Europäische Arbeitsbehörde
Europäische Arbeitsbehörde ELA | |
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Logo der Europäischen Arbeitsbehörde | |
Englische Bezeichnung | European Labour Authority |
Französische Bezeichnung | Autorité européenne du travail |
Organisationsart | Agentur der Europäischen Union |
Sitz der Organe | Bratislava, Slowakei |
Gründung | 2019 |
https://ela.europa.eu/ |
Bratislava, Sitz der Europäischen Arbeitsbehörde. |
Auf Initiative der Europäischen Kommission und gemäß dem Willen der Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten wurde 2019 eine Europäische Arbeitsbehörde (englisch European Labour Authority, ELA) als eine europäische Aufsichts- und Umsetzungsbehörde geschaffen. Sie soll dafür sorgen, dass die Regelungen der Europäischen Union zur Mobilität von Arbeitskräften auf gerechte, einfache und effektive Weise angewendet werden.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Agentur hat folgende Aufgaben:[1]
- Einzelpersonen und Arbeitgebern einen Zugang zu Information über ihre Rechte und Pflichten sowie über relevante Dienstleister bieten,
- die grenzübergreifende Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Durchsetzung relevanter EU-Regelungen fördern, einschließlich gemeinsamer Untersuchungen vor Ort,
- bei Auseinandersetzungen zwischen nationalen Behörden oder bei Störungen des Arbeitsmarkts vermittelnd tätig werden und Lösungen erleichtern.
Die ELA soll nationale Behörden unterstützen. Zugleich soll sie Synergien zwischen bestehenden EU-Behörden zur Bedarfsplanung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Umstrukturierungen und den Umgang mit Schwarzarbeit sichern.[1]
Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorgesehen ist, dass die Behörde sich aus rund 140 Mitarbeitern der Kommission sowie ein bis zwei Mitarbeitern pro EU-Mitgliedstaat zusammensetzt.[2][3] Die Steuerung übernimmt ein Verwaltungsrat aus je einem der Mitgliedstaaten und einem Vertreter der Kommission. Das jährliche Budget beträgt in etwa 50 Millionen Euro.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Einrichtung der Europäischen Arbeitsbehörde wurde im September 2017 vom Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker angekündigt und nach Konsultationen fasste die Kommission am 13. März 2018 einen Legislativvorschlag.[1] Mit Verordnung (EU) 2019/1149 wurde sie errichtet.[4] Die ELA ist Teil der sogenannten Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR), die auf dem Sozialgipfel im November 2017 durch die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten verabschiedet wurde.[2]
Am 17. Oktober 2019 nahm die Europäische Arbeitsbehörde offiziell ihre Tätigkeit auf.[5]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Europäische Arbeitsbehörde. Zusammenfassung der Gesetzgebung. In: EUR-Lex. Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union
- Konsultation der Europäischen Kommission im Zeitraum 27. November 2017 bis 7. Januar 2018
- Europäische Kommission: European Labour Authority (englisch)
- ELA IN SLOVAKIA
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c European Labour Authority. Europäische Kommission, März 2018, abgerufen am 16. März 2018 (englisch).
- ↑ a b Streit um EU-Standards Wirtschaftlich einig, sozial gespalten. In: Spiegel online. 13. März 2018, abgerufen am 17. März 2018.
- ↑ Saskia Etschmaier: Arbeit und Ausbeutung: Ein neuer „Wachhund“ für Europa. ORF.at, 16. April 2019, abgerufen am 9. August 2024.
- ↑ Verordnung (EU) 2019/1149, abgerufen am 8. Juli 2020
- ↑ ec.europa.eu: Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf