 UrhG eingeschränkt geschützt sind.

Bildzitate

Die Verwendung von Bildern, die nicht unter einer freien Lizenz stehen, wäre nach deutschem Recht unter bestimmten Umständen als Bildzitat nach § 51 UrhG zulässig. Bilder ohne freie Lizenz entsprechen jedoch nicht den derzeitigen Richtlinien der deutschsprachigen Wikipedia und sollten daher auch dann nicht hochgeladen werden, wenn sie rechtlich gesehen in einem Wikipedia-Artikel als Bildzitat verwendet werden könnten. Auch auf Wikimedia Commons dürfen unfreie Bilder nicht für die Nutzung als Bildzitat hochgeladen werden.

Ausländisches Recht

Der Schutz von Bildern im Internet bezieht sich immer auf den Staat, für den der Schutz begehrt wird (Schutzlandprinzip). Um Ansprüche durchsetzen zu können, ist auch bei Abmahnungen ein Gerichtsverfahren notwendig. Betrüblich ist, dass sich ein Rechteinhaber oder vermeintlicher Rechteinhaber das Land aussuchen kann, vor dessen Gericht er klagt (Forum shopping). Das Gericht hat dann zu entscheiden, welches Recht anzuwenden ist. Es kann durchaus vorkommen, dass es nach dem Recht eines anderen Landes urteilt, doch meistens entscheidet es nach dem Recht des eigenen Landes.

Musterbeispiele

File:Skrillex More Monsters and Sprites.png (Non-free content criteria / fair use)

weitere Grundlagen







--Jörg Lenaut@lk 16:58, 10. Jun. 2021 (CEST)

Youtube

Ich kenne die Reglements von Youtube bisher noch nicht - werde ich mich eingehender damit beschäftigen müssen, denn hierin ergibt sich erstmalig eine erste offizielle Deklaration über die 'gegenwärtige Urheberrechtsdeklaration'. Hierin sind sämtliche Videos von Splash (die Tatsächlichen - es gibt viele mit nur den Songs) mit der lizensierenden Information gekennzeichnet. Diese sind WMG (Warner Music Germany), UMPG (Universal Music Publishing Group) und '(musikalische) Verwertungsgesellschaften', teils sowohl als auch, wie auch mehrere Verwertungsgesellschaften angegeben, u.a. auch Spanische, wobei gerade über Spanier die meisten positiven Reaktionen und Kommentare präsent sind. Die Klärung bezüglich des antreffenden Mißverhältnisses, daß keinerlei Informationen von beiden zu erhalten ist, erweist sich dem gegenüber als gravierend sonderbar dem gegenüber. Weder erhalte ich eine Antwort auf meine Anfrage an die Lizenzabteilung von Warner Musik Deutschland, noch erlange ich von der GVL Informationen dazu. Und wie sich hierin zeigt, so findet die Lizenzierung auch 'getrennt' voneinander statt. --Jörg Lenaut@lk 19:15, 18. Mai 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:32, 11. Jun. 2021 (CEST)

Verwertungsgesellschaften

Deutsches Musikarchiv (DNB)

Gegenwärtig wird dann der Fall brandheiß! Gerade habe ich eine Recherche beim Deutschen Musikarchiv begonnen. Maßgeblich: hier muß, wie bei Schriftwerken auch, von der Musikproduktionen ein Example 'mit Informationsdaten' bei Veröffentlichung abgeliefert werden. Man achte und staune, was da für Angaben über die Organisation(en) der Single I Need Rhythm angegeben ist, nämlich die afrikanische Musikgruppe Splash (South African band) - bei Discogs (Daniel Tshanda, Hamilton Nzimande)!!!

DNB-Liste von I Need Rhythm

Das ist jedoch nur der Anfang, denn eine ganze Reihe von Ausgaben sind unter dieser Gruppe eingetragen: DNB-Liste der südafrikanischen Gruppe Splash.

Es handelt sich hierbei um eine südafrikanische Gruppe incl. Labels aus Zimbabwe. Neben solchen von dort erscheint dann auch als Distributor(s) bei Discogs: Warner Music (international).--Jörg Lenaut@lk 20:54, 2. Mai 2021 (CEST)

Zwischenzeitlich habe ich die gesamte Liste der betreffenden Records beim DNB aufgearbeitet und mit der Verknüpfung der entsprechenden Datensätze bei Discogs als Liste diesen zugesandt. Von den 33 Datensätzen der Verküpfungen der Gruppe beim DNB, waren 6 nicht zutreffend. Hingegen fehlen aber auch einige, gegenüber den Erscheinungen bei Discogs. Die Liste der Records bei Discogs ist um einiges länger, wobei ich dies zunächst jedoch noch einmal außen vor stehen ließ. Zumal sich auch deren Datensätze (beide!) gar nicht als Referenzierung eignen. Nicht nur die antreffende Gegebenheit erweist sich dem gegenüber als unpassend, sondern überhaupt sind die Angaben von Grund auf nicht zu gebrauchen - viel zu wenig Information, etc.. --Jörg Lenaut@lk 23:06, 9. Mai 2021 (CEST)

Von der DNB wurden zwischenzeitlich die Datensätze korrigiert, entsprechend den aufgebrachten Informationsdaten, sodaß jetzt auch ein Hauptdatensatz für die Gruppe Splash besteht, mit den entsprechenden Verlinkungen.

Link zu diesem Datensatz http://d-nb.info/gnd/1233754688
Organisation Splash (Musikgruppe : Deutschland)
Quelle Wikipedia (Stand: 19.05.2021): https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Splash_(Musikgruppe)&oldid=211934895
Discogs (Stand: 19.05.2021): https://www.discogs.com/de/artist/63010-Splash-3
Zeit 1990-1995
Land Deutschland (XA-DE)
Geografischer Bezug Deutschland
Weitere Angaben Dance-House-/Eurodance-Duo (Marcus Deon Thomas, Aimee McCoy)
Oberbegriffe Beispiel für: Musikgruppe
Systematik 14.1 Musik (Allgemeines), Musikgeschichte
Typ Musikalische Körperschaft (kim)
Interpret von 26 Publikationen
1. One more dream
Köln : EMI-Electrola, [1995]
2. All I do
Hannover : SPV, [1994]

3. ...

--Jörg Lenaut@lk 15:13, 3. Jun. 2021 (CEST)

GEMA

Bei der GEMA gelangt man einzig über die Suchmaske zu den entsprechenden Informationen - es existiert kein Direktlink. Hingegen ist dort aber auch einzig der 'Songtitel' ausgeführt - keinerlei Bezugnahmen zu den einzelnen Versionsausgaben.

Titel der Werkfassung I NEED RHYTHM
Dauer: 00:21:03 ISWC: T-801.541.944-1 GEMA-Werk.-Nr: 2488369-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
COPE-AVENUE, G 00226560969 Komponist
COPE-AVENUE, M 00226561084 Komponist
COPE-AVENUE, G 00226560969 Textdichter
COPE-AVENUE, M 00226561084 Textdichter
CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION 00251449376 Originalverlag
Titel der Werkfassung SET THE GROOVE ON FIRE
Dauer: 00:03:33 ISWC: T-800.295.594-5 GEMA-Werk.-Nr: 2488369-001
Beteiligter CAE/IPI Rolle
COPE-AVENUE, G 00226560969 Komponist
COPE-AVENUE, M 00226561084 Komponist
COPE-AVENUE, G 00226560969 Textdichter
COPE-AVENUE, M 00226561084 Textdichter
THOMAS, M D 00227428764 Textdichter
CLASSIC ARTS GMBH MUSIKVERLAG UND PROMOTION 00251449376 Originalverlag

--Jörg Lenaut@lk 11:07, 5. Jun. 2021 (CEST)

GVL

Auch bei der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) gelangt man nur über die Suchmaske der Labelrecherche zu den entsprechenden Angaben. Markant ist hierbei, daß die 'Holding' (=Verwertungsgesellschaft), welche 1993 (ein Jahr vor der Löschung von WEA Deutschland) begründet wurde, als 'Hersteller' angegeben ist. Zumal erfährt hierüber auch das ausgewiesene Phono- und Copyright gar nicht seine Beachtung Bei I Need Rhythm bezieht sich die Deklaration auf WEA Musik GmbH - Neue Medien und Elektronikvertrieb und bei Set The Groove On Fire auf WEA Music.

Labelcode Label Kurzname PLM Hersteller Rechterückrufe
04281 WEA International WEA - WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH R1, R2, R6, R9, R12, R13

--Jörg Lenaut@lk 11:34, 5. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: --RAL1028 (Diskussion) 21:32, 11. Jun. 2021 (CEST)

Fehlende Belege

Wie ich sehe, ist zwar schon viel zu diesem Artikel geschrieben worden, aber bisher nichts außer den Chartplatzierungen durch Einzelnachweise belegt. Meiner Meinung nach wäre das ein klarer Fall für die Vorlage:Belege fehlen - damit habe ich aber keine Erfahrung. Soll man die einfach einbauen? Joz (Diskussion) 09:56, 26. Apr. 2021 (CEST)

Was dies betrifft, so muß ich dazu auf meinen Abspann dieser Diskussionsseite hinweisen und die 'Belege', die ich darüber aufbringe. Sind etwa die Bilder auf den Covers und der Gesang der Musiker auf den Tracks, etwa keine 'Belege'? Äußerst defizile Handhabe, welche mir hier entgegen tritt. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:40, 26. Apr. 2021 (CEST)
Na ja, wenigsten irgendeine Quelle vorauszusetzen finde ich jetzt nicht besonders diffizil. Auch hier gibt es ja Regeln, ich empfehle Wikipedia:Belege. Weiter geht es mir ja zunächst nur darum, Leser darauf hinzuweisen, dass Belege fehlen, diese können ja dann von Ihnen oder anderen Editoren nachgereicht werden. Joz (Diskussion) 11:54, 26. Apr. 2021 (CEST)
Danke für den Input und es wäre wahrlich hilfreich, wenn sich da Andere dazu einbringen würden, doch gilt es mir 'noch einmal' darauf zu verweisen, daß es sich bei meiner ausgiebigen Ausführung auf dieser Diskussionsseite doch genau darum dreht, 'Belege' - konkret ausgedrückt: 'Klarheit' über den Sachstand zu schaffen. Sich rein auf 'schriftliche Belege' zu beziehen (was steht auf den Werken 'an Worten' drauf etc.), führt doch genau zu dem Mißstand, den ich hierin antreffe und entsprechend darlege! --Jörg Lenau (Diskussion) 12:18, 26. Apr. 2021 (CEST)
Hierzu gilt es mir explizit auch noch einmal spezifisch auf die Videos zu verweisen: I Need Rhythm und Set The Groove On Fire. Aimee McCoy, Bestandteil des DUOS (wie sich eindeutig über die Videos darlegt, daß es eines ist!), ist 'nirgends' auf den Platten etc. namentlich erwähnt - derart krass sind die Widersprüchlichkeiten! --Jörg Lenau (Diskussion) 12:30, 26. Apr. 2021 (CEST)
Dass jemand in einem Video zu sehen ist, belegt in keiner Weise ob oder inwiefern er oder sie Teil einer Gruppe war. Im speziellen belegen die genannten Videos weder, dass es sich bei der gezeigten Person um Aimee McCoy handelt, noch dass sie Teil der Gruppe war noch dass es ihr Gesang ist, der zu hören ist. Das Video belegt, dass da eine Frau zu sehen ist, die vielleicht Aimee McCoy ist, mehr schon gar nicht. Joz (Diskussion) 14:13, 26. Apr. 2021 (CEST)
Absolut lustiger Input - derart eine Information von allen anderen zu isolieren. Man könnte denken, ihr Input wäre einzig zur Kritik aufgebracht worden. Insofern es nicht in ihrem Sinn liegt, das Gesamte in Betracht zu ziehen, kann ich auch nichts weiter mehr dem entgegen bringen. Vielleicht lesen Sie dann doch einmal meinen ganzen Text, dann wird ihnen darin begegnen, warum gerade sie in keiner Weise überhaupt in Frage steht. --Jörg Lenau (Diskussion) 15:47, 26. Apr. 2021 (CEST)
Ja sie erklären viel, aber Belege für das Erklärte fehlen eben leider völlig. Joz (Diskussion) 17:15, 26. Apr. 2021 (CEST)

Also gut, dann einfach mal ganz von vorne: Ich hätte erstens gerne gewusst, woher die Information stammt, dass die Frau, die singt, Aimee McCoy heißt und dass sie mit Auflösung von Splash ihre Sängerlaufbahn beendete? Joz (Diskussion) 17:52, 26. Apr. 2021 (CEST)

Auch dazu gibt es jetzt eine unwiderlegbare Klarheit, wobei deren personelle Präsenz nie in Frage stand! Die Details dazu sind auf den Covers (Rück- und Innenseite) der Ausgaben des Albums Splash, wo deren Bildnis mit Namen versehen ist. --Jörg Lenau (Diskussion) 10:02, 28. Apr. 2021 (CEST)
Ach Herr Lenau, Vorlage {{Belege fehlen}} einfach entfernen, obwohl keinerlei Belegen ergänzt wurden? Ihr Ernst? Auch hier scheinen Sie sich nicht an die etablierten Regeln halten zu wollen, das ist traurig. Kleiner Hinweis: Was Sie auf der Diskussionsseite ausführen, gilt nicht als Beleg. Belegt werden muss im Artikel selbst, ich empfehle Ihnen dringend die Lektüre von Wikipedia:Belege, besonders die hervorgehobenen 3 Grundsätze am Anfang, mehmen Sie sich die doch bitte zu Herzen. Ich sehe davon ab, mit Ihnen hier einen Edit-War anzufangen, klar ist, dass der Hinweis auf fehlende Belege auf die Seite gehört. Meine Erfahrung auf discogs lässt mich vermuten, dass auch hier eine weitere Diskussion nicht viel Sinn macht, weil Sie immer wieder aufs Neue wortreicht Ihren Standpunkt wiederholen werden - sparen Sie sich und mir also die Energie, diese könnten Sie prima dafür verwenden, ein paar Belege in Ihren Artikel einzufügen. Joz (Diskussion) 18:05, 30. Apr. 2021 (CEST)
Das Thema Belege wurde bei Discogs ausreichend dargelegt und diesbezüglich ergab sich daraus auch für den Artikel hier keine entsprechende Situation, zumal Sie einfach nur den Baustein einbrachten, ohne anzugeben, welche Belege sich überhaupt als fehlend erweisen, ergibt sich genau wie bei Discogs daraus eine reine Schikane. Wir sind hier bei Wikipedia und nicht bei Discogs - das scheinen Sie nicht zu berücksichtigen und wie Sie dort ausführlich dargelegt haben, ist ihnen an Klarheiten gar nicht gelegen, zumal Sie in keiner Weise selbst etwas Produktives einbringen, sondern durchweg einzig zerreissen. --Jörg Lenaut@lk 18:23, 30. Apr. 2021 (CEST)
Die sinnlose und destruktive Bauklotzschuppserei ist abzulehnen, die Entfernung war korrekt. --M@rcela 12:44, 7. Jun. 2021 (CEST)

URV

In der VG befindet sich von Erstellung bis zu dieser Version offenbar eine c+p-URV von https://www.eurokdj.com/search/eurodb.php?name=Splash#biography-text. Wie ist zu verfahren? --Roger (Diskussion) 22:00, 9. Jun. 2021 (CEST)

Das sehe ich unkritisch, es sind nur Fakten. --M@rcela 00:09, 11. Jun. 2021 (CEST)
Grenzwertig, "mehr Eurodance als Rap" ist zumindest eine Meinung. Zudem kommt es auch auf die Schöpfungshöhe des Textes selbst an, auch eine allgemeine Faktensammlung kann eine solche enthalten, wenn die Darstellung nicht generisch ist. Hier ist der Text allerdings mit reinen SPO-Aussagesätzen vom Stil her eher botgeneriert und dürfte so in der Tat keine Schutzrechte genießen. --131Platypi (Diskussion) 10:54, 14. Jun. 2021 (CEST)

Ok, merci. --Roger (Diskussion) 15:18, 16. Jun. 2021 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Roger (Diskussion) 15:18, 16. Jun. 2021 (CEST) 

Archivierung?

Wurde von wem gewünscht? Und warum? --Bahnmoeller (Diskussion) 18:09, 15. Jun. 2021 (CEST)

Von unter anderen mir, RoBri und Itti. Hallo Bahnmoeller. Du bist dem Link im Bearbeitungskommentar und denen auf Deiner Benutzerdiskussion nachgegangen? Auf Deiner Benutzerdiskussionsseite magst Du das archivierende Aufräumen halten wie Du willst. Diese als Arbeitsblock und Materialsammlung - wohl aus Unwissenheit um WP:DS und WP:WWNI - zugeschüttete Artikeldiskussionsseite soll der Kommunikation zum Lemma, nicht als Arbeitsnotizblock dienen. Insbesondere nicht in dieser kilometerlangen und unverständlichen, undurchschaubaren Menge. Alles weitere entnimmst Du bitte den angesprochenen Links. --RAL1028 (Diskussion) 19:21, 15. Jun. 2021 (CEST)
Sowas hat einfach nichts auf der Diskussionsseite zu suchen. Obwohl dieser Textberg unbrauchbar ist, wurde er nicht gelöscht sondern archiviert. M@rcela 09:21, 16. Jun. 2021 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Roger (Diskussion) 15:04, 17. Jun. 2021 (CEST)

Belege fehlen

Nachdem man sämtliche meiner 'Aufbereitungen' zur Belegführung ins Archiv verschoben hat und ich wiederum diesen Baustein antreffe, gilt es mir hierzu noch einmal darauf zu verweisen, daß zwischezeitlich eine ausgiebige Darstellung über die Gruppe, auf meiner Internetseite Splash erfolgt ist, worüber sämtliche Belege entsprechend auch verfügbar sind, wie auch daraus hervorgehend, eine ausführliche Beschreibung über die Gruppe und ihrer Mitglieder. --Jörg Lenaut@lk 20:01, 12. Apr. 2022 (CEST)

Belege gehoeren ja auch _in_ den Artikel, in angemessenem Umfang. --2003:DF:F72A:AB00:4910:500:59AB:8AB5 20:24, 12. Apr. 2022 (CEST)